Willkommen

GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann

30.03.2018

Vom Entrepreneur zum Genopreneur zum CoopGo-Starter



Frage

Wir sind eine Gruppe von 5 Personen. Alle waren bisher in unterschiedlichsten Bereichen des Gesundheitswesens tätig. Wir kennen uns bereits seit unserer Studienzeit. Jetzt wollen wir uns zu einer Genossenschaft zusammenschließen. Das Besondere unseres Konzeptes: Wir wollen ganzheitliche Betreuungsleistungen anbieten für Menschen über 60 Jahre. Unser Ziel ist es, die Vitalität dieser Menschen länger zu erhalten (Ernährung, Sport, Freizeit, usw.) und Pflegebedürftigen zu helfen, Wege aus der Pflegebedürftigkeit herauszufinden. Hätte ein solches Konzept eine Chance? Was könnten wir noch beachten?    

Eine wirklich geniale Idee, denn es scheint in unserer Gesellschaft eine Art „Glaubenssystem“ zu sein, dass es angemessen sei, höhere Pflegestufen „anzustreben“, statt die umgekehrte Sichtweise einzunehmen, von höheren Pflegestufen „zurückgestuft“ zu werden. Warum nicht wieder gänzlich aus einer Pflegebedürftig herauszukommen und  das Leben wieder ohne „Pflege“ zu führen?

Eigentlich müsste jede Krankenkasse (schon der Begriff ist das Problem) sofort mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihren Ansatz begrüßen, sogar für das Konzept „Werbung“ machen. Und man könnte das z.B. zum Anlass nehmen, eine Fernsehsendung zu entwickeln, die z.B. heißen könnte: „Die Mutmacher“. Wir sind sicher, die Einschalt-Quoten wären überraschend gut.

Sie sind wahrscheinlich bereits selbst drauf gekommen, dass es merkwürdig ist, weshalb einfach in der Gesundheitspolitik keine Diskussion in Richtung „weg von Krankheit und Pflege“ geführt wird, noch nicht einmal „versuchsweise“. Selbst sich sonst so fortschrittlich aufführende Parteien, lassen dazu alle Phantasie ruhen. …

Der Einfluss derer, die von Krankheit und Gebrechen leben, ist enorm, denn bei denen steht wirklich viel Geld auf dem Spiel und Aktionäre erwarten schließlich einen Anstieg der Ertrags- und Gewinnkurven …

Der Grundtenor unseres Gesundheitswesens lautet lustiger weise:

„Mit Krankheit (und Pflege) verdient man Geld.“

Das (für jeden sichtbare) Ergebnis folgt dieser Idee:

Die Kosten steigen enorm und gleichzeitig nehmen Krankheiten, Gebrechen und Pflegebedürfnis sogar noch Jahr für Jahr zu.

Wenn das kein Erfolg ist? Fragt sich nur, für wen?

Besonders wichtig an Ihrem Konzept ist auch die Sichtweise, mit der Sie die Genossenschaft aufbauen wollen. Ob bewusst oder unbewusst, lassen wir mal außen vor.

Wichtig ist allein, dass dieses genossenschaftliche Projekt einen besonders wertvollen Beitrag für das Ganze leistet.

Sie berücksichtigen nicht nur, dass es Ihnen selbst als „CoopStarter“ gut gehen soll.

Sie leisten auch zugleich einen Dienst für das Ganze.
Je mehr Menschen es – mit Ihrem Ansatz – gelingt, lange vital das Leben zu genießen, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Spur andere Menschen folgen und – irgendwann – kommt dann auch die Gesundheits- und Sozialpolitik dahinter, dass es keinen Sinn macht, immer mehr Geld in Krankheit und Pflege zu stecken, ohne sich der eigentlichen Hintergründe bewusst zu werden. …

Nach dem Thema „Entrepreneurship“ hat man jetzt sogar „Genopreneurship“ „erfunden“. Bei den „Entrepreneuren“ ging es zuvörderst um den Erfolg für das Unternehmen.

Wie sich das „Projekt“ auf die Gesellschaft auswirkt, blieb weitgehend außen vor.

Bleibt zu hoffen, dass sich „Genopreneurship“ dieser Sichtweise nicht anpasst.

Was man vielleicht bei „Konkurrenzunternehmen“ (noch) akzeptieren muss, sollte nicht Vorbild für Geno Startups sein!

Eine Genossenschaft ohne ganzheitliche Folgenbeurteilung?

Das wäre so ähnlich, wie eine Fahrgemeinschaft zu bilden, um dann in einem Auto mit schlechten CO2-Werten zu fahren ….

