Willkommen

GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann
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25.01.2021

Genossenschaften - Die Unterschiede können erheblich sein ....

 

 

 

Frage:

 

Ich kenne viele Menschen, die Mitglied einer Genossenschaft sind oder waren. Das war für meine Beteiligung an der Gründung einer Genossenschaft sehr wichtig. Nicht etwa, dass ich „euphorische“ Antworten bekam (das war eher selten der Fall!), aber ich wusste recht genau, worauf ich mich einließ, selbst Geno-Gründer zu werden. …

Der absolute „Clou“ war jedoch, als ich einen Mitarbeiter einer Genossenschaftsbank fragte, was der Unterschied zwischen einer „Bank“ und einer „Genossenschaftsbank“ sei? „Da gibt es keinen“ … Und als ich ihn fragte, ob ich für unsere Genossenschaft ein Konto eröffnen könnte, stellte er mi die Frage: „ Warum nehmen Sie keine GmbH“ …

Mir geht es nicht um solche Aussagen, obwohl auch die etwas „seltsam“ für einen Genossenschafts-Bank-Angestellten finde, mir geht es eher um meine Erfahrung und wie meine Kommilitonen darauf reagierten. Ich erinnere mich, wie darauf ein wahrscheinlicher Mit-Gründer reagierte. Seine überzeugende Antwort war:

„Wer ein Unternehmen gründen will, muss genau wissen, was, wie und warum er etwas tut, denn schließlich muss man bereit sein, Kooperation – nach innen und außen - zu „lieben“. Zunächst haben alle gelacht, aber bald wurde uns deutlich, was er damit meinte. Sinngemäß meinte er, dass mit der Unternehmensform auch eine menschliche Grundhaltung zu Ausdruck käme. Entweder man denke und handele wirklich im „Miteinander“ oder man tue nur so. Klar, dass für uns Genossenschaft heißt, nach innen und außen als „Wir“ zu denken und zu handeln“. Anderen Kommilitonen, die eine GmbH gründen, ist es eigentlich (fast) egal, wie und womit sie erfolgreich sind, Hauptsache, der „Laden“ läuft und den „GmbH-Eigentümern“ geht es gut. …Leider finden wir auch in vielen Genossenschaften diese „GmbH“-Mentalität“, dass es egal ist, wie das Klima ist, was man verkauft und wo man einkauft. …      

 

Antwort

 

Eure Erfahrungen waren wichtig. Ja, eine Genossenschaft ist anders als eine GmbH (sollte es zumindest sein) und Ja, eine Genossenschaft ist noch lange keine wirkliche Kooperation, auch wenn man das meinen könnte. …

Deswegen halten wir den „genossenschaftlichen Findungsprozess“ für sehr wichtig. Die potenziellen Teilnehmer an der Gründung müssen synchron sein in ihrer (kooperativen) „Erwartungshaltung“. Das betrifft sowohl den zwischenmenschlichen Aspekt nach innen, wie auch den nach außen. „Kooperations-Kultur“ kann nicht dabei enden, nur zu sehen, dass es der (eigenen) Gruppe „gut geht“. Es sollte auch eine Rolle spielen, womit man sein „Geld verdient“ (z.B. Zukunftsfähigkeit). Wichtig ist auch, z.B. zu definieren, wie die Beziehung „Genossenschaft-Kundschaft“ gesehen wird. …

Wir bezeichnen alle – aber auch wirklich alle – menschlichen Beziehungen, (nach innen und außen) sozusagen als „kooperatives Netzwerk“. Und dieses Netzwerk solle eine hohe kooperative Gesamt-Qualität haben. Nehmen wir dazu einige Beispiele:

·       Nach welchen Kriterien wählt man Produkte und Lieferanten aus?

·       Wie berät man Kunden?

·       Wie sieht das „Beschwerde-Management“ aus?

·       Was umfasst der Begriff „Weiterbildung“ (fachlich und zwischenmenschlich)

·       Was bedeutet der Begriff „Kooperations-Unternehmen“ und wo liegt der Unterschied zu einem „Konkurrenz-Unternehmen“? usw.

Natürlich ist es in einem (noch) ganz überwiegend „konkurrenzbezogenem“ Umfeld nicht einfach, eine „Kooperations-Kultur“ durchgängig erfolgreich zu halten. Manche Genossenschaften „knicken“ leicht ein und machen dafür den Wettbewerbsdruck verantwortlich, wie z.B. Banken. Die Frage ist erlaubt:

·       Ist das Absicht oder Unfähigkeit, einen „kooperativen Sonderweg“ intelligent zu kommunizieren?

Statt mittels „Kooperation“ bewusst zu „werben“, passt man sich eher in Richtung „Konkurrenz“ an, obwohl man weiß, dass „Kooperation“ eindeutig der „Zukunfts-Trend“ ist …

Wer ist dafür verantwortlich?

Die Vorstände, die Aufsichtsräte, die Verbände oder die Politik?

Seien Sie nicht enttäuscht, wenn wir diese nicht an 1.Stelle verantwortlich sehen.

Aus unserer Sicht sind die Mitglieder (selbst) verantwortlich, denn die Ließen/lassen zu, was geschah und noch immer geschieht….

 Es geht bei Kooperation immer auch darum, (ganzheitliche) „Selbst-Verantwortung“ zu sehen. Kooperation ohne Selbstverantwortung ist kaum denkbar, kann eigentlich auch  nicht (wirklich) funktionieren.

Fazit:

Kooperation ist eben nicht nur einfach das „Gegenteil“ von Konkurrenz. Kooperation ist/hat eine gänzlich andere Qualität, übernimmt stets Verantwortung für das Ganze und fragt deshalb:

·       „Ist das zukunftsfähiger Teil einer Gesellschaft, in der ich/wir wirklich gern leben möchte/n?“ – jetzt und zukünftig?

