Willkommen

GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann
Posts mit dem Label 5-Sterne Genossenschaften werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label 5-Sterne Genossenschaften werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

21.09.2011

Investierende Mitgliedschaft in einer GENOSSENSCHAFT macht Sinn!

Frage:

Ich habe ein Angebot auf „investierende Mitgliedschaft“ in einer Genossenschaft. Wäre ich dann so etwas wie ein „Mitglied 2.Klasse“?

Antwort:

Eindeutig NEIN – denn Sie haben in wesentlichen Punkten alle Möglichkeiten der Einflussnahme, wie dies auch Mitglieder haben. Lassen Sie uns dazu einige nennen. (Wir verwenden nachfolgend für „investierendes Mitglied“ die Abkürzung „InMit“):


InMit:



  • Haben das volle Recht auf Gewinnausschüttung.
  • Sie sind zu allen Versammlungen der GENO einzuladen, besonders auch zu den Generalversammlungen.
  • Sofern die GENO eine Vertreterversammlung statt einer Generalversammlung hat, stellen sie auch Vertreter.
  • Nehmen an der Willensbildung der GENO teil, können Anträge stellen, Auskünfte verlangen, mitbeschließen.
  • Nehmen an den Wahlen der Gremien, wie Vorstand, Aufsichtsrat, und bei Wahl möglicher Ausschüsse teil.
  • Nehmen im vollen Umfang an der Gewinnausschüttung teil.


Frage:



Warum gibt es den Unterschied zwischen Mitgliedern und Investierenden Mitgliedern?



Antwort:

Dies ist – grob gesagt – dem geschuldet, dass ein Unterschied der Interessen bei den Teilhabern (Mitgliedern) an einer Genossenschaft vermutet wird.

Mitglieder orientieren sich direkt an der Nutzung des definierten Förderzwecks, der sich vereinfach gesagt, im Unternehmensgegenstand der GENO widerspiegelt.
Nehmen wir als Beispiel eine Handwerks-Genossenschaft.

·       Die Mitglieder sind quasi MitUnternehmer, d.h. sie nutzen den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, um das Unternehmen so zu gestalten, dass es wettbewerbsfähig bleibt. Davon hängt entscheidend ihr Arbeitsplatz ab.
·         Von den Mitgliedern wird also erwartet, dass sie unternehmerisch denken und handeln.
·         Dazu gehört auch die Einsicht, dass Gewinne nur in dem Masse ausgeschüttet werden, wie dies eine Stabilität des Unternehmens nicht gefährdet.
·         Es gibt so etwas wie einen „ungeschriebenen Grundsatz“ bei einer GENO, der da heißt, dass der Förderzweck im Vordergrund steht, in diesem Falle z.B. die Wettbewerbssicherheit des Unternehmens, angemessene Löhne/Gehälter, usw.
·         Das kann so weit gehen, dass von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die Mitglieder eine Gewinnausschüttung satzungsmäßig ausschließen.
 Deutlich wird die der Unterschied der Interessen von Mitgliedern und InMitliedern z.B. dann, wenn eine Entscheidung getroffen wurde, die Unternehmensentwicklung (hier: die Anschaffung einer größeren Maschine) nicht über Fremdkapital (wie z.B. Bankkredite), sondern über Eigenkapitalaufbau zu gestalten.
Um z.B. eine Investition diese neue Maschinen im Wert von 500 TEU über Eigenkapital zu finanzieren, gibt es die Möglichkeit, dass die Mitglieder in einem entsprechenden Umfang ihre Geschäftsanteile erhöhen. Das könnten sie aber meist bei einer GENO nur dann, wenn sie ihrerseits Kredite aufnehmen würden.
GmbH-Gesellschafter würden entweder mit einer Bürgschaft ihren Kredit absichern oder – sofern vorhanden – z.B. eine Grundschuld zugunsten der Bank auf ihr eigenes Grundstück eintragen. Das ginge bei einer GmbH – z.B. mit 4 Gesellschaftern recht gut, denn den 4 Gesellschaftern gehört die GmbH anteilsmäßig auch.

Anders bei einer Genossenschaft!“

Eine Genossenschaft gehört eigentlich keinem, denn sie gehört allen Mitgliedern. Deshalb wird auch nicht nach Anteilen, sondern nach „Köpfen“ abgestimmt.
Eigentlich für jeden nachvollziehbar, dass jemand für das, was ihm nicht gehört, auch keine Bürgschaft gibt oder sein Privatvermögen als Sicherheit zur Verfügung stellen möchte ….
Um einer Genossenschaft hier keine Nachteile entstehen zu lassen, wurde die Idee „geboren“, deren Eigen-Kapitalbeschaffung mittels einer besonderen Form von Mitgliedern zu realisieren, den sog. Investierenden Mitgliedern.
Nehmen wir dazu ebenfalls zwei Beispiel:
  • Die Genossenschaft hat Verbindung zu einem größeren Lieferanten, mit dem seit Jahren eine gute Geschäftsbeziehung besteht. Den kann man überzeugen, einen wesentlichen Teil der notwendigen Investition mitzufinanzieren. Der Lieferant beurteilt das aus seiner Sicht als eine gute Möglichkeit, sein Liefervolumen zu steigern und willigt ein. Er zeichnet also in Höhe von 450 TEU Geschäftsanteile bei dieser Genossenschaft.
·         Bei einer GmbH hätte ein solcher Lieferant jetzt möglicherweise die Mehrheit der Anteile, und damit das Sagen.
·         Genau dies soll bei einer GENO nicht eintreten können, ja es darf nicht eintreten, weil das Gesetz verlangt, dass nach „Köpfen“ und nicht nach Anteilen entschieden wird.
·         Wir sehen also, dass die unternehmerische Handlungsfähigkeit so wenig wie möglich durch Dritteinflüsse berührt werden soll.

