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GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann

25.03.2018

Bürgergenossenschaften – WIR machen selbst unseren Ort attraktiv (Teil 2)



Im Teil 1 sind wir auf einige Voraussetzungen eingegangen, die Genossenschaften haben sollten, eher haben müssten, um bei einem kooperativen Wandel unserer Gesellschaft eine „wegweisende“ Rolle spielen zu können.
Wir haben auch erwähnt, dass Genossenschaften aber auch Gefahr laufen können, als „Stabilisatoren“ einer Konkurrenz-Gesellschaft genutzt oder gar „missbraucht“ werden könnten.

Um zu vermeiden, dass Genossenschaften sozusagen als „Konkurrenz-Stabilisatoren“ wirken, haben wir angeregt, in den solcher Bürgergenossenschaften Satzungen Formulierungen einzubauen, die dies verhindern können.

Ein solche Formulierung könnte z.B. heißen:

„Die Genossenschaft versteht sich – nach innen und außen – als eine Gemeinschaft zur Förderung kooperativer, ganzheitlicher und zukunftsfähiger Entwicklungen. (näheres regelt eine besondere Kooperations-Richtlinie).

Uns ist sehr wohl bewusst, dass dies ein für Genossenschaften (noch) ungewohnter Schritt ist, hat man sich doch bisher ausschließlich mit dem „Innenleben“ der Struktur befasst.

Neben der „Mitgliederförderung“ jetzt auch noch eine „Verantwortungs-Förderung“, sozusagen eine Art „Folgen-Beurteilungs-Sicht“?

Ja, durchaus, weil sich damit Genossenschaften als erste – und wohl auch (zunächst) einzige – Rechtsform als ein verlässlicher Partner für einen kooperativen Wandel anbieten.

Wir werden das an anderer Stelle vertiefen. Hier geht es zunächst nur darum, Bürgergenossenschaften quasi „herauszufordern“, sich an die Spitze zu setzen, sozusagen „Vorreiter“ für eine neue Stufe einer genossenschaftlichen Gesamtentwicklung zu sein, die wir hier – verkürzt als Geno-2.0 – bezeichnen wollen.

Seit Menschen wie z.B. Friedrich-Wilhelm Raiffeisen oder Hermann Schulze-Delitzsch die Grundlagen für eine genossenschaftliche Rechtstruktur schufen, hat es eigentlich keinen wesentlichen Entwicklungsfortschritt mehr gegeben. Natürlich erfolgten „System-Anpassungen“, mit unterschiedlichsten Motivationen, aber stets war der „Blick“ nur nach innen gerichtet. Man wollte etwas für „seine“ Mitglieder regeln, welche Folgen das auch immer für das Umfeld hatte.

Ein zweites Merkmal scheint vor allem dem deutschen Genossenschaftssektor immanent zu sein:

Der „flehende“ Blick auf den Staat, der doch dies oder jenes zulassen oder verbieten möge.
Erst wenn das „Gesetz“ modifiziert wurde, begann man diesen neuen „Rahmen“ auszuschöpfen.
Dies kann man sehr gut an den großen Aktivitäten der Verbände erkennen, wenn irgendeine „Novellierung“ ansteht.

Haben wir wirklich aus 1934 gelernt?

Wir insistieren hier besonders auf den Begriff „Selbstorganisation“ (der Menschen), und ermutigen das „Genossenschaftsgesetz“ eher als einen „Rahmen“ zu sehen und die nähere Ausgestaltung als ein „Eigen-Hoheitsrecht“ zu sehen und – endlich zu beginnen - entsprechend  den Notwendigkeiten, souverän selbst zu gestalten.

Wir gehen hier von folgender Annahme aus:

Es wird lange dauern, bis die Politik ein Genossenschaftsrecht definiert, das sozusagen für einen kooperativen Wandel „federführend“ werden kann.

In der Zwischenzeit müssen wir aber andere Methoden finden, die es den Menschen ermöglichen auszuwählen, in welche Form von Genossenschaft sie eintreten möchten, weil damit ihr Grundanliegen zu realisieren wäre, wahrhaft eine ganzheitliche Kooperation zu erleben.

Dies gilt sowohl für Neugründungen, wie auch für bereits bestehende Genossenschaften.

Wir nennen diese neue Form des genossenschaftlichen Selbstverständnisses – verkürzt – Geno-2.0.

Woran erkennt man nun eine Geno-2.0 und worin unterscheidet sie sich von Geno-1.0?

Das am Beispiel der Bürgergenossenschaft darzulegen, ist deshalb besonders interessant, weil diese ein enorm breites Handlungsfeld repräsentieren und – von Anfang an – von einer ganzheitlichen Sicht der Problemlösungen ausgehen müssen, die weit über die – sonst eher eingeschränkten - partiellen Mitglieder-Interessen hinausgehen.

Außerdem ist eine Bürgergenossenschaft eigentlich undenkbar, wenn sie sich