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GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann

22.03.2018

Bürgergenossenschaften und „Genossenschaftsbanken“ (Teil 4)



Frage:

Bei uns geht das Gerücht um, dass unsere Volksbank demnächst verschmelzen müsse. Kann man mit einer Bürgergenossenschaft dagegen aktiv werden?

Eine wirklich gute Frage, denn sie zeigt zweierlei:

A.   Sie haben bereits erkannt, dass so etwas kein „unabwendbares“ Ereignis ist, dem man – wie meist bisher geschehen – einfach tatenlos zuschauen muss, weil „irgendwo da oben“ irgendwelche Vorstände oder Verbände meinen, etwas entscheiden zu müssen, worüber selten die Mitglieder der zu verschmelzenden Bank, noch die örtlichen Politiker wirklich informiert werden.  Eine Bürgervereinigung oder eine Bürgergenossenschaft hat ganz andere Möglichkeiten, wie wir sehen werden, um zunächst aufzuklären und später auch erfolgreich in das Geschehen einzugreifen. Und es geht dabei um viel Geld und darum, das „Geld im Dorf“ zu lassen und nicht dahin zu schaffen, wo es immer „anonymer“ wird. Denn wir wollen unsere Gemeinde/n stärken und dazu ist eine ortsnahe Geldversorgung (noch) unabdingbar.
B.   Jetzt könnte es Zeit werden, sich in der oder den betroffenen Gemeinde/n abzustimmen, um zeitnah aktiv zu werden. Bedenken Sie bitte, dass eine solche Verschmelzung sich nicht nur auf eine Gemeinde auswirkt, sondern auf alle Gemeinden, in denen diese Volksbank tätig war. Also bitte jetzt nur kein „kleinkariertes“ Konkurrenzdenken, sondern zu einem wahren „Miteinander“ (Coop) übergehen …

Sinnvoll wäre es jetzt, dass zeitnah eine „Interessengemeinschaft“ gebildet wird. Sie könnte z.B. den Namen der Volks- oder Raiffeisenbank tragen, die verschmolzen werden soll. „Verschmelzen“ ist ein geschönter Begriff für das, was wirklich passiert. Hierbei geht es nicht nur darum, dass eine traditionsreiche Einrichtung aus der Region verschwindet, sondern auch darum, dass Bewohner „enteignet“ werden“.
Man glaubt es kaum, aber so kann man das bezeichnen, was mit Mitgliedern geschieht, wenn diese „wegverschmolzen“ werden. „Enteignung in Genossenschaften“? Eigentlich unglaublich – aber wir werden zeigen, dass das so gesehen werden kann – oder gar muss, wenn. …
Und das geht mit Duldung der (Geossenschafts-) Verbände? Nein nicht mit Duldung, sie scheinen eher sogar zu den „Initiatoren“ der Enteignung zu gehören.
Aber die UN hat doch das deutsche Genossenschaftswesen im Jahre 2012 ausgezeichnet und zu den 200 Jahrfeiern in diesem Jahr zugunsten von Friedrich Wilhelm Raiffeisen hat doch sogar der Bundespräsident die Schirmherrschaft übernommen ….
Nein – so können sich doch gewichtige Institutionen oder Politiker nicht geirrt haben, sagen die meisten Menschen zu Recht.
Es ist hier nicht Platz, um darüber zu befinden. Aber ahnen Sie, wie wichtig es genau wegen dieser völlig „verquerten“ Öffentlichkeit ist, sich selbst zu organisieren und sich eine  e i g e n e  Meinung zu bilden. Auch dazu dient jetzt die Initiative (Interessengemeinschaft), die vielleicht heißen so könnte:

