Willkommen

GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann

01.04.2011

Prüfungswesen: Der MehrWert steht im Mittelpunkt

Wie man aus einem scheinbaren Nachteil einen echten VORTEIL für eine Genossenschaft macht!

Die Kritiker der genossenschaftlichen Pflichtprüfung nehmen wir sehr ernst. Es wäre zu einfach -und würde dem Genossenschaftswesen wenig nützen - würde man diese Kritik einfach ignorieren, oder sie auf das reduzieren, was man oft als "Arroganz" der Verbände nennt. Wir meinen, man macht es sich auch zu einfach, sich darauf hinzuweisen, dass die Gesetzeslage nun einmal so sei, wonach jede Genossenschaft einem Prüfungsverband angehören muss und einer Pflichtprüfung (je nach Größe jährlich oder alle zwei Jahre, unterliegt....

Wir verstehen uns als vorbehaltlose Förderer eines erfolgreichen Genossenschaftswesens. Wer so denkt, muss dafür wirken, dass ein scheinbarer Nachteil (wie Prüfungspflicht) zu einem echten VORTEIL entwickelt werden kann. Dass das geht, haben wir inzwischen auch den Prüfungsverbänden vermitteln können, die unserem VerbändeNetzwerk Menschen machen Wirtschaft angeschlossen sind.

Dieses Konzept nennen wir MehrWert-Betreuung. Das Prinzip der MehrWert-Betreuung basiert auf dem Kerngedanken, dass wir uns - wo immer es geht - so verhalten,

  • "als ob"
es keine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft gäbe. Das ist nicht nur einfach eine sprachliche Abwandlung, sondern eine völlig gewandelte Sichtweise:

  • So werden aus (Pflicht-) Mitgliedern Kunden!
  • So werden aus Angestellten und Mitarbeitern der Genossenschafts- und Prüfungsverbände des Netzwerks Anbieter von MehrWert-Leistungen.
Wir wollen nachfolgend uns auf das konzentrieren, worum es Ihnen wirklich unternehmerisch geht:

  • Sie wollen durch Kooperation einen nachhaltig wirkenden wirtschaftlichen
    Vorteil erreichen!
Damit wir uns gemeinsam um genau dieses wichtigste Ziel intensiv kümmern können, haben wir sichergestellt, dass die übrigen Dinge

  • schnell - professionell - preiswert
von unseren Kooperationspartnern - insbesondere den Prüfungsverbänden im Netzwerk - für Sie erledigt werden.
Dazu gehört u.a.:

A. Für Gründer:

  • Unterstützung in allen rechtlichen, steuerrechtlichen und prüfungsbezogenen Fragen bis hin zur Eintragung.
  • Erstellung des "Gründungs-Gutachtens".
B. Für bestehende Genossenschaften:

  • Laufende Unterstützung in allen rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen.
  • Optimale Vorbereitung zur Prüfung, um die Prüfungszeiten gering und damit die Kosten niedrig zu halten.
  • Durchführung von Sonderprüfungen (falls gewünscht)
  • Teilnahme an Gremiensitzungen
  • Teilnahme bei Bankgesprächen, etc.
C. Für andere Rechtsformen, die sich zu einer Genossenschaft umwandeln wollen.

  • Alle im  Zusammenhang mit einem Umwandlungsverfahren stehenden Beratungs-leistungen und notwendigen Gutachten
In all diesen Fragen haben Sie stets MMW als Partner an Ihrer Seite.

Das alles ist noch nicht das, was Sie eigentlich interessiert, denn Ihr

  • klar umrissenes unternehmerisches Ziel war und ist es, mittels dieser Kooperation (in der Form einer Genossenschaft),
  • nachhaltig am Markt VORTEILE zu erzielen, die sich nur aufgrund einer Kooperation ( und damit durch eine Genossenschaft) erzielen lassen.
Im Klartext:

  • Sie wollen einen MehrWert, sozusagen Überlegenheit gegenüber jeder anderen
    Rechtsform!!!
Und genau das haben wir geschaffen durch eine Bündelung aller Kräfte, die etwas dazu beitragen können, dass das gelingt, was Sie beabsichtigen:

  • MehrWert durch Kooperation
  • MehrWert mittels geeigneter Rechtsform
  • MehrWert weil Genossenschaft
Die Mitglieder des VerbändeNetzwerkes Menschen machen Wirtschaft eint die VISION,

  • dass Genossenschaften, anderen Unternehmensformen aufgrund ihres „kooperativen Gen“ überlegen sind.
Das spiegelt sich im Selbstverständnis aller KoopeartionsPartner im Netzwerk wider, wie z.B.

  • Genossenschaftliche Prüfungsverbände
  • Spezialisierter
    • Steuerberater
    • Unternehmensberater
    • Rechtsanwälte
  • Erfahrener Motivatoren
    • Trainer,
    • Coachs
    • Psychologen, etc.
    • Wissenschaftler
    • Geeigneter sonstiger Dienstleister
Und das Prüfungs-Zertifikat:

  • Das wird jetzt zu einem "Gütesiegel für  E R F O L G"
Es kann also durchaus Sinn machen, einem Genossenschaftsverband anzugehören - gleich ob "gesetzlich verpflichtet" oder aus Einsicht...

