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GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann

18.12.2011

EnergieGenossenschaften im Fokus von Versicherungen und Finanzdienstleistung

Makler berichten: Genossenschaftliche Prinzipien werden beim Vermögensaufbau für Kunden immer gewichtiger!

Dieser Entwicklung entsprechend hat der seit einiger Zeit regelmäßig stattfindende Direktkontakt im VerbändeNetzwerk der Deutschen Kooperations- und Genossenschaftswirtschaft (MMW),  zwischen Genossenschaften, Genossenschaftsverbänden einerseits und Versicherungen sowie anderen Finanzdienstleistungs-Gruppen andererseits, bereits gute Ergebnisse gezeigt, wie die MMW-Fachkonferenz „Kooperative Finanzierungsinstrumente“ in Leipzig deutlich zeigte.

Was vor zwei Jahren noch unvorstellbar war, ist heute zu einer Selbstverständlichkeit geworden, die sich für alle Seiten vorteilhaft zu entwickeln scheint, so resümierte Gerd K. Schaumann vom Vorstand des MMW-Netzwerkes in seiner Begrüßungsrede. Gemeint war, dass es heute keine Berührungsängste zwischen Maklern, Versicherungen, Fondsakteuren und anderen Finanzgruppen mit Genossenschaften mehr gibt - besonders gilt das natürlich für den Energiesektor.

Im VerbändeNetzwerk gibt es inzwischen die fest installierte gemischte Fachgruppe „Kooperativer Vermögensaufbau“, in dem Vorstände und Aufsichtsräte von größeren Genossenschaften gemeinsam mit Verbandsvertretern und Vertretern der Finanz-, Versicherungs- und Kreditwirtschaft, neue Modelle zum Vermögensaufbau entwickeln. Dabei ist der selbst gewählte „Verhaltens-Kodex“ recht beachtlich, denn es geht nicht nur um irgendeinen Vermögensaufbau, sondern dieser Vermögensaufbau basiert auf ethischen, nachhaltigen, transparenten und ganzheitlichen Bezügen, er verbindet z.B. Teilhabe und Ertrag mit den Werten Klimaschutz und Atomausstieg.

Ein Vertreter eines Maklerverbandes brachte es auf den Punkt: Die Interessen unserer Kunden haben sich zum Teil dramatisch gewandelt. Während es früher ausreichte, auf eine relativ hohe Rendite zu verweisen, möchte der Kunde von heute, genau  wissen, welchem (guten) Zweck sein Engagement dient.

In einer Umfrage, die MMW jüngst in Kooperation mit über 15 größeren Maklerbüros durchführte, wurde deren Klientel nach der den vorrangigen Motiven bei ihrem privaten Vermögensaufbau befragt. Das Ergebnis war mehr als überraschend:  Wurde ein positiv besetzter Zweck, wie z.B. „Förderung des zügigen Umbaus der Energieversorgung in Richtung ……“  Erneuerbare Energien,   CO2-Reduzierung, rasche Reduzierung des Atomstroms, etc. angeführt, waren die Interessenten durchaus bereit, auch eine geringere Rendite in Kauf zu nehmen.

Auch wenn die Umfrage nur bei gut 350 Kunden erfolgte, die Teilnehmer der Fachkonferenz konnten die Tendenz der Ergebnisse in Bezug auf  ihre eigenen Branchen- bzw. Erfahrungsbereichen bestätigen.
Im VerbändeNetzwerk werden solche Umfragen zwar gern zur Kenntnis genommen, dennoch entsprechen sie nicht unbedingt den Zielen von MMW. Der Vorstand begründete das sinngemäß damit, dass es weniger Sinn mache, Rendite gegen Werte „aufzurechnen“, weil das wirtschaftlich unnötig sei, da z.B. Energiegenossenschaften inzwischen längst unter Beweis stellen, dass sie als Wirtschaftssubjekte schlechthin konzeptionell und ertragsbezogen attraktiv genug sind, um von den Menschen akzeptiert zu werden. Wenn zusätzlich auch gesellschaftlich Wertbezüge die Beteiligungsmotive zusätzlich steigern, sei allerdings dagegen nichts einzuwenden; nur sollte der Eindruck nicht erweckt werden, dass die Mitgliedschaft / Beteiligung an dieser oder jener Unternehmensform zuförderst an Wertbezügen festzumachen sei.

Eine solche Differenzierung würde aus Sicht von MMW den derzeit rasanten Zustrom in kooperatives Kapital möglicherweise unnötig blockieren. Ein Vergleich, ob Fonds-Engagement, Versicherungen oder Mitgliedschaften in Genossenschaften nun „besser“ sei,  eine solche Diskussion möchte man bei MMW nicht führen. Es geht nicht um gegeneinander, so das Fazit des MM-Vorstandes, sondern um einen offenen Wettbewerb, wo zukünftig das Vertrauen der Menschen bei ihrer Geldanlage hin tendiert. "Wir wollen die Menschen überzeugen, nicht überreden", so verlautete es bei MMW selbstbewusst zum Abschluss der Konferenz und man wertete es als wichtiges Signal für die Zukunft, dass immer mehr Makler, Versicherungs- und Finanzvermittler, sich darum bemühen, das „Geheimnis Genossenschaft“ zu erschließen.

Die Zeit scheint reif, für Neues Denken, so Gerd K. Schaumann, und wir bei MMW sind offen für neue Projekte, wie diese sich in dem begonnen Dialog mit einigen Versicherungen bereits abzuzeichnen beginnen.     

Anhand von ausgewählten Beispielen von Energiegenossenschaften wurde erläutert, dass eine Rendite von 8 und mehr Prozent auch dann gut zu erwirtschaften sein, wenn man sich marktüblicher Energie-Erzeugungs-Technik bediene.

Seit einiger Zeit bemüht man sich deshalb im VerbändeNetzwerk allerdings auch verstärkt um die Effizienz der Erzeuger-Technik.  Unter dem Slogan „Das Beste ist das Richtige für den Förderzweck“ (von Genossenschaften) wird inzwischen systematisch – in Verbindung mit Fachhochschulen und Ingenieurbüros – nach technischen Innovationen quasi „gefahndet“.

Der dem Netzwerk angeschlossene pvdp Prüfungsverband hat dazu eine „Wirkungsgrad-Analyse“ durchgeführt und die verschiedenen (marktüblichen) Erzeuger-Techniken untereinander und mit denen von Innovationen verglichen, die sozusagen kurz vor der Marktreife stehen.  Das Ergebnis war überzeugend: Wenn allein die „Stellschrauben“ Jahres-Stunden-Leistung und Wirkungsgrad (Input-Output-Relation) nur relativ geringfügig nach oben zu verschieben sind, lassen sich relativ problemlos Renditen auch von über 10% stabil erzielen, wobei auch gute Rücklagen zu bilden sind, den Unternehmenserfolg nachhaltig stabil zu machen. Dabei müssen auch keineswegs Kompromisse an guten CO2-Werten gemacht werden!

Da der Zusammenhang von Technik-Effizienz und Rendite für alle Teilnehmer der Konferenz signifikant und offenkundig war, wurde beschlossen, in die künftige Zusammenarbeit auch (innovative) Technik-Hersteller einzubeziehen, um Möglichkeiten zu prüfen, aussichtsreiche Entwicklungen systematisch zu forcieren, was z.B. auch die Gründung gemeinsamer Entwicklungsgesellschaften beinhalten kann.

Die nächste gemeinsame Fachkonferenz wird sich schwerpunktmäßig mit dem Thema „Finanzdienstleister-Richtlinie und Genossenschaften“ befassen.         




11.11.2011

Die Energie mit Zukunft und die Zukunft der EnergieGenossenschaften

Ein Bericht über eine Fachtagung für EnergieGenossenschaften mit ungewöhnlichen Themen und Teilnehmern ...

