Na, da hören wir förmlich empörte Stimmen laut werden, die vehement darauf bestehen, z.B. eine Satzung für eine Genossenschaft mal eben "aufzubauen" sei doch ein Kinderspiel, besonders für Anwälte.
Wir wollen nicht verhehlen, dass es genügend "Module" und Datenbanken gibt, aus denen sich Beratergruppen gern und richtigerweise bedienen; aber das sind nicht die Best-Ergebnisse, die wir hier meinen.
Wir im Netzwerk hatten da eher an eine "maßgeschneiderte" Form einer Satzung (und darauf aufbauender Dokumente) gedacht, die exklusiv den Interessen der Innitiatoren und Neu-Unternehmern entspricht. Hören wir jetzt etwa die "GmbH-Fankultur" jubeln, wir haben das doch gleich gesagt, mit der Geno, macht es keinen Sinn - oder so ähnlich ...
Zu früh könnten einige Besitzer von "GmbH-von-der-Stange-Satzungen" sich gefreut haben, denn dort grassiert die "Tugend" noch mehr, als dies bei Genossenschaften bisher der Fall war: Ein Unternehmer möchte sozusagen das "Herz-Dokument" für sein Unternehmen schaffen - und er oder sie Inniator tut was?
Klar, man gibt einem Anwalt oder sonstigen Berater einen Auftrag ... Für diese Berater-Menschen ein recht leicht zu erledigender Vorgang ....
Woher oder wie er bzw. sie Berater auch immer zu dem kommt, was dem Unternehmer bald als "Herz-Stück" vorgelegt wird, können wir nur ahnen, wenn wir uns z.B. im Internet oder in entsprechenden Datenbanken umsehen.
- Zugeschnitten auf das spezielle Unternehmen? Mhm - vielleicht, meist aber eher doch nicht!
Wir haben in unserem Netzwerk solche Satzungen / Gesellschaftsverträge einmal genauer angeschaut, besonders auf eine meist ausgeblendete, aber wichtige Frage:
- Wird der Unternehmenszweck damit speziell gefördert?
Komische Frage? Nein, ganz und gar nicht, denn wenn das "Herz-Dokument" des Unternehmens nicht das fördert (mindestens absichert), was unternehmerisch beabsichtigt ist, ist es wohl kaum sein "Geld wert" ...
Muster-Satzungen, Muster-Gesellschaftsverträge, Muster-dies - und Muster das .... ein solches Vorgehen entspricht kaum einem selbstbewussten unternehmerischen Selbstverständnis.
Das wollen wir keiner Gründung oder Konsolidierung einer Genossenschaft zumuten, deshalb gilt für unsere Mitgliedsverbände im Netzwerk (vor allem den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden) der Grundsatz:
- Die Unternehmer / Innitiatoren sagen, was (wirtschaftlich) beabsichtigt ist und es ist die Aufgabe der Verbände (und deren Berater), Satzung und andere "Spielregeln" so vorzuschlagen bzw. zu gestalten, dass der Unternehmenserfolg damit bestmöglich befördert wird!
Nehmen wir ein recht einfaches Beispiel:
- Fragen Sie Ihren Berater, was zu tun wäre, um z.B. eine optimale Eigenkapital-Finanzierung für Ihre Geno zu gestalten?
Warten sie dann auf sein Ergebnis und prüfen Sie selbst ....
Wir sind überzeugt, dass es sich auch dann noch für Sie lohnt - wegen dieser und vieler anderer Fragen - mit uns in Kontakt zu treten!