  • ... vorausgesetzt man wird dort verstanden …

Vermögensbildung in EnergieGenossenschaften

Die Verbindung von Vermögensbildung und Förderung neuer Energien macht gerade jetzt Sinn. Nicht nur das Thema „Energie“ an sich ist betroffen, sondern auch die Vermögensbildung, ein Zusammenhang, den kaum jemand bisher erkannt hat oder geflissentlich ignorieren wollte .....

Der Grund:

  • Förder-Milliarden gehen lediglich an Bevölkerungsgruppen, die bereits relativ gut vermögensmäßig ausgestattet sind.

Vereinfacht gesagt gilt etwa Folgendes:

  • Wer kein eigenes Dach hat, für den macht z.B. Solarförderung keinen Sinn,
  • wer kein eigenes Haus hat, wird auch kein BHKW haben können und
  • wer keine großen Rücklagen hat, wird sich auch an Energiefonds kaum beteiligen können.
Für diesen Personenkreis läuft also die durchaus richtige und wichtige staatliche Energieförderung weitgehend ins Leere. Lediglich Genossenschaften könnten hier eine gewisse Lösung darstellen.

Im weitesten Sinne ist die Energie-Förderung auch zugleich Vermögensbildung. Was läge also näher, als über die Vermögensbildung einen Einstieg in diese Problemlösung zu finden.

Um breite Bevölkerungsschichten an der „Umverteilung“ im Wege der Energieförderung teilnehmen zu lassen, würde die einfachste Lösung darin bestehen, die

  • Arbeitnehmersparzulage im Rahmen des 5.Vermögensbildungsgesetzes auch für  die „Anlage zum Erwerb eines Geschäftsguthaben“  in einer Energie-Genossenschaft zu eröffnen.
Das bedeutete lediglich einer geringfügigen Gesetzesänderung. Bisher besteht lediglich – soweit dies Genossenschaften betrifft – sich förderfähig an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaften oder einem (genossenschaftliches) Kreditinstitut zu beteiligen.

Für die Arbeitsgruppe „Vermögensbildung“ im  VerbändeNetzwerk Menschen machen Wirtschaft (MMW) e.V. - eine Vereinigung von Verbänden, Wissenschaftlern und Sachverständige aus verschieden Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft – wäre ein Schritt in Richtung Förderung von Anlagen in Energiegenossenschaften sinnvoll. Es sollten dabei die gleichen Voraussetzungen für die Arbeitnehmer-Sparzulage gelten, wie für Wohnungsgenossenschaften (Einkommensgrenze: 20.000 / 40.000 EUR / AN-Sparzulage: 20 %, max. 400 EUR pro Jahr).

In der Begründung für diesen ersten Schritt führt MMW  u.a. aus:

  • Die Bürger erwarten gerade jetzt wahrnehmbare Signale des Staates für eine veränderte Energiepolitik.
  • Die Thematik Vermögensbildung betrifft etwa 30 Millionen Bürger. Es besteht also eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine entsprechende Handlung des Staates auf breiter Basis wahrgenommen würde. Wenn diese Gesetzesänderung entsprechend kommuniziert würde, wäre das ein sichtbares Signal des Staates in die richtige Richtung.
  • Der Bereich Energiepolitik ist in der Tat für viele Menschen zu einer Art „Vermögensbildung“ geworden, denn die Bürger können u.a. mit ihren Investitionen direkt weiter steigende Energiepreise beeinflussen, was einer Vermögensbildung gleichkommt.
Einen besonderen „Charme“ hätte die entsprechende Erweiterung der Anlagemöglichkeiten auch deshalb, weil sie vermutlich die einzige Möglichkeit ist, die quasi zum

  • „Null-Tarif“ 
zu bekommen wäre. Das hängt damit zusammen,

  • dass die infrage kommenden Personen über die Einkommensgrenzen festgelegt sind.
Die AG „Vermögensbildung“ geht davon aus, dass zwar innerhalb der Anlageformen eine gewisse „Umverteilung“ erfolgen wird, dass wesentliche Gruppen neu hinzustoßen, wird  als eher unwahrscheinlich beurteilt.

MMW begründet den Vorschlag, eine Ausweitung der Anlageformen  zunächst auf Energieaktivitäten in genossenschaftlicher Form zu begrenzen, u.a. damit,

  • dass bis 1993/94 Genossenschaften in vielfältiger Form für die Analgen zur Vermögensbildung berücksichtigt waren, diese jedoch – bis auf den Wohnungsbau – „gekappt“ wurden.
Mit der Eröffnung, zukünftig Energiegenossenschaften als förderfähig einzustufen, würde der genosssenschaftliche Sektor nicht privilegiert, sondern ein Stück dessen, was damals weggestrichen wurde, werde quasi damit „zurückgegebenen“.