Willkommen

GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann

21.04.2018

Kooperative EntwicklungsPartnerschaft (KEP)



Sie heißen Integrationsgenossenschaften, Migrationsgenossenschaften oder Entwicklungsgenossenschaften. Alle drei Formen haben etwa einen gleichen Tenor bzw. Zielsetzung. Sie gehen – vereinfacht ausgedrückt -  von folgenden Grundannahmen aus:

A.   Durch fehlende – faire, stetige und wirksame – Kooperation zwischen Entwicklungsländern und Industrieländern sind in den Herkunftsländern Situationen entstanden, die die alleinige Lösungsfähigkeit durch die Entwicklungsländer völlig überforderten und weiterhin überfordern.
B.   Welches auch immer letztlich die ausschlaggebende Ursache sein mag, für die Zuspitzung von Problemlagen in den Entwicklungsländern, letztlich spielt die wirtschaftliche Situation eine zentrale Rolle. So kann man durchaus sagen, dass nur durch einen fairen und nachhaltigen Aufbau funktionierender Wirtschaftsstrukturen in den Herkunftsländern eine dauerhafte Problemlösung möglich wird.
C.   Fluchtbewegungen haben vor allem zwei Hintergründe: a. Die Menschen erkennen keine Chancen für eine zeitnahe Verbesserung der Situation in ihrem Land und b. Sie hoffen darauf, am – vermeintlich – wirtschaftlichen und sozialen (relativen) „Überschuss“ in den „Zielländern“ partizipieren zu können. Dabei ist ihnen durchaus bewusst, dass sie als „Flüchtlinge“ auf nicht unerhebliche Widerstände stoßen werden.
D.   Ein nicht unerheblicher Teil der flüchtenden Menschen gehört jedoch zur Gruppe derer, die notwendig sind, um im Herkunftsland einen wirtschaftlich und sozialen Wandel herbeiführen zu könnten.

Bedauerlicherweise wurde bisher den Menschen in den „Einwanderungsländern“ diese Zusammenhänge nur wenig deutlich gemacht. Auch die Politik hat eher wenig lösungsorientiert gewirkt. …

Die Hauptfragestellung heißt immer noch:

·         Was ist zu tun, um den Menschen aus den Herkunftsländern eine dauerhafte Eingliederung in das Ziel-Land zu ermöglichen?

Und genau dazu gibt es kaum überzeugende Argumente bzw. Konzepte, zumindest keine, die dazu führen könnten, die wachsenden sozialen Spannungen in den Ziel-Ländern abzubauen.

Es scheint – durchaus eher unterbewusst – ein Grundzweifel in der Bevölkerung der Ziel-Länder zu bestehen, dass der (einseitige) Weg in Richtung „Integration“ eher unteroptimal ist. Auch soziale oder ethische Appelle – mögen sie noch so gut gemeint sein - scheinen nicht wirklich überzeugen zu können. …

Deshalb ist eine Sichtweise, die sowohl die aktuelle „Fürsorge“, wie auch die Behebung von Ursachen (wirtschaftlicher und sozialer Aufbau in den Herkunftsländern) nicht nur aktuell politisch überzeugender, sondern auch  entwicklungspolitisch intelligenter.

Bereits vor Jahrzehnten mahnte dies Willy Brandt nachhaltig an. Er sprach von „Interdependenz“ also wechselseitigen Abhängigkeit zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern
.
Genau in einer solchen Situation – in der die Folgen verdrängter Interdependenz deutlich werden - befinden wir uns derzeit. …

Die Sichtweise der „Interdependenz“ wird bei den Konzepten „Integrations-, Migrations- oder Entwicklungsgenossenschaften“ zugrunde gelegt.
Diese Konzepte folgen sozusagen der „Brandtschen Inerdependenz Theorie“ und entwickeln daraus ein Konzept zum Auf- und Ausbau „kooperativer Entwicklungspartnerschaften (KEP)“. Diese „Entwicklungs-Partnerschaften“ Sie sind quasi der praktische Vollzug, um mit „Interdependenzen“ intelligent , d.h.  lösungsorientiert umzugehen. …

Wiederum – leicht vereinfacht – geht das Konzept von folgenden Schritten aus:

a.    Herkunftsländerbezogen werden Bedarfsanalysen gefertigt, die konkret Antwort geben sollen über die wichtigsten Bereiche, die für eine wirtschaftliche Restrukturierung des jeweiligen Entwicklungslandes erforderlich sind. Gleichzeitigg wird dazu das Qualifikationspotenzial ermittelt. Danach wird untersucht, ob dazu im eigenen Lande oder in Verbindung mit den „Ziel-Ländern“ das (wahrscheinlich) fehlende „Now How“ (personell und qualifikatorisch) systematisch erzeugt werden kann.
b.    In den Ziel-Ländern wird gleichzeitig das Konzeot „Kooperative EntwicklungsPartnerschaft (KEP)“ dadurch zu realisieren begonnen, dass man – ebenfalls herkunftsländerbezogen – systematisch beginnt, „Einwanderer“ anzusprechen, auszuwählen und sowohl fachbezogen, wie auch unternehmerisch,  zu qualifizieren.
c.    Mindestens in jedem Bundesland kann inzwischen eine Art „Informations-Leitstelle“ entstehen, die die Interessen und das  Qualifikationsprofil der Migranten ermittelt.
d.   In Abstimmung mit Kammern, Verbänden und vor allem Handwerksbetrieben wird ein besonderes „Berufsbildungskonzept für kooperative EntwicklungsPartnerschaften“ erstellt, das Elemente zur partnerschaftlichen Unternehmensführung beinhalten müsste.  
e.    Zügig sollte mit dem konkreten Aufbau von „Entwicklungs-Genossenschaften“ (oder auch Integration- bzw. Migrations-Genossenschaften genannt) begonnen werden, damit die Teilnehmer (Migranten) von Anfang – praxisnah - lernen,  berufliches und unternehmerisches Wissen zu vereinen. …

Solche Genossenschaften sind i.d.R. „multikulturell“ durchmischt und haben etwa folgenden Förderzweck:

·         Die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen, unternehmerischen und entwicklungsspezifischen Interessen der Mitglieder.