„Es muss die Aufgabe eines verantwortlichen VerbandsManagements sein, auch rechtzeitig Potenziale und Chancen für seine Mitglieder zu eröffnen“, so der Tenor einer Fachkonferenz, zu der kürzlich das VerbändeNetzwerk MMW ( Menschen Machen Wirtschaft e.V.) nach Leipzig eingeladen hatte.

Wir wollen bewusst auch Visionäres aufgreifen und schauen, was damit und daraus machbar ist, denn gerade im Energiesektor sollte jeder gute Lösungsansatz höchst willkommen sein, so begrüßte Gerd K. Schaumann (Vorstand) die doch (noch) recht ungewohnte Personengruppe der zahlreich erschienen Erfinder inmitten von Wissenschaftlern, Beratern, Juristen, Ingenieuren und Managern aus zahlreichen Genossenschaften, vor allem aus dem Spektrum der Produzenten und „Händlern“ des Energiebereichs.

Aber nicht nur die Gruppe der Erfinder war neu, auch die zahlreich erschienen Makler, Fondsmanager und Vertreter der Versicherungswirtschaft ergänzten erstmals das Bild des Netzwerks in bewusster Ausrichtung  und Öffnung hin zu neue Wirtschaftsbereichen.

Sie alle einte gleichwohl eine ähnliche Ausgangslage: Die Suche nach neuen und zugleich erfolgreichen Wegen. Diesmal jedoch – nicht wie sonst eher üblich und gewohnt – in den traditionellen Gleisen von Konkurrenz und Wettbewerb, sondern gezielt auf kooperatives Denkens und Handeln ausgerichtet, wobei der genossenschaftswirtschaftliche Bezug im Vordergrund stand.

Sie alle einte auch die Einsicht, welche große Verantwortung und Bedeutung gerade dem Energiesektor zukommt, wenn Themen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes mit wirtschaftlicher Ergiebigkeit und Verlässlichkeit konfrontiert werden.

Ein Vertreter der Versicherungswirtschaft brachte es auf den Punkt. Man verfolgt bei uns seit langem die positive Entwicklung genossenschaftlicher EnergieKonzeptionen und wäre durchaus nicht abgeneigt, sich auch in solchen Strukturen zu engagieren oder selbst solche Strukturen zu initiieren. Die Begründung war nachvollziehbar und verblüffend einfach: Wenn selbst Energiekonzerne dies – mehr oder weniger offen - tun, warum sollten das Versicherungen nicht auch machen. Auch dem möglichen Einwand, dass Genossenschaften nicht nach Kapitalanteilen, sondern nach „Köpfen“ regiert werden und abstimmen, schien nicht weiter irritierend zu sein, sofern die Rendite gut, berechenbar und langfristig stabil ist und bleibt.

Die Gruppe der Makler hörte solche Töne gern, denn schon länger – so ein Vertreter der Maklerverbände – findet dort eine Neuorientierung in Richtung „transparenter Ausrichtung“ der Produkte mit möglichst regionalen Bezügen statt. Oder, wie dies ein Makler treffend ausdrückte: Die Kunden möchten genauer wissen, wofür die Gelder verwandt werden, dass sie relativ gesichert sind und möglichst „ethisch“ ausgerichtet. Die „Traditionsmarke Lebensversicherung“ scheint einer neue „Verkleidung“ zu bedürfen. Beifall war dem Teilnehmer sicher, der das als „Erlebens-Versicherung“ bezeichnete.

Von besonderem Interesse für alle Teilnehmer war die Arbeitsgruppe „Regenerative Energie – denkbar und machbar auch  o h n e  staatliche Förderung (EEG / KWG)?“

Dazu war kaum ein Teilnehmer zunächst zu mehr als einem „Kopfschütteln“ bereit, wohl wissend, dass das, was bisher an Energieerzeugungs-Technologie eingesetzt wird, noch nicht ausgereizt ist. Wohl wissend, dass mit Windkraft, Biogas, Geothermie, Wasserkraft, Photovoltaik, BHKW oder wie die Technologien auch heißen mögen, ohne zum Teil intensive Subventionen  Energie nur mit hohen Verlusten erzeugt werden könnte, schienen die Zweifler Recht zu behalten. Dennoch hielt man beim MMW-Netzwerk eine solche Arbeitsgruppe für notwendig, zumal aufgrund der aktuellen staatlichen Bedrängnisse durch das sich ausweitende EU-Engagement keineswegs sicherzustellen sei, dass der Fördermittelfluss im bisherigen Umfange „unantastbar“ bleibt.

Weiter die nachvollziehbare Begründung des MMW-VerbändeNetzwerkes: „Wir können und dürfen nicht zuschauen, dass das Aufblühen von EnergieGenossenschaften artfremden Einflüssen anheimgestellt würde, wenn sich die Fördermittel-Politik ändert. Deshalb ist es für die Verbände des Netzwerkes selbstverständlich, auch frühzeitig nach Ergänzungs- bzw. Ersatzlösungen zu suchen“, so die Begründung von Gerd K. Schaumann.

Je mehr die „Pioniere“ (Erfinder) danach Einblicke in potenziell neue bis neuartige EnergieErzeugungs-Technologien eröffneten, umso mehr schlug die Anfangs-Skepsis der Teilnehmer in tendenzielle Ver- und Bewunderung um.

Was man hörte und auch vorgeführt bekam, war schon für die anwesenden Physiker recht gewöhnungsbedürftig, denn Hauptsätze der Thermodynamik, wie sie zwischen 1830 und 1860 formuliert wurden, schienen ins Wanken zu geraten.

Nachvollziehbar, wenn die Hersteller heute am Markt gängiger BHKW (zu Recht) stolz sind, einen Wirkgrad von 90% zu erreichen, und z.B. spezielle Leistungsverstärker 160 % elektrische Energie erzeugen, die sogar durch entsprechende Kaskadenschaltung mehrfach zu erhöhen ist.

Nicht weniger beeindruckend auch die Vorführung, den Kraftstoffverbrauch bei PKWs oder anderen Antriebssystemen auf tendenziell bis zu 40 % Verbrauch zu reduzieren.

Auch andere Erfinder leisteten beeindruckende Beiträge, die übereinstimmend bei vielen Teilnehmern der Konferenz so etwas wie „Umdenken“ angeregt haben.

Ein Vorstand einer EnergieGenossenschaft erhielt für seine Anmerkung viele Beifall, indem er an die Verantwortung der Gremien von EnergieGenossenschaften appellierte: „Wir haben im Interesse unserer Mitglieder geradezu die Pflicht, uns frühzeitig um die möglichst beste Technik zu kümmern. Auch das, was heute noch nicht „marktreif“ sein mag, sollte von uns genau und wohlwollend begleitet werden. Was wäre verwerflich daran, wenn EnergieGenossenschaften sich auch im Bereich Forschung und Entwicklung engagieren würden?“ Und weiter: „EnergieGenossenschaften sind auch dem Förderzweck „Nachhaltigkeit“ verpflichtet, was man bei Konzernen nicht immer so eindeutig erkennen kann“.

Erfreulich, dass hernach einstimmig der Vorschlag angenommen wurde, im VerbändeNetzwerk MMW,  zukünftig einen Arbeitskreis „Energie-Innovationen“ einzurichten.

Der Skepsis einiger Erfinder, die prognostizierten, dass Staat und EnergieKonzerne kein wirkliches Interesse an neuen Wegen in der Energie-Technik haben, weil das nicht unbedingt in deren Interesse läge, hielt der Vorstand des Netzwerkes als Antwort entgegen: „Genossenschafts- und Kooperationswirtschaft ist vorrangig eine Frage des Mittelstandes. Und wenn eine Entwicklung im EnergieSektor dem Mittelstand – und sogar den Bürgern - insgesamt Nutzen verspricht, dann mögen die Konzerne es eben anders sehen. Unser Auftrag ist eindeutig definiert: Wir haben den gesetzlichen Förderzweck der Mitglieder in Genossenschaften zu allererst im Auge zu haben. Und wenn sich dort z.B. so etwas wie Magnettechnik als sinnvoll erweisen sollte, was sollte uns dann abhalten auch dafür aktiv zu werben und dessen Einsatz zu unterstützen?“

21.09.2011

Investierende Mitgliedschaft in einer GENOSSENSCHAFT macht Sinn!