 

Redaktion: AG „CoopSpirit“ im IWMC QuantenInstitut  Kontakt:  info@quanteninstitut.de

Hinweis: Fragen sind - redaktionell ggf. gekürzt - ohne den Inhalt zu verändern.

Unsere Partner in Sachen Kooperation: SmartCoop ForschungsInstitut des Bundesverbandes MMW (Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft e.V.)

 

18.03.2019

Sinn oder Nicht-Sinn einer "Gutachterliche Äußerung“ als Voraussetzung zur Registereintragung


„Gutachterliche Äußerung“ – Ein größeres Missverständnis?!

Bereich
Gründung einer Genossenschaft


Frage
(Auszug)

Warum wird die Gründung einer Genossenschaft so „bürokratisiert“ und teuer gemacht. … Besonders die „Gründungsgutachten“ sind dabei ein Problem …  In anderen EU-Ländern gibt es keine solchen Hindernisse. Aber dafür gibt es dort viel mehr Genossenschaftsgründungen als in Deutschland. …

FragestellerIn: Studentin im Rahmen einer Bachelor-Arbeit

Antwort
(Auszug)

Zunächst einige rechtliche Hinweise:

Das Genossenschaftsgesetz (GenG) fordert in §11 Abs. 2 Ziff. 3, dass der Anmeldung einer Genossenschaft zur Eintragung in das Genossenschaftsregister beizufügen ist:

„die Bescheinigung eines Prüfungsverbandes, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist sowie eine gutachterliche Äußerung des Prüfungsverbandes, ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist.“

Hier tritt bereits das erste Problem auf: Es gibt eigentlich nicht „die“ Genossenschaft. Vielmehr gibt es eine Vielfalt von Motiven, die zu einer Gründung führen. Da könnte es z.B.:

·         Genossenschaften geben, die sehr „teambezogen“ und regional sind und bleiben wollen, z.B. zur Gründung eines „Buchhaltungsbüros“ diese Rechtform wählen.
·         Genossenschaften geben, die überregional tätig sind und mehrere einzelne Firmen unter einem „Dach“ vereinen wollen.
·         Genossenschaften, die Forschung und Entwicklung integrieren möchten und dazu weitere Mitglieder (als Teilhaber) für einen notwendigen Aufbau von Eigenkapital benötigen.
·         Genossenschaften des Wohnungsbaus. Auch hierfür benötigt man weitere Teilhaber, um Grundstücke zu erwerben und Häuser zu bauen.
·         Genossenschaften, die eine Schule besonderer Art betreiben wollen.
·         Genossenschaften, die einen Beitrag zur Energiewende leisten möchten und dazu eigene Anlagen zur Energieerzeugung erwerben wollen.
·         Genossenschaften, die eine Handelsplattform betreiben möchten
·          …

Die Beweggründe sind höchst unterschiedlich und variabel.

Damit wollen wir auf ein wichtiges Problem hinweisen, das allen – und weiteren anderen Projekten – eigen ist:

·         Ein Prüfungsverband – muss, bevor die „Firma“ überhaupt eingetragen wird, eine gutachterliche Äußerung erstellen, in der dieser die Vermögenslage, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger beurteilen soll.

So etwas im Gründungsstadium zu fordern, ist eigentlich recht „situationsfremd“ für eine Firmengründung. Sie erkennen allein schon anhand der Aufzählung einiger – von vielen, vielen weiteren Gründungssituationen - dass das tendenziell eher „kontraproduktiv“ sein könnte. …

Gründer argumentieren zu Recht, dass sie meist in diesem Stadium überhaupt nicht so weit sind, detailliert Fragen – wie die un „gutachterlichen Äußerungen“ gefordert, beantworten zu können.

Viele Gründer argumentieren weiterhin – durchaus nachvollziehbar – dass erst nach der Eintragung des gegründete Unternehmens überhaupt mit z.B. Banken, Fördermittelstellen, privaten Geldgebern, Lizenzgebern, etc. sprechen können. Manche Banken richten sogar in diesem Stadium noch nicht einmal ein „Firmenkonto“ ein.

Weiterhin argumentieren solche Gründer, dass sie auch mit „Eintragungshindernissen“ der Registergerichte rechnen müssen, die vorab nicht zu erkennen waren.

Wenn man das alles „praxisnah“ zusammenfasst, wird jedem Gründer recht schnell klar, dass eine „Gutachterliche Äußerung“ – in der geforderten Art, für sie keinen Sinn macht, vor allem keinen „Mehrwert“ bedeutet. ...

Wir vollziehen durchaus gut nach, wenn engagierte Genossenschaftler fordern, diese Art von „Gutachterlicher Äußerung“ wegfallen zu lassen.

Damit bewahrt man auch „Gründer“ davor, sich wieder vom Gedanken der Gründung einer Genossenschaft zu verabschieden. Also doch wieder GmbH oder UG? ….