Die Bereitschaft aller Teilnehmer sollte von Anfang bestehen, verbindlich Verantwortung auch für den Aufbau der Wirtschaft ihres Herkunftslandes zu übernehmen.

Die Bereitschaft der Genossenschaften sollte verbindlich bereit darin bestehen, in den Herkunftsländern Niederlassungen aufzubauen und den notwendigen Now How-Transfer offen zu organisieren. …

Da das Konzept „EntwicklungsGenossenschaften“ wesentliche Aufgaben integriert, die üblicherweise als „Staatsaufgaben“ zu bezeichnen sind, würde sich anbieten, sowohl ein eigenes Förderprogramm dazu zu entwickeln, wie auch dem zuständigen Bundesministerium für Entwicklungszusammenarbeit die Gesamt-Koordinattion zwar zu übertragen, jedoch die Umsetzung selbstorganisaiert durchzuführen. Hier könnten sowohl die Kammern als auch die genossenschaftlichen Verbände mitwirken.

Herr Raiffeisen würde stolz sein, in dieser Form seine Grundidee (Was der Einzelne nicht schafft, das schafft die Gemeinschaft) gelöst zu wissen …

(Hinweis: Die Beantwortung von Fragen hat sich bestens bewährt, weil der praktische Nutzen im Vordergrund steht. Sofern Sie keine Veröffentlichung wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Für weitere Informationen könnten auch folgende „Quellen“ von Interesse sein: www.CoopGo.de, www.GenoNachrichten.de , www.GenoBild.de www.ModernesGenossenschaftswesen.de )


13.04.2018

Familien-Genossenschaften



Familien sind eigentlich eine gut "kooperierende Gruppe" von Menschen, die - verwandtschaftlich verbunden - sich nahe stehen sollten. 
Das ist eine durchaus vernüftige Annahme, doch nicht immer gegeben. ...
Der oft rasante Wandel in der Gesellschaft, macht auch vor der "Familien-Idylle" nicht halt. Was gestern noch "passte", kann morgen nicht mehr stimmig sein. 

Nehmen wir z.B. eine Unternehmensnachfolge, das Erbrecht oder irgendeine andere notwendige Lösung, die Familie benötigt einfach eine neue "Flexibilität"

Und da Sie bereits Teil einer Gruppe ist, möchte sie Lösungen auch "gruppenbezogen" umsetzen. 

Außerdem möchten viele Familien - so wie bisher gewöhnt - ihre Familienangelegenheiten intern und diskret geregelt wissen. 

Das bestehende "Firmenrecht" - z.B. eine GmbH - ist jedoch darauf ausgelegt, eher "transparent" zu sein, was unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (nach außen) sicherlich richtig und notwendig ist. ... 

Aber eine Familie sieht das anders. Sie hat an öffentlicher Transparenz kein Interesse. Und diese "Transparenz" ist bei Familienangelegenheiten auch nicht notwendig, dieses regelt man - nachvollziehbar gern "familiär". 

Um diese "Diskretion" gegenüber der Öffentlichkeit zu wahren, bietet eine Genossenschaft hervorragende Grundlagen, denn "Mitgliedschaften" sind quasi "familiär", zumindest, wenn - wie bei einer Familiengenossenschaft - die Teilnehmerzahl überschaubar ist und eine kontinuierliche Teilnahme am Wirtschaftsleben eher nachrangig erscheint.

Wir zeigen Ihnen gern, was die für Sie beste und vorteilhafteste Lösung ist, speziell auf Ihren ganz persönlichen Wunsch zugeschnitten ... 


Genossenschaften - Die Vielfalt der Nutzung ist (fast) unbegrenzt



Immer mehr Menschen werden angeregt, eine eigene Genossenschaft zu gründen oder sich an einem Genossenschaftsprojekt zu beteiligen.

Wir haben deshalb bei MMW darüber nachgedacht, dafür Unterstützung zu geben. Als Partner haben wir den DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. einbezogen. Der DEGP ist deutschlandweit tätig und verfügt über eine weit über 25-jährige Praxiserfahrung im Gründen und Gestalten von Genossenschaften.

Sollten Sie Fragen haben oder Anregungen suchen, wenden Sie sich bitte - ganz unverbindlich und kostenfrei - an uns: 
oder 
info@menschen-machen-wirtschaft.de  

Wir wünschen Ihnen viele gute Ideen für eine interessante "Kooperations-Initiative".

Mit kooperativen 'Grüßen
Das Projekt-TEAM von MMW 

PS: 
Wir unterstützen CoopGo - Die innovative Kooperationsbewegung (www.CoopGo.de)


10.04.2018

Flüchtlings Genossenschaften als Entwicklungshelfer



Obwohl die Medien seit einiger Zeit deutlich weniger über Geflüchtete berichten, die Arbeit fängt jetzt erst an. In unseren Gemeinden, Kommunen und Städten werden intelligente Konzepte benötigt, dringend.   Wirksame Integration verlangt nach sinnvollen, nutzenstiftenden Beschäftigungs-maßnahmen, Eigenverantwortung, Zukunftsperspektiven und eine Berücksichtigung interkulturelle Belange.

Das genossenschaftliche Start-up h3-O aus Hamburg initiiert deshalb das Projekt rethink coop: Integration durch Kooperation in Kooperativen.

Die Kern-Idee dazu stammt vom Deutsch-Europäischen Genossenschafts- und Prüfungsverband DEGP und der coopgo Initiative. Das Konzept wurde im h3-O Think Tank“ weiterentwickelt und ist jetzt bereit für die Umsetzung. Die Geflüchteten sollen Eigenverantwortung übernehmen, mit demokratischen Spielregeln umgehen und am Erfolg ihrer Arbeit beteiligt werden. Dazu gründen die Flüchtlinge gemeinsam Genossenschaften und bauen später Tochtergenossenschaften in ihren Herkunftsländern auf, um Know-how, Finanz- und Tatkraft zurückfließen zu lassen. Es geht auch darum perspektivisch den (Wieder-) Aufbau in den Herkunftsländern aktiv mitzugestalten. Sie werden zum Entredonneur: zum Unternehmer und Geber.