Frage:

Ich habe ein Angebot auf „investierende Mitgliedschaft“ in einer Genossenschaft. Wäre ich dann so etwas wie ein „Mitglied 2.Klasse“?

Antwort:

Eindeutig NEIN – denn Sie haben in wesentlichen Punkten alle Möglichkeiten der Einflussnahme, wie dies auch Mitglieder haben. Lassen Sie uns dazu einige nennen. (Wir verwenden nachfolgend für „investierendes Mitglied“ die Abkürzung „InMit“):


InMit:



  • Haben das volle Recht auf Gewinnausschüttung.
  • Sie sind zu allen Versammlungen der GENO einzuladen, besonders auch zu den Generalversammlungen.
  • Sofern die GENO eine Vertreterversammlung statt einer Generalversammlung hat, stellen sie auch Vertreter.
  • Nehmen an der Willensbildung der GENO teil, können Anträge stellen, Auskünfte verlangen, mitbeschließen.
  • Nehmen an den Wahlen der Gremien, wie Vorstand, Aufsichtsrat, und bei Wahl möglicher Ausschüsse teil.
  • Nehmen im vollen Umfang an der Gewinnausschüttung teil.


Frage:



Warum gibt es den Unterschied zwischen Mitgliedern und Investierenden Mitgliedern?



Antwort:

Dies ist – grob gesagt – dem geschuldet, dass ein Unterschied der Interessen bei den Teilhabern (Mitgliedern) an einer Genossenschaft vermutet wird.

Mitglieder orientieren sich direkt an der Nutzung des definierten Förderzwecks, der sich vereinfach gesagt, im Unternehmensgegenstand der GENO widerspiegelt.
Nehmen wir als Beispiel eine Handwerks-Genossenschaft.

·       Die Mitglieder sind quasi MitUnternehmer, d.h. sie nutzen den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, um das Unternehmen so zu gestalten, dass es wettbewerbsfähig bleibt. Davon hängt entscheidend ihr Arbeitsplatz ab.
·         Von den Mitgliedern wird also erwartet, dass sie unternehmerisch denken und handeln.
·         Dazu gehört auch die Einsicht, dass Gewinne nur in dem Masse ausgeschüttet werden, wie dies eine Stabilität des Unternehmens nicht gefährdet.
·         Es gibt so etwas wie einen „ungeschriebenen Grundsatz“ bei einer GENO, der da heißt, dass der Förderzweck im Vordergrund steht, in diesem Falle z.B. die Wettbewerbssicherheit des Unternehmens, angemessene Löhne/Gehälter, usw.
·         Das kann so weit gehen, dass von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die Mitglieder eine Gewinnausschüttung satzungsmäßig ausschließen.
 Deutlich wird die der Unterschied der Interessen von Mitgliedern und InMitliedern z.B. dann, wenn eine Entscheidung getroffen wurde, die Unternehmensentwicklung (hier: die Anschaffung einer größeren Maschine) nicht über Fremdkapital (wie z.B. Bankkredite), sondern über Eigenkapitalaufbau zu gestalten.
Um z.B. eine Investition diese neue Maschinen im Wert von 500 TEU über Eigenkapital zu finanzieren, gibt es die Möglichkeit, dass die Mitglieder in einem entsprechenden Umfang ihre Geschäftsanteile erhöhen. Das könnten sie aber meist bei einer GENO nur dann, wenn sie ihrerseits Kredite aufnehmen würden.
GmbH-Gesellschafter würden entweder mit einer Bürgschaft ihren Kredit absichern oder – sofern vorhanden – z.B. eine Grundschuld zugunsten der Bank auf ihr eigenes Grundstück eintragen. Das ginge bei einer GmbH – z.B. mit 4 Gesellschaftern recht gut, denn den 4 Gesellschaftern gehört die GmbH anteilsmäßig auch.

Anders bei einer Genossenschaft!“

Eine Genossenschaft gehört eigentlich keinem, denn sie gehört allen Mitgliedern. Deshalb wird auch nicht nach Anteilen, sondern nach „Köpfen“ abgestimmt.
Eigentlich für jeden nachvollziehbar, dass jemand für das, was ihm nicht gehört, auch keine Bürgschaft gibt oder sein Privatvermögen als Sicherheit zur Verfügung stellen möchte ….
Um einer Genossenschaft hier keine Nachteile entstehen zu lassen, wurde die Idee „geboren“, deren Eigen-Kapitalbeschaffung mittels einer besonderen Form von Mitgliedern zu realisieren, den sog. Investierenden Mitgliedern.
Nehmen wir dazu ebenfalls zwei Beispiel:
  • Die Genossenschaft hat Verbindung zu einem größeren Lieferanten, mit dem seit Jahren eine gute Geschäftsbeziehung besteht. Den kann man überzeugen, einen wesentlichen Teil der notwendigen Investition mitzufinanzieren. Der Lieferant beurteilt das aus seiner Sicht als eine gute Möglichkeit, sein Liefervolumen zu steigern und willigt ein. Er zeichnet also in Höhe von 450 TEU Geschäftsanteile bei dieser Genossenschaft.
·         Bei einer GmbH hätte ein solcher Lieferant jetzt möglicherweise die Mehrheit der Anteile, und damit das Sagen.
·         Genau dies soll bei einer GENO nicht eintreten können, ja es darf nicht eintreten, weil das Gesetz verlangt, dass nach „Köpfen“ und nicht nach Anteilen entschieden wird.
·         Wir sehen also, dass die unternehmerische Handlungsfähigkeit so wenig wie möglich durch Dritteinflüsse berührt werden soll.

·         Wir sehen deutlich an diesem Beispiel, was das Motiv des Gesetzgebers war, dies 2006 neu zu regeln, denn erst seit dieser Zeit gibt es die Möglichkeit, InMit in die Genossenschaft einzubeziehen.
·         Kann man den Lieferanten davon überzeugen, mitzumachen, hat er auch kein Privileg bei der Ausschüttung, aber sehr wohl die gleichen Rechte
·         Der Lieferant hat aber wahrscheinlich das Interesse, dass seine Überlegungen aufgehen, z.B. dass seine „Investition“ auch zu einer Mehr-Lieferung durch ihn führt.
·         Was er dazu benötigt, ist vor allem Transparenz. Er möchte z.B. wissen, ob das Unternehmen tatsächlich – wie verabredet – die zusätzlichen Lieferungen auch bei ihm tätigt.
·         Dies kann er als Mitglied in vielfältiger Form kontrollieren, z.B. könnte er auch im Aufsichtsrat vertreten sein.

·         Was aber gesetzlich als Schutz für den eigentlichen Unternehmensgegenstand geschaffen wurde ist, dass das Investierende Mitglied nicht das Unternehmen dominieren kann, also das ursprüngliche unternehmerische Ziel nicht einseitig zu verändern .
·         Dazu wurden wichtige Regeln eingeführt, z.B. die InMit auf 25% der Aufsichtsrats-Mitglieder zu begrenzen und die Mitglieder nicht überstimmen zu können.


Hier wird sehr schön der Unterschied zwischen den Mitglieder-Gruppen deutlich:

  • Die unternehmerische Verantwortung bleibt bei den Mitgliedern.
  • Die InMitglieder bekommen genau das, was sie eigentlich wollen, nämlich die notwendigen Informationen, um den Inhalt ihrer Interessen wirksam kontrollieren zu können.
  • Dazu müssen sie auch Anträge stellen können, müssen Rederecht haben und müssen Antworten auf ihre Fragen bekommen.