·         Wir sehen deutlich an diesem Beispiel, was das Motiv des Gesetzgebers war, dies 2006 neu zu regeln, denn erst seit dieser Zeit gibt es die Möglichkeit, InMit in die Genossenschaft einzubeziehen.
·         Kann man den Lieferanten davon überzeugen, mitzumachen, hat er auch kein Privileg bei der Ausschüttung, aber sehr wohl die gleichen Rechte
·         Der Lieferant hat aber wahrscheinlich das Interesse, dass seine Überlegungen aufgehen, z.B. dass seine „Investition“ auch zu einer Mehr-Lieferung durch ihn führt.
·         Was er dazu benötigt, ist vor allem Transparenz. Er möchte z.B. wissen, ob das Unternehmen tatsächlich – wie verabredet – die zusätzlichen Lieferungen auch bei ihm tätigt.
·         Dies kann er als Mitglied in vielfältiger Form kontrollieren, z.B. könnte er auch im Aufsichtsrat vertreten sein.

·         Was aber gesetzlich als Schutz für den eigentlichen Unternehmensgegenstand geschaffen wurde ist, dass das Investierende Mitglied nicht das Unternehmen dominieren kann, also das ursprüngliche unternehmerische Ziel nicht einseitig zu verändern .
·         Dazu wurden wichtige Regeln eingeführt, z.B. die InMit auf 25% der Aufsichtsrats-Mitglieder zu begrenzen und die Mitglieder nicht überstimmen zu können.


Hier wird sehr schön der Unterschied zwischen den Mitglieder-Gruppen deutlich:

  • Die unternehmerische Verantwortung bleibt bei den Mitgliedern.
  • Die InMitglieder bekommen genau das, was sie eigentlich wollen, nämlich die notwendigen Informationen, um den Inhalt ihrer Interessen wirksam kontrollieren zu können.
  • Dazu müssen sie auch Anträge stellen können, müssen Rederecht haben und müssen Antworten auf ihre Fragen bekommen.

Nehmen wir das zweite Beispiel:


  • Statt eines InMitgliedes, das einen Betrag von 450 TEU aufbringt, könnten sich auch 100 InMitglieder finden, die sich je mit 4,5 TEU beteiligen.
  • Deren Interesse wird dann wahrscheinlich eher darauf ausgerichtet sein, dass diese Investition zu der erwarteten Gewinnausschüttung führt.
  • Das Prinzip, dass zwischen unternehmerischen und anderen Interessen differenziert wird – und warum – bleibt jedoch gleich.

Frage: 

Was kann ich als Investierendes Mitglied tun, wenn meinen Interessen nicht mehr in der Genossenschaft entsprochen würde?


Antwort:

Diese Frage lässt sich recht einfach beantworten: Sie kündigen Ihre Mitgliedschaft und „investieren“ ihr Geld woanders. …
Wir kennen jedoch bisher keinen solchen Fall, denn um InMitglieder wirksam ansprechen zu können, bei der Genossenschaft mitzumachen, muss die Genossenschaft den Interessen der InMitglieder im vollen Umfang entsprechen!


Frage:

Gilt das für alle Formen von Genossenschaften?

Antwort:

Wir haben das zwar am Beispiel einer  Handwerks-GENO erläutert, aber das Prinzip lässt sich sinngemäß auf alle anderen GENO-Bereiche übertragen.
Es kommt immer auf die wirklichen Interessen bei den Mitgliedern an:


  • Wollen diese sich eher unternehmerisch betätigen, dann wären es eher Mitglieder.
 oder
  • Haben sie eher Interesse an den Ergebnissen, die das Unternehmen erwirtschaftet, tritt also das unternehmerische Interesse in den Hintergrund, dann wären es eher Investierende Mitglieder.
Hinweis:


  • Es gibt inzwischen einige Genossenschaften, die schließen für Mitglieder die Gewinnausschüttung aus
  • Dort sind nur die Investierenden Mitglieder berechtigt, an der Gewinnausschüttung teilzunehmen.

Warum?


  • Sie bekommen für ihre unternehmerische Tätigkeit ein Entgelt.
  • Da ist es nachvollziehbar, die Gewinne gänzlich den Investierenden Mitgliedern zu überlassen.
  • Das machen faktisch auch viele GmbH`s – nur dass es dort keine Investierenden Mitglieder gibt, dort zahlt man dann z.B. halt Zinsen an Banken ….








20.05.2011

GENOSSENSCHAFTEN werden immer populärer …

Als Prof. Kreibisch (Weltzukunftsrat) vor einiger Zeit im VerbändeNetzwerk Menschen machen Wirtschaft über wichtige ökonomische Trends referierte und Genossenschaften (sozusagen als strukturierte Kooperationen) in einem langfristigen, nachhaltig dynamischen Aufwärts-Trend sah, ahnten die Teilnehmer noch nicht, wie Recht Kreibisch behalten sollte.

Sicherlich haben äußere Einflüsse dazu mehr beigetragen, als notwendig, drohte doch das Land von Raiffeisen und Schulze-Delitzsch zu einem „genossenschaftlichen Entwicklungsland“ zu verschlafen….

Hier soll es nicht um theoretische Ausführungen zum WARUM  und  WESHALB gehen, sondern soll am JETZT, den aktuellen faktischen Gegebenheiten angesetzt werden.

Vereinfacht ausgedrückt, waren Genossenschaft noch bis vor Kurzem als erfolgsorientierte Unternehmensformen so bedeutungslos, dass sie manche Kammer gar vergaß, überhaupt erst als Rechtsform für Existenzgründer vorzusehen und selbst Anwälte konnten es sich leisten, mit rechtlicher Inkompetenz zur „GENO“ zu brillieren …

Man „quälte“ und mühte sich ab, Genossenschaften zumindest in sozialen Sektoren als „salonfähig“ einzustufen, denn die Begriffe GENOSSENSCHAFT und ERFOLG schienen nicht so recht in die Wirtschaftslandschaft zu passen.