Geflüchtete entwickeln und geben ihre gewonnenen Kompetenzen weiter, arbeiten selbstbestimmt und gleichberechtigt und schaffen ihre eigenen Arbeitsplätze in Deutschland und perspektivisch auch in ihrem Heimatland. Das wirkt dem „Braindrain“ entgegen, dem Verlust von vorhandenen Kompetenzen und prekärer Arbeit, die im Kontext von Integration zurzeit verstärkt auftritt. Und es verändert die Wahrnehmung von Geflüchteten vom vermeintlichen „Nehmer“ zum „Geber“ und „Macher“.

Das Pilotprojekt startet in Hamburg, um danach in Deutschland, Europa und warum nicht auch weltweit umgesetzt zu werden. Das zurzeit noch ehrenamtliche Projekt sucht noch starke finanzielle Unterstützter und startet deshalb heute am 9. April 2018  im ersten Schritt ein Crowdfunding auf der Plattform Startnext. Ab € 5,- bist du dabei und machst damit langfristig wirksame Integration möglich!

Kontakt:

Claudia Henke
h3-O eG

Quelle: GenoNachrichten  vom 09.04.2018      www.genonachrichten.de  

09.04.2018

Könnten Genossenschaftsbanken den Genossenschaftssektor schwächen?



Frage:

In unserer Gemeinde geht das Gerücht um, dass die Volkbank-Filiale demnächst geschlossen werden und „unsere“ Volksbank danach verschmolzen werden soll.

Inzwischen sind tatsächlich Diskussionen in Gang gekommen, sich gegen eine Verschmelzung massiv zu wehren.

Da wir gerade die Gründung einer Bürgergenossenschaft vorbereiten, ist das Thema hochinteressant. Einige Mitglieder der Gründungsgruppe vertreten sogar die Meinung, dass die „Volkbanken-Fusion“ eine große Chance für unseren Ort wäre. Das sind die – recht umstrittenen -  Hauptargumente der Befürworter einer Verschmelzung:

A.   Das Geld bleibt im Dorf, wenn verschmolzen wird und kann für sinnvolle Projekte genutzt werden.
B.   Banken in dieser Form haben sowieso keine lange Lebenszeit mehr.
C.   Die Geldversorgung kann auch durch unsere Bürgergenossenschaft sichergestellt werden. Wir nennen sie dann halt Bürgerbank.
D.   Raiffeisen hat damals „Darlehnskassen“ gegründet, um den „Zinswucher“ zu bekämpfen. Heute würde er Wohnungen bauen und Bauland kaufen, um den „Mietwucher“ zu bekämpfen. Genau damit soll sich unsere Bürgergenossenschaft – die auch „Wohnungsbau für Bürger“ organisieren soll -  befassen.

Könnten Sie uns zu dieser verwirrenden Diskussion einige Hinweise geben? 


Antworten
Sie haben sozusagen in ein „Wespennest“ gestochen. …

In der Tat scheinen die Verbände der Volks- und Raiffeisenbanken eine eher unverständliche Politik der Bankenverschmelzung zu betreiben.
(Hinweis: Wenn wir künftig von Raiffeisen- und Volksbanken sprechen, nutzen wir zur Vereinfachung den Begriff „Raiffeisenbank“, um damit bewusst an das „Denken“ von Friedrich Wilhelm Raiffeisen zu erinnern. – Er gründete damals die Darlehnskassen als Antwort auf die ländliche Not, vor allem den bestehenden „Zinswucher“ gegen die Landbevölkerung zu beenden).

Wo letztlich diese „Verschmelzungs-Strategie“ hinführt – und diese Antwort  könnte Sie überraschen – ist aus unserer Sicht eher nachrangig.
Ob es schlussendlich pro Bundesland nur noch eine, zwei oder auch keine „Groß-Raiffeisenbank“ mehr gibt,  ist relativ unbedeutend. Wir vermuten eher, sogar, dass die „Verbandsstrategen“ auf – nur noch - eine einzige „Raiffeisen-Deutschland-Bank“ hinarbeiten. …

Was wir jetzt sagen, wird vermutlich das „Herzblut“ eines jeden überzeugten, idealisierten „Raiffeisen-Banken-Mitglieds“ gefrieren lassen…

Wir argumentieren z.B. recht deutlich gegen das, was den Menschen derzeit „verklärt“  im „Raiffeisen-Jahr“ – in Sachen Bankgenossenschaften - verkauft wird.
So etwas könnte quasi zu „gleichgültig“ klingen. Aber wir betonen ausdrücklich „könnte“, denn wir werden zeigen, was – sofern Herr Raiffeisen heute (wieder) auftauchte – dieser eigentlich – genossenschaftlich - lösen würde. So wäre es wahrscheinlich sein Hauptanliegen, den – gerade jetzt so wichtigen – Bank-Genossenschaftsgedanken im „hier und heute“ - zukunftsfähig auszurichten.

Seine Darlehnskassen hatten damals eine immense Bedeutung.

Wäre zu fragen, worin denn heute (noch) die Bedeutung dessen liegt, was man aus dieser guten  „Darlehnskassen-Idee“ inzwischen gemacht hat? Und noch wichtiger wäre zu fragen, wofür die heutige “Raiffeisen-Bank-Idee“ steht und erst Recht, wofür sie morgen dienen soll?

Es sollte uns nachdenklich machen, wenn der „Darlehns-Kassen-Banker“ Raiffeisen geehrt wird, alle Festredner nur von der Bedeutung und Wichtigkeit von „Genossenschaften“ (ganz allgemein) sprechen, nicht aber von der Bedeutung von „Raiffeisen-Genossenschaftsbanken“.

Selbst dem „Schirmherrn“ des Raiffeisen-Jahres 2018, dem Bundespräsidenten, fällt dazu nichts ein. Und es wird noch „besser“. Die „Hauptsponsoren“ des Raiffeisenjahres (Banken, Verbände, Stiftungen) hätten ganz sicher nicht vergessen, die Bedeutung der Raiffeisenbanken für die Zukunft des deutschen Genossenschaftswesen zu erwähnen, wenn es denn eine solche gäbe?   

