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GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann
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18.04.2015

Das KERN-Stück jeder Genossenschaft - der Förderzweck

Frage:

Als Aufsichtsrat einer Genossenschaft bin ich mir nicht sicher, was genau der Förderzweck bedeutet, insbesondere wie weit dieser ausgebaut werden kann …
Gibt es dazu einige Ideen?
   
             
GK-Antwort:

Lassen Sie uns zunächst ganz allgemein antworten:
Eine Definition, die den Förderzweck festlegt oder einschränkt gibt es nicht.
Aus dem gewählten Unternehmensgegenstand ergibt sich so etwas wie eine grundlegende Orientierung, in welche Richtung der KERN-Bereich des Förderzweckes ausgerichtet ist.
Nehmen wir dazu praktische Beispiele, vielleicht eine Wohnungsbaugenossenschaft und eine Energiegenossenschaft.

Bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wird das vorrangige Interesse der Mitglieder wahrscheinlich in folgende Richtung gehen:
·         Wohnraumversorgung (Miete)
·         Wohneigentum bilden
Der Förderzweck, weitgehend auf die Interessen der „nachfragenden“ Mitglieder gerichtet könnte dann sinngemäß lauten:
·         Preisvorteile, Mieterschutz, gezielte Eigentumsbildung.
Der Förderzweck orientiert sich – zunächst - vorrangig an der Ausrichtung der Genossenschaft, der sich aus dem „Zweck bzw. Gegenstand des Unternehmens“ (Satzung) ergibt.

Etwas unklarer könnte es sein, den Förderzweck einer Energiegenossenschaft in seinem KERN zu bestimmen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Genossenschaft nicht direkt Energie an ihre Mitglieder liefert oder von Mitgliedern selbst erzeugte Energie über die Genossenschaft vermarktet.
Oft findet man hier so etwas wie einen „erweiterten“ Förderzweck. Die Mitglieder möchten z.B. einen Beitrag zur „Energiewende“ leisten. Die Genossenschaft bündelt hier z.B. die Geschäftsanteile der Mitglieder, um selbst in größeren Mengen „umweltkonforme“ Energie zu erzeugen, z.B. durch Anschaffung von entsprechenden Energieerzeugungssystemen (BHKWs, Solarfelder, Windanlagen, usw.).

Als einzige Rechtsform hat eine Genossenschaft das „Fördern“ ihrer Mitglieder – gesetzlich – fixiert: Sie muss sozusagen – um diesen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, ihre MITGLIEDER fördern.
Mit der Umsetzung des Förderzweckes kann die Genossenschaft auch teilweise oder gänzlich Dritte beauftragen.

Dass eine Genossenschaft auch Rendite ausschüttet, ergibt sich sozusagen als Folge ihres wirtschaftlichen Handelns.
Eine Rendite ist jedoch allenfalls eine Ergänzung zum Förderzweck, jedoch niemals deren KERN.
Ausschließlich mittels der Förderung der Mitglieder eine Rendite zu erzielen ist möglich. Jedoch die Mitgliederförderung lediglich auf die Rendite zu reduzieren, die aus Drittgeschäften gespeist wird, würde dem Genossenschaftsgedanken zuwider laufen.       

Nun wäre es vermessen, z.B. von einer Wohnungsbaugenossenschaft zu erwarten, dass alle Mitglieder auch tatsächlich Anspruch auf z.B. preiswerten Wohnraum haben. Leicht einzusehen, dass bei Geschäftsanteilen von z.B. 500 EUR je Mitglied kein Wohnraum zu schaffen ist.
Um dem Ziel einer tatsächlichen Realisation näher zu kommen, kann die Genossenschaft satzungsmäßig festlegen, dass – gebunden an z.B. die Größe des Wohnraums – die Höhe der Mindest-Geschäftsanteile differenziert und eine Mindesthöhe festgelegt wird.
Aber auch das wird – gerade in der Aufbauphase einer Genossenschaft – nur schwer darstellbar sein.
Daraus ergibt sich, dass der Förderzweck keine „Anspruchsgrundlage“ für konkrete Einzelmitglieder sein kann und ist, sondern eine „Generalnorm“ und latenter Auftrag zum Handeln bedeutet.
Andererseits kann jedoch auf einen Förderzweck nicht verzichtet werden, weil damit die Frage im Raum steht, ob das Unternehmen überhaupt eine Genossenschaft ist …
Die Lösung:
Es bietet sich an, eine separate „Förder-Richtlinie“ für die Mitglieder zu erarbeiten und zu beschließen. In dieser Richtlinie wird genauer festgelegt, wie die Durchführung der Förderung geplant ist.