Nehmen wir das zweite Beispiel:


  • Statt eines InMitgliedes, das einen Betrag von 450 TEU aufbringt, könnten sich auch 100 InMitglieder finden, die sich je mit 4,5 TEU beteiligen.
  • Deren Interesse wird dann wahrscheinlich eher darauf ausgerichtet sein, dass diese Investition zu der erwarteten Gewinnausschüttung führt.
  • Das Prinzip, dass zwischen unternehmerischen und anderen Interessen differenziert wird – und warum – bleibt jedoch gleich.

Frage: 

Was kann ich als Investierendes Mitglied tun, wenn meinen Interessen nicht mehr in der Genossenschaft entsprochen würde?


Antwort:

Diese Frage lässt sich recht einfach beantworten: Sie kündigen Ihre Mitgliedschaft und „investieren“ ihr Geld woanders. …
Wir kennen jedoch bisher keinen solchen Fall, denn um InMitglieder wirksam ansprechen zu können, bei der Genossenschaft mitzumachen, muss die Genossenschaft den Interessen der InMitglieder im vollen Umfang entsprechen!


Frage:

Gilt das für alle Formen von Genossenschaften?

Antwort:

Wir haben das zwar am Beispiel einer  Handwerks-GENO erläutert, aber das Prinzip lässt sich sinngemäß auf alle anderen GENO-Bereiche übertragen.
Es kommt immer auf die wirklichen Interessen bei den Mitgliedern an:


  • Wollen diese sich eher unternehmerisch betätigen, dann wären es eher Mitglieder.
 oder
  • Haben sie eher Interesse an den Ergebnissen, die das Unternehmen erwirtschaftet, tritt also das unternehmerische Interesse in den Hintergrund, dann wären es eher Investierende Mitglieder.
Hinweis:


  • Es gibt inzwischen einige Genossenschaften, die schließen für Mitglieder die Gewinnausschüttung aus
  • Dort sind nur die Investierenden Mitglieder berechtigt, an der Gewinnausschüttung teilzunehmen.

Warum?


  • Sie bekommen für ihre unternehmerische Tätigkeit ein Entgelt.
  • Da ist es nachvollziehbar, die Gewinne gänzlich den Investierenden Mitgliedern zu überlassen.
  • Das machen faktisch auch viele GmbH`s – nur dass es dort keine Investierenden Mitglieder gibt, dort zahlt man dann z.B. halt Zinsen an Banken ….








05.08.2011

Beteiligungen an ENERGIE-GENOSSENSCHAFTEN

Frage:

Ich höre viel über Energie-Genossenschaften und trage mich mit dem Gedanken, mich mit einem oder mehreren Anteilen an einer solchen zu beteiligen. Vor allem möchte ich damit auch einen Beitrag zum Energie-Umbau und Umweltschutz leisten und noch ein bißchen meine Rente aufbauen. Was spricht dagegen - Was spricht dafür?

Antwort:

Grundsätzlich würden wir sagen: "Wir vermögen eigentlich nur Vorteile zu erkennen".

Lass uns das kurz begründen:
  • Solche Energie-Genossenschaften sind nicht nur regional, sondern auch überregional tätig, manche haben einen landesbezogenen Schwerpunkt, andere bevorzugen eine bestimmte Technologie. Du kannst also inzwischen aus zahlreichen Angeboten, das für dein Interesse passende Angebot gut auswählen.
  • Es gibt Energie-Genossenschaften, die organisieren dir günstigen Energieeinkauf, andere sind eher als Energie-Erzeuger tätig, wieder andere unterstützen z.B. Gemeinden bei dem Bemühen, ihre Ausgaben für Energieerzeugung nicht unerheblich zu senken, Einsparungen von bis zu 40 % werden signalisiert. Du siehst, auch hier entwickelt sich eine Vielfalt von Ausrichtungen.
  • Im Gegensatz zu einem FONDS, der vielleicht in der Rechtsform einer AG&Co KG betrieben wird, in dem man Teilhaber als Kommanditist werden kann und der meist größere Einlagen erwartet (i.d.R. ab 50.000 EUR aufwärts), ist eine Mitgliedschaft in einer Genossenschaft schon bei wesentlich geringeren Summen möglich, was wahrscheinlich eher dem Interesse und den Möglichkeiten der Mehrheit der Bevölkerung entspricht. Und weil du - entsprechend deinen Möglichkeiten oder Erfordernissen - jederzeit deine Anteile erhöhen (auch recht zeitnah reduzieren) kannst, bist du sehr flexibel. Natürlich könntest du auch solche Höhen von Geldern einlegen, wie sie einem Fonds entsprechen - du hast die Wahl!
  • Bei einer Genossenschaft hast du die Möglichkeit mitzuwirken, wo und wie genau die Mittel eingesetzt werden; das kannst du direkt über deine Teilnahme an der jährlich stattfindenden Generalversammlung aller Mitglieder oder über einen durch die Generalversammlung gewählten Aufsichtsrat.
  • Die Genossenschaft als Rechtsform, gehört in Deutschaland zu den bei weitem sichersten Unternehmensformen. Mit einer gerade unwahrscheinlich klingenden Insolvenzquote von nur 0,1 % (!) ist sie fast als "insolvenzsicher" zu bezeichnen, was die Frage:  "Wie sicher ist mein Geld"? - bereits beantworten könnte
  • Recht unterschiedlich sind die "Renditen", die in einer Genossenschaft auf vielfältige Weise zustandekommen können, und nicht nur auf die Gewinnausschüttung begrenzt sind, denn Genossenschaften können auch Rückvergütungen an ihre Mitglieder auszahlen . Hier stellen wir erhebliche Unterschiede fest, was auch mit der Größe der Genossenschaft oder den konkreten Unternehmenszielen zusammenhängen kann. Das musst dir im Einzelfall näher erklären lassen, oft geben die Homepages auch dazu Auskünfte.
  • Die Marktprognose für Energie-Genossenschaft ist äußerst günstig, denn der Bedarf an Erneuerbaren Energien steigt ständig. Der Bedarf ist jedoch nicht nur der einzige Grund, denn das positive Image der Genossenschaften an sich, hat geradezu "boomartig" zugenommen. Einen Vergleich mit Anlagen in Banken, Fonds, Versicherungen, etc, müssen Genossenschaft längst nicht mehr scheuen, eher schein sich so etwas wie ein Gegenteil anzubahnen...
  • Eine vorteilhafte Besonderheit einer Genossenschaft wollen wir nicht unerwähnt lassen, das der Transparenz. Denn jede Genossenschaft in Deutschland muss - gesetzlich bestimmt - einem Prüfungsverband angehören, der jährlich unabhängig die Geschäftsentwicklung verfolgt, auswertet und darüber - natürlich besonders den Mitgliedern - berichtet. Dieser Prüfungsverband hat auch das Recht, z.B. an allen Generalversammlungen der Genossenschaft teilzunehmen und erstellt einen Prüfungsbericht; die Mitglieder werden also kompetent, offfen und unabhängig informiert.
Wir haben uns auf einige wenige  Punkte begrenzt, die dir aber bereits gut zeigen, warum wir dich vorbehaltlos zu einem Engagement in einer Energiegenossenschaft ermuntern können.

Hast du noch Fragen, dann wende dich einfach mit einer mail direkt an uns: inf@genossenschaftswelt.de  oder info@menschen-machen-energie.de

19.07.2011

Genossenschaften - "geborene" Partner für Verbände, Vereine und ähnliche Organisationen

Erfreulich die Tendenz, dass immer mehr Verbände, Vereine und ähnliche soziale, kulturelle oder anders "aufgestellte" Organisationen, Genossenschaften als echte Ergänzung für ihre Arbeit entdecken, sogar Wirtschaftsverbände und Sportvereine schließen sich dem an.

Dass Vereine und Genossenschaften der gleichen "Rechts-Familie" entspringen, kann diese gute Ergänzung nur befördern.

Im MMW-VerbändeNetzwerk hat man sich bereits auf diese neue Entwicklung gut eingestellt. Auch die angeschlossenen genossenschaftlichen Prüfungsverbände haben signalisiert, den Gründungsprozess aktiv zu befördern.