Selbst das „Grundlagenpapier“ der Raiffeisen-Nachfolger zum 200. Geburtstag ihres Namensgebers, die „Westerwälder Erklärung“ mogelt sich ganz elegant um Aussagen zur Bedeutung des „Raiffeisen-Bankenwesens“ herum. …

Auch die „Kaderschmiede“ des deutschen Genossenschaftsbanken-Wesens, die ADG (Montabaur) bereitet sich auf Neuauslastung – genannt  Modernisierung - vor. Könnte man erkannt haben, dass der Ausbildungsbedarf für Genossenschaftsbanken immer geringer wird, weil es immer weniger „Bankkaufleute“, etc. geben wird. Man beginnt neue „Produkte“ zu finden, um Auslastung zu schaffen. So entstand  z.B.. die Idee „Genopreneurship“ (Gründung von Genossenschaften), stark gesponsert von der Finanzstruktur der Raiffeisen-Verbände 

Deshalb prognostizieren wir: Die obersten Verbandsstrategen im Raiffeisen-Banken-Sektor verfolgen beharrlich ihre Verschmelzungsstrategie und nichts wird sie darin beirren können. Sie haben die „Konzern-Genossenschafts-Bank“ vor Augen: Großbanken

Aber wie können die Verbände dieses Ziel elegant erreichen?

Der Weg ist genial einfach:

Man holt sich das (Eigen-) Kapital durch strikten Kurs auf erfolgreiche „Verschmelzungen“.  Und holt sich auf diesem Wege – ohne die Mitglieder über den Transfer ihres eigenen Genossenschaftsvermögens in andere Hände zu informieren - das in Generationen aufgebaute Vermögen der vielen kleinen und mittleren Raffeisenbanken.  Frei nach dem Konzept: Wir machen den Weg frei!

Und dieses Konzept hat doch bisher gut geklappt – oder?!

Wir wollen das kurz - und auch für Laien - nachvollziehbar erläutern. (Wer mehr zum Thema wissen möchte, findet am Ende unserer Ausführungen einige Literaturhinweise).

Gehen wir den Spuren von Herrn Raiffeisen nach, so forderte er für jedes Dorf einen eigenen „Darlehnskassen-Verein“ (Genossenschaft). Und diese Idee wurde im Laufe der Jahre gern aufgriffen und verfolgt, so dass (fast) jedes Dorf seine eigene „Darlehnskasse“ hatte. Später wurden daraus meist Volks- oder Raiffeisenbank.

Dann begannen die Verbandsstrategen tätig zu werden und sie „empfahlen – weil das Geldgeschäft umfangreicher und der Kreditbedarf (angeblich) größer geworden sei – zuerst kleine Raiffeisen-Banken zu größeren Raiffeisen-Banken, dann zu noch größeren …. später zu noch noch größeren Banken …. zusammenzuschließen. „Empfehlen“ ist ein sanfter Ausdruck zu dem, wie das wirklich „organisiert“ wurde und immer noch wird.

Würden die Mitglieder darüber wirklich Bescheid wissen, sie würden sich wahrscheinlich beschämt abwenden. Wie gut, dass so etwas „hinter den Kulissen“ abläuft; den Mitgliedern wird jedoch dabei „heile GenossenschaftsWelt“ vorgespielt.
Man nutzt bewusst, die (noch) große Identifikation der Genossenschaftsbank-Mitglieder mit „Ihrer“ Raiffeisenbank-Idee, um die eigentliche „Strippenziehung“ nicht erkennbar zu machen. …

Die „Überbringer“ der schlechten Nachrichten, wie z.B. „Genoleaks“ werden – in diesem Konzept einfach zu den „Erzeugern“ der schlechten Nachrichten, „umdefiniert“. So einfach kann die Welt „gemacht“ werden …

Bitte nicht ablenken lassen, sondern nachfragen:

Aber was ist wirklich geschehen, bei jeder erfolgten „Verschmelzung“?
Und was wird weiterhin geschehen, Verschmelzung für Verschmelzung?

Starten wir mit einem „Weckruf“.


Wir behaupten, dass bei jeder „Verschmelzung“ quasi eine Art „Enteignung des genossenschaftlichen Vermögens“ eines  jeden Mitgliedes einer Raiffeisen- oder Volksbank erfolgt, sofern das Mitglied zu der Bank gehört, die verschmolzen wird bzw. bereits verschmolzen wurde!

Spätestens jetzt müssten alle gutgläubigen Genossenschaftsmitglieder – oder zumindest die Verbände-Oberen – auf die Barrikaden gehen und „Irrtum“ rufen.
Werden sie aber nicht, denn wir werden dann „Beweis“ antreten müssen und der könnte nicht gewünscht sein … - zumindest nicht im „Raiffeisen-Jahr“ …

Die Fragen einiger Bankgenossenschafts-Mitglieder sind durchaus berechtigt, ob sich Vorstände und  Aufsichtsräten von zu verschmelzenden oder bereits verschmolzenen Genossenschaftsbanken „schadenersatzpflichtig“ machen oder gemacht haben, wenn sie ihre Mitglieder nicht auf diese „kalte Enteignung“ (vorab) aufmerksam gemacht haben. Auch das Prüfen beider Genossenschaften im Rahmen einer Verschmelzung durch den gleichen  Verband ist sicherlich nicht ganz unproblematisch, zumal beide betroffenen Raiffeisenbanken dazu keine Alternative haben ….

Aber das ist hier nicht Aufgabe unserer Erörterungen. Es könnte jedoch späterhin interessant werden, wenn es um die „neuen Wege“ für zu verschmelzende Raiffeisengenossenschaften  – z.B. in Richtung Bürgergenossenschaften – geht.   


Schade, dass Herrn Raiffeisen diese „Peinlichkeit“, die mit seinem Namen verbunden ist,  nicht erspart bleibt. Seine sehr  ehrenwerten Gedanken werden durch seine Nachfolger ins Gegenteil verkehrt. …

Wenn diese Zusammenhänge erkannt und bekannt werden, könnte das einer der größten Rückschläge werden, die das deutsche Genossenschaftswesen je zu verkraften hatte.

Einige Kritiker dieser deutschen Genossenschaftspolitik meinen, dass das Jahr 1934 ein genossenschaftliches Jahr der Niederlage war.
Nicht auszuschließen, wenn Historiker bald erklären werden, dass das Jahr 2018 ebenfalls zu einem Problemjahr für das deutsche Genossenschaftswesen geworden ist.
Wohl gemerkt, es geht längst nicht nur um ein Thema, das den Sektor Genossenschaftsbanken angeht. Das gesamte deutsche Genossenschaftswesen könnte in negative „Schlagzeilen“ geraten – woran weder Genossenschaftsmitglieder, noch die Verbände im Genossenschaftswesen, noch die Politik ein Interesse haben können.

