Im Teil 1 sind wir auf einige
Voraussetzungen eingegangen, die Genossenschaften haben sollten, eher haben
müssten, um bei einem kooperativen
Wandel unserer Gesellschaft eine „wegweisende“ Rolle spielen zu können.
Wir haben auch erwähnt, dass
Genossenschaften aber auch Gefahr laufen können, als „Stabilisatoren“ einer Konkurrenz-Gesellschaft genutzt oder gar
„missbraucht“ werden könnten.
Um zu vermeiden, dass Genossenschaften
sozusagen als „Konkurrenz-Stabilisatoren“ wirken, haben wir angeregt, in den solcher
Bürgergenossenschaften Satzungen Formulierungen einzubauen, die dies verhindern
können.
Ein solche Formulierung könnte z.B.
heißen:
„Die
Genossenschaft versteht sich – nach innen und außen – als eine Gemeinschaft zur
Förderung kooperativer, ganzheitlicher und zukunftsfähiger Entwicklungen.
(näheres regelt eine besondere Kooperations-Richtlinie).
Uns ist sehr wohl bewusst, dass dies
ein für Genossenschaften (noch) ungewohnter
Schritt ist, hat man sich doch bisher ausschließlich mit dem „Innenleben“
der Struktur befasst.
Neben der „Mitgliederförderung“
jetzt auch noch eine „Verantwortungs-Förderung“,
sozusagen eine Art „Folgen-Beurteilungs-Sicht“?
Ja, durchaus, weil sich damit Genossenschaften als erste – und wohl auch (zunächst) einzige –
Rechtsform als ein verlässlicher Partner für einen kooperativen Wandel
anbieten.
Wir werden das an anderer Stelle
vertiefen. Hier geht es zunächst nur darum, Bürgergenossenschaften quasi „herauszufordern“, sich an die Spitze
zu setzen, sozusagen „Vorreiter“ für
eine neue Stufe einer genossenschaftlichen Gesamtentwicklung zu sein, die
wir hier – verkürzt als Geno-2.0 –
bezeichnen wollen.
Seit Menschen wie z.B.
Friedrich-Wilhelm Raiffeisen oder Hermann Schulze-Delitzsch die Grundlagen für
eine genossenschaftliche Rechtstruktur schufen, hat es eigentlich keinen wesentlichen Entwicklungsfortschritt
mehr gegeben. Natürlich erfolgten „System-Anpassungen“,
mit unterschiedlichsten Motivationen, aber stets war der „Blick“ nur nach innen gerichtet. Man wollte etwas
für „seine“ Mitglieder regeln, welche Folgen das auch immer für das Umfeld
hatte.
Ein zweites Merkmal scheint vor
allem dem deutschen Genossenschaftssektor immanent zu sein:
Der
„flehende“ Blick auf den Staat,
der doch dies oder jenes zulassen oder verbieten möge.
Erst wenn das „Gesetz“ modifiziert
wurde, begann man diesen neuen „Rahmen“ auszuschöpfen.
Dies kann man sehr gut an den großen
Aktivitäten der Verbände erkennen, wenn irgendeine „Novellierung“ ansteht.
Haben
wir wirklich aus 1934 gelernt?
Wir insistieren hier besonders auf
den Begriff „Selbstorganisation“
(der Menschen), und ermutigen das „Genossenschaftsgesetz“ eher als einen „Rahmen“ zu sehen und die nähere
Ausgestaltung als ein „Eigen-Hoheitsrecht“
zu sehen und – endlich zu beginnen - entsprechend den Notwendigkeiten, souverän selbst zu gestalten.
Wir gehen hier von folgender Annahme
aus:
Es
wird lange dauern, bis die Politik ein Genossenschaftsrecht definiert, das
sozusagen für einen kooperativen Wandel „federführend“ werden kann.
In der Zwischenzeit müssen wir aber andere Methoden finden, die es den
Menschen ermöglichen auszuwählen, in welche Form von Genossenschaft sie
eintreten möchten, weil damit ihr Grundanliegen zu realisieren wäre, wahrhaft
eine ganzheitliche Kooperation zu
erleben.
Dies gilt sowohl für Neugründungen,
wie auch für bereits bestehende Genossenschaften.
Wir nennen diese neue Form des
genossenschaftlichen Selbstverständnisses – verkürzt – Geno-2.0.
Woran
erkennt man nun eine Geno-2.0 und worin unterscheidet sie sich von Geno-1.0?