Eine kostenlose Grundberatung kann recht nützlich bei der Vorbereitung solcher Aktivitäten sein. Sie erreichen diese unter 0340 / 220 24 24 oder per mail unter info@menschen-machen-wirtschaft.de 

Für Interessenten kann auch Facbook nützliche sein. Melden Sie sich einfach in der Gruppe "GenossenschaftsWelt" an und informieren Sie sich oder machen Sie aktiv mit. Sie sind herzlich willkommen!!!

13.07.2011

Sparkassen und Volksbanken – Die natürlichen Kooperations-Partner für kommunale Energieprojekte mit Bürgerbeteiligung.

Fachkonferenz „Regionale Energieprojekte“ ermutigt zur Allianz von Bürgern, Kommunen und regionalen Finanzinstituten.



Das VerbändeNetzwerk Menschen machen Wirtschaft hatte seine Fachkonferenz „Regionale Energieprojekte“ in Halle schwerpunktmäßig auf das Thema  Finanzierungsstrategien und Finanzierungsmodelle“ ausgerichtet und dazu vor allem – neben Wissenschaftlern, Beratern und Verbandsvertretern - Vertreter laufender oder geplanter Energieprojekte auf kommunaler Ebene eingeladen, an denen (direkt oder indirekt) Bürger der Kommune beteiligt sind.

Für die Veranstalter fasste das Mitglied des Vorstandes, Gerd K. Schaumann zu Beginn der Konferenz dessen Zielsetzung zusammen: Wir benötigen für einen zügigen und professionellen Umbau unserer Energieversorgung vor allem das Engagement und die Akzeptanz der Bürger vor Ort. Dabei geht es schon längst nicht mehr nur darum, sich verbal zu engagieren, sondern es geht auch um die Bereitschaft, sich quasi unternehmerisch zu verhalten, sich also auch direkt finanziell einzubringen. Um dies bestmöglich zu erreichen, sollten die „geborenen“ Finanzpartner der Bürger in den Gemeinden, wie Sparkassen und Volksbanken, beratend und ermutigend ihr Beratungs- und Finanzierungs-Potenzial nachhaltig einbringen. Natürlich sind auch andere Banken gern gesehen, sofern sie mindestens Filialen auf der Ebene der jeweiligen Gemeinde haben, damit der unmittelbare persönliche Kontakt zur Wirkung kommen kann. …

Als einfachste und beliebteste Form, in der sich Bürger an Energieprojekten vor Ort beteiligen, scheint zweifellos die Genossenschaft zu sein. Frank-Peter Evertz, der über die Varitas GenoServices eG, Berlin bereits zahlreiche solcher Projekte initiiert und betreut hat, begründete dies wie folgt:

Genossenschaften werden von den Bürgern als die zuverlässigste und insolvenzsicherste Unternehmensform wahrgenommen. Es bedarf im Gegensatz zu anderen Rechtformen kaum großer Formalitäten, um Mitglied zu werden. Besonders vorteilhaft wird auch eingeschätzt, dass Bürger sich zunächst mit kleineren Beträgen beteiligen und dann sukzessive ihr Engagement ausweiten können, gerade so, wie sie Vertrauen fassen, die positive Entwicklung direkt erleben und ihre Finanzen dies zulassen.

Dazu lieferte das Ergebnis der Arbeitsgruppe „Finanzierungsmodelle für kommunale/regionale Energieprojekte“ die passende Ergänzung in puncto Anlauffinanzierung und finanzielle Optimierung. Der Sprecher der Gruppe (Armin W. Belker) resümierte, dass Konsens darin bestand, dass sowohl die Sparkassen, wie auch die Volksbanken hier aus mehreren Gründen in der Pflicht stehen. Bei den Volksbanken sei das z.B. aus deren gesetzlich verankertem Förderauftrag für ihre Mitglieder ableitbar. Soweit sich  „Bürgerschaft und Mitgliedschaft“ decken, könnte sich eine interessante Herausforderung für die jeweilige Volksbank ergeben, was auch in zahlreichen Projekten bereits erfolgreich umgesetzt wurde. Bei den Sparkassen scheint die Willensbildung noch nicht so klar zu sein, denn sie tun sich sicherlich schwerer einen Bezug Bürgerprojekt und Sparkasse zu sehen, besonders wohl dann, wenn sich das Bürger-Energie-Projekt als Genossenschaft ausformt. Bei Sparkassen dürfte sich jedoch ebenfalls ein – zumindest indirekter - Handlungsimpuls für ein solches Förder-Engagement ableiten lassen. In den sog. Rostocker Leitsätzen des ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes wird das zumindest recht vielversprechend dargelegt („Gewährträger und Sparkasse stehen für die Weiterentwicklung ihrer Region als attraktivem Lebensraum und Wirtschaftsstandort ein“ – Leitsatz 2).

Aber nicht nur Banken werden als potenzielle Finanzpartner für kommunale Energieprojekte gesehen. Denkbar wären auch spezielle Genossenschaften, Fonds oder Investoren, die die Startinvestitionen absichern, weil in zahlreichen Kommunen deren aktuell angespannte Finanzlage dafür wohl nur wenige Spielräume lässt.

Das Ergebnis der Arbeitsgruppe „Vorteile kommunaler Energie-Projekte“ fasste Jürgen Bell (WORLD Competence NET) zusammen und erläuterte die vielfältigen Möglichkeiten, nicht nur die Energiekosten für die Bürger zu stabilisieren, sondern über die Energieerzeugung für Bürger und Gemeinde zusätzliche Einnahmen „vor Ort“ zu schaffen. Er verwies dabei u.a. auf die in 2010 erschiene Studie des Instituts für Ökologische Wirtschaftsforschung. Eine der Kernaussagen der Studie lautet: Es findet in den Kommunen eine Reihe von Wertschöpfungsschritten statt, „die dort zu positiven regionalwirtschaftlichen Wirkungen führen“.        

Lothar Kühne (Liga Oeconomica e.V.) informierte über Ergebnisse einer kürzlich vom Fachausschuss „Innovative Finanzierungs-Strategien für kommunale Energie-Projekte“ des Verbändenetzwerks durchgeführten Umfrage bei über 270 Bürgern der Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen. Auf die Frage: „Könnten Sie sich vorstellen, sich finanziell in einer Energiegenossenschaft in Ihrer Gemeinde zu beteiligen“, antworteten knapp über 80% der befragten Bürger mit einem eindeutigen „JA“. Selbst auf die Frage zur Höhe des Betrages waren „3.000 und mehr EURO“ noch für über 30% „durchaus denkbar“. Fast 40 % waren bereit, sogar für ein solches Beteiligungs-Engagement ein Darlehn aufzunehmen.

Für das VerbändeNetzwerk ergibt sich aus den Ergebnissen der Konferenz ein eindeutiger Auftrag zum Handeln, gleich in mehrere Richtungen, wie Gerd K. Schaumann die Konferenzergebnisse zusammenfasste:    

  • Wir werden mit den Landesregierungen, den Kommunalen Verbänden und direkt mit den Gemeinden über verstärkte Initiativen zur Selbstorganisation in Richtung neuer Energie-Projekte vor Ort in Gespräche eintreten.
  • Die vielfältige Informationspolitik, wie diese beispielhaft positiv durch die „Agentur für Erneuerbare Energien“ (www.kommunal-erneuerbar.de) dargestellt wird zeigt nachhaltige Wirkung, auf die sich gut Bezug für neue Initiativen nehmen lässt.
  • Die Genossenschaft scheint als das geeignestes Handlungsinstrument „angenommen“ zu sein, deshalb werden wir unsere Gründungsberatung und Projektbetreuung für Genossenschaften nochmals intensivieren. Unter www.menschen-machen-energie.de stehen erfahrene Berater als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Es sind eine weitere Anzahl von Regionalkonferenzen geplant, die sich schwerpunktmäßig mit dem Thema  „Energiegenossenschaften vor Ort“ befassen, zu denen vor allem auch Kommunal-Politiker und Vertreter von örtlichen Vereinen, Verbänden, der Wirtschaft und den Kirchen, eingeladen werden sollen.
  • Die Kontakte zu den Banken, vor allem den Sparkassen und Volksbanken sollen intensiviert werden.
  • Im Rahmen von  „Kompetenz-Pools“ sollen die Kräfte weiter gebündelt werden mit dem Ziel, „Dienstleistung aus einer Hand“ rund um das Thema „Kommunale-Energie-Projekte“ für Kommunal-Politikern und Bürgern anbieten zu können. Dazu gehört z.B. Ingenieurwissen zur Technik ebenso, wie eine qualifizierte Finanzierungsberatung, Gründungsbetreuung oder andere notwendige und nützliche Leistungen, um einen zügigen Umsetzungsprozess zu befördern.    
www.GenossenschaftsWelt.de

06.07.2011

Was eine GENOSSENSCHAFT wirksam überlegen macht ...