Wir halten jedoch „Lösungsansätze“ für problematisch, wenn in „Insiderkreisen“ – besonders bei kreativen Jugendlichen -  sozusagen als „Ausweichlösung“, diskutiert wird, den Prüfungsprozess dadurch zu beschleunigen und kostenmäßig zu senken, dass man dem Prüfungsverband nur so informiert, dass keine „Nachfragen“ entstehen. Gemeint ist wohl das, was unter „getürkt“ zu verstehen wäre. …

Dafür werden auch gleich ‚Argumente geliefert, wie z.B.:

·         „Man wisse zu diesem Zeitpunkt nach nicht, was man endgültig unternehmen wolle“, weil sich das erst – wie bei anderen Rechtsformen durchaus nicht unüblich – erst genauer „nach“ der Eintragung in das Register entscheide… Erst wenn eine  „juristische Person“ geworden sei, werde man überhaupt in der „Geschäftswelt“ wahrgenommen …

Daraus leitet man ab, dass es „legitim“ sei, erst nach der Eintragung ins Register, mit der eigentlichen Unternehmenskonzeption zu beginnen.
Hinzu komme, dass man zwar eine „Grundidee“ habe, diese jedoch anpassungsfähig bzw. elastisch sein und bleiben müsse, weil Gespräche mit potenziellen Partnern, wie Kreditinstituten, Fördermittelpartnern, Kooperationspartnern, etc. eine gewisse Anpassungsfähigkeit des Unternehmens erforderlich mache.

Genau dieser unternehmerische „Anpassungsfähigkeit“ würde von einer „gutachterlichen Äußerung“ eines Prüfungsverbandes wahrscheinlich verhindert …

Solche Argumentationen können Prüfungsverbände – sofern sie nicht „wirklichkeitsfremd“ oder gar „gründungsblockierend“ sein wollen, nicht einfach ignorieren. …    

Dies vor allem nicht aus folgenden Gründen:

A.   Es Könnte sich damit andeuten, dass Prüfungsverbände eine „gutachterliche Äußerung“ erstellen zu einem Sachverhalt, der nachfolgend gänzlich anders ist, wie er sich zum Zeitpunkt der Erstellung der „gutachterlichen Äußerung“ darstellte.
B.   Die Prüfungsverbände „Kosten“ produzieren, die nicht nur völlig überflüssig wären und keinen „Mehrwert“ für die Gründer bedeuten (können).
C.   Diese Art „gutachterliche Äußerungen“ leiten auch u.U. Dritte in die Irre, die keine Insider sind und meinen, eine „gutachterliche Äußerung“ sei ein Dokument, das etwas über den Erfolg der Unternehmensentwicklung aussage. ...
D.  In der Gründungsphase benötigt ein „Startup“ nützliche Hinweise zur erfolgreichen Unternehmensentwicklung. Das hat jedoch wenig mit den Themen der „gutachterlichen Äußerung“ zu tun, die nach einer „Gefährdung der Belange der Mitglieder“ bzw. einer „Gefährdung der Gläubiger“ fragen.

Was wäre allerdings eine solche „Gefährdung der Belange der Mitglieder“.
·         Welcher Mitglieder?
·         Die von aktuell oder die von später?
·         Wann später und ob überhaupt „später“

Und was wäre z.B. eine „Gefährdung der Gläubiger“?

·         Welche Gläubiger?

Banken z.B.?!
Wir sind sicher, die werden wissen – zum gegeben Zeitpunkt - wann sie oder was sie prüfen und welcher Sicherheiten es bedarf

Wir verstehen den „Unmut“ über diese Art einer „gutachterlichen Äiußerung“ nach § $ 11 Abs. 2. Ziff.3 durchaus, denn sie ist einer der größeren Kostenpositionen am Anfang der Unternehmensgründung. …

Wir halten ihre Hinweise für sehr interessant, diese Art von „gutachterlicher Äußerung“ in der Startphase gänzlich in Wegfall zu bringen und stattdessen die tatsächliche Unternehmensentwicklung des ersten Jahres zu beurteilen.

Dadurch würden sicherlich zahlreiche „Probleme“ entschärft, wie z.B.

·         Zu hohe Kosten für eine „gutachterliche Äußerung‘, die keinen „Mehrwert“ bringt bzw. erbringen kann
·         Vermeidung von Irritationen von Dritten, die in dieser „gutachterlichen Äußerung“ – fälschlicherweise – Anhaltspunkte vermuten, die etwas mit der Unternehmensentwicklung als solche zu tun hätten.
·         Wie der Begriff „gutachterlich“ bereits sagt, ist es eine „IST-Aufnahme“, die eine kurze „Verfallszeit“ hat bzw. haben kann. …

Mit dem Begriff „gutachterliche Äußerung“ erweckt der Gesetzgeber in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass etwas Relevantes zur Entwicklung eines Unternehmens ausgesagt würde. Diesen Eindruck in der Öffentlichkeit zu verbreiten wäre mehr als „fahrlässig“, weil es etwas „vorgaukelt“, was so einfach nicht stimmig ist bzw. sein kann …  

Gleichwohl sind wir nicht gegen eine enge Zusammenarbeit zwischen Genossenschaft, Mitgliedern und Verbänden, besonders in der Startphase.

Aber diese Zusammenarbeit muss Sinn machen, Mehrwert für den „Coop-Starter“ schaffen und vermeiden, dass Menschen, die sich an einer neu gegründeten Genossenschaft beteiligen wollen, mittels einer „gutachterlichen Äußerung“ in die Irre geführt werden können. Nicht absichtlich, aber durchaus möglich …

Deshalb neigen wir, dazu, den Stellenwert dieser Art „gutachterliche Äußerung“ des Prüfungsverbandes eher „niedriger“ als bisher aufzuhängen. Wenn überhaupt, dann kann sie lediglich eine zusätzliche Betrachtung für den Verband sein, der die Genossenschaft aufnimmt.

Als Alternative zu einer „gutachterlichen Äußerung“ sollte man Aussagen zu Stärken und Schwächen des Unternehmenskonzeptes geben, die sowohl für Mitglieder, wie auch für die Gremien der betreffenden Genossenschaft „Mehrwert“ bedeuten würden.

