Willkommen

GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann

08.10.2015

Einladungen zu Generalversammlungen – Was ist zulässig, was ist sinnvoll?


Bereich:
Genossenschaften - allgemein
Perspektive:
Information und Kommunikation – Ein wichtiges Element von Coop


Frage:

In unserer Genossenschaft  gibt es wenig Informationen über die Arbeit in der Genossenschaft. Die Mitglieder erhalten noch nicht einmal eine Einladung zur Mitgliederversammlung. Und wenn man dort nachfragt, erhält man die Antwort, man hätte halt die Homepage der Genossenschaft lesen müssen. Ich habe dazu 3 Fragen:
1. Ist es rechtlich zulässig, die Mitglieder nur über eine Homepage einzuladen?
2. Wie wird das in anderen Genossenschaften gehandhabt?
3. Was könnte ich tun, dass sich das ändert? …  

 Anmerkung: Beim „SmartCoop“ wir geht es stets um eine „intelligente“ Cooperations-Lösung, um damit die WIR-KRAFT-POTENZIALE zur optimalen Wirksamkeit zu bringen.             
(FragestellerIn: Mitglied einer Energiegenossenschaft, 49)

Zunächst die „formal korrekte“ Antwort

Das Gesetz ist recht eindeutig:
„die Einberufung der Generalversammlung muss durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder oder durch Bekanntmachung in einem öffentlichen Blatt erfolgen; das Gericht kann hiervon Ausnahmen zulassen. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger genügt nicht.“ (§ 6 Ziff.4 GenG)
Eine Anzeige – irgendwann an irgendeiner Stelle – in einem „öffentlichen Blatt“, wie z.B. die Frankfurter Allgemein Zeitung wäre demnach ausreichend.
Soweit zur Rechtmäßigkeit.
    
Die SmartCoop - Lösung

Ob die die „rechtliche Lösung“ jedoch ausreichend ist, um zu signalisieren, dass man mit den Mitgliedern wirklich zusammenarbeiten möchte, das wäre zu bezweifeln. So etwas wäre für SmartCoop zu wenig …

Wer eine Satzungsbestimmung in dieser Form wählt, scheint es mit einer engen Zusammenarbeit nicht sehr ernst zu nehmen oder kennt (noch) keine besseren bzw. sinnvolleren Lösungen.

Im Zeitalter des Internet hat fast jedes Mitglied eine Mail-Adresse und jede Genossenschaft verfügt über diese. Natürlich unterliegen solche Adressen einem stetige „Wandel“, was es mancher Genossenschaft nicht ganz einfach machen könnte, auf dem Laufenden zu bleiben.

Auch wenn manche Genossenschaft einwenden wird, dass man die Anzeige in einem „öffentlichem Blatt“ wähle, um nachweisen zu können, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde, mag dies nur zum Teil zu überzeugen.
Es ist keinem Vorstand/Aufsichtsrat verwehrt – auch wenn die ‚Satzung dies (noch) nicht vorsieht – zusaätzlich per Mail zu informieren.

So etwas kann auch jederzeit in einer Geschäftsordnung geregelt werden oder es werden entsprechende Beschlüsse in den Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung) gefasst.

Ein Hinweis:

Wer darauf Wert legt, „besser“ eingeladen zu werden, der sollte das zunächst – bei Vorstand und Aufsichsrat - beantragen.

Wer einer Genossenschaft beitreten will, aber mit der Art der Einladung unzufrieden ist, kann sich – vorab – bestätigen lassen, dass man ihn/sie z.B. zusätzlich per Mail einlädt. Erfolgt dies nicht, könnte das vielleicht eben nicht die „richtige“ Genossenschaft sein …

Es gibt andere Genossenschaften. Wir sind sicher, sie werden solche finden …
In jedem Falle sollten Mitglieder sich vor Beitritt in eine Genossenschaft genau ansehen, ob das geregelt ist, was sie für angemessen halten.

Das „SmartCoop“-Fazit

Wer die Erfolgs-Potenziale seiner Mitglieder erkannt hat, wird alles tun, um die Kommunikation mit den Mitgliedern ständig zu pflegen. Dazu ist ein Mail-Kontakt eine recht einfache und preisgünstige Variante.

Es lohnt sich, z.B. die Regelungen der WirMarkt eG anzuschauen: www.wir-markt.de