Die Frage:

Was wäre zu beachten, damit eine Genossenschaft anderen Unternehmensformen überlegen ist?

Eine Genossenschaft ist auf KOOPERATION  der MENSCHEN angelegt. Um erfolgreich und effektiv zu kooperieren bedarf es eines höchstmöglichen Konsens des Interesse der Mitwirkenden.

Dies wird von den Initiatoren meist nur recht oberflächlich darin vermutet, dass bereits ausreichend sei, wenn man sich über das gemeinsame Unternehmensziel verständige.

Natürlich haben wir dann eine Rechtsform erfolgreich gegründet, aber keineswegs bereits das entwickelt, was wir als den entscheidenden VORTEIL einer Genossenschaft bezeichnen:
  • Das kooperative Gen
gestaltet, schon gar nicht dieses entwickelt oder zur Entfaltung gebracht.

Das ist nun nicht zu rügen oder zu kritisieren, denn das entspricht etwa dem Gründungs-Alltag. Das könnte jedoch Grund dafür sein, dass es Genossenschaften (noch) nicht gelingt, die potenziell mögliche Überlegenheit zur real messbaren Entfaltung zu bringen.

Sie wären überrascht, wenn Sie genauer nachspüren würden, wie "deckungsgleich" der Grundkonsens der Mitglieder (aber auch der Organe) wirklich ist, bzw. wie hoch die (verschenkten) Reserven sind ....

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Deckungsgrad von (relativ stabil) 50% bereits eine herausgehobene Größe ist.

Ganz sicher liegt diese in anderen Unternehmensformen noch weit unter 50%, besonders im Verhältnis von Eigentümern und Mitarbeitern.

Aber genau in diesem "kooperations-synchronen Deckungsgrad" leiegt die Chance jeder Genossenschaft, z.B. die erwünschten Marktvorteile zu verwirklichen....

Was wäre zu tun?
  • Gründer und Initiatoren von Genossenschaften sollten mehr Zeit dafür aufwenden, einen hohen Konsensgrad in den wichtigsten Zielen anzustreben. Es reicht eben nicht aus, eine Gründungsveranstaltung auf Fragen der Organwahlen, Satzung, Geschäftsordnungen und Protokolle zu reduzieren. (Die Situation: Rechtfragen dominieren den Gründungsprozess - als ob diese es wären, die den Geschäftserfolg ausmachen würden ...)
  • Bestehende Genossenschaften werden nicht umhinkommen, die Kommunikation zur und mit der Mitgliedschaft in Richtung Konsensbildung zu intensivieren. ( Die Situation: Generalversammlungen werden von Formalabläufen dominiert, die alle sicherlich notwendig sind, aber nur wenig erfolgsorientiert wirken. Viele Genossenschaften reduzieren sich quasi auf diesen Formalablauf und wundern sich dann über mangelnde Teilnahme und fehlende Potenzialentfaltung ihrer Genossenschaft).
Genossenschaften sind lebendige Systeme, die wesentlich auf einer dauerhaft hohen Funktionsfähigkeit des kooperativen Gen aller teilnehmenden Menschen beruhen. Hieraus schöpfen sie die Kraft ihrer Überlegenheit oder gar Faszination. Und nur, wenn diese WIR-KRAFT (ständig neu) zur Entfaltung gebracht werden kann, entsteht die (erwünschte) WIRK-KRAFT, die zu messbarer wirtschaftlicher Überlegenheit führt ....

23.06.2011

GenossenschaftsWelt wird interaktiv - Sie können uns jetzt auch Ihre Fragen stellen!

Gern gehen wir auf den Wunsch zahlreicher unserer Leser ein, die uns gebeten haben, auf ihre Fragen einzugehen.

Um das "System" des Blogs nicht zu "sprengen", möchten wir kurz auf einige notwendige "Spielregeln" eingehen:
  • Die Fragen möglichst so formulieren, dass sie für eine Vielzahl von Lesern von Interesse sind, weil wir über unsere Antworten versuchen möchten, ebenfalls viele Leser bei ähnlichen Interessen behilflich zu sein oder sie für bestimmte Wege zu sensibilisieren.
  • Die Fragen möglichst kurz zu formulieren, besser ist es entweder nachzufragen oder die Frage aufzugliedern in mehrere Fragen, falls dies notwendig ist, weil uns das hilft, die Antworten relativ kurz zu fassen.
  • Die Fragen möglichst im kontext zum Thema Genossenschaft zu halten, sicherlich spricht nichts dagegen, z.B. auch das Thema KOOPERATION einzubeziehen, weil Genossenschaften ein Teil davon sind.
  • Ansonsten gibt es eigentlich keine "Vorgaben", sofern uns die Leser nicht weitere antragen. Aber das wollen wir dem weiteren Verlauf überlassen ...
Sie können Ihre Fragen auch direkt an uns senden über: info@genossenschaftswelt.de oder info@menschen-machen-wirtschaft.de

08.06.2011

Nicht jeder Anwalt oder Berater kann für eine GENO nützlich sein ....

Na, da hören wir förmlich empörte Stimmen laut werden, die vehement darauf bestehen, z.B. eine Satzung für eine Genossenschaft mal eben "aufzubauen" sei doch ein Kinderspiel, besonders für Anwälte.

Wir wollen nicht verhehlen, dass es genügend "Module" und Datenbanken gibt, aus denen sich Beratergruppen gern und richtigerweise bedienen; aber das sind nicht die Best-Ergebnisse, die wir hier meinen.

Wir im Netzwerk hatten da eher an eine "maßgeschneiderte" Form einer Satzung (und darauf aufbauender Dokumente) gedacht, die exklusiv den Interessen der Innitiatoren und Neu-Unternehmern entspricht.  Hören wir jetzt etwa die "GmbH-Fankultur" jubeln, wir haben das doch gleich gesagt, mit der Geno, macht es keinen Sinn - oder so ähnlich ... 

Zu früh könnten einige Besitzer von "GmbH-von-der-Stange-Satzungen" sich gefreut haben, denn dort grassiert die "Tugend" noch mehr, als dies bei Genossenschaften bisher der Fall war: Ein Unternehmer möchte sozusagen das "Herz-Dokument" für sein Unternehmen schaffen - und er oder sie Inniator tut was?

Klar, man gibt einem Anwalt oder sonstigen Berater einen Auftrag ...  Für diese Berater-Menschen ein recht leicht zu erledigender Vorgang ....

Woher oder wie er bzw. sie Berater auch immer zu dem kommt, was dem Unternehmer bald als "Herz-Stück" vorgelegt wird, können wir nur ahnen, wenn wir uns z.B. im Internet oder in entsprechenden Datenbanken umsehen.
  • Zugeschnitten auf das spezielle Unternehmen? Mhm - vielleicht, meist aber eher doch nicht!
Wir haben in unserem Netzwerk solche Satzungen / Gesellschaftsverträge einmal genauer angeschaut, besonders auf eine meist ausgeblendete, aber wichtige Frage:
  • Wird der Unternehmenszweck damit speziell gefördert?
Komische Frage? Nein, ganz und gar nicht, denn wenn das "Herz-Dokument" des Unternehmens nicht das fördert (mindestens absichert), was unternehmerisch beabsichtigt ist, ist es wohl kaum sein "Geld wert" ...