„Die Volksbank sind wir – die Volksbank bleibt hier“!     
Die Bedeutung des Vorganges ist längst wesentlich größer, als sie nur auf die Mitglieder der zu verschmelzenden Volksbank zu begrenzen. Dies ist und muss ein Vorgang sein/werden, den das ganze Dorf, viele Gemeinden, letztlich alle Menschen der gesamten betroffenen Region angeht.
Erinnern Sie sich bitte:
Es ist für die Zukunft unserer Dörfer enorm wichtig, quasi „vor Ort“ eine Geldversorgung zu haben. Und da wäre es „töricht“, sie sich zunächst wegnehmen zu lassen, um sie später – viel mühsamer, wenn überhaupt – wieder herbeizuholen.
Die sich gebildete – gemeindeübergreifende – Unteressengemeinschaft wird am besten im Rahmen einer „Gesamt-Bürgerversammlung“ gebildet, zu der alle Bürger der betroffenen Gemeinden eingeladen werden. Geht das nicht, führt man mehre Versammlungen in den einzelnen Dörfern durch.
Eingeladen dazu wird – möglichst parallel – (mindestens) über eine Facebook-Gruppe, die dazu neu gebildet wird und natürlich über Flugblätter an alle Haushaltungen. Natürlich können auch die Parteien, Ortsbürgermeister und die Bürgermeister/die Bürgermeisterinnen der Gemeinden eingeladen werden. 
Wichtig ist, dass der Vorstand der zu verschmelzenden Bank, Aufsichtsrat und natürlich alle Mitglieder besonders eingeladen werden. Auch die Presse sollte nicht vergessen werden…..

Die IG „Erhalt unserer Volksbank (Name)“ wird bis hierher von einigen Initiatoren gebildet. Gut wäre es, wenn sich aus der Mitgliedschaft der „übergebenden) Bank selbst Menschen frühzeitig bereitfinden, mitzumachen. Wenn das nicht gelingt, ist das zwar schade, aber (noch) nicht dramatisch. Wir sollten dafür Verständnis haben, denn inzwischen sind ganz sicher Informationen an die Mitglieder der zu verschmelzenden Bank gegangen, die wenig mit den eigentlichen Hintergründen zu tun haben. „Des-Information“? Wir würden eher von „taktischer Finesse“ derjenigen sprechen, die ein virulentes „Verschmelzungsinteresse“ haben. …
Wir haben des Öftern auf das Taschenbuch des Autors Georg Scheumann hingewiesen („Unsere Raiffeisenbank ….. soll verschmelzen“) Es wäre gut, wenn der (vorläufige Vorstand der Interessengemeinschaft) die Inhalte kennt oder sich aus anderen Quellen informiert.

Ziele der „Bürgerversammlung“ sollten – insbesondere - sein:

·         Wahl eines Vorstandes
·         Auftrag an den gewählten Vorstand zur Bildung eines Vereins und/oder zur Bildung einer (oder auch mehrerer – für jeden Ort eine eigene) Bürgergenossenschaft.
·         Erteilung eines Auftrages, an  a l l e  Haushaltungen aller Orte über diese Versammlung zu berichten und besonders sich darin auch persönlich an die Mitglieder der zu verschmelzenden Genossenschaft wenden. Diese Bankmitglieder sollten zur Durchführung einer eignen – offenen – Informationsveranstaltung für alle Bürger oder zumindest für alle Mitglieder der betroffenen Bank, einladen. (Wir würden diesen – indirekten - Weg vorschlagen, weil zunächst nicht bekannt ist, wer Mitglied der betroffenen Bank ist. Manchen Menschen möchten auch gern, dass dies nicht öffentlich bekannt wird. Das mag nicht jeden einleuchten, aber wir sollten den „Datenschutz“ respektieren.)
·         Die Bürgerversammlung beauftragt außerdem die gewählten Vorstände der Interessengemeinschaft damit, eine erste Presseveröffentlichung über die Versammlung zu erstellen und zu einer weiteren Bürgerversammlung zeitnah einzuladen. Am besten, man legt den neuen Termin gleich fest.
·         Außerdem sollten die IG-Vorstände gebeten werden, ein Konzept zur Bildung eines Bürgervereins (und(/der einer oder mehrerer  Bürgergenossenschaft/en) zu erarbeiten und zur nächst Bürgerversammlung zur Diskussion und Abstimmung vorzulegen.