Wer sich so fortschrittlich als „Gemeinschaft“ aufstellt, sollte nicht vergessen, über den Tellerrand hinauszuschauen …           

Eine Rechtsform, wie eine Genossenschaft, wird auf Dauer für „Startups“ nur dann attraktiv sein, wenn sie auch „Faszination“ nach außen ausstrahlt.

Wir begrüßen, dass im „CoopGo-Konzept“ auf „Folgenbeurteilung“ für „Coop-Starter Wert gelegt wird.


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25.03.2018

Bürgergenossenschaften – WIR machen selbst unseren Ort attraktiv (Teil 1)



Frage:

Wir überlegen eine Bürgergenossenschaft in unserer Gemeinde zu gründen. Welche Aufgaben könnte eine solche Genossenschaft übernehmen? Und wie könnte sie auch die „Geldgeschäfte“ besonders für ältere Menschen erledigen, denn unsere Volksbank-Filiale wurde bereits geschlossen?  

Eine gute Idee, Selbstorganisation ist die beste Antwort gegenüber denen, die Eigeninteressen  v o r  Gesamtinteressen sehen.

Um es vorwegzunehmen:

Aus Sicht der „Struktur“ und der Konkurrenz (hier z.B. einer Volksbank) mag es sinnvoll erscheinen, irgendwelche einzelwirtschaftliche Interessen als alleiniges Merkmal zu sehen, denen man folgt, um die „Struktur“ erfolgreich zu machen.
Aus Sicht von Kooperation und Miteinander – also dem Gegenteil von Konkurrenz – ist eine solche Perspektive geradezu fatal. Es kann und darf – sofern man das wirklich will – dann keinen Widerspruch zwischen Einzelinteresse und Gesamtinteresse (Folgenbeurteilung) geben.

Weil das so sein kann – oder im Falles des Schließens einer Filiale mit der Folge, die gesamte Geldversorgung der Menschen in einer Gemeinde vor Probleme zu stellen, was eigentlich „kooperationswidrig“ ist, sollte man nicht, „Kooperation“ weniger an Rechtsform festzumachen. Die Rechtsform einer Genossenschaft ist sicherlich die für einen kooperativen Wandel – derzeit – am besten geeignetste Form, aber auch hier gebietet es sich – wir täglich aufs Neue erfahren -  genauer hinzusehen.

Die einfache Frage, um nicht „ent-täuscht“ zu werden könnte lauten:

„Ist das auch wirklich drin, was dran steht?“

 Im Klartext heißt das:

„Heißt eine Struktur lediglich „Genossenschaft“ oder verhält diese Struktur sich auch „genossenschaftlich“?

Herr Raiffeisen würde wohl genau solche Fragen heute stellen!

Leider hat man sich bisher bei der Gestaltung des „Unternehmens-Zwecks“ einer Genossenschaft  bisher darauf beschränkt, viele – strukturbezogene – Aussagen in Satzung und Eigen-Medien zu treffen, hat allerdings selten etwas dazu ausgesagt, welches Selbstverständnis man in Bezug auf das wirtschaftliche Umfeld hat, z.B. die Menschen auf die sich dieses Handeln auswirkt.

Und weil das fehlt, scheinen es z.B. Genossenschaftsbanken einfach zu haben, ihre Verschmelzungs- und Rationalisierungsentscheidungen „einäugig“ begründen zu können.

Aber sie gehen sogar noch einen Schritt weiter und „biegen“ selbst das „Kernstück“ des (bisherigen) Genossenschaftsgedankens oder Genossenschaftsrechts, den „Förderzweck“ für ihre Mitglieder noch so, als würde der sich aus den „Strukturinteressen“ ergeben, die Verbände und „Consultants“ quasi vorgeben.

Das Motiv der „Gründerväter“, wie Friedrich-Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch war eigentlich ein völlig anderes. Dort war aller Ausgangpunkt zur Gründung von „Darlehnskassen“, die Not der Menschen vor Ort „genossenschaftlich“ – als selbstorganisiert – zu lösen.
Raiffeisen war sich also seiner örtlichen Verpflichtung gut bewusst.

Seine heutige Antwort würde dann vermutlich auch sein, eher „Raiffeisen-Bürgergenossenschaften“ zu gründen, wie „Raiffeisen-Banken“.

Völlig unklar bleibt, weshalb eine solche Idee nicht den – selbsternannten – Nachfolgern von Raiffeisen kommt, denn es kann ihnen nicht verborgen geblieben sein, dass ihre Entscheidungen für „groß und größer“ dazu führen müssen, dass man sich quasi – bewusst oder unbewusst – gegen das „Dorf“ und gegen die Menschen vor Ort entscheiden tut.