Das alles hat sich innerhalb von wenigen Jahren geradezu dramatisch schnell gewandelt, der Anstieg beim Verkauf der marktbeherrschenden Beck-Taschen-Texte „Genossenschaftsrecht“ eines großen deutschen Verlags ist mehr als nur ein Indiz.

Dies alles hat offensichtlich auch etwas mit einer neuen Wertehaltung in Wirtschaft und Gesellschaft zu tun: Kooperieren ist „in“! - Transparenz macht Sinn und Einfluss darauf zu nehmen, was mit dem eingesetzten (Eigen-) Kapital geschieht, zeugt von mehr Sensibilität und Selbstverantwortungs-Bewusstsein der Bürger.

Natürlich hat die Gründung von Energiegenossenschaften etwas mit aktuellen Ereignissen zur Atomsituation zu tun, aber das musste nicht automatisch zu einer Ansehensaufwertung von Genossenschaften führen, wäre auch in den bekannten Formen von „AG / GmbH & Co KG – Modellen“ gegangen.

Diese jedoch hatten sich in der jüngsten Vergangenheit nicht gerade als stabile Wert-Bildner geoutet, sodass die Kombination von Neuer Energie und „Fondsstruktur“ nicht zur Akzeptanz zu „vertreiben“ war. Die Vertriebs-Systeme merkten das recht schnell, kannten den Grund, aber waren irgendwie ohne Lösung.

Auch die „Genossenschafts-Traditionalisten“ schienen irgendwie befangen, denn diese neue Entwicklung schien nicht so recht konform zu gehen, mit dem, was Raiffeisen und Schulze-Delitzsch vor Jahrzehnten äußerten.

Und doch, Raiffeisen und Schulze-Delitzsch stehen ganz und gar dieser neuen Entwicklung nicht so fremd gegenüber, wie man meinen könnte, sofern man bereit ist, sie in die JETZ-ZEIT zu stellen. „Alle für einen – einer für Alle“ -  kann auch im „Ich für mich – Wir für uns“ wiedererkannt werden, eine Formel, in der individuelles Interesse und Gemeinschaftsgeist zu einem Synergieeffekt „mutieren“.

Nimm man moderne semantische Anleihen, so muss man erkennen, dass Begriffe wie SELBSTVERANTORTUNG oder TeamGeist wenig mit einem Menschenbild zu tun haben, das den Blick in Richtung „Opfer der Verhältnisse“ lenkt, sozusagen „betreutes Wirtschaften“ im Blick hat.

Diejenigen, die zuerst Wirtschaft und Ethik miteinander verbanden, bedurften dieser „Dritt-Betreuung“ nur wenig, eine Veränderung, die manche Gruppen nur schwer nachvollziehen wollen.

Banken, Versicherungen, Währung, etc., ehedem  verlässliche Größen für sichere Geldmehrung, mussten immer mehr passen, wer diese heute als „sicher“, „wertebewusst“ oder „effektiv“ tituliert, kann sich eines Schmunzelns gewiss sein.

Geübte Institutionen büßen dramatisch an Glaubwürdigkeit ein,  das Ansehen der Politiker und Banker  in der Öffentlichkeit befindet sich im untersten Bereichen der beruflichen Anerkennungs-Skala, Bürger die Politik durch Wahlenthaltung schlicht ignorieren, das alles fügt sich in eine Richtung der vermehrten Selbstorganisation.

Hinzu kommt, dass diese gesellschaftlichen Strukturen gewohnheitsmäßig als anonym und weit weg vom Einzelnen wahrgenommen werden – dies und noch einiges mehr signalisiert so etwas wie einen gesellschaftlichen Wertewandel in Richtung Kooperation („Was der Einzelne nicht allein vermag, dafür schafft oder bedient er sich fortan der Gruppe“).

Zugegeben, das Genossenschaftswesen lebt neu auf in diesem Umfeld, das beinahe so etwas wie einen Paradigmenwechsel andeutet, in dem das „Wir machen das schon für euch oder dich“ abgelöst wird von einem „Wir wollen das, und dafür suchen wir das richtige Umfeld“ (was wir auch kontrollieren und beeinflussen können).

Auch bei einer weiteren Ausdifferenzierung im Wertekontext der Gesellschaft, bieten kooperative Strukturen beste Antworten, sind bestens integrationsfähig.

Die neuen Theoretiker einer solchen Entwicklung sind noch nicht zu erkennen, die zeitgemäßen „Raiffeisens“ nicht in Sicht….

Das tut aber der Veränderung keinen Abbruch, denn hier ist  Wirklichkeit  schlicht und einfach das, „was wirkt“ (oder bewirkt).

Wenn Fonds-Manager ernsthaft darüber nachdenken, Investments zukünftig – zumindest   a u c h – in Form von Genossenschaften darzustellen, dann ist dies mehr als nur ein Aufbruch in neue Zeiten….

Was wäre das für ein Signal der Politik, in Deutschland das zu tun, was andere EU-Staaten längst getan haben: Genossenschaftliches und kooperatives Engagement gezielt zu fördern und damit nachhaltig zu stärken.

Die Adepten der Marktwirtschaft sehen wieder, dass Markt (im wohlverstandenen Sinn des Wortes) möglich wird … Was würde Ludwig Erhard wohl dazu sagen, wenn er heute Friedrich Wilhelm Raiffeisen begegnen würde …

Wir gehen wirklich spannenden Zeiten entgegen, Zeiten in denen die Mensch wieder in den Mittelpunkt kommen und nicht auf punktuelle Abstimmungen reduziert werden (Wahlen, etc.), sondern dabei sein können, wo sich etwas für sie Wichtiges ereignet…- z.B. beim schnellen Umbau vom Atom zu Beherrschbar, Nachhaltigkeit und zugleich auch noch preiswert …


28.03.2011

GenossenschaftsWelt - Im Mittelpunkt unseres GründungsService steht der UnternehmensErfolg!