Insgesamt würden wir zu folgender Neuausrichtung für Genossenschaftsgründungen raten:

·         Die Genossenschaft wird – wie bisher - in einem Prüfungsverband Mitglied. Der Verband berät bei den Besonderheiten der Gründung und erteilt eine Bescheinigung zum Beitritt.
·         Das Mitglied kann sich – freiwillig – jederzeit im ersten Geschäftsjahr einer Art „Unternehmens-Entwicklungs-Check“ (UEC) seitens des Prüfungsverbandes unterziehen. Dies könnte z.B. Sinn machen, falls Banken oder neue Mitglieder bezüglich der Unternehmensentwicklung oder des Förderprinzips zu überzeugen wären. 
·         Nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres – sollte jede  Genossenschaft verpflichtet sein, einen „Unternehmens-Entwicklungs-Check“ (UEC) seitens des zuständigen Prüfungsverbandes durchzuführen. Über diesen „Check“ erstellt der Prüfungsverband einen Bericht.

Sollte damit die bisherige „gutachterliche Äußerung“ ersatzlos gestrichen werden? Ja durchaus, denn in ihrer jetzigen Form ist sie weder für die Genossenschaft, noch für andere Interessenten wirklich von Interesse. Es sind einfach nur „Sinnlos-Kosten“, die Genossenschaftsgründungen unnötig - auch zeitmäßig – belasten.

Besonders fatal ist die Wirkung, wenn mit diesem „Papier“ dann noch „Werbung“ seitens der ‚Genossenschaft gemacht wird. Dann wird eine „Sicherheit vorgegaukelt“, die weder vom Gesetzgeber beabsichtigt war, noch im Interesse des Genossenschaftssektors liegt.

Und was könnte geschehen, wenn der Gesetzgeber nicht oder nicht zeitgerecht reagiert und den § 11 Abs 2 Ziff3 nicht funktional vernüftig regelt?

Dann wäre z.B. an eine Art – verbandlicher -  „Zwischenlösung“ zu denken:

·         Die Verbände ergänzen entsprechend ihre Satzungen ….

Das könnte z.B. so aussehen:

·         Der zuständige Verband untersagt seinen Mitgliedern, „gutachterliche Äußerungen“ - in welcher Form auch immer – werbend zu nutzen. Sofern davon in Einzelfällen abgewichen werden soll, bedarf es der Zustimmung des Verbandes.
·         Der zuständige Verband fügt am Ende der „gutachterlichen Äußerung“ Hinweise bei, die auf den tatsächlichen Charakter die „gutachterlichen Äußerung2 hinweisen  

Abschließend wollen wir gern einen anderen Aspekt Ihrer Fragen noch ansprechen. Dieser bezieht sich auf den möglichen „Vertrauensschutz“ zugunsten von potenziellen Mitgliedern einer Genossenschaft, die – unter Bezugnahme auf eine „gutachterlichen Äußerung“ – im Rahmen von Werbeaktionen - von Genossenschaften eingeworben wurden.

Dazu verweisen wir auf unsere vorstehenden Äußerungen.

Jedoch wollen wir ergänzen:

Wer sich daran beteiligt, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass eine „gutachterliche Äußerung“ – in der bisherigen Form – für potenzielle Mitglieder eine relevante „Beitrittsmotivation“ sein könnte, sollte sich darüber im Klaren sein, was er oder sie damit kundtut.

·         Es wird ein falscher Eindruck in der Öffentlichkeit „stabilisiert“!

Wir sind sicher, dass seriöse Rechtsberater wissen, was damit gemeint ist.

Das gilt auch als Appell für Ihre Bachelor-Arbeit.

Wer im Interesse eines soliden, moderne Genossenschaftswesens handeln möchte, der sollte helfen, dass bürokratische Eintrittsbarrieren von Genossenschaften gemindert und deren Erfolgsentwicklung erhöht werden.

Eine „gutachterliche Äußerung“ in der bisherigen Form ist zweifellos eine „Markteinritts-Barriere“ für „Coop-Starter“ und falscher „Signalgeber“ für das öffentliche Ansehen von Genossenschaften. …

Deshalb ist eine Novellierung – wie oben vorgeschlagen – ein Weg in die richtige Richtung …

Wir hoffen Ihnen mit unseren Ausführungen Hinweise gegeben zu haben, Ihre – durchaus nachvollziehbare Kritik zu relativieren und zurückzufinden, dass Genossenschaftsgründungen nicht nur „Probleme“, sondern auch viele Chancen beinhalten, vor allem dann, wenn das GründungsTeam sich erfolgsorientiert auf der „WirKraft-Spur“ bewegt.
    
Rückfragen bitte an info@menschen-machen-wirtschaft.de

Wir danken dem Team des GENOSSENSCHAFTS-Kommentars (GenKom) für die Zurverfügungstellung dieses Artikels (www.Genossenschaftskommentar.de) .