So – oder ähnlich – könnte der Vorlauf zur Gründung einer Bürgergenossenschaft aussehen, wenn es konkret darum geht, die „Weg-Verschmelzung“ einer ortsnahen Volks- oder Raiffeisenbank zu verhindern.
Nun könnte eingewandt werden, dass über eine Verschmelzung nur die Mitglieder der betroffenen Genossenschaftsbank entscheiden können. Das entspricht dem Genossenschafts-Gesetz. Das ist natürlich korrekt. Aber es entspricht auch der Pflicht von Vorständen und Aufsichtsräten einer Genossenschaft, sich selbst und vor allem die Mitglieder der Genossenschaft, vollständig und mitgliederorientiert zu informieren. …
Aber das ist nicht die ganze Wahrheit, es geht längst nicht mehr „nur“ um die Bankmitglieder.. Wenn eine Bank ihre wohnortnahen Filialen schließt ist das gesamte Dorf davon betroffen. Nicht nur die Mitglieder der Bank, auch die Kunden und letztlich jeder, der im Ort lebt, denn es ist ein „Gesamt-Politikum“, wenn die Perspektive einer Gemeinde so zentral tangiert wird.
Wann, wenn nicht jetzt, ist Selbstorganisation gefordert?!
Das trifft natürlich auch zu, wenn Sparkassen ihre Filialen in Gemeinden schließen. So etwas kann man nicht einfach irgendwelchen „Fernab-Funktionären“ überlassen. …
Zurück zur Volksbank, denn – die hat im Gegensatz zur Sparkasse – noch ein besonders Thema. Dort geht es darum:
·         Eine „Quasi-Enteignung“ der Volksbankmitglieder zu verhindern und zugleich zu prüfen, ob und wie eine Bürgergenossenschaft entsteht und welche konkreten Aufgaben sie übernehmen könnte.
Nehmen wir dazu das Bespiel des Autors Georg Scheumann, dargestellt an der Volksbank Holzheim eG.
Wir vereinfachen die Situation etwas und konzentrieren uns auf den Kern. Zunächst erkennen wir, dass es eigentlich mehrere Möglichkeiten für die von einer Verschmelzung „bedrohte“ Volksbank gibt, zu votieren. Leider wird in solchen Fällen nur eine einzige Möglichkeit dargestellt. Und das ist – wie zu erwarten - die Sicht der „aufnehmenden“ Bank und die des zuständigen Verbandes.

Die verschiedenen Wege/Möglicheiten im Einzelnen:

1.   Die zu verschmelzende Volksbank „kapituliert“ und verliert. Die Mitglieder der kleineren Volksbank verlieren dadurch ihr gesamtes Vermögen, das ein Vielfaches über dem Wert der gezeichneten Geschäftsanteile hinausgeht.  Im Fall der Volksbank Holzheim fließen der „aufnehmenden“ Bank (VR Neu-Ulm eG) fast 10 Millionen Euro zu, quasi ein Geschenk der Volksbank Holzheim. Gegenleistung für die Mitglieder: Keine! Sie werden in Höhe von fast 10 Millionen EURO „kalt enteignet“. So etwas mag „legal“ sein, aber es ist nicht mit den Grundlagen des Genossenschaftsrechts vereinbar. Das wäre auch kaum im Interesse des stets „gefeierten“ Friedrich Wilhelm Raiffeisen gewesen. Und ob die UN das auch als „Weltkulturerbe“ angesehen hätte, mag man zu Recht bezweifeln.
2.   Die zweite Möglichkeit ist da schon interessanter. Die Mitglieder rechnen nochmals selbst nach, beauftragen ggf. sogar einen Sachverständigen (Wirtschaftsprüfer) und lassen sich die Situation fachlich genau erläutern. Ist das nicht Misstrauen gegen honorige Genossenschaftsverbände, zumal solche die vorgeben, das deutsche Genossenschaftswesen zu vertreten? Nein, absolut nicht, weil leicht erkennbar ist, dass das Verbändeinteresse einseitig auf Kurs „Großeinheiten“ steht. Und da sind schon „Winkelzüge“ notwendig. Aber das braucht die „Holzheimer“ nicht zu stören, denn noch sind sie souverän und ihre Mitglieder entscheiden allein. Aber Vorsicht: Jetzt ist es angebracht, dass die Vorstände und die Aufsichtsräte strikt an den Willen der Mitglieder „angebunden“ werden und bleiben. Misstrauen“ – Vielleicht, aber das könnte ggf. angebracht sein, wenn man weiß, dass diese Vorstände mit massiven Gehalts- und Pensionserhöhungen rechnen können, wenn sie – demnächst – (zumindest vorübergehend) in den Vorstand der aufzunehmenden Volksbank (Neu-Ulm) wechseln würden. … Die Volksbank Holzheim bleibt nach diesem Modell also eigenständig. Sie hat bisher gut existiert und wird dies auch zukünftig tun, zumal zu erwarten ist, dass jetzt sogar zahlreiche neue Mitglieder aus der Gemeinde erkennen, dass „Volksbank“ Sinn macht. …
3.   Um sich der „Dauerbelästigung“ zu solcherart von Verbandspolitik zu entziehen (denn der Verband „prüft“ weiterhin die RB Holzheim), wäre auch die Umwandlung in eine „genossenschaftliche Aktiengesellschaft“ möglich. Ein Beispiel ist die hierfür gibt es durchaus, sodass man sich auch ein solches Modell anschauen kann. Wir würden jedoch dieses Modell – aus genossenschaftlicher Sicht - eher als „Notlösung“ des Problems ansehen.
4.   Aber auch folgende Lösung wäre möglich: Die VB Holzheim bleibt bestehen. Die Mitglieder – sofern sie VB mögen – werden bei der VB Neu-Ulm Mitglieder. Aber was jetzt mit einer Bank machen, die man – als Bank – nicht mehr benötigt? Die Mitglieder würden zunächst beschließen, den Namen zu ändern, denn sie sind keine Bank mehr. Sie könnten prüfen, ob sie der Genossenschaft vielleicht einen anderen Geschäftszweck geben, z.B. den einer Wohnungsgenossenschaft. Diese hätte sofort ein Vermögen von 10 Millionen, alle Immobilien blieben im Eigentum und man könnte – in aller Ruhe prüfen, wohin die „neue Reise“ gehen soll. Wie wäre es z.B. damit, für die Mitglieder preiswerten Wohnraum zu schaffen
5.   Denkbar wäre auch, aus der „inaktiven“ Bankgenossenschaft die neue Bürgergenossenschaft Holzheim entstehen zu lassen. …

Es gibt jedenfalls zahlreiche Möglichkeiten und die Mitglieder werden schon wissen, was sie sinnvoll damit anfangen könnten.
Und die örtliche Geldversorgung?
Um die sicherzustellen – sofern es nicht die alte VB weiterbestehen sollte, könnte auch über die Bürgergenossenschaft organisiert werden. Denn eine Bürgergenossenschaft ist – eigentlich - nur einem zentralen Grundsatz verpflichtet:
·     Den Ort oder die Orte für den sie zuständig ist/sind, auf einem  Niveau zu halten oder zu bringen, das attraktiv genug ist, nicht nur Abwanderung zu verhindern, sondern sogar Zuwanderung zu initiieren.
Dazu könnte sie z.B. mit den unterschiedlichsten Banken entsprechende Verträge schließen. Sofern die VB Holzheim eigenständig bliebe, verfügt sie bereits über entsprechende Räumlichkeiten. Dies könnten jetzt optimiert werden dadurch, dass einerseits ehemalige Sparkassenkunden jetzt zusätzlich der VB Holzheim werden und/oder man in Verbindung mit der Bürgergenossenschaft die Filialen verkleinert und abgetrennt vermietet. Wen es interessiert, dass selbst kleinste Volksbanken gut funktionieren können, denen empfehlen wir, sich die Informationen im Web näher anzuschauen. Geben Sie einfach „Volksbank Gammersfeld“ ein und lassen Sie sich von den zahlreichen Artikeln dazu überraschen ….