Muster-Satzungen, Muster-Gesellschaftsverträge, Muster-dies - und Muster das .... ein solches Vorgehen entspricht kaum einem selbstbewussten unternehmerischen Selbstverständnis.

Das wollen wir keiner Gründung oder Konsolidierung einer Genossenschaft zumuten, deshalb gilt für unsere Mitgliedsverbände im Netzwerk (vor allem den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden) der Grundsatz:
  • Die Unternehmer / Innitiatoren sagen, was (wirtschaftlich) beabsichtigt ist und es ist die Aufgabe der Verbände (und deren Berater), Satzung und andere "Spielregeln" so vorzuschlagen bzw. zu gestalten, dass der Unternehmenserfolg damit bestmöglich befördert wird!  
Nehmen wir ein recht einfaches Beispiel:
  • Fragen Sie Ihren Berater, was zu tun wäre, um z.B. eine optimale Eigenkapital-Finanzierung für Ihre Geno zu gestalten?
Warten sie dann auf sein Ergebnis und prüfen Sie selbst ....

Wir sind überzeugt, dass es sich auch dann noch für Sie lohnt - wegen dieser und vieler anderer Fragen - mit uns in Kontakt zu treten!  

20.05.2011

GENOSSENSCHAFTEN werden immer populärer …

Als Prof. Kreibisch (Weltzukunftsrat) vor einiger Zeit im VerbändeNetzwerk Menschen machen Wirtschaft über wichtige ökonomische Trends referierte und Genossenschaften (sozusagen als strukturierte Kooperationen) in einem langfristigen, nachhaltig dynamischen Aufwärts-Trend sah, ahnten die Teilnehmer noch nicht, wie Recht Kreibisch behalten sollte.

Sicherlich haben äußere Einflüsse dazu mehr beigetragen, als notwendig, drohte doch das Land von Raiffeisen und Schulze-Delitzsch zu einem „genossenschaftlichen Entwicklungsland“ zu verschlafen….

Hier soll es nicht um theoretische Ausführungen zum WARUM  und  WESHALB gehen, sondern soll am JETZT, den aktuellen faktischen Gegebenheiten angesetzt werden.

Vereinfacht ausgedrückt, waren Genossenschaft noch bis vor Kurzem als erfolgsorientierte Unternehmensformen so bedeutungslos, dass sie manche Kammer gar vergaß, überhaupt erst als Rechtsform für Existenzgründer vorzusehen und selbst Anwälte konnten es sich leisten, mit rechtlicher Inkompetenz zur „GENO“ zu brillieren …

Man „quälte“ und mühte sich ab, Genossenschaften zumindest in sozialen Sektoren als „salonfähig“ einzustufen, denn die Begriffe GENOSSENSCHAFT und ERFOLG schienen nicht so recht in die Wirtschaftslandschaft zu passen.

Das alles hat sich innerhalb von wenigen Jahren geradezu dramatisch schnell gewandelt, der Anstieg beim Verkauf der marktbeherrschenden Beck-Taschen-Texte „Genossenschaftsrecht“ eines großen deutschen Verlags ist mehr als nur ein Indiz.

Dies alles hat offensichtlich auch etwas mit einer neuen Wertehaltung in Wirtschaft und Gesellschaft zu tun: Kooperieren ist „in“! - Transparenz macht Sinn und Einfluss darauf zu nehmen, was mit dem eingesetzten (Eigen-) Kapital geschieht, zeugt von mehr Sensibilität und Selbstverantwortungs-Bewusstsein der Bürger.

Natürlich hat die Gründung von Energiegenossenschaften etwas mit aktuellen Ereignissen zur Atomsituation zu tun, aber das musste nicht automatisch zu einer Ansehensaufwertung von Genossenschaften führen, wäre auch in den bekannten Formen von „AG / GmbH & Co KG – Modellen“ gegangen.

Diese jedoch hatten sich in der jüngsten Vergangenheit nicht gerade als stabile Wert-Bildner geoutet, sodass die Kombination von Neuer Energie und „Fondsstruktur“ nicht zur Akzeptanz zu „vertreiben“ war. Die Vertriebs-Systeme merkten das recht schnell, kannten den Grund, aber waren irgendwie ohne Lösung.

Auch die „Genossenschafts-Traditionalisten“ schienen irgendwie befangen, denn diese neue Entwicklung schien nicht so recht konform zu gehen, mit dem, was Raiffeisen und Schulze-Delitzsch vor Jahrzehnten äußerten.

Und doch, Raiffeisen und Schulze-Delitzsch stehen ganz und gar dieser neuen Entwicklung nicht so fremd gegenüber, wie man meinen könnte, sofern man bereit ist, sie in die JETZ-ZEIT zu stellen. „Alle für einen – einer für Alle“ -  kann auch im „Ich für mich – Wir für uns“ wiedererkannt werden, eine Formel, in der individuelles Interesse und Gemeinschaftsgeist zu einem Synergieeffekt „mutieren“.

Nimm man moderne semantische Anleihen, so muss man erkennen, dass Begriffe wie SELBSTVERANTORTUNG oder TeamGeist wenig mit einem Menschenbild zu tun haben, das den Blick in Richtung „Opfer der Verhältnisse“ lenkt, sozusagen „betreutes Wirtschaften“ im Blick hat.

Diejenigen, die zuerst Wirtschaft und Ethik miteinander verbanden, bedurften dieser „Dritt-Betreuung“ nur wenig, eine Veränderung, die manche Gruppen nur schwer nachvollziehen wollen.

Banken, Versicherungen, Währung, etc., ehedem  verlässliche Größen für sichere Geldmehrung, mussten immer mehr passen, wer diese heute als „sicher“, „wertebewusst“ oder „effektiv“ tituliert, kann sich eines Schmunzelns gewiss sein.

Geübte Institutionen büßen dramatisch an Glaubwürdigkeit ein,  das Ansehen der Politiker und Banker  in der Öffentlichkeit befindet sich im untersten Bereichen der beruflichen Anerkennungs-Skala, Bürger die Politik durch Wahlenthaltung schlicht ignorieren, das alles fügt sich in eine Richtung der vermehrten Selbstorganisation.

Hinzu kommt, dass diese gesellschaftlichen Strukturen gewohnheitsmäßig als anonym und weit weg vom Einzelnen wahrgenommen werden – dies und noch einiges mehr signalisiert so etwas wie einen gesellschaftlichen Wertewandel in Richtung Kooperation („Was der Einzelne nicht allein vermag, dafür schafft oder bedient er sich fortan der Gruppe“).

Zugegeben, das Genossenschaftswesen lebt neu auf in diesem Umfeld, das beinahe so etwas wie einen Paradigmenwechsel andeutet, in dem das „Wir machen das schon für euch oder dich“ abgelöst wird von einem „Wir wollen das, und dafür suchen wir das richtige Umfeld“ (was wir auch kontrollieren und beeinflussen können).

Auch bei einer weiteren Ausdifferenzierung im Wertekontext der Gesellschaft, bieten kooperative Strukturen beste Antworten, sind bestens integrationsfähig.

Die neuen Theoretiker einer solchen Entwicklung sind noch nicht zu erkennen, die zeitgemäßen „Raiffeisens“ nicht in Sicht….

Das tut aber der Veränderung keinen Abbruch, denn hier ist  Wirklichkeit  schlicht und einfach das, „was wirkt“ (oder bewirkt).

Wenn Fonds-Manager ernsthaft darüber nachdenken, Investments zukünftig – zumindest   a u c h – in Form von Genossenschaften darzustellen, dann ist dies mehr als nur ein Aufbruch in neue Zeiten….