        

04.05.2017

Entrepreneurship in Genossenschaft – Die WirKraft des Teams zum Erfolgs-Vorteil machen („WeForceArea-Konzept“)



Perspektive:
Veränderung + Wandel

Frage:

Weil einige Kommilitonen einfach keine Lust mehr haben, sich nur mit (hohler) Theorie ihre Studienzeit zu „vermiesen“, haben wir uns entschlossen, schon während des Studiums ein eigenes Unternehmen zu gründen. Eigentlich hatten wir an eine Genossenschaft gedacht, weil die einfach und schnell zu gründen und zu führen sei. …
Weil man – um eine ‚Genossenschaft zu gründen - in Deutschland in einem Prüfungsverband Mitglied sein muss, haben wir uns auf die Suche gemacht. Nach unseren „Praxistests“ mit einigen Vertretern solcher Verbände, haben wir fast die Idee aufgegeben, die Form einer Genossenschaft zu wählen. Was wir dort zu hören bekamen, war mindestens so „nebensächlich“, wie viele unserer Seminare an der Uni. Die wollten einen Businessplan und wir sollten nachweisen, dass wir fit sind bei allem, was eine Unternehmensgründung ausmacht. Wir wollten eigentlich mit den Verbandsmenschen über echte Erfahrungen bei Genossenschaftsgründungen sprechen, die uns nützlich sein könnten, z.B. mit recht wenig Kapital etwas zu bewegen. Wir haben denen unsere Idee vorgestellt, doch darüber wollten sie nicht sprechen. Sie wollten mit uns über die Ertragsvorschau reden, die fanden wir jedoch wenig ergiebig, weil wir nicht wissen, was in zwei oder drei Jahren ist. Sie wollten uns Rechtstipps und Steuersparmöglichkeiten nennen und uns „Buchführungsleistungen“ verkaufen. Nachdem wir so eine Weile aneinander vorbeigeredet hatten, gingen wir leicht resigniert. Der Clou kam zum Schluss. Wir sollten einen „Beratungsvertrag für Genossenschafts-gründung“ unterschreiben. Dann wäre die Gründungsprüfung kostenfrei. Das Ganze sollte zwischen 2-3.000 Euro kosten. Jetzt wurde uns allmählich klar, weshalb es keine Genossenschaften gibt mit echt guten Ideen und warum es eigentlich nur „schlappe“ ca. 8500 Genossenschaften im Land gibt, das doch gerade Herrn Raiffeisen feiert. …
Eigentlich wollten wir auch keine Genossenschaft gründen, sondern ein Unternehmen mit 5 Unternehmern. Statt uns behilflich zu sein, wie wir mit einem Team Erfolg haben können und sogar besser sind wie Einzelgründer, hat man uns eine „tote Hülle“ – genannt Genossenschaft angepriesen. Von so etwas wie „Team-Geist“ hatten die zwar schon gehört, aber wissen taten sie davon recht wenig. Wie sollte das auch „unser Berater“ können, denn der war Jurist. …
Zum Glück haben wir uns nicht „abschrecken“ lassen und trotzdem das in einer Genossenschaft gemacht. Und das läuft ganz prima.
Wir erinnern uns nach an den letzten Satz unseres Beraters: „Wir beraten Sie natürlich immer, wenn Sie Rat brauchen, wenden Sie sich einfach direkt an mich …“ – sprach‘s durchaus überzeugend aus und gab uns seine Visitenkarte mit Durchwahlnummer. Als wir lasen, was so ein Verband alles macht, konnten wir uns gut vorstellen, dass wir vielleicht dort alles hinbringen könnten, was die Verwaltung eines Unternehmens ausmacht. Also alles, was uns hindert, dass wir uns wirklich – als Unternehmer - mit der Umsetzung unserer Idee befassen können. …
Übrigens, wir haben mit unseren Kommilitonen aus Frankreich und Spanien gesprochen, denn die kannten zwar keine Genossenschaften, meinten aber, dass co-operative wohl so etwas Ähnliches sind. Sie fragten zu Hause nach und – Überraschung – die kommen dort sogar ohne „Pflicht-Hilfe“ von Verbänden aus. Und dort sind Co-operativen sogar sehr beliebt und erfolgreich. Ein Rätsel bleibt, wieso es dort so viel mehr Genossenschaften gibt, wie im Land der „Geno-Erfinder“, wie Raiffeisen und Schulze-Delitzsch. …
Liegen wir wirklich falsch mit unserer Einschätzung, oder hatten wir nur „Pech“, die verkehrten Verbände oder/und die falschen Berater zu treffen? …
Gern würden wir erfahren, ob es im Lande auch Verbände oder Berater gibt, die Ahnung haben, wie man eine gute Idee in einer Genossenschaft zum Erfolg bringt? …

Besonders interessiert uns natürlich zu erfahren, wie und ob ein Team von 5 Unternehmern wirklich funktionieren kann. Eigentlich müsste es so sein, dass 5 Personen – als Team - mit dem gleichen Konzept, schneller zum Erfolg kommen können, wie ein einzelner Unternehmer, der sich 4 Arbeitnehmer suchen muss, in der Hoffnung, dass diese wenigstens etwas unternehmerisches Verständnis mitbringen. …

„Entrepreneure“ – so sagen viele „Experten“, seien meist Einzelpersonen, denn es sei unwahrscheinlich, dass in einem TEAM alle die gleichen Ziele und Interessen haben könnten. …   
             
Fragesteller:  Studenten der Wirtschaftswissenschaften, die die Gründung eines innovativen Dienstleistungsunternehmens vorbereiten.

Hinweis: Wir behalten uns vor, die Frage zur besseren Lesbarkeit redaktionell anzupassen, ohne dabei den Sinn des Textes zu verändern. – Die Redaktion –

Die Antwort – Auszug:
     
Ihre Erfahrungen, die Sie mit Prüfungsverbänden oder Genossenschaftsverbänden gemacht haben, konnten Sie nicht „abschrecken“, IHR Vorhaben dennoch zu realisieren. Eigentlich ein guter Beweis/Test, wie stark die „SOG-Kraft“ des kommenden Unternehmens bereits jetzt ist. …
Wir wollen uns ersparen, auf das einzugehen, was sie erlebten, als Sie die „Handlungsfähigkeit“ der „Sachverständigen für Genossenschaften“ testeten. Wie wenig MehrWert Sie daraus gezogen haben, mag bedenklich sein, entspricht aber der vorfindbaren Situation, die wiederum auch nur ein „Spiegel“ ist von dem, was bisher von Verbänden gefordert wurde. Wenn Genossenschaften und deren Mitglieder sich mit einem solchen „Angebots-Niveau“ zufrieden geben, dann tritt das ein, was Sie zutreffend feststellen:

·         Deutschland ist in Sachen Genossenschaften weit von dem entfernt, was eigentlich Kooperation von Menschen heute vermuten ließe.
·         Das einstige Land der Vorreiter und Vordenker in Sachen Genossenschaft und Kooperation ist inzwischen eher zu einem diesbezüglichen „Entwicklungsland“ geworden. Viel hängt damit zusammen, dass man das Wort „Genossenschaft“ auf ein „Strukturmerkmal“ reduzierte und dabei völlig vergaß sich damit zu beschäftigen, was das eigentliche Phänomen und die eigentliche Chance eines Team-Unternehmens ist. Kurzum:
·         Das intelligente unternehmerische Zusammenwirken von Menschen und die Erschließung daraus möglicher „WirKraft-Vorteile“ geriet quasi zur Randerscheinung. Oder anders ausgedrückt.
·         Die WirKraft-Vorteile der Struktur wurden zur Hauptsache erklärt und die WirKraft-Vorteile der Wertschöpfer (MitUnternehmer) entglitten zur Nebensache.
·         In ein anders Bild gestellt könnte man auch sagen: Man polierte die Karosserie des Wagens, vergaß jedoch regelmäßige Inspektionen des Motors durchzuführen und überhörte beharrlich die bereits seit langem aufgetretenen starken „Knirsch-Geräusche“. …

Eine  Haltung, sich – vor allem auf dem Rechtswege – dem Thema „Menschen in Kooperation“ zu nähern, wird von den Verbänden gern gepflegt, denn man kann sich damit auf das begrenzen, was „handfest und  direkt greifbar “ ist,  was sich verallgemeinern und somit leicht „standardisieren“ lässt.
Natürlich reicht so etwas heute nicht mehr aus, weil es zum Erfolg einer Kooperation von Menschen kaum etwas beiträgt …
Kein Gründer – der die Rechtsform einer GmbH präferiert - käme auf die Idee, zwecks Gründung seines Unternehmens,  einen „GmbH-Verband“ anzurufen oder zu kontaktieren.
Dies wäre auch wenig ergiebig für ihn und jedem Gründer sofort einsichtig:

a.    Die passende Struktur der Rechtsform zu begründen, folgt nach der Festlegung der unternehmerisch tragenden Idee und nicht umgekehrt.

b.    Wer – wie Genossenschaftsverbände - das meist anders sehen und die „Struktur“ als Ausgangspunkt von Erfolg (insgeheim) zu definieren scheinen, muss sich nicht wundern, wenn das für gute Gründer „irritierend“, bisweilen sogar nachdenklich wirkt.

Die Folge dieses Missverständnisses könnte sein:

·         Die Genossenschaftsverbände werden nicht als „WirKraft-Experten“ wahrgenommen.

Aber es kommt vermutlich noch „schlimmer“. Es bieten sich zugleich immer mehr Gründungs-Berater am Markt an, die vorgeben, „Experten“ für Gründungen zu sein und „rechtsform-neutral“ zu beraten.
Das „Köder-Material“ dieser Berater heißt:

·         Wenn wir das – für dich – machen, lieber Gründer, bekommst du Fördermittel. Du zahlst bei uns nur einen Teil der Kosten, den Rest übernimmt die (staatliche Gründungsförderung).

Nun, um solche „Vorzüge“ zu bekommen, werden ganz bestimmte „Standards“ vom Unternehmer und vom Berater gefordert. So fordern es die entsprechenden Richtlinien der Programme.
Businesspläne müssen erstellt werden und der Berater muss mittels Bericht „korrekt“ der Spur der Auflagen solcher Programme folgen. Ob das Unternehmen hinterher erfolgreich ist/wird, das spielt in diesem Konzept keine Rolle. Selbst wenn – in Verbindung mit dieser Gründungsberatung – das Konzept ein „Flopp“ werden sollte, hält das sogar den Berater im Spiel, denn es gibt ja weitere Möglichkeiten zur Förderung, die wir hier mal als „Konsolidierungs-Beratung“ zusammenfassen wollen.

Eigenartig, dass sowohl die Kammern, wie auch die meisten Berater „vergessen“ haben, dass Gründungen auch als „WirTeam“ erfolgen könnten. Vergessen haben sie natürlich nicht, dass Genossenschaften durchaus interessant für Gründer sein könnten, zumal wenn man das „WirKraft-Potenzial“ in alle Richtungen „ausleuchtet. …

Das „Vergessen“ hat wohl eher einen anderen Hintergrund. Die Berater fürchten um ihre Aufträge, denn sie vermuten, dass in Sachen „Genossenschaften“ die Verbände ihre Antipoden seien.

Dass dem wohl nicht so ist, scheinen die meisten Gründungs-Berater bisher nicht richtig wahrgenommen zu haben.

So könnte man durchaus vertretbar formulieren:

·         Die Entfaltung des „WirKraft-Potenzials“ bei Unternehmens-Gründungen scheint gänzlich außen vor zu bleiben.

Von „Schuld“ würden wir nicht sprechen wollen, allerhöchstens von „unintelligentem“ Verhalten sowohl der Verbände, wie auch der staatlichen Förderpolitik und von vielen Gründungs-Beratern.