Unsere Erfahrungen bezüglich "Gründung von GENOSSENSCHAFTEN" lassen sich meist in zwei Gruppen untergliedern:
  • Wer eine Genossenschaft gründen will, hat sich meist bewusst für diese Rechtsfoem entschieden. Weshalb gerade die Form einer GENOSSENSCHAFT wählen, dafür gibt es sicherlich mannigfaltige Gründe, vor allem aber den, die Gesichtspunkte GEMEINSCHAFT - TEAM - KOOPERATION in den Mittelpunkt aller Überlegungen zu stellen.
  • Wer ein Unternehmen gründen will, trifft auf eine Vielzahl von Möglichkeiten, die geeignete Unternehmesform zu finden. Sehr oft wird man in einer solchen Situation feststellen, dass Informationen darüber, "was die geeignete Rechtsform" ist, Aussagen zur GENOSSENSCHAFT nicht oder nicht hinreichend berücksichtigen.
Aber eine weitere Erfahrung haben wir gemacht, und die betrifft eigentlich beide Gruppen zugleich, und beinhaltet eine Tragweite, die im Gründungsprozess meist außeracht gelassen wird:
  • Die Frage nach dem Zusammenhang von "Rechtsform und ERFOLG".
Und genau dieses Thema, das Entscheidende überhaupt für jeden Unternehmer, spielt im Gründungsprozess bisher (leider) nicht die dominierende Rolle, ein Versäumnis, das sich schon bald nach einer Gründung bemerkbar machen wird und richtig "Lehrgeld" kosten kann....
Die Konsequenz:  
Wir haben ein besonderes r besonderes Leitbild für von uns betreute Genossenschafts-Gründungen festgelegt.

Wir fühlen uns von Anfang an (mit) verantwortlich für Ihren ERFOLG!

Sie brauchen eine passende Satzung? - Kein Problem!

Diese können Sie von uns in allen Varianten bekommen, ganz so, wie dies - speziell für Ihr
Unternehmen - angemessen ist. (Vorsicht: Mustersatzungen sind keine Satzungen, die auch
für Ihr Unternehmen die per se richtig sind. (Sie kaufen ja auch kein "Muster-Auto",
sondern den für Sie passenden Typ...)

Sie brauchen Vordrucke und Formulare, um die Gründung selbst leicht, schnell und "wasserdicht" abschließen zu können? - Kein Problem!

Das ist mehr als verständlich, denn in dieser Phase gibt es viel zu tun, um den Geschäftsbetrieb zum Laufen zu bringen, und da ist "Form-Bürokratie" lästig - zumindest für einen agilen Gründer oder eine agile Gründerin
Die stellen wir Ihnen gern zur Verfügung und unterstützen Siie - wenn Sie mögen - auch beim "Ausfüllen"

Sie brauchen einen Prüfungsverband, der die notwendige gutachterliche Äußerung erstellt, und dies sowohl professionell, wie preisgünstig und schnell tut? Kein Problem!

Dies alles ist leider in Deutschland nicht überall selbstverständlich und fördert nicht gerade den Gründungsprozess neuer Genossenschaften. Deshalb können wir das für Sie organisatieren!
Aber das ist bei weitem nicht alles, denn das hat mit dem Erfolg des neuen Unternehmens, dem Erfolg Ihrer Genossenschaft noch wenig zu tun.

Der Erfolg eines Unternehmens hat andere Grundlagen. Diese nennen wir die "geborenen" ERFOLGS-POTENZIALE! Zu den wichtigsten ERFOLGS-POTENZIALEN zählen wir insbesondere:
  • Kooperation
  • Partzipation
  • TeamGeist
  • Selbstverantwortung
  • Nachhaltigkeit
  • Ganzheitlichkeit
  • Zielklarheit
Und  genau  darin  liegt  ein
wesentliches  Erfolgs-Geheimnis  einer  Genossenschaft. 

Die Konzentration auf die Erfolgs-Potenziale
bringt eine GENOSSENSCHAFT
gegenüber jeder anderen Rechtsform
in die "Vorhand".

 Im Umkehrschluss heißt das: Dort, wo diese Erfolgs-Potenziale übersehen oder gar wissentlich ignoriert werden, kann eine Genossenschaft die in sie gesetzten (Erfolgs-) Erwartungen nicht erfüllen. In welchem Umfang diese Potenziale faktisch wirken, das ist von Bereich zu Bereich, Branche zu Branche, Problemlösung zu Problemlösung zwar unterschiedlich, aber sie sind immer als solche wirksam.

So gesehen geht es weniger um die (relativ banale) Frage, ob man eine GENOSSENSCHAFT oder eine andere Rechtsform wählt, sondern vielmehr um die Frage, ob man auf das sog. kooperative Gen setzt oder nicht. Denn es ist eben dieses kooperative Gen, das der Wissenschaftler Joachim Bauer in seinem gleichnamigen Buch treffend beschrieben hat, was eine Genossenschaft zu einer BESONDEREN Rechtsform macht.

Wer das Besondere sucht, weil er oder sie - gleich ob im Bereich WIRTSCHAFT oder SOZIALES oder KULTUR - es für wichtig halten, erfolgreich zu sein und zu bleiben, ist gut beraten, sich zuvörderst um seine ERFOLGS-GARANTEN (Potenziale) zu kümmern und sich erst danach für die (richtige) Rechtsform zu entscheiden. Umgekehrt macht Gründung nur wenig Sinn, weil die Form in der der Erfolg sich widerspiegelt, lediglich die "Karosserie" des Unternehmens ist, jedoch nicht der "Motor" oder das "Getriebe"...
Wenn Sie ähnlich denken, dann sollten wir uns - natürlich unverbindlich und kostenfrei -gesprochen haben, bevor die Entscheidungen getroffen werden ....

22.03.2011

Eigentlich unvermeidbar – ERFOLG mit GENOSSENSCHAFTEN!