Was wäre das für ein Signal der Politik, in Deutschland das zu tun, was andere EU-Staaten längst getan haben: Genossenschaftliches und kooperatives Engagement gezielt zu fördern und damit nachhaltig zu stärken.

Die Adepten der Marktwirtschaft sehen wieder, dass Markt (im wohlverstandenen Sinn des Wortes) möglich wird … Was würde Ludwig Erhard wohl dazu sagen, wenn er heute Friedrich Wilhelm Raiffeisen begegnen würde …

Wir gehen wirklich spannenden Zeiten entgegen, Zeiten in denen die Mensch wieder in den Mittelpunkt kommen und nicht auf punktuelle Abstimmungen reduziert werden (Wahlen, etc.), sondern dabei sein können, wo sich etwas für sie Wichtiges ereignet…- z.B. beim schnellen Umbau vom Atom zu Beherrschbar, Nachhaltigkeit und zugleich auch noch preiswert …


17.05.2011

GENOSSENSCHAFTEN und die Welt der FINANZVERMITTLUNG

Dass die bevorstehende Finanzvermittler-Richtlinie nunmehr auch Genossenschaften einbeziehen soll, wird von Genossenschaftsverbänden skeptisch gesehen.

Was vor einigen Jahren noch undenkbar war,  nimmt jetzt konkrete Formen an: GENOSSENSCHAFTEN  werden für Finanzvermittler zu einem ernsthaften Thema.
Der Grund: Unter dem Begriff „Graumarktregulierung“ hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensrechts vorgelegt.

Das Artikelgesetz gestaltet u.a. das Vermögensanlagengesetz, das Verkaufsprospektgesetz und die Gewerbeordnung.
Mit der Einführung eines neuen § 34 f GewO wird für Finanzvermittler ein eigenständiger Erlaubnistatbestand geschaffen, dessen Ausfüllung derzeit noch zahlreiche offene Fragen birgt.

Aus Sicht des Genossenschaftswesens ist die Einbeziehung der Vermittlung von Geschäfts-Anteilen an Genossenschaften (§ 34 f Abs. 1 Ziff. 3) ein „zweischneidiges Schwert“, das sicherlich im weiteren Gesetzgebungsverfahren genauer zu betrachten sein wird.

Das VerbändeNetzwerk Menschen machen Wirtschaft e.V. dem u.a. zahlreiche unabhängige Genossenschaftsverbände und genossenschaftliche Prüfungsverbände angehören, hat dazu eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Auftrag es sein soll, entsprechende Vorschläge und Begründungen für das Gesetzgebungsverfahren zu erarbeiten, potenziell betroffene Vermittler  zu informieren, sowie mit den Verbänden der Finanzvermittlung sich abzustimmen.
Die  Arbeitsgruppe „GENOSSENSCHAFTEN  und  FINANZVERMITTLUNG“ hatte jüngst Experten aus den Bereichen Finanzdienstleistung, Genossenschaftswesen, Genossenschaftliches Prüfungswesen, Wissenschaftler, Fachjuristen und Praktiker,  zu einem Hearing nach Berlin eingeladen, um insbesondere Fragen der Interpretation, Sinn, und Folgen der Gesetzesvorlage, sowie auch Fragen zum Sachkundenachweis, zu diskutieren.
Zu den wichtigsten Eckpunkten der Ergebnisse des Hearings gehörten:
  • Die Gesetzesvorlage ist widersprüchlich, denn sie greift unzulässig in das Genossenschaftswesen ein und schafft damit erst  z u s ä t z l i c h e  Probleme. Generell eine Beteiligung an einer Genossenschaft als „Kapitalanlage“ zu sehen, wird als „kühne Idee“ von den Fachleuten beurteilt, denn sie steht dem gesetzlichen Förderzweckgedanken einer Genossenschaft quasi konträr gegenüber.
  • Erst 2006 wurde dem Gedanken Rechnung getragen, Genossenschaften notweniges Eigenkapital mittels der Aufnahme „investierender Mitglieder“ zuzuführen, um Benachteiligungen des Genossenschaftswesens zu kompensieren, was durch eine pauschale Regelung, dass dessen vermittelte Zuführung reglementiert wird, völlig in ihr Gegenteil verkehrt würde.
  • Außerdem findet keine Differenzierung bezüglich eines Volumens des Geschäftsguthabens statt. Faktisch wird  j e d e r  Euro, der vermittelt in eine Genossenschaft fließt zur „Vermögensanlage“ erklärt, auch wenn es sich lediglich um eine Aufstockung schon bestehender Geschäftsanteile handelt.
  • In der jetzigen Fassung ist nicht ausgeschlossen, dass sich sogar Genossenschaften in eine prekäre Situation begeben würden, wenn sie sich selbst um die Bildung von mehr Eigenkapital bemühen, ganz sicher aber dann, wenn sie dies in Verbindung mit einem Dritten tun.
  • Fraglich ist auch, ob es opportun ist, einen Sachkundenachweis für den Bereich Genossenschaften über die IHK abzuwickeln, da besonders die IHK bisher nicht gerade offen zum Genossenschaftswesen in Erscheinung getreten ist.
  • Offen bleibt auch, ob die Möglichkeit besteht, einen Sachkundenachweis so einzugrenzen, dass lediglich das Genossenschaftswesen tangiert wäre, denn wer sich lediglich auf Genossenschaften ausrichtet, sollte nicht „gezwungen“ werden nunmehr auch in anderen Bereichen tätig zu werden, was quasi eintreten würde, wenn der Sachkundenachweis grundlegend auf ein größeres Segment ausgelegt würde.
  • Die Genossenschaftsverbände und Genossenschaftliche Prüfungsverbände verkennen keinesfalls, dass ein Qualifizierungsbedarf in Richtung „GENOSSENSCHAFTS-BERATUNG“ besteht, zumal diese Rechts-Form seit einiger Zeit dynamisch im öffentlichen Ansehen steigt. Die Verbände sind aber sehr wohl in der Lage und auch bereit, dies eigenständig zu regeln und überwachen zu können. Entsprechende Curricula zur Ausbildung z.B. zum „Genossenschaftlichen Fachberater“ liegen bereits vor. Als Prüfungs- und Zertifizierungseinrichtung wären die PRÜFUNGSVERBÄNDE  sicherlich – nicht nur fachbezogen – eher in der Lage als die IHK; zumindest wäre jedoch eine Kooperation beider Einrichtungen von Vorteil.
Auch, wenn der Genossenschaft viel „Ehre“ zu Teil wird,  – wie die Gesetzesvorlage dies suggeriert -  wenn sozusagen auf gleicher Augenhöhe Genossenschaften mit anderen Formen der Vermögensanlage genannt werden, so Gerd K. Schaumann vom Vorstand des VerbändNetzwerks, können doch eigentlich nur „Wenig-Kenner der Materie“, Genossenschaften mit „AG-/GmbH & Co KG – Modellen“ in einem Atemzug nennen. Nicht nur TRANZPARENZ, Kontroll- und Mitwirkungsfunktionen sind in Genossenschaften ein ungleich  w i r k s a m e r e r  Schutz für Mitglieder, sondern auch die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft jederzeit zu beenden ist unvergleichbar. Außerdem werden die Rechte der Mitglieder durch die Pflichtmitgliedschaft der Genossenschaft in einem Prüfungsverband enorm gestärkt; schlussendlich sind auch Genossenschaften die Rechtsform, mit der bei weitem niedrigsten Insolvenzquote...
Dem Votum der Anwesenden entsprechend, sollen die Genossenschaften jetzt zunächst selbst angehört werden – was man sich auch vom Gesetzgeber gewünscht hätte, mindestens die Genossenschaftsverbände einzubeziehen – um anschließend zu einer fundierten (praxisbezogenen) Stellungnahme bezüglich einer nachvollziehbaren Regelung eines Gesetzes beizutragen.
Dazu ist dann ein weiteres Hearing geplant, zu dem auch Politiker aller Parteien eingeladen werden.