Abschließend noch ein wichtiger Hinweis:

Je größer eine Genossenschaft ist, umso interessanter ist es, die Förderung zugunsten der Mitglieder systematisch zu erweitern. So entstehen vielfältige Möglichkeiten von Gruppenvorteilen, die zugunsten der Mitglieder entfaltet werden können. Dazu empfiehlt sich, den Kontakt mit den Mitgliedern systematisch und intensiv zu pflegen.

Zusammengefasst:

·     Beim Förderzweck geht es immer um die Förderung der Mitglieder. In diesem Sinne ist z.B. auch die gesetzliche Definition (§1 GenG) zu verstehen, die bei einer Genossenschaft von einem „gemeinschaftlichen Wirtschaftsbetrieb“ spricht.

·       Der Förderzweck ist grundsätzlich offen für zusätzliche Fördermöglichkeiten, die sich zugunsten der Mitglieder im Laufe der Zeit ergeben.

·       Entwicklung und Ausgestaltung des Förderzwecks gehört zu den grundlegenden Aufgaben des Vorstandes, diesen zu überwachen, zur Aufgabe der Aufsichtsräte.
·         Der Förderzweck ist immer und ausschließlich mitgliederbezogen und muss über den Renditegesichtspunkt hinausgehen. Damit ist z.B. kein Förderzweck gegeben, wenn eine Wohnungsbaugenossenschaft lediglich Wohnungen an Dritte vermietet oder Häuser zum Erwerb von Dritten baut. Das schließt jedoch nicht aus, dies zu tun, sofern seitens der Mitglieder tatsächlich kein Interesse besteht.  





   

05.10.2012

StiftenPlus - Die Synergie von STIFTUNG und GENOSSENSCHAFT


KOOPERATION ist das grundlegende PRINZIP nach dem unsere NATUR arbeitet. Selbst unser Körper ist ein beeindruckendes Beispiel für die Leistungsfähigkeit einer guten KOOPERATION.

 

In unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft entdecken immer mehr Menschen die Vorzüge kooperativen Denkens – Entscheidens – Handelns.

 

Es gibt viel „Spielraum“, neue Handlungsfelder dafür zu erschließen. Es gibt jedoch auch reichhaltig Bedarf, bestehende und neue Handlungsstrukturen von Kooperationen zu optimieren.

 

Um auf Dauer oder längerfristig angelegtes kooperatives Handeln noch optimaler zu strukturieren, bieten sich zwei quasi „geborene“ Umsetzungsgebilde förmlich an:

·         Eine Stiftung (gemeinnützig)

·         Eine Genossenschaft (wirtschaftlich)

Beide Strukturen wurden bisher eher als separat und nebeneinander wirkend gesehen. Meist wirkten beide Strukturen auch in unterschiedlichen Handlungsfeldern.

 

Am Beispiel einer Kommune oder Region lässt sich gut verdeutlichen, dass und wie eine Kooperation von Stiftung und Genossenschaft nicht nur Leistungs-Synergien schafft, sondern dass es auch Sinn macht, diese Kooperation (möglichst gleichzeitig) von Anfang gezielt aufeinander bezogen zu gestalten.