Aus diesem Grunde ist es durchaus verständlich, wenn gefordert wird, diese Vorgänge zur Klärung nicht herunterzuspielen oder gar zu ignorieren.

Schon allein der „Verdacht“, das eine Verbändestrategie auf dem Rücken der Genossenschaftsmitglieder ausgetragen würde, ist eine für das gesamte deutsche Genossenschaftswesen mehr als peinliche Situation. Es geht dabei um erhebliche Vermögensmassen, über die zu souverän zu entscheiden, wurden den davon betroffenen Genossenschaftsmitgliedern einfach keine Informationen gegeben.  

Nicht von ungefähr gefordert wird – gesetzlich vorgeschrieben - vor dem Zustandekommen von Verschmelzungen bei Genossenschaften, dass der jeweilige Prüfungsverband, dem beide oder mehrere Genossenschaften angehören, die in eine Verschmelzung involviert sind, die Verschmelzung „begutachtet“. Damit soll verhindert werden, dass fehlende Sachkenntnis der Mitglieder zu Nachteilen für die Mitglieder werden können. Weil es im Genossenschaftsbereich Banken, jedoch eine „Monopolsituation“ des Prüfungsverbandes gibt, werden stets beide der betroffenen Banken vom gleichen Prüfungsverband geprüft. Es liegt eigentlich nahe, dass eine solche Situation leicht zu dazu führen könnte, dass Mitgliederinteressen und Verbandsinteressen in Disharmonie geraten können. Eine schwierige Situation für den Prüfungsverband!
Eingedenk dieser Lage wäre es dringend anzuraten, sicherzustellen, dass solche Prüfungen von unterschiedlichen Prüfungsverbänden durchgeführt werden oder „Auftragsprüfungen“ an andere Prüfungseinrichtungen erteilt werden (z.B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften).

Wir wollen das Prinzip „Wachstum durch Enteignung(?)“ gern an anderer Stelle aufgreifen, hier müssen wir uns auf wenige Ausführungen begrenzen, denn wir wollen eher Lösungen suchen und weniger Probleme erörtern.
(Vielleicht gibt es couragierte, freie Wissenschaftler, die sich dieser Spezial-Thematik annehmen.) …

Hier nun – verkürzt - die Methode „Wachstum durch Enteignung(?)“ und die sich daraus ergebenden „Chancen“ für Bürgergenossenschaften.

Jede Genossenschaft, die startet oder aufwächst, nutzt die Geschäftsanteile der Mitglieder (Eigenkapital), um damit ihren Geschäftsbetrieb zum Laufen zu bringen.
Eine Wohnungsbaugenossenschaft baut Wohnungen, eine Handwerksgenossenschaft bietet immer bessere Leistungen an, investiert in neue Werkzeuge, bietet ihren Mitgliedern Arbeitsplätze, usw.
Bei jeder Genossenschaft sind die Hintergründe andere, stets ist jedoch die Förderung der Mitglieder wichtigster Teil des wirtschaftlichen Handelns.

Über die Jahre hinweg führt das dazu, dass der „Wert“ der Genossenschaft weit über den „Wert“ der Geschäftsanteile hinausgeht.

Was geschieht nun aber, wenn ein Mitglied ausscheidet?

Es bekommt lediglich seine eingezahlten Geschäftsanteile zurück. Das dahinterstehende Prinzip ist durchaus nachvollziehbar oder vernünftig:

Das ausscheidende Mitglied soll die Existenz der Genossenschaft nicht schwächen. …

Ist das richtig oder gerecht?

Der Denkansatz ist in Ordnung, solange man nicht „verschmilzt“.

Würde man jedoch verschmelzen, wäre er „ungerecht“, denn dann würde das gesamte Vermögen der Genossenschaftsmitglieder der „zu verschmelzenden Genossenschaft“ auf jene Genossenschaft übergehen, auf die „verschmolzen“ wird!

Es muss die Frage erlaubt sein:

Was wäre zu tun, um diese „Ungerechtigkeit“ bei den Mitgliedern der „wegverschmolzenen“ Genossenschaft nicht entstehen zu lassen?

Man bildet z.B. einen „Auseinandersetzungsfonds“.

Dieser würde es grundsätzlich ermöglichen, jedem Mitglied die Möglichkeit einzuräumen, am „Wertzuwachs“ seiner Genossenschaft beteiligt zu sein, ohne die Substanz der Genossenschaft zu schwächen. …

Bereits heute können solche „Auseinandersetzungsfonds“ geschaffen werden.

Es sollte – gerade im „Raiffeisen-Jahr“ – darüber nachgedacht werden, in wieweit es nicht zu einer Grundsatzdiskussion in den Verbänden kommen könnte, an dieser Stelle dem Genossenschaftsgedanken zusätzliche „Schubkraft“ zu verleihen.

Würde man solche „Zuführungen“ zum Aufbau eines „Auseinandersetzungsfonds“ steuerlich „privilegieren“, hätte auch die Politik gezeigt, dass es ihr Ernst ist, innovative Impulse in Richtung Genossenschaftsentwicklung zu geben. Bisher „erschöpfte“ sich die Politik eher in „wohlwollenden Redebeiträgen“. … 

Genau diese „Lücke“, dass es keine „Auseinandersetzungsfonds“ bei Bankgenossenschaften gibt, machen sich die Verbands-Strategen zu eigen, um intelligent, intensiv und nachhaltig an der Verschmelzung von „Raiffeisen- und Volksbanken zu arbeiten. Verschmelzungen sind zugleich „preiswert“ und – aus Verbandssicht – attraktiv.

Man muss neidlos anerkennen: Ein wirklich geniales Konzept – oder?

Was jedoch aus Verbandssicht „genial“ erscheint, ist aus Sicht der Genossenschaftsmitglieder geradezu „deprimierend“:

Die Mitglieder jeder zu verschmelzenden Genossenschaftsbank sind die großen Verlierer.

Das war bisher so und wird es auch weiterhin sein, wenn keine (Gesetzes-) Änderung erfolgt.