Wer etwas "unternehmen" möchte, sozusagen als Unternehmer sich selbständig betätigen will, benötigt die "richtige" Struktur in der er oder sie das Beabsichtigte umsetzen kann. Es soll also ein "Unternehmen" entstehen und das muss eine bestimmte Form haben, genannt "Rechtsform".

Der übliche Weg, die geeignete "Rechtsform" für das unternehmerische Vorhaben zu finden, wäre z.B. sich einen der zahlreichen Rechtsform-Vergleiche im Internet anzuschauen oder zu einem Gründungsberater einer Kammer (IHK / HwK) zu gehen oder einen Steuer-, Unternehmens- oder Rechtsberater danach zu fragen. Dort werden die üblichen Auskünfte erteilt,

  • welches Kapital man dazu braucht,
  • wie die steuerliche Situation ist,
  • welche Haftung, etc. besteht.
Alles durchaus nicht ganz unbedeutende Fragen, aber alle haben mit dem Eigentlichen kaum etwas zu tun, wie ERFOLG entsteht. (Wir verwenden den Begriff "Erfolg" insoweit neutral, weil jeder davon eine andere Vorstellung hat und haben kann - für den einen geht es eher um den hohen, den anderen eher um einen angemessen Überschuss, die eine sieht eher das Gelingen eines Projektes, eine andere eher das Erreichen eines sozialen oder kulturellen Effektes).

Nach der Rechtsformwahl kommt z.B.

  • die Planung der Umsetzung,
  • das erstellte Business- Konzept nebst Aussagen zum Markt,
  • Finanzierung,
  • Ertragsvorschau (mehrjährig), usw.
Alles wichtig und richtig, aber auch dies nur bedingt Garanten für Erfolg.

Und wenn das dann ebenfalls in Form gegossen ist, könnte es eigentlich losgehen - sofern man das Umsetzen in Richtung Erfolg allein oder im engsten Kreis bekannter Mitstreiter tun will. Will man das jedoch nicht allein tun, bedarf es der Mitwirkung fremder Personen und die müssen gesucht und gefunden und eingebunden werden, entweder mit Arbeitsvertrag oder auf anderer vertraglicher Basis (Freiberuflich, Kooperationspartner, usw.)

Und wenn das alles passiert ist, kann es losgehen - und wird ERFOLG?

Wenn jede Unternehmensgründung dies alles richtig gemacht hat, dann müsste doch auch eigentlich jede Unternehmensgründung Erfolg haben - hat sie aber nicht, wie die Zahlen von Insolvenzen in der Startphase unschwer erkennen lassen.

Für die Gründung einer Genossenschaft würden wir deshalb einen solchen Weg nicht unbedingt empfehlen wollen…

Sieht so aus, als wären wir gegen Genossenschaften? Natürlich nicht, aber uns liegt weniger daran, dass man sich (nur) für die Rechtform einer Genossenschaft entscheidet, weil man dann so täte, als sei eine Genossenschaft auch nur eine von vielen Rechtsformen. Wir würden es lieber sehen, dass die Entscheidung für eine Genossenschaft eine bewusste Entscheidung ist, bewusst deshalb, weil man bewusst Erfolg haben will, und das mit einer Genossenschaft sicherer geht, wie mit einer anderen Rechtsform!

Das geht jedoch nicht so, wie das üblicherweise (und vorstehend aufgeführt) abläuft. Nicht etwa, dass man nicht auch so eine Genossenschaft gründen kann. Kann man durchaus, aber dann bleiben die besonderen Wettbewerbsvorteile dieser Rechtsform irgendwie "auf der Strecke" und genau diese benötigen wir, denn die kann einfach keine andere Rechtsform so gut "garantieren", wie es eine Genossenschaft kann.

Natürlich sind wir darauf gefasst, dass die Vertreter der anderen Rechtsformen jetzt auf eine solch provokante Aussage irritiert und sarkastisch reagieren (müssen). Vieleicht ahnen sie bereits, wie sehr sie in Bedrängnis geraten können, wenn sich herumspricht, dass Gründungen von Genossenschaften erfolgreicher sind, ja sein müssen, wie andere Rechtsformen. Was natürlich auch für Genossenschaften nach der Startphase gilt....

Eine "kühne" These? Mitnichten - denn eine Genossenschaft birgt so etwas wie ein "Erfolgs-Gen" und das heißt "lebendige KOOPERATION".

Während fast alle übrigen Rechtsformen sozusagen "wider dem Prinzip der Natur" funktionieren (also nicht kooperativ gedacht und gemanagt werden), "fliesen" Genossenschaften quasi im einem kräftigen Kooperations-Strom, den die gesamte Natur als ihr Erfolgs-Konzept nutzt: Sie kooperiert nach innen und nach außen! Das macht die Natur so unschlagbar, so effizient, so nachhaltig - auf den Punkt gebracht: So erfolgreich!

Natürlich ist eine Struktur - als solche - nicht unwichtig. Aber mit dem ERFOLG hat sie eigentlich noch recht wenig zu tun. Womit sie jedoch etwas zu tun hat ist, es gibt Strukturen, die der Entfaltung von KOOPERATION eher förderlich oder eher hinderlich gegenüber stehen. Unstrittig ist die Struktur der Genossenschaft geradezu kooperations-freundlich angelegt, was aber noch nicht heißt, dass sie auch schon mit "Leben erfüllt" ist, also das "kooperative ERFOLGS-GEN" zur Entfaltung gebracht wurde....

Eine Genossenschaft als eine "gleichwertige Rechtsform" neben anderen zu sehen, halten wir deshalb für ungeeignet, weil dann "Äpfel mit Birnen" verglichen würden. Eine Genossenschaft genauso "traditionell", wie eine andere Rechtsform zu gestalten wäre ebenfalls unangemessen, weil man dann das entscheidende Erfolgs-Potenzial in einen vorgefertigten Rahmen pressen würde und dadurch die kooperative Erfolgs-Spur gebremst wäre.