Das am Beispiel der
Bürgergenossenschaft darzulegen, ist deshalb besonders interessant, weil diese
ein enorm breites Handlungsfeld
repräsentieren und – von Anfang an – von einer ganzheitlichen Sicht der Problemlösungen ausgehen müssen, die weit
über die – sonst eher eingeschränkten - partiellen Mitglieder-Interessen
hinausgehen.
Außerdem
ist eine Bürgergenossenschaft eigentlich undenkbar, wenn sie sich auf eine
„unpolitische Sichtweise“ begrenzt.
Es wird Stimmen geben, dass ein Verein (e.V.) vielleicht doch die
geeigneter Form sei, um die vielfältigen gesellschaftlichen Themen in einer
Gemeinde aufzugreifen und einer selbstorganisierten Lösung zuzuführen. Da aber
stets auch eine wirtschaftliche Lösung anstehen kann bzw. wird, neigen wir
dazu, eher eine Genossenschaft zu
gründen. Eine Verbindung von beiden Strukturen, also die Gründung sowohl
eines Vereins (z.B. Bürgerinitiative) und zusätzlich
einer Genossenschaft, könnte „Charme“ darin haben, dann eine größere
„Beweglichkeit“ im Handeln zu bekommen, weil es bisher ungewohnt ist, dass
Genossenschaften auch sozusagen eine „Interessenvertretung“
darstellen können.
Erinnern wir uns: Zunächst konnten
Genossenschaften nur im Kontext der Förderung der „wirtschaftlichen“ Interessen
ihrer Mitglieder gegründet werden. Seit 2006 ist das erweitert und
Genossenschaften können auch zur Förderung der „sozialen“
und/oder „kulturellem“ Interessen ihrer Mitglieder
gegründet und betrieben werden.
Worum handelt es sich, wenn
Bürger-Genossenschaften, grundlegend die Lebensbedingungen ihrer Gemeinde zum
Förderziel definieren?
Bei einem Verein, der die Interessen
der Gemeinde fördert, wird man kaum darauf achten, ob er das „nur“ für Vereinsmitglieder tut oder sich
insgesamt als „Interessenvertretung“ aller Bürger der Gemeinde definiert. Ein
Verein kann problemlos erklären: „Wir
vertreten die Interessen unserer Gemeinde“. Es wird also eine „Problemsicht“ und nicht nur eine
„Mitgliedersicht“ akzeptiert.
Bei einer Genossenschaft wird man
vermutlich eine ganzheitliche „Sicht“ (Problem
und Mitglieder sind gleichgewichtig) erst noch durchsetzen müssen. Wir
empfehlen deshalb, bei der Gründung von Bürgergenossenschaften, in den
Satzungen den „Unternehmensgegenstand“ und „Zweck
“ zwar sowohl wirtschafts-, wie auch sozial- und kulturellbezogen in der Satzung festzuschreiben, sich jedoch
mit weitergehenden Formulierungen (bis
zur Eintragung) geschickt zurückzuhalten. Um dennoch bereits von Anfang an eine
„Problemsicht“ zu erreichen, könnte
man in der Satzung etwa folgende Ergänzung hinzufügen:
„Außerdem
kann die Genossenschaft sich auch an Vereinen oder Unternehmen beteiligen und
in Bereichen betätigen, sofern dies im Interesse der Mitgliederförderung ist
oder den Zielen der Genossenschaft dient“.
Wer Selbstorganisierung spannend
findet und ernst damit macht, ist gut beraten, nicht zuerst darüber
nachzudenken, was „machbar“ oder „zulässig“ ist, sondern sollte damit beginnen
zu formulieren:
„Für
Alles gibt es eine Lösung – wir werden sie finden und haben“!
Im Teil 3 werden wir mit der
Umsetzung beginnen, d.h. eine mögliche Gründung einer Bürger-Genossenschaft – praxisnah – „durchspielen“. …
Und wenn Sie Rat oder Kontakt
benötigen, wenn Sie sich einfach an folgende Adressen (siehe Homepage):
oder
(Gern
können Sie „CoopTransform“ Ihre Fragen zusenden. Wir werden unsere Antworten –
möglichst zeitnah - entweder einzeln oder innerhalb eines gleichen
Themenkomplexes veröffentlichen. CoopTransform unterstützt die kooperative Bewegung CoopGo – www.CoopGo.de )