Wir wollen nicht verhehlen, dass Genossenschaftsverbände in der Gründungs-Phase für Unternehmer (bisher) wenig zu bieten haben. Sie folgen eher nachgelagert, wenn es um die Findung der für die Gründung einer geeigneten Struktur geht. Sie kommen sozusagen erst ins „Spiel“, wenn die  „Rechtsform-Entscheidung“ längst gefallen ist. …
Ihr „Angebot“ den Gründern die – aus ihrer Sicht – richtige Rechtsform zu empfehlen, scheitert vor allem daran, weil die Verbände es unterlassen haben, ihre Beratungskompetenz ganzheitlich auszurichten und unter Beweis zu stellen, dass sie Erfolge mittels Genosssenschaften erzeugen können.
Sie werden von Gründern einfach nicht als Experten für „Team-Gründungen“ und Schaffung von „WirKraft-Vorteilen“ wahrgenommen. Aber genau an diesem Punkt wären sie eigentlich der geeignete, gesuchte, weil kompetente Berater.
                                                                   
Wir bleiben zunächst bei unserer Einschätzung:

·         Diejenigen Menschen, die als Team oder Gruppe gemeinsam über die Umsetzung einer unternehmerischen Idee nachdenken, sind gut beraten, sich zunächst beharrlich sowohl einer „Strukturberatung“, wie auch einer konventionellen Gründungsberatung zu entziehen. …

Weshalb?

Weil die IDEE und nicht das Umsetzungskonzept maßgeblich darüber entscheidet, ob der erwartete Erfolg eintritt oder nicht oder zumindest nicht so, wie erwartet.

Die Annahme, dass ein gutes Businesskonzept, vielleicht eine entsprechende Qualifikation, ein Studium oder ein Patent über den Unternehmenserfolg entscheide, ist längst gründlich widerlegt. Natürlich kann Wissen oder Schutzrechte hilfreich sein, um einen Startup etwas zu erleichtern, aber entscheidend ist und bleibt – das zeigen Studien eindeutig –  die intelligente Verbindung von IDEE und PERSON.

Wohl gemerkt, wir sprechen hier über „Innovations-Gründungen“, nicht über „Imitats-Gründungen“.

Bei solcher Art Gründung zählt die Verbindung von IDEE und Entrepreneurship. Hier nützt eben nicht ein MBA-Studium (vielsagend allein der Begriff: Master of Business Administration). Hier geht es – auch wenn dies Verbände oder Gründungsberater anders sehen mögen – vor allem darum, die „Vorteile / Vorzüge / Innovationen“ der Geschäftsidee herauszustellen und diese sozusagen quasi bildlich und gefühlsmäßig „voraus zu erleben“. Um es zuzuspitzen könnte man sagen: „Sei es“, „sehe dich bereits so als ob du bereits der Unternehmer wärst, der du zu sein beabsichtigst“, quasi die „Idee in Erfolgs-Vollzug. ….

So etwas lässt sich nicht studieren, beraten oder gar planen, so etwas ist eher Teil der „Identität“ des Unternehmenden. Er, sie, man spürt es, der Fokus des Interesses ist nicht nur auf diese Idee ausgerichtet, sondern man ist auch in der Lage, das „Gedanken-Karussell“ umzugruppieren. Um es mit einem Begriff aus dem QuantenManagement zu beschreiben:

·         Der Entrepreneur beginn so etwas wie ein eigenes Quantenfeld zu erzeugen, die Rolle des „Beobachters“ und die Funktion der „Nichtlokalität“ der kleinsten Teilchen scheint ihm (zumindest unbewusst) bekannt zu sein.

Wer um die Bedeutung der „Kraft der Gedanken“ weiß, ahnt, wie wichtig dieses gedankliche Zuspitzung auf die Idee, für den Erfolg ist.

Das Umfeld wird es merken und entsprechend „spiegeln“.

Sätze wie:

·         „Du scheinst an nichts anderes mehr zu denken, als nur noch an“ …. .

Wer hier den beabsichtigten Tadel für sich in ein Lob umwidmen kann, ist bereits gut verwachsen mit seiner unternehmerischen Idee. …

Machen wir an dieser Stelle ein Zwischenresümee:

·         Wir konstatieren dass in Deutschland Genossenschafts- und/oder Prüfungsverbände meist zu wenig dazu beitragen (können), einen erfolgreichen – kooperativen Gründungsprozess sinnvoll zu begleiten. Der starke Fokus auf die Struktur scheint völlig den Weg zu versperren, z.B. den „WirKraft-Prozess“ als wesentliches Erfolgsmerkmal zu erkennen und dazu entsprechendes Beratungs-Now How“ einbringen zu können.
·         Ähnlich kann man dies bei den meisten Gründungsberatern annehmen. Sie sind nicht nur traditionell auf Bereiche bezogen, die das Potenzial der unternehmerischen IDEE nachrangig sieht und glauben, dass gute Businesspläne, gesicherte (Banken-) Finanzierung und Fachkenntnis entscheidende Erfolgskriterien beim Startup sind. Bezüglich Team-Gründungen dürften sie eher skeptisch sein. Nicht weil sie Team oder „WirKraft“ nicht kennen, sondern weil sie – wenn überhaupt, „WirKraft“ eher auf der Ebene von „Motivations-Instrumenten“ für abhängig Beschäftigte sehen.
·         Auch die inzwischen langsam „aufblühende“ Landschaft pro „Entrepreneurship“ (Universitäten, Berater) findet bisher nur wenig Bereitschaft „WePower-Effekte“ in den Gründungsbereich einzubeziehen. Man spricht gern von „Der IDEE“ und „Dem/Der GründerIn“ recht konsequent singulär, und lässt dabei viel von einem möglichen -erfolgsbezogenen – „WirKraft-Potenzial“ aus Unkenntnis quasi liegen.