Um es zu verdeutlichen:

Die Mitglieder einer „übertragenden“ Bank werden natürlich auch Mitglieder der „aufnehmenden“ Raiffeisenbank. Das wollten sie und das bekommen sie auch.

Was sie aber ganz sicher nicht wollten, ist das gesamte Vermögen (die erwirtschafteten Werte ihrer bisherigen Genossenschaft, auch zu übertragen.

Was würde die „aufnehmende Bank“ auch für gewichtige Argumente diesen Mitgliedern nennen können, dass sie dies – bewusst und aus freien Stücken - dennoch tun könnten bzw. würden?

Würden die Verbandsstrategen etwa sagen wollen, dass nur mit dieser Methode das genossenschaftliche Bankensystem in Deutschland dauerhaft gesichert erhalten werden kann?

Aber das würde wohl gerade die bewussten Bankgenossen eben nicht überzeugen, weil man sie darüber noch nicht einmal informiert oder Gespräche geführt hat.

Und diese Bankgenossen könnten sich sogar beginnen, an ihr Vorbild Friedrich Wilhelm Raiffeisen zu erinnern, der die Förderung und die Interessen der Mitglieder stets im Vordergrund sah.

Die Bankgenossen von heute, stehen längst nicht mehr im Mittelpunkt der heutigen Bank-Manager. Den Raiffeisen-Banken ist heute nicht mehr an Mitgliedern gelegen, sondern nur noch am Vermögen, was durch die Mitgliedschaften erwirtschaftet wurde. …

Die Mitglieder würden auch Fragen stellen wie:

A.   Was genau ist es nun, weshalb man in Deutschland ein genossenschaftliches Bankenwesen benötigt?
B.   Welche Vorteile hat ein Mitglied wirklich von „seiner“ Genossenschaftsbank zu erwarten?
C.   Weshalb ist die Zeichnung zusätzlicher Geschäftsanteile überhaupt so eng eingeschränkt?
D.   Weshalb werben Genossenschaftsbanken Neukunden mit dem Hinweis, dass man Kunden und Mitglieder gleich behandelt?
E.   Warum gibt es in Deutschland ein beständiges „Abschmelzen“ von Genossenschaftsbanken, während gleichzeitig gesagt wird, dass Genossenschaften neu gegründet werden sollen?

Ein Verdacht, dass das Raiffeisenbanken-System in der bisher praktizierten Form keine Zukunft haben könnte, ist offensichtlich doch begründet?     

Es wird Zeit, dass in diese Richtung jetzt begonnen wird, zu forschen, zu informieren und mit den Bankgenossen zu diskutieren!

Weil das alles sich mitten im „Raiffeisen-Jahr 2018“ ereignet, ist es sehr verwunderlich, wie „beharrlich“ gerade solche Fragen ausgeblendet und der Bevölkerung, besonders den Mitgliedern, keine überzeugenden Antworten gegeben werden.

Gerade jetzt wäre es wichtig, so jemand wie damals Herrn Raiffeisen in Erscheinung treten zu lassen.

Dessen historische Verdienste sind unbestritten. Aber sie liegen lange zurück. Sich in der heutigen Zeit darauf auszuruhen, ist im genossenschaftlichen Bankensektor fatal.
Auch das ist ein Grund mehr, heute die Mitglieder von Raiffeisen- und Volksbanken aufzuwecken, damit diese Diskussion – von unten nach oben – endlich offen und ehrlich geführt wird.
 
Wir sind sicher, würde man jedem Mitglied sagen, worum es wirklich geht und mit welchen Folgen für die Mitglieder, es würden Diskussionen beginnen. Wahrscheinlich würden einige Mitglieder sogar verlangen, dass endlich – wirklich genossenschaftliche – Lösungen bzw. Alternativen aufgezeigt werden.

Aber genau das wollen und  „müssen wohl auch) die Verbandsstrategen verhindern. Denn nur wenn eben nicht umfassend informiert wird, wenn nichts zu unterschiedlichen Möglichkeiten der Mitglieder in einem Prüfungsbericht steht, wenn die Mitglieder nicht erfahren, dass sie ihr gesamtes Vermögen auf die aufnehmende Bank übertragen, können sie sicher mit dem gewünschten Ergebnis rechnen. …

So entsteht eine merkwürdige Situation, die man durchaus als „kalte genossenschaftliche Enteignung“ bezeichnen könnte.

Die einen nennen dies „rechtlich korrekt“, die anderen nennen das eher eine  „genossenschaftliche Enteignung“. ….


Besser wäre:

A.   Die „übertragenden Raiffeisenbanken“ richten recht schnell noch einen „Auseinandersetzungsfonds“ ein, oder
B.   sie verzögern die Verschmelzung noch eine Weile bis alles „transparent“ gemacht wird und die Mitglieder über alle Folgen einer Verschmelzung wirklich aufgeklärt wurden.

Wer – als betroffenes Mitglied - ein großes „genossenschaftliches Spenderherz“ hat, wird sich nichts dabei denken, seine „Vermögensanteile“ quasi zu verschenken, denn es dient doch ….

Wem oder für was dient es genau?

Zumindest dient es dem Ziel näher zu kommen, immer weniger Raiffeisengenossenschaften in Deutschland zu haben und auf die Geldversorgung im Dorf zu verzichten. … was man alles eigentlich nicht will!?

Nun, Ihre - weitergehenden - Fragen sind ebenfalls sehr wichtig.

Sie fragen:

·         Gibt es in einigen Jahren überhaupt noch Banken in dieser Form?
·         Wie wird die Geldversorgung in den nächsten Jahren sich allgemein und in ländlichen Regionen entwickeln?

Eigentlich sollten Ihnen solche Fragen von den „Experten“ aus den Genossenschaftsbanken beantwortet werden.
Sofern Sie Mitglied einer Genossenschaftsbank sind, würden wir empfehlen, genau solche Fragen auf nächsten Vertreter- oder Generalversammlung Ihrer Raiffeisenbank zu stellen.

Sie ahnen, dazu wenig zufriedenstellende Antworten zu bekommen. 

Lassen Sie uns jetzt direkt fragen, worin der tatsächliche Vorteil (genannt Förderzweck) einer Mitgliedschaft in einer Bankgenossenschaft besteht?