Wo keine solche „Komfortzone“ besteht, dass eine Volksbank zur Verschmelzung noch vorhanden ist, hat nicht nur (bereits) die Verbandspolitik funktioniert und sind die Mitglieder bereits „enteignet“ worden, aber gleichwohl ist die Bürgergenossenschaft dennoch fähig, für ihre Mitglieder und die Ortschaft (en) eine dauerhafte, wohnortnahe  Geldversorgung sicherzustellen. Sie sollte dies Thema einfach in ihre Satzung aufnehmen und dann beginnen mit – ausgewählten - Banken darüber zu verhandeln. Wenn man einer Bank oder Sparkasse erklären kann, was und wie die Bürgergenossenschaft handeln will, um den Ort insgesamt attraktiv zu gestalten, dem wird man durchaus interessiert zu hören. Zum Aufstellen von Geldautomaten wird es allemal reichen und wenn die Bürgergenossenschaft sogar einen „Banker in Ruhestand“ findet oder ein ähnlich „vorgebildetes“ Mitglied in den eigenen Reihen hat, könnte sogar für – z.B. ältere Nutzer ein „genossenschaftliches Online-Banking-Portal geschaffen werden, was „betreut“ durch die Bürgergenossenschaft, funktionieren kann. Dieser „Bürger-Online-Service“, kombiniert mit einem Cafe‘ wäre dann ein „Bürgertreff“, der sogar den – weggegangenen - Bäcker oder Fleischer interessieren könnte, über ein „Wiederbeleben“ der Grundversorgung nachzudenken.

Sie sehen, es lohnt sich, sich selbst zu organisieren. 

Und weil z.B. die sog, Rentner  in Gemeinden, längst nicht nur „Ruhestand“ suchen oder viele Sozialempfänger durchaus bereit sind ehrenamtlich sich nützlich einzubringen  und inzwischen Einwohner aus fast allen Berufsgruppen, gut ausgebildet ansprechbar sind, etc., hat eine Bürgergenossenschaft gute Perspektiven ….
Eine Bürgergenossenschaft bietet – wie wir gesehen haben alle Möglichkeiten, um – in Bürgerhand - über eine Art moderne, örtliche „Wirtschafts- und Sozialförderungsgesellschaft“ zu verfügen.
Nichts spricht auch dagegen, eine Bürgergenossenschaft gemeinnützig zu gestalten oder/und staatliche Fördermittel zu integrieren.
Sie ist eine selbstorganisiertes Instrument, das den Bürgern einer Gemeinde alle Voraussetzungen an die Hand gibt, eigenständig oder in Kooperation mit anderen örtlichen oder überörtlichen Einrichtungen (Unternehmen, Vereine) alle Leistungen anzubieten, die zu einer „ländlichen/örtlichen Re-Vitalisierung“ führen können.        

(Literaturhinweis: Gern gegeben wir dazu eine Literaturempfehlung: Das Taschenbuch mit dem Titel „Unsere Volksbank soll fusionieren“ (Autor: Georg Scheumann, Verlag UDG eG) kann direkt über www.igenos.de oder über www.coopgo.de bestellt werden. Für potenzielle Planer von Bürgergenossenschaften, sollte es unbedingt ausgewertet werden.)

(Gern können Sie „TransCoop“ Ihre Fragen zusenden. Wir werden unsere Antworten – möglichst zeitnah - entweder einzeln oder innerhalb eines gleichen Themenkomplexes veröffentlichen.)