Das bringt uns dazu, genau diese Frage in den Fokus zu nehmen. Sie deckt sich ebenfalls mit Ihren Anmerkungen am Ende Ihrer Fragen bzw. Hinweise.

Der WirKraft-Begriff – so wie wir ihn verstehen – basiert auf mehreren Effekten, von denen jeder einzelne Effekt „WirKraft-Bezug“ hat, jedoch erst die Ausschöpfung aller Elemente zu dem führen werden, was wir als „WirKraftWerk“ oder „WePowerArea“ bezeichnen. …

Dazu einige Hinweise:

a. Wir wollen nicht bestreiten, dass es wohl eher die Ausnahme ist, dass mehrere Personen mit quasi gleicher Intensität der gleichen unternehmerischen Idee verwachsen sind. Auch wenn zwei oder mehr Partner des „Ideengebers“ es vermögen, sich der Idee nicht vollkommen, aber doch recht intensiv hinzugeben, stärkt dies zweifelsfrei das „Erfolgs-Potenzial“ einer IDEE.

·         Der „Zugewinn“ an WirKraft, erhöht die „Energie-Gesamt-Bilanz“ des Startups.

Dafür könnte die Struktur Genossenschaft (oder Cooperative) recht nützlich sein. Anders als gemeinhin angenommen, können auch die Renditezuflüsse durchaus intelligent den Erwartungen aller „MitUnternehmer“ angepasst werden.

b. Es könnte einen großen Unterschied für die Realitsationskraft des gesamten Vorhabens bedeuten, dies mit Projekt-Partnern zu tun, statt mit Menschen mit „Arbeitnehmer-Mentalität“. Um nicht missverstanden zu werden, heißt das nichts gegen Beschäftigte, aber es wäre einfach mehr „WirKraft-Potenzial“ zu erreichen, wenn eine – möglichst hohe – Identifikation mit der Projekt-Idee entsteht. Auch dafür ist eine - als „SmartCoop“ gestaltete – moderne Genossenschaft recht förderlich.

c. WirKraft entsteht auch, wenn es z.B. gelingt, die Idee von A. mit einer Idee von B., mit der Idee von C. zu verbinden, sofern daraus ein entsprechender „Potenzial-Vorteil“ für alle entsteht. Diese wären dann eigenständige Gründungen, die jedoch „WirKraft“ in beide Richtungen entfalten könnten. Für eine Kooperation zwischen mehreren Gründern (durchaus unterschiedlicher Projekte) ist eine Genossenschaft ebenfalls ein einfaches und wirksames Instrument, um das WirKraft-Potenzial aller Beteiligten zu stärken.

Wir sehen daraus, dass ein Denken und Handeln pro „WirKraft-Erzeugung“, eine Menge an Vorteile auch für Entrepreneurships bedeuten kann. Es wäre schade, wenn der Zoom ausschließlich auf die Idee gelegt wird, weil damit nicht hinreichend die mögliche „Gesamt-ErfolgsEnergie-Erzeugung“ gewürdigt und ggf. zum Tragen kommt.       

Wir sagen jedoch nicht, dass der IDEE nicht eindeutig der Vorrang im gesamten Umsetzungsprozess gegeben werden sollte. Insoweit widersprechen wir ausdrücklich nicht den Erkenntnissen von Prof. Faltin über die vorrangige Bedeutung der Unternehmens-Idee für den Gründungsprozess, sondern schlagen „nur“ vor, den Umsetzungsprozess mittels „SmartCoop“ zu optimieren. ….

Gerade bei Studenten, die sich recht oft in Bezugsgruppen bewegen, könnte vorgenannte „WirKraft-Perspektive“ von Interesse sein, denn sie berücksichtigt den Wunsch, die gesamt Gruppe in das Gründungs-Vorhaben zu integrieren.  Natürlich muss dabei das entscheidende Motiv sein, dadurch  eine (nachweislich) deutliche „WirKraft-Potenzial-Erhöhung“ zu erreichen. …

Um der „Gefahr“ zu entgehen, die notwendige Dynamik des „Top-Ideen-Trägers“ sozusagen auf den Level der Gesamtgruppen-Energie „herunterzuschmelzen“, bedarf es jedoch verbindlicher „Spielregeln“, die allesamt „WirKraft-Beurteilungen“ standhalten müssen. …

Die Einbeziehung eines „WirKraft-Coach/Mediators“ hat sich bewährt, dessen Hauptaufgabe es meist ist, die wahre Zielklarheit von allen Gruppenmitgliedern zu ermitteln und jede Form von „geheimen Vorbehalten“ zu erkennen, offen zu thematisieren und auf deren Folgen einzugehen …

Der Erkenntnis von Herrn Faltin („Kopf schlägt Kapital“ – Buchtitel)würden wir ergänzend hinzufügen wollen:

·         Intelligente Wir-Kraft kann oft mehr Gesamt-Energie als Ich-Kraft erzeugen – auch wenn viele Berater dem gern widersprechen würden ….    
            


Hinweis: Die Begriffe „WirKraft“ – „We-Force“ – „TeamForce“ haben letztlich die gleiche Bedeutung: Sie intendieren, dass eine intelligente „Bündelung“ von Einzel-Potenzialen zu einem Gesamt-Potenzial, stets zu einer Wirk-Kraft-Erhöhung führen können, eigentlich führen müssen. Wichtige Voraussetzung: Es besteht übereinstimmende Zielklarheit auf hohem Niveau, deren Substanz regelmäßig verifiziert werden muss.

Redaktion: Gerd K. Schaumann - Rückfragen richten Sie bitte an: info@mmw-ev.de