Angenommen, Sie bringen heute „Spargeld“ zu Ihrer Raiffeisen-Bank. Bekommen Sie dafür:

a.   Als Genossenschafts-Mitglied Sonderkonditionen?
b.   Als Genossenschafts-Mitglied bessere Konditionen, wie andere Kunden der gleichen Bank bekommen?
c.    Als Genossenschafts-Mitglied bessere Konditionen, wie bei anderen Banken oder z.B. bei einer Sparkasse?

Die Antworten auf diese – oder ähnlich konkrete – Fragen und Vergleiche, zeigen Ihnen sehr deutlich wie gut es um die genossenschaftliche Mitglieder-Förderung bei Ihrer Bank bestellt ist.

Wenn Sie keine wirklichen Vorteile erkennen, muss jetzt die Frage zulässig sein:

·         Worin liegt mein Vorteil  „Bankgenosse“ zu sein?

Schön, Sie bekommen für die (wenigen) Geschäftsanteile, die Sie überhaupt haben oder halten dürfen, eine recht gute Gewinnausschüttung (Rendite). Und weil eine Zeichnung weiterer Geschäftsanteile für Sie durchaus attraktiv wäre, und jeder anderen Geldanlage meist überlegen ist, (denn Genossenschaftsbanken erwirtschaften gute Renditen) wollen Sie jetzt – folgerichtig - vielleicht 10 oder 20 zusätzliche Geschäftsanteile zeichnen.

Versuchen Sie selbst diesen – für Sie - vernünftigen Weg auszuprobieren.

Vermutlich werden Sie folgende Erfahrung machen:

Sie werden sich über die fehlende Freude bei „Ihrer“ Raiffeisenbank wundern. Wahrscheinlich wird man sogar Ihren Wunsch „dankend“ ablehnen.

Irgendwie komisch?!

Herr Raiffeisen hätte Ihnen jedenfalls damals für Ihre Mitwirkungsbereitschaft bei seinem „Darlehnskassen-Modell“ sogar (bildlich gesprochen) „die Füße geküsst“!

Das sollte Sie eigentlich nun wirklich nachdenklich machen. …

Der Grund für diese Verhaltensweise:

Ihr Geschäftsanteile haben längst keine wirkliche Bedeutung mehr für Raiffeisenbanken. Man würde noch nicht einmal „traurig“ sein, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen würden …

Warum diese merkwürdige Verhaltensweise?

Die Mitglieder haben mittels ihrer Anteile in der Vergangenheit bereits hinreichend für einen stabilen Geschäftsaufbau gesorgt.

Das hat zur Folge:

Wenn Sie jetzt gehen bzw. kündigen, lassen Sie ganz sicher den mit Ihren Geschäftsanteilen geschaffenen „Wertzuwachs“ bei der Raiffeisenbank.

Die Mitglieder haben also ihre „Schuldigkeit“ längst getan …

Leider können wir den – zu Recht stolzen – Bankgenossen keine andere (erfreulichere) Botschaft überbringen. …

Auf den Punkt gebracht könnte das heißen:

·         Raiffeisenbanken leben besser, je weniger Mitglieder sie haben. Oder anders ausgedrückt, Sie haben „Wert“ als Kunde, sind aber als Mitglieder  eher „notwendiges Überbleibsel“ …

Der „arme“ Friedrich Wilhelm Raiffeisen, wäre wohl über diese Entwicklung eher schockiert, wie erfreut!

Also eine „hoffnungslose“ Situation für Raiffeisenbank-Mitglieder?

Nein – absolut NEIN!

Die Situation wäre nur dann „hoffnungslos“, wenn Raiffeisen-Banken-Mitglieder ihren „Tunnel-Blick“ behielten.

Und was bitte, wäre ein „Tunnelblick“?

Er entsteht dadurch, dass man sich auf die genossenschaftliche „Banken-Mitgliedschaft“ fixiert.

Beachten Sie bitte jetzt sehr genau:

A.   Wir sagen, bleiben Sie bitte ein glühender Anhänger des Genossenschaftsgedankens.
B.   Seien Sie sogar sehr stolz darauf, Mitglied in einer oder mehreren Genossenschaften zu sein.
C.   Aber lösen Sie sich von dem Gedanken, stolz auf die (aktuelle) Mitgliedschaft in einer „verschmolzenen“ Raiffeisenbank zu sein zu wollen oder gar zu „müssen“!



Zur besonderen Beachtung:

·         Anders könnte es jedoch sein, wenn Sie in einer Bankgenossenschaft Mitglied sind, die (noch) recht klein und eigenständig ist und vor einer aktuellen oder demnächst zu erwartenden Verschmelzung steht.

Warum?

·         Weil Sie jetzt in der Lage sind, selbst direkten Einfluss auf den Verbleib Ihres Vermögens in Ihrer Bank-Genossenschaft zu nehmen.

Was die meisten Bank-Genossenschafts-Mitglieder nicht wissen ist:

·         Dass das Genossenschaftskapital der Bank um ein Vielfaches höher ist, wie der Wert der Anteile. (Berechnen kann man das – zumindest grob – selbst. Teilen Sie das tatsächliche Netto-Vermögen der Bank einfach durch die Anzahl der Mitglieder)

Aber Vorsicht bei solchen Berechnungen, weil:

·         Im Immoblienvermögen der Bank zusätzliche „Stille Reserven“ stecken können.
·         Weil die Mitgliedschaften unterschiedlich lange bestehen. Nachvollziehbar, dass längere Mitgliedschaften mehr zur Wertbildung beigetragen haben, wie kürzere Mitgliedschaften.

Wir würden zunächst (zumindest) den Vorständen und Aufsichtsräten aller – von Verschmelzung bedrohten – Volks- und Raiffeisenbanken dringend empfehlen, umgehend den Kontakt zu ihren Mitgliedern zu intensivieren.

Vorstände und Aufsichtsräte solcher Bankgenossenschaften können bereits jetzt nicht mehr sagen, sie hätten die Problematik nicht gesehen. Sie sollten rein vorsorglich ihre Mitglieder umfassend zu informieren, was wirklich auf dem „Spiel“ steht, sofern eine Verschmelzung ohne umfassende Informationen erfolgen sollte. Unter umfassenden Informationen ist insbesondere zu verstehen, dass die Mitglieder in Stand versetzt werden, bewusst über den Verbleib des Gesamtvermögens und natürlich über den Vermögensanteil der daraus jedem einzelnen Bankgenossen (zumindest fiktiv) zustünde.