Es kann einem „Genossenschafts-Konzern“, zu dem die Raiffeisen-Struktur inzwischen „mutiert“ ist,  einfach nicht verborgen geblieben sein, welche Folgen ein einseitig strukturbezogenes Denken und Handeln auslöst. 

Schon allein folgende Situation sollte nachdenklich machen, wie problematisch ein solches „Engpass-Denken“ letztlich ist:

Unter den Begriffen „Demografischer Wandel“ und „Stärkung des ländlichen Raumes“ werden in Milliardenhöhe staatliche Fördermittel für Forschung und Förderung ausgegeben. Ein politisch gut nachvollziehbares, sinnvolles Handeln.

Zugleich verursachen jedoch Genossenschaftsbanken und – leider auch Sparkassen – genau das Gegenteil:  Sie schwächen mit ihrer Geschäftspolitik den ländlichen Raum, machen ihn also gleichzeitig unattraktiver.

So etwas kann nur geschehen, wenn man sich selbst von den ursprünglichen Gedanken seiner Gründer weit entfernt hat.

Ein solches Handeln ist weder mit den Ursprüngen von Raiffeisen vereinbar, noch passt dies zu dem gesamtpolitischen Willen des Landes!

Und wenn – zusätzlich – so merkwürdige Situationen bekannt werden,  dass quasi mittels „enteignungsgleiche Handlungen“ sogar – indirekt -  Vermögen des Ortes abgezogen wird,  dann ist irgendetwas völlig quer geraten. So etwas hat mit regionaler Kooperation nun wirklich nichts mehr zu tun (Gemeint ist – wie bereits in anderen Beiträgen ausgeführt, dass die zu verschmelzenden Banken das Vermögen der Mitglieder auf die neue „Großbank“ übertragen)
So etwas kann man durchaus als „Vermögenstransfer von klein auf groß“ bezeichnen. Da die betroffenen Mitglieder zugleich Bürger eine Dorfes oder einer Gemeinde sind, bedeutet das auch zugleich einen Vermögensverlust „vor Ort“.

Ohne die „Konzentration“ bliebe entweder:

A. Die „Bank vor Ort“ oder
B. Könnten die Mitglieder der (kleinen) Bank jederzeit darüber befinden, dies
    Vermögen in der Gemeinde zu investieren. 

Wer Genossenschaften so versteht, hat kaum Interesse daran, dass Genossenschaften zu einem wichtigen „Leitsystem“ für einen kooperativen Wandel werden …

So wird nicht nur nach innen „Frust in Genossenschaft“ erzeugt, sondern auch die Außenwirkung zu Lasten des Genossenschaftsgedankens ist problematisch. Wenn „Strukturinteressen“ vor Mitglieder- oder Menscheninteressen gestellt werden, dann ist auch das eingetreten, was niemals den Interessen von „Raiffeisen“ entspricht.

Jetzt bedarf es einiger „Aufräumarbeiten“, soll weiterhin der Genossenschaftsgedanke das Vertrauen der Menschen behalten, vielleicht sogar mittels Genossenschaften die „Miteinander-Kultur“ weiter Aufschwung behalten:

Angemessene Schritte in diese Richtung könnten z.B. sein: 

A.   Entsprechende Debatten und Diskussionen in Parlamenten zu beginnen (Bund/Länder/Kommunen),  um eindeutig die Standpunkte aller Parteien zu erfahren.
B.   Wenn es sich nicht vermeiden lässt, auch Gerichte mit dieser Thematik zu befassen, um zu klären, ob im Rahmen von Verschmelzungen wirklich alle Mitglieder über alle Folgen informiert wurden, sie letztlich wissend- und willentlich ihr Vermögen – souverän – an die „aufnehmende“  (größere) Bank übertragen wollten.  Sollte festgestellt werden, dass solche Informationen nicht erfolgten, wäre über Nachteilsausgleich und Verschuldenshaftung von Organen nachzudenken. Auch hierfür wäre die Politik aufgerufen, z.B. eine entsprechende „Untersuchungs-kommission“ einzurichten.
C.   Die Menschen müssen beginnen, zu erkennen, dass sie es letztlich selbst es in der Hand haben, entweder zu warten, was mit ihnen geschieht oder das was geschehen soll und muss, selbst zu organisieren, z.B. eine Bürgergenossenschaft im Ort zu gründen..