Der Gründungs-Prozess einer Genossenschaft sollte eigentlich eher "konträr" zu dem verlaufen, wie man "traditionelle Unternehmen" gründet: Zunächst geht es um die Identifikation der Besonderheiten (die kooperativen Vorteile), dann darum, wie diese Besonderheiten effektiv zur Entfaltung gebracht werden können und dann erst geht es um den angemessenen Rahmen, die (geeignete) Struktur. Schablonen, wie Mustersatzungen, Mustergeschäftsordnungen und sonstige vorgefertigte Texte machen dann nur Sinn als Anhalt, nicht jedoch als Vorgabe...

Wir werden im Rahmen des Themas "Gründung" und "Unternehmensführung" darauf noch näher eingehen. Abschließend hier nur noch der Hinweis: Wer glaubt Genossenschaften

  • zu gründen,
  • zu führen,
  • zu managen,
wie irgendeine andere Rechtform, der schmälert nicht nur das besondere Erfolgs-Potenzial, die Überlegenheit dieser Unternehmensform, sondern der spielt auch damit den "Kritikern" in die Hände, denn die mögen nichts lieber, als dass das so passiert, weil sie dann gelassen - wie bisher - darauf verweisen können, dass ein gemeinschaftlich geführter Geschäftsbetrieb (§ 1 Abs.1 GenG) auch nicht erkennbar erfolgreicher ist, wie ein nicht gemeinschaftlich geführter Geschäftsbetrieb. Und genau diese Illusion gilt es zu entlarven.

Was kann also dem Genossenschaftsgedanken zu mehr Aufmerksamkeit verhelfen?

  • Mehr Werbung für Genossenschaften? - vielleicht;
  • mehr Gründerportale von Genossenschaftsverbänden? - vielleicht;
  • mehr Berichte über Genossenschaften? - vielleicht,
aber eben nur vieleicht, und mit dem Prinzip Hoffnung. Die Zahlen sagen jedoch etwas anderes aus. Es gibt - im Vergleich zu anderen EU-Staaten- in Deutschland einfach immer noch zu wenig Gründungen in Genossenschaftsform und zu wenig Erfolgsmeldungen über Genossenschaften.

Eigentlich kaum zu glauben, dass die Rechtsform, die als einzige quasi "evolutionskonform" aufzustellen und deshalb auch erfolgsorientiert zu entfalten ist, in der (deutschen) "Wirtschafts-Evolution" immer noch quasi zu ignorieren ist! - Aber das lässt sich ändern ....

18.03.2011

Ombudsmann für Genossenschaften – Ein Schlichtungs-Modell das sich bereits bewährt hat

Über 20 Millionen Menschen in Deutschland gehören einer GENOSSENSCHAFT an, aber es gibt nur gut 6600 Genossenschaften. Diese Zahlen zeigen auf, dass der Konzentrationsgrad in einigen Genossenschaftsbereichen recht hoch ist. Natürlich bilden die Banken bei den Mitgliedern den Schwerpunkt, aber dennoch sind auch in anderen Bereiche große Einheiten präsent.  Und große Einheiten heißt zugleich auch: Die ANONYMITÄT steigt, und mir ihr die Verständigungsprobleme – und genau hier hat der Ombudsmann seine Aufgabe …

Wer sich im Internet umsieht, und nicht auf Produkt- oder Leistungssuche ist, der trifft auf eine Vielzahl von Foren, Diskussionsgruppen, einfach auf Menschen, die Informationen austauschen. Das ist die positive Seite des WEB. Wie bei jeder Entwicklung, gibt es immer (mindestens) zwei Richtungen, die eine ist eher nützlich, die andere eher weniger nützlich – je nachdem, auf welcher Seite man gerade steht …

Das VerbändeNetzwerk Menschen machen Wirtschaft (MMW) hat über mehrere Monate eine „WEB-Beobachtung“ zum Thema GENOSSENSCHAFTEN  durchgeführt. Das Ergebnis – zusammengefasst lautete:

  • Viele Mitglieder von Genossenschaften scheinen ihre Probleme eher in Foren lösen zu wollen, als sich der dafür vorgesehen genossenschaftlichen Instrumente zu bedienen, wie z.B. den von der Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählten Aufsichtsräten.
  • Die auf Genossenschaftsfragen im WEB gegebenen Antworten sind nicht unbedingt zielführend oder lösungsorientiert, teilweise auch fatal daneben...
  • Foren und Diskussionsgruppen werden von einigen Anwälten inzwischen systematisch zur Aquise für „Neukunden“ genutzt. Dagegen wäre eigentlich nichts einzuwenden, wenn es nicht die Anwaltsgebühren gäbe, und diese sind weniger auf Schlichtung, sondern eher auf Prozessführung orientiert. In Fachkreisen spricht man von sog. „Streuverfahren“, was nichts anderes ist, als möglichst viele Mandanten in etwa gleicher Problematik „einzusaugen“.

Wem das alles nützt? Zu allerletzt dem Genossenschaftsgedanken.

Es wäre jedoch zu kurz gegriffen, bei den Mitgliedern allein die Ursache für eine solche Entwicklungen zu suchen, denn – ob bewusst oder unbewusst – die Genossenschaften selbst haben hieran ebenfalls ihren Anteil.