Um mögliche Schadenersatzklagen seitens der Mitglieder zu vermeiden, sollte jetzt wie folgt vorgegangen werden:

·         Die Vorstände und Aufsichtsräte von Bankgenossenschaften, die in einer Verschmelzungssituation als „übertragende Genossenschaft“ stehen, sollten sich eine „Haftungsfreistellungserklärung“ von ihrem (Prüfungs-) Verband (schriftlich) geben lassen für den Fall, dass Schadenersatzklagen erfolgen, die einen direkten Eingriff bis ins Privatvermögen der Betroffenen Gremienmitglieder zur Folge haben könnte.

·         Ein entsprechender Beschluss der Generalversammlung wäre hilfreich.

·         Außerdem sollten solche Raiffeisen- und Volksbanken – gemeinschaftlich oder auch allein – jetzt ein Gutachten in Auftrag geben, in dem intensiv dazu Stellung genommen wird, wie umfangreich die betroffenen Mitglieder zu informieren sind. Außerdem sollte das Gutachten berücksichtigen, wie sichergestellt wird, dass das Verschmelzungsgutachten frei von verbandlichen Interessen bleibt. Sofern – dennoch - der gleiche Prüfungsverband beide Genossenschaften zur anstehenden Verschmelzung prüft, sollte erwogen werden, dass die zu verschmelzende Bankgenossenschaft ein unabhängiges Gutachten erhält, worin besonders die Situation des „Unteilbaren Fonds“ erörtert wird und Alternativ-Lösungen zu einer Verschmelzung erörtert werden.

Weil solche Probleme gravierende Auswirkungen auf das gesamte deutsche Genossenschaftswesen haben können, wäre über eine umgehende Gesetzesinitiative nachzudenken.

Weil wir jedoch davon ausgehen müssen, dass solche Vorschläge entweder ignoriert oder zu spät wirksam werden, halten wir es für dringend erforderlich, den Mitgliedern von zur Verschmelzung anstehenden Bankgenossenschaften jetzt Alternativen aufzuzeigen, wonach es viel Sinn machen kann, Wege zu gehen, die vor allem aus Sicht der betroffen Mitglieder, wie auch aus Sicht der Gemeinden und des ländlichen Raumes  k e i n e  Verschmelzung erforderlich machen!

Bei dem Konzept geht es nicht um mehr „kämpfen“, mehr Widerstand leisten.
Das schon deshalb nicht, weil genau darauf Interessen-Verbände eingestellt sind.

Bei dem Konzept geht es besonders darum, dass die Bankgenossenschafts-Mitglieder ihren Stolz darauf, Genossenschafts-Mitglied zu sein, sogar noch besser als bisher erreichen können. Und auch der Förderzweck wird verbessert.

Unser Konzept geht u.a. von folgenden – genossenschaftlichen – Prinzipien aus:

A.   Sie möchten weiterhin Mitglied der Genossenschaft bleiben, der Sie bisher Ihr „Herzblut“ geschenkt haben, die Sie irgendwie mögen?

Nach unserem Konzept können Sie das ganz sicher realisieren.

B.   Sie möchten Ihre Ersparnisse weiterhin – gesichert - aber gern mit etwas mehr Rendite anlegen?

Nach unserem Konzept wird auch das in Erfüllung gehen.

C.   Sie möchten, dass sich mehr Menschen in Ihrer Gemeinde oder Kleinstadt ebenfalls für Genossenschaften begeistern können?

Unser Konzept schafft auch das.

D.   Sie möchten beitragen, dass Ihre Gemeinde oder Kleinstadt mehr Vitalität oder Attraktivität bekommt?

Auch das schafft unser Konzept durchaus.

E.   Sie möchten weiterhin Mitglied einer Bankgenossenschaft bleiben.

Auch das können Sie mit unserem Konzept erreichen.

F.   Sie möchten helfen, sicherzustellen, dass die Geldversorgung an Ihrem Wohnort dauerhaft gesichert bleibt.

Auch das kann unser Konzept realisieren, leichter wie Sie dies als Bankgenosse können, wenn Ihre Bank verschmolzen wurde.

G.   Sie möchten gern auch dann noch gesichert in Ihrem Wohnort leben können, wenn Sie dazu Hilfe benötigen (Pflege, usw.).

Genau dazu dient unser Konzept!

H.  Sie möchten anderen Raiffeisen- und Volksbankenmitgliedern wieder Mut machen, um stolz zu ihrer Genossenschafts-Mitgliedschaft stehen zu können.


Unser Konzept wird genau das auch schaffen.

I.    Sie möchten selbst einen Beitrag leisten, damit auch weiterhin der Name Friedrich Wilhelm Raiffeisen seinen guten Klang in Deutschland behält?

Auch das – und vielleicht noch viel mehr - kann unser Konzept leisten.

Insgesamt gilt:

Lassen Sie uns gemeinsam ein Stück moderne Geschichte des deutschen Genossenschaftswesens schreiben!

Sie fragen zu Recht:

Und das geht wirklich?

Eindeutig JA!

Und wir zeigen Ihnen – im nächsten Teil - gern:

·         Wie es geht  
und
·         Weshalb  dieser Weg für die Raiffeisen- und Volksbanken-Mitglieder, die Menschen in Ihrer Gemeinde und für eine vitale Entwicklung Ihrer Gemeinde ….

einfach  g e n i a l  ist! ….


(Literaturhinweis: „Unsere Volks-oder Raiffeisenbankbank soll fusionieren“ - Autor: Georg Scheumann, Verlag UDG eG. Der Ratgeber  kann direkt über www.igenos.de oder über www.coopgo.de bestellt werden.)

(Gern können Sie „Coop-Transform“ Ihre Fragen zusenden- info@CoopGo-Transform.de). Wir werden unsere Antworten – möglichst zeitnah - entweder einzeln oder innerhalb eines gleichen Themenkomplexes veröffentlichen. Coop-Transform unterstützt die kooperative Bewegung CoopGowww.CoopGo.de  )