Dies wird recht gut deutlich, wenn es darum geht, die Grundlagen für die Erträge zu schaffen: Hier z.B. eine Solaranlage mit einem Investitionsvolumen von z.B. 1,5 Mio. EUR anzuschaffen, die auf die Dächer der Kommune montiert, Jahr für Jahr – je nach örtlichen Gegebenheiten – bis zu 1/3 des Investitionsvolumens als Zusatzeinnahmen erwirtschaften kann, über dessen (gemeinnützige, stiftungszweckkonforme) Verwendung die Stiftung zugunsten einer nachhaltigen  Steigerung von Lebensqualität für die Bürger der Gemeinde entscheiden kann! (Wir verwenden hier zwar vereinfachend den Begriff „Solar“ – gemeint ist aber stets „Photovoltaik“)

 

So entsteht ein echtes WIN-WIN-Konzept:

 

·         In der Gemeinde stehen erhebliche „Extra-Einnahmen“ zur Verfügung (im Rahmen des Stiftungszwecks).

·         Da die Solaranlage im Eigentum der Stiftung steht, bleiben die Erträge aus dem Stromverkauf steuerfrei

·         Stiftungszuwendungen werden steuerlich berücksichtigt

·         Wer nicht stiften kann oder will, kann Mitglied in der Genossenschaft werden und wird dafür – je nach Mitwirkung – am Ertrag beteiligt

·         Die Stiftung erhält von der Genossenschaft ein Darlehn, so dass die Solaranlage die notwendigen Eigenmittel zeitnah aufbringen kann.

·         Da die Erträge der Stiftung ebenfalls zeitnah in gemeinnützige Projekte der Gemeinde zu investieren sind, kommen diese Mittel – indirekt – zu den Bürgern zurück …

 

Wir wollen nachfolgend die Umsetzung eines solchen Beispiels näher beschreiben. Dabei konzentrieren wir uns auch auf eine recht wichtiges „Handicap“, was jede Stiftung hat: Den „Vermögensverlust“ den jeder Stifter (bisher) akzeptieren muss, denn bei jedem Stiftungsvorgang wird vom Stifter verlangt, das Eigentum am Stiftungsbetrag unumkehrbar vollständig aufzugeben. Der staatlich gewährte Steuervorteil ist durchaus vorteilhaft zu sehen. Aber dennoch bleibt die Tatsache, dass – je nach Steuersatz – für mindestens 50% des Stiftungsbetrages  eine Bereitschaft zum „Verschenken“ bestehen muss.

 

Daraus kann sich eine nicht unerhebliche „Blockade zum Stiften“ ergeben. Hier geht es nicht darum, das zu bewerten. Unser Ansatz ist vielmehr, diesen „Blockade-Mechanismus“ zu neutralisieren. Als Lösungsmodell dafür kann ebenfalls die Genossenschaft dienen.

 

Ein weiteres Thema haben wir aufgegriffen, das zunächst als solches nicht gleich erkennbar ist: Die Situation von sog. Groß-Stiftern (Privatpersonen oder Unternehmen). Unsere Recherchen haben uns zunächst überrascht: Sie haben – meist recht individuelle – Interessen, die sich mit den Interessen der vielen „Klein-Stifter“ nicht zu decken scheinen. Sie verbinden – durchaus nachvollziehbar – mit Stiften das, was man gemeinhin mit „Sponsoring“ bezeichnen würde. Sie denken durchaus „wirtschaftlich“, was bei der Höhe des Vermögenseinsatzes nicht verwundern sollte.

 

Dennoch können sie für die Stiftung begeistert werden. Wer den „Sponsoring-Gedanken“ ernst nimmt („Was ist der Gegenwert?“…), kommt einer Lösung dafür recht nahe.

 

Für diese Gruppe haben wir das „StiftenPlus-Modell“ mit dem „Sponsoringdenken“ verknüpft, ohne dabei vom Grundkonzept abrücken zu müssen, der Synergiebildung von Stiftung und Genossenschaft.
         

(Dies ist die Einleitung zu einer umfassenden Konzeption. Sie können den gesamten Beitrag unter info@menschen-machen-wirtschaft.de anfordern)