Wohl gemerkt, um keine Missverständnisse entstehen zu lassen, hier geht es nicht um Kritik, sondern um Lösungen, sowohl aus Sicht des originären genossenschaftlichen Anliegens, wie auch im Interesse der Menschen und der Glaubwürdigkeit, dass ein kooperativer Wandel keine „Worthülse“ bleibt, sondern ein qualitativ höherwertigeres Leben für Menschen entsteht, weil „Miteinander“ natürlich, effektiv und lebenskonform ist.

Wir haben diesen Vorlauf genutzt, um anzudeuten, dass Bürgergenossenschaften vermutlich mehr Aufgaben haben könnten, als bisher angenommen.

Wir haben auch zeigen wollen, dass Genossenschaften jetzt gefordert sind, vor allem den Menschen in  Lande zu zeigen, dass diese Rechtsform sehr wohl den Anspruch erheben kann, als wichtige Grundlage für eine „Miteinander-Gesellschaft“ zu gelten.

Genossenschaften sind jedoch jetzt besonders gefordert, dieses Vertrauen zu rechtfertigen.

Wir nennen dies auch, auf den wahren Wurzeln von „Raiffeisen“ aufzubauen.

Damit sind die Voraussetzungen gegeben,  um im Teil 2 das Konzept „Bürgergenossenschaften“ - ihre Potenziale, Erwartungen und Chancen - besser erkennen zu können.

Bürgergenossenschaften sind – so unsere Beurteilung – unverzichtbare Strukturen, insbesondere um das latente Gefälle von Stadt und Land nicht nur zu „bremsen“. Bürgergenossenschaften können sogar die Kraft haben, diesen Trend umzukehren.

Dies kann jedoch nur dann erreicht werden, wenn ein Gleichklang zwischen Politik, Verbänden, Vereinen, Unternehmen (besonders Genossenschaften)  und den Menschen in den betreffenden Regionen und Gemeinden erkennbar wird.
Bürgergenossenschaften sind auch dafür wichtige Ideengeber, Initiatoren und Koordinatoren!
               
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Bürgergenossenschaften – WIR machen selbst unseren Ort attraktiv (Teil 2)



Im Teil 1 sind wir auf einige Voraussetzungen eingegangen, die Genossenschaften haben sollten, eher haben müssten, um bei einem kooperativen Wandel unserer Gesellschaft eine „wegweisende“ Rolle spielen zu können.
Wir haben auch erwähnt, dass Genossenschaften aber auch Gefahr laufen können, als „Stabilisatoren“ einer Konkurrenz-Gesellschaft genutzt oder gar „missbraucht“ werden könnten.

Um zu vermeiden, dass Genossenschaften sozusagen als „Konkurrenz-Stabilisatoren“ wirken, haben wir angeregt, in den solcher Bürgergenossenschaften Satzungen Formulierungen einzubauen, die dies verhindern können.

Ein solche Formulierung könnte z.B. heißen:

„Die Genossenschaft versteht sich – nach innen und außen – als eine Gemeinschaft zur Förderung kooperativer, ganzheitlicher und zukunftsfähiger Entwicklungen. (näheres regelt eine besondere Kooperations-Richtlinie).

Uns ist sehr wohl bewusst, dass dies ein für Genossenschaften (noch) ungewohnter Schritt ist, hat man sich doch bisher ausschließlich mit dem „Innenleben“ der Struktur befasst.

Neben der „Mitgliederförderung“ jetzt auch noch eine „Verantwortungs-Förderung“, sozusagen eine Art „Folgen-Beurteilungs-Sicht“?

Ja, durchaus, weil sich damit Genossenschaften als erste – und wohl auch (zunächst) einzige – Rechtsform als ein verlässlicher Partner für einen kooperativen Wandel anbieten.

Wir werden das an anderer Stelle vertiefen. Hier geht es zunächst nur darum, Bürgergenossenschaften quasi „herauszufordern“, sich an die Spitze zu setzen, sozusagen „Vorreiter“ für eine neue Stufe einer genossenschaftlichen Gesamtentwicklung zu sein, die wir hier – verkürzt als Geno-2.0 – bezeichnen wollen.

Seit Menschen wie z.B. Friedrich-Wilhelm Raiffeisen oder Hermann Schulze-Delitzsch die Grundlagen für eine genossenschaftliche Rechtstruktur schufen, hat es eigentlich keinen wesentlichen Entwicklungsfortschritt mehr gegeben. Natürlich erfolgten „System-Anpassungen“, mit unterschiedlichsten Motivationen, aber stets war der „Blick“ nur nach innen gerichtet. Man wollte etwas für „seine“ Mitglieder regeln, welche Folgen das auch immer für das Umfeld hatte.