Im Netzwerk ist man auch der Frage nachgegangen, warum man solche Fragen (natürlich auch oftmals unter Nennung des Unternehmens) in einem WEB-FORUM diskutiert und dies nicht mit den Gremien der Genossenschaft. Die Antwort war vielsagend und lässt sich grob in zwei Gruppen unterteilen:

  • Eine Gruppe kennt überhaupt nicht ihre Möglichkeiten, kennt weder den Aufsichtsrat, noch erhalten viele Mitglieder überhaupt Einladungen zu Aktivitäten oder Hinweise zum Unternehmen von „ihrer“ Genossenschaft. Die eingerichteten Vertreterversammlungen wirken quasi wie eine Mitglieder-Abschirmung.
  • Die andere Gruppe scheint resigniert zu haben, weil ihre wohlmeinenden Antworten als „Standard-Briefe“ abgefasst sind. Uns wurden Beispiele zugänglich gemacht, in denen Frage und Antwort einfach nichts miteinander zu tun zu haben schienen, was auf Form-Briefe hindeuten könnte.

All dies hat mit einer positiven Entwicklung des Genossenschaftsgedankens wenig zu tun. Wenige „schwarze Schafe“ erzeugen in der (Web-) Öffentlichkeit jedoch den Eindruck, als sei die Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft weniger wert als die Mitgliedschaft in einem Sportverein….

Es geht um die Situation zum GENOSSENSCHAFTWESEN insgesamt, auf die der Geno-Ombudsmann ausgerichtet ist. Diese Funktion – die im Übrigen nicht von einer Person, sondern von einem unabhängigen Gremium wahrgenommen wird, soll zunächst kompetenter Ansprechpartner für  a l l e  Mitglieder  a l l e r  Genossenschaften sein. Er will vor allem informieren, schlichten und moderieren.
Wir erwarten schon – so der Vorstand des Netzwerkes - dass unsere Arbeit auch bei den Genossenschaft mehr Aufmerksamkeit auf die Mitgliederpflege gelegt wird.  Vor allem geht es uns allerdings auch im die Schaffung eines positiven öffentlichen Umfeldes in Richtung Genossenschaften.
Es ist eigentlich unerklärbar, warum es in Deutschland nicht gelingen will, höhere Zuwachsraten für die Rechtsform GENO zu erreichen, was in anderen EU-Ländern seit langem der Fall ist; schließlich ist Deutschland das Ursprungsland von Raiffeisen und Schulze-Delitzsch, zwei Vordenkern zum Genossenschaftswesen mit hohem Ansehen weltweit.

OMBUDSMÄNNER gibt es bereits bei Banken, Versicherungen, im Handwerk und vielen anderen Bereichen. Das uneingeschränkte Fazit dieser Stellen: Der Ombudsmann hat sich bewährt. Das hat man im Netzwerk auch bereits festgestellt. Obgleich erst seit kurzem tätig, sind Anfragen und Hinweise schon umfangreich eingegangen.

Schön wäre es, wenn es gelingen könnte, dass sich alle Genossenschafts- und Prüfungsverbände daran beteiligen würden, eine solche Funktion zu unterstützen, was jedoch nur Sinn machen würde, wenn dadurch NEUTRALITÄT  und  UNABHÄNGIGKEIT gesichert bleibt, wie ein Vertreter des Wissenschaften Beirats sich äußerte, der den Ombutsmann berät und dessen Unabhängigkeit sicherstellen soll.

09.03.2011

Der Geno-Ombudsmann – Eine Schlichtungsstelle im Interesse des gesamten Genossenschaftswesens

Mit der Einrichtung eines Ombudsmannes im Genossenschaftswesen setzt das VerbändeNetzwerk Menschen machen Wirtschaft (MMW) seinen Weg hin zu einem modernen Genossenschaftswesen in Deutschland konsequent fort.

Der Ombudsmann ist eine bewährte Einrichtung, die man insbesondere aus dem Bereich der Banken oder Versicherungen kennt. Es geht – ganz einfach gesagt – darum, den über 20 Millionen Genossenschaftsmitgliedern und über 6500 Genossenschaften in Deutschland eine überverbandliche, neutrale Schlichtungsstelle anzubieten. Dabei geht es  zunächst um die Schlichtung von „Stress“ zwischen Genossenschaften und deren Mitgliedern. Obgleich in Genossenschaften die Mitglieder wesentlich mehr Einfluss auf die Regelung von Meinungsunterschieden haben als in jeder anderen Rechtsform, zeigt ein Blick z.B. in zahlreiche Foren des Internets, dass Klärung – aus welchen Gründen auch immer – oft genug außerhalb der satzungsgemäßen „Spielregeln“ gesucht wird.

Im VerbändeNetzwerk hat man diese Entwicklungen seit einiger Zeit aufmerksam beobachtet und mit zahlreichen Diskussions-Teilnehmern deshalb direkten Kontakt gesucht. Das Ergebnis war nicht unbedingt nur erfreulich – so der Vorstand von MMW. Zahlreiche Mitglieder – besonders von großen Genossenschaften - berichteten, dass sie den Aufsichtsrat überhaupt nicht kennen oder keine Antwort von diesem erhalten haben bzw. sie aufgrund der Wandlung von Generalversammlung zur Vertreterversammlung auch keine Möglichkeit wissen, ihr Anliegen direkt in einer Mitgliederversammlung vorzutragen.

Ganz sicher sind Foren auch nicht der bessere Weg, zumal die Tendenz unverkennbar ist, dass geschäftstüchtige Anwälte systematisch in solchen Foren nach neuen „Aufträgen“ grasen. Dabei hat man wenig den Eindruck, dass es um eine Minimierung der Konflikte geht, kaum verwunderlich, wenn man weiß, dass Prozesse „ergiebiger“ sind. …

Aber auch die Meinung wäre ernst zu nehmen, wenn Genossenschaftsmitglieder entweder sich nicht hinreichend ernst genommen fühlen oder man ihnen sehr distanziert begegnet, alles Tugenden, die einem modernen Genossenschaftswesen wenig förderlich sind.

Was ein Ombudsmann nicht sein soll und kann ist, sich direkt in die Belange eines Unternehmens einzumischen. Seine Wirkung ist eher eine indirekte, er will vor allem ausgleichend wirken. Da eine solche Stelle unabhängig aber sachverständig arbeitet, kann eine Meinungsverschiedenheit oftmals auch dann gelöst werden, wenn dies zwischen den Beteiligten schon kaum mehr möglich ist.
Im VerbändeNetzwerk ist man sicher, dass die Unternehmen überwiegend kooperativ mitwirken werden, weil sie selbst starkes Interesse an einer „Lösung ohne Öffentlichkeit“ haben, eine Tendenz, die man von ähnlichen Einrichtungen kennt.

Wie man damit umgeht, wenn Unwilligkeit oder Ignoranz – insbesondere bei zahlreichen gleichgelagerten Fällen – besteht, darüber ist die Willensbildung bei MMW noch nicht ganz abgeschlossen. Derzeit werden geeignete Reaktions-Muster von ähnlichen Portalen noch ausgewertet.

MMW stellt klar: Es ist nicht unsere Absicht, jemanden an den „Pranger“ zu stellen. Aber wenn es z.B. zu einer kompletten Lösungsverweigerung kommt und immer wieder die gleichen Unternehmen damit in Verbindung zu bringen sind, wäre auch nicht auszuschließen, die Vorgänge z.B. zu veröffentlichen, natürlich nicht, ohne den Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Position vorher schriftlich darzustellen. Dann steht Meinung gegen Meinung, und es obläge somit Interessierten, sich daraus ihren eigen Reim zu machen …

Trotz unterschiedlicher Positionen, wie man letztlich hartnäckige Lösungsverweigerer diskret, aber in geeigneter Form auf die „Finger schauen will“, in einem sind sich die Netzwerkmitglieder einig: Wer sich quer zu einer positiven Entwicklung des Genosssenschaftsgedankens in Deutschland legt, kann nicht mit Verständnis oder gar Zustimmung rechnen. Hier geht es letztlich immer auch darum, dass es nicht angehen kann, dass einige wenige „Außenseiter“ den Weg zu einem modernen und faszinierendem Genossenschaftswesen erschweren oder gar blockieren.

Ab sofort steht es allen Genossenschaftsmitgliedern frei, sich an den Geno-Ombudsmann (formlos) per E-Mail zu wenden (info@genossenschaftswelt.de oder info@menschen-machen-wirtschaft.de – z.H. Ombudsmann). Dazu bedarf es lediglich des Nachweises der Zugehörigkeit zu einer  deutschen Genossenschaft (i.d.R. eine Kopie der Mitgliedsbestätigung - gleich welcher Branche) und einer kurzen Schilderung des strittigen Sachverhaltes; ggf. ist Schriftwechsel gleich beizufügen.
Das Verfahren ist in der Regel kostenfrei. Bei umfänglicherer Tätigkeit kann eine Selbstkostenpauschale erforderlich werden. Dies  wird jedoch dem oder der  „Beschwerdeführer/in“ in jedem Einzelfalle vorher mitgeteilt.

02.03.2011

Neue Hompage "GenossenschaftsWelt" - zugleich fordernd und fördernd gestaltet

Das VerbändeNetzwerk Menschen machen Wirtschaft e.V. entwickelt derzeit die neue Homepage "GenossenschaftsWelt - Das Portal rund um das Genossenschaftswesen". Mit den Stchworten "Unabahängig - Innovativ - Informativ -Fördernd - Fordernd" wird bereits deutlich, was die Schwerpunkte in diesem Portal sein werden.

Das Besondere:
  • Eine eigenständige Rubrik "Förderzweck" soll das Wesen der Genossenschaft verdeutlichen.
  • Mit der Rubrik "GenoTest" soll der zugleich fordernde und fördernde Charakter zum Genossenschaftswesen deutlich werden.
Der Vorstand des Netzwerkes will dies zunächst schwerpunktmäßig im positiven Sinne entwickeln. Dazu wurde z.B. ein Bereich "Die 5-Sterne Genossenschaften" eingerichtet. Hier erhalten Genossenschaften, die in besonders vorbildlicher Weise z.B. den Förderzweck gestaltet und eingelöst haben, die Möglichkeit, ihre Genossenchaft für 1 Jahr kostenfrei zu platzieren und über die genossenschaftliche Entwicklung in ihrer Genossenschaft zu berichten. Dies betrifft nicht nur Genossenschaften, die einem der Netzwerk-Verbände angehören, sondern gilt für jede Genossenschaft in Deutschaland

Ein Novum wird auch der Bereich "Geno-Ombudsmann" sein. Hier geht das Netzwerk völlig neue Wege und riskiert nicht nur Zustimmung.  Mit dem "Geno-Ombudsmann" will das Netzwerk das Ziel "fordernd" auf die Gestaltung des Genossenschaftswesens einzuwirken, einlösen. Das Netzwerk versteht sich diesbezüglich als eine Art "Clearingstelle" im Ausgleich von Dissonanzen zwischen Genossenschafts-Mitgliedern und Gremien von Genossenschaften.

Natürlich ist dies auf dem Prinzip "Freiwilligkeit" basierend. Nur sofern Situationen sich ergeben, die einer positiven Entwicklung des Genossenschaftsgedankens in der Öffentlichkeit abträglich sind, behält man sich vor, darüber dann - ggf. unter Nennung von "Ross und Reiter" - zu berichten. Man will keinen "an den Pranger stellen", aber wer sich im Genossenschaftswesen betätigt, sollte schon darauf achten, grundlegende "Spielregeln" dieser Rechtsform einzuhalten. Wer dazu nicht bereit ist, schadet letztlich dem Ruf des gesamten Bereichs und muss auch mit entsprechender Öffentlichkeit rechnen.

"O-Ton" des Netzwerks: Das Genossenschaftswesen hat Kraft und Phantasie genug, entsprechende "Selbst-Heilungskräfte" zu entwickeln. Es macht keinen Sinn, wenn Dissonanzen in Genossenschaften zum Spielfeld von Anwälten geraten oder in unüberschaubaren Foren-Diskussionen nicht gerade sachverständig behandelt werden....