Ein zweites Merkmal scheint vor allem dem deutschen Genossenschaftssektor immanent zu sein:

Der „flehende“ Blick auf den Staat, der doch dies oder jenes zulassen oder verbieten möge.
Erst wenn das „Gesetz“ modifiziert wurde, begann man diesen neuen „Rahmen“ auszuschöpfen.
Dies kann man sehr gut an den großen Aktivitäten der Verbände erkennen, wenn irgendeine „Novellierung“ ansteht.

Haben wir wirklich aus 1934 gelernt?

Wir insistieren hier besonders auf den Begriff „Selbstorganisation“ (der Menschen), und ermutigen das „Genossenschaftsgesetz“ eher als einen „Rahmen“ zu sehen und die nähere Ausgestaltung als ein „Eigen-Hoheitsrecht“ zu sehen und – endlich zu beginnen - entsprechend  den Notwendigkeiten, souverän selbst zu gestalten.

Wir gehen hier von folgender Annahme aus:

Es wird lange dauern, bis die Politik ein Genossenschaftsrecht definiert, das sozusagen für einen kooperativen Wandel „federführend“ werden kann.

In der Zwischenzeit müssen wir aber andere Methoden finden, die es den Menschen ermöglichen auszuwählen, in welche Form von Genossenschaft sie eintreten möchten, weil damit ihr Grundanliegen zu realisieren wäre, wahrhaft eine ganzheitliche Kooperation zu erleben.

Dies gilt sowohl für Neugründungen, wie auch für bereits bestehende Genossenschaften.

Wir nennen diese neue Form des genossenschaftlichen Selbstverständnisses – verkürzt – Geno-2.0.

Woran erkennt man nun eine Geno-2.0 und worin unterscheidet sie sich von Geno-1.0?

Das am Beispiel der Bürgergenossenschaft darzulegen, ist deshalb besonders interessant, weil diese ein enorm breites Handlungsfeld repräsentieren und – von Anfang an – von einer ganzheitlichen Sicht der Problemlösungen ausgehen müssen, die weit über die – sonst eher eingeschränkten - partiellen Mitglieder-Interessen hinausgehen.

Außerdem ist eine Bürgergenossenschaft eigentlich undenkbar, wenn sie sich auf eine „unpolitische Sichtweise“ begrenzt.

Es wird Stimmen geben, dass ein Verein (e.V.) vielleicht doch die geeigneter Form sei, um die vielfältigen gesellschaftlichen Themen in einer Gemeinde aufzugreifen und einer selbstorganisierten Lösung zuzuführen. Da aber stets auch eine wirtschaftliche Lösung anstehen kann bzw. wird, neigen wir dazu, eher eine Genossenschaft zu gründen. Eine Verbindung von beiden Strukturen, also die Gründung sowohl eines Vereins (z.B. Bürgerinitiative) und zusätzlich einer Genossenschaft, könnte „Charme“ darin haben, dann eine größere „Beweglichkeit“ im Handeln zu bekommen, weil es bisher ungewohnt ist, dass Genossenschaften auch sozusagen eine „Interessenvertretung“ darstellen können.
Erinnern wir uns: Zunächst konnten Genossenschaften nur im Kontext der Förderung der „wirtschaftlichen“ Interessen ihrer Mitglieder gegründet werden. Seit 2006 ist das erweitert und Genossenschaften können auch zur Förderung der  „sozialen“  und/oder  „kulturellem“ Interessen ihrer Mitglieder gegründet und betrieben werden.

Worum handelt es sich, wenn Bürger-Genossenschaften, grundlegend die Lebensbedingungen ihrer Gemeinde zum Förderziel definieren?

Bei einem Verein, der die Interessen der Gemeinde fördert, wird man kaum darauf achten, ob er das „nur“ für Vereinsmitglieder tut oder sich insgesamt als „Interessenvertretung“ aller Bürger der Gemeinde definiert. Ein Verein kann problemlos erklären: „Wir vertreten die Interessen unserer Gemeinde“. Es wird also eine „Problemsicht“ und nicht nur eine „Mitgliedersicht“ akzeptiert.

Bei einer Genossenschaft wird man vermutlich eine ganzheitliche „Sicht“ (Problem und Mitglieder sind gleichgewichtig) erst noch durchsetzen müssen. Wir empfehlen deshalb, bei der Gründung von Bürgergenossenschaften, in den Satzungen den  „Unternehmensgegenstand“ und „Zweck “ zwar sowohl wirtschafts-, wie auch sozial- und kulturellbezogen  in der Satzung festzuschreiben, sich jedoch mit weitergehenden Formulierungen (bis zur Eintragung) geschickt zurückzuhalten. Um dennoch bereits von Anfang an eine „Problemsicht“ zu erreichen, könnte man in der Satzung etwa folgende Ergänzung hinzufügen:

„Außerdem kann die Genossenschaft sich auch an Vereinen oder Unternehmen beteiligen und in Bereichen betätigen, sofern dies im Interesse der Mitgliederförderung ist oder den Zielen der Genossenschaft dient“.

Wer Selbstorganisierung spannend findet und ernst damit macht, ist gut beraten, nicht zuerst darüber nachzudenken, was „machbar“ oder „zulässig“ ist, sondern sollte damit beginnen zu formulieren:

„Für Alles gibt es eine Lösung – wir werden sie finden und haben“!

Im Teil 3 werden wir mit der Umsetzung beginnen, d.h. eine mögliche Gründung einer Bürger-Genossenschaft – praxisnah – „durchspielen“. …

Und wenn Sie Rat oder Kontakt benötigen, wenn Sie sich einfach an folgende Adressen (siehe Homepage):


oder

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Bürgergenossenschaften – Wir machen selbst unseren Ort attraktiv (Teil 3)



Beginnen wir einfach mit folgender Alltagssituation:

Eine Kleinstadt besteht aus weiteren 9 Gemeinden. Die gesamte Einwohnerzahl beträgt etwa 8500.  Zur Deckung des Lebensbedarfs gibt es 2 Märkte in der Kleinstadt. In allen Ortschaften gibt es keine Einkaufsmöglichkeit, keinen Bäcker oder Fleischer. Weder die Stadt, noch die Gemeinden sind an das Schienennetz angebunden.  Die nächst größeren Städte sind 15km bzw. 20km entfernt. In der Kleinstadt und in einigen Orten gibt es Kindergärten und insgesamt 2 Grundschulen. Die Sekundarschule ist 15 Km entfernt. Die Bevölkerung ist seit Jahren rückläufig und stark überaltert. Gaststätten, Vereine und Feuerwehr prägen das jeweilige Dorfbild.
Wirtschaftsbetriebe bilden Großlandwirtschaft  und kleiner Handwerksbetriebe.
Die Geldversorgung wird (noch) durch stundenweise geöffnete Bank- Kleinfilialen gewährleistet, deren Zukunft jedoch vakant ist.

So oder ähnlich ist die Situation inzwischen in fast allen ländlichen Regionen.

Der derzeitige Grundtenor:
Wir sind froh, wenn sich unsere Lage nicht weiter verschlechtert. Für unsere Kinder sehen wir hier keine Perspektive, die meisten sind bereits weggezogen. …

Resignation, wo immer man hinhört. Von „Aufbrauchstimmung“ keine Spur.
Das politische „Gewicht“ der Gemeinde im Kreis ist zu gering, auf Landesebene „konkurriert“ man mit ähnlichen Situationen um die geringen „Fördermittel“.

Zusammengefasst könnte man sagen:
Die Menschen in diesen Dörfern haben sich offensichtlich mit der wenig erbaulichen Situation abgefunden.

Wäre eine solche Situation in einem Unternehmen anzutreffen, würde man ggf. von „Konkursverschleppung“ sprechen, zumindest jedoch von einem zeitnahen deutlichen „Sanierungsbedarf“.

Nun Gemeinden können kaum in Konkurs gehen, sie scheinen „anders vor sich hin zu sterben“.

Warum wir das so deutlich, vielleicht sogar „unwert“ formulieren ist, dass es hier eines lauten„Weckrufs“ bedarf!
Den kann man nicht Studien überlassen, die von Hochschulen im Rahmen von Fördermitteln erstellt wurden und deren Aktionsfolgen und wirklichen Konsequenzen eigentlich keinen wirklich interessieren.

Diesen „Weckruf“ kann man auch nicht von der Kommunalpolitik erwarten.
Er kann nur von den Bürgern selbst kommen!!!

Das ist einer der Gründe, weshalb Bürgervereine bzw. Bürgergenossenschaften – besonders in ländlichen Regionen - so wichtig sind.
Bereits durch das Bekanntwerden eines solchen Projektes (in Gründung) beginnt sich Resignation in Erwartung bei der Bevölkerung umzuwandeln.
Mag es auch zunächst nur „Neugier“ sein, es beginnt sich jedoch etwas zu ereignen, was es bisher nicht gab.
Man beginnt plötzlich über Veränderung, Wandel und Perspektive zu denken und zu sprechen.

Wer bereits erlebt hat, wie gefüllt ein Saal war, wenn eine Bürgerversammlung im Ort durchgeführt wurde,  ahnt welche Resonanz eine Art Bürgerversammlung, die Einladung zu einer öffentlichen Versammlung zur Gründung einer Bürgergenossenschaft haben wird.     

Um eine solche Versammlung vorzubereiten, bedarf es nur weniger Mittel. Handzettel können verteilt oder ausgelegt,  ein paar Plakate aufgehängt
werden, den Rest kann man beruhigt der meist intakten, zwischenmenschlichen Kommunikation überlassen. …

Vorteilhaft könnte es sein, einen Fragebogen beizufügen, auf dem sowohl Vorschläge angekreuzt, wie auch weitere Vorschläge selbst gemacht werden können. Damit wird von Anfang an deutlich gemacht, dies ist ein „MitMach-Projekt“ ist. Bisher hieß es: „Die anderen werden das schon machen“.
Nun heißt es: „WIR machen das SELBST“  

Aufgrund der vielen Einzelortschaften wird es sich ggf. anbieten, mehrere solcher Veranstaltungen durchzuführen. Die Gründung der Bürgergenossenschaft und/oder des „Gemeinde-Fördervereins“ kann später durchaus übergreifend, d.h.  gemeinsam für alle Ortschaften erfolgen.
Die Genossenschaft wird jedoch sicherstellen müssen, dass eine Präsenz in jedem Ort gegeben ist.

Und mit welchem Projekt sollte man vorrangig beginnen?

Sofern sich nichts anderes aus der Bürgerbefragung ergibt, könnte man durchaus mit dem Thema „Versorgung“ beginnen.
Dabei wäre zunächst wohl an den Einkauf zur Deckung des täglichen Bedarfs, den Bäcker, Fleischer, Hausdienste oder auch an die Geldversorgung zu denken.

Um Räumlichkeiten wird man sich keine Gedanken machen müssen, die stehen heute in fast jedem Dorf zur Auswahl zur Verfügung. Auch ist davon auszugehen, dass die Kommunalverwaltung solche „Selbstorganisations-Projekte“ durchaus unterstützen wird.

Eine wichtige Frage könnte sein, wie hoch man den (Pflicht-) Geschäftsanteil für jedes Genossenschaftsmitglied bemisst?
Wir neigen zunächst dazu als „Pflichtanteil“ maximal 10 Euro einzusetzen und darüber nachzudenken, jährlich einen „Verwaltungsbeitrag“ vorzusehen. Damit wird erreicht, dass sich möglich viele Bürger – sofort - entschließen,  Mitglied zu werden.

Wir wollen abschließend noch kurz auf zwei Punkte eingehen:

A.   Welche Leistungen bietet die Bürgergenossenschaft an?
B.   Wie kann die Genossenschaft das Angebot organisieren und Einnahmen erzielen?

Das Leistungsangebot ergibt sich zunächst aus den persönlichen Fähigkeiten und Neigungen, die die Mitglieder einbringen können. Heute sind immer mehr Menschen im Rentenalter daran interessiert, weiterhin „gebraucht“ zu werden. Und sie sind heute auch gut qualifiziert, z.B. als Handwerker, Dienstleister, Kindergärtnerin, Lehrer, Pflegekraft, Sozialarbeiterin.

Andererseits spielt natürlich der Bedarf der Bürger eine Rolle.
Um diesen zu decken, muss die Genossenschaft diese Leistungen auch nicht selbst anzubieten. Ihre Aufgabe wird es vor allem sein, dafür sorgen, dass nachgefragten Leistungen  überhaupt „erledigt“ werden können. Das kann man durch Dritte organisieren, die man – in welcher Form auch immer „vertraglich bindet“.

Natürlich sollte die Genossenschaft sich von Anfang darauf orientiert sein, nicht nur die Kosten zu decken, sondern auch investieren zu können.
Neben dem „Verkauf“ von eigenen Leistungen, können auch Leistungen gegen „Gebühren“ vermittelt werden. Diese müssen zum Teil erst selbst initiiert werden, andere sind bereits latent offenkundig.
Im „Eigenbetrieb“ ein kleines Cafe‘ zu betreiben, bietet sich ebenfalls an und sollte verbunden sein mit dem „Kommunikations-Bereich“ der Genossenschaft, wo weiterer Service für die Bürger angeboten wird.

Und letztlich die Geldversorgung.

Warum nicht dafür sorgen, dass der Geldautomat mit dem Servicebereich der Genossenschaft verbunden ist. Damit wäre der Bargeldbereich abgedeckt. Und wie wäre es mit einer qualifizierten „Finanz- und Vorsorge-Beratung“, durchaus  i.V. mit Geld-Überweisungen?
Dazu führt die Genossenschaft Gespräche mit mehreren Anbietern und schließt – sofern akzeptabel - vertragliche Service-Vereinbarungen. Dabei sollten möglichst – zunächst - die Banken berücksichtigt werden, die bereits jetzt von den Bürgern genutzt werden.

An dieser Stelle wird der bedeutende Unterschied zwischen der bisherigen Situation und der neuen Situation sehr gut deutlich:

·         Bürger in „Vereinzelung“ haben für Banken wenig Gewicht.
·         Wenn jedoch eine Bürgergenossenschaft für viele Bürger zugleich verhandelt, verändert sich schnell die Sichtweise: So wird der „Kunde wieder König“.

Wir sehen bereits anhand dieser kleinen Anregungen, dass es gute Chancen gibt, selbstorganisiert eine Gemeinde attraktiv zu machen.

Man sollte wirklich nicht warten, bis eine problematische Lage dramatisch wird.

Auch muss nicht immer auf „Wunder“ oder die „Politik“ gewartet werden.

Jetzt beginnen wir, die Lösungen selbst zu entwickeln und positive Veränderung selbst zu realisieren.

Bürger-Vereine sind ein guter Einstieg. Bürger-Genossenschaften eine wertvolle Ergänzung.
Und beides zusammen sind ein Modell, das gute Chancen hat:

Gemeinden eine zukunftsfähigere Perspektive zu sichern.
 
Sind solche Situationen übertragbbar?

In der Mehrheit der Fälle – ein eindeutiges JA – wenn auch mit situativen Varianten.

Und wenn Sie Rat oder Kontakt benötigen, wenn Sie sich  an folgende Adressen (siehe Homepage):


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24.03.2018

ÖGV Österreichischer Genossenschaftsverband - Neue Ära der Genossenschaft



„Es ist an der Zeit, eine neue Ära der Genossenschaft einzuläuten. Das erklärte der neue, seit Jahresbeginn in der Funktion als Verbandsanwalt des Österreichischen Genossenschaftsverbandes (ÖGV) tätige Peter Haubner.

Die Idee der Genossenschaft sei aktueller denn je, weil sie eine starke Antwort auf die digitale Transformation und den gesellschaftlichen Wandel darstellt. Er sei fasziniert von diesem Prinzip, das genial und regional zugleich ist. Die Genossenschaft ermögliche eine Kooperation Gleichgesinnter und Gleichgestellter, die von unten nach oben entscheiden. Sie erlaube die Teilhabe von Mitgliedern an Prozessen, die sonst ganz großen Einheiten vorbehalten sind. …
Die Rechtsform müsse stärker ins Bewusstsein von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft rücken“.

Quelle:
GenossenschaftsNachrichten
Redaktion: Matthias Günkel

Hinweis von CoopTransform::
Wir veröffentlichen diesen Beitrag aus folgenden Gründen:

A.   Der ÖGV erkennt deutlich, dass es Zeit ist, über eine Weiterentwicklung des Genossenschafts-Konzeptes gerade jetzt nachzudenken.
B.   Der ÖGV sieht deutlich, in welchen Bereichen – einer bevorstehenden gravierenden Veränderung in Wirtschaft und Gesellschaft – Genossenschaften wirken können und müssen.
C.   Der ÖGV sieht aber auch – verbandskritisch – dass es Zeit wird, über ein „Feiern der Vergangenheit“ hinauszukommen und den politischen Einfluss zu erhöhen, was bisher in Österreich (und auch in Deutschland) leider noch nicht gelungen ist.
D.   Wir würden den ÖGV durchaus als einen Partner der deutschen CoopGo-Bewegung sehen, um – länderübergreifend – einen notwendigen kooperativen Wandel einzuleiten. Sowohl CoopGo, wie auch der ÖGV sind bzw. scheinen bereit zu sein, nach „Geno-1.0“ nunmehr den Schritt zu „Geno-2.0“ in ihren Ländern konsequent anzugehen..     

Der Österreichische Genossenschaftsverband  ÖGV unterscheidet sich von dem
in Österreich ansässigen  Raiffeisenverband Österreich.
Wir verweisen auch gern auf folgende Schrift:

Ringle, Günther: Elemente einer zeitlosen Genossenschaftsidentität
Die Schriftenreihe kann über www.genossenschaftswelt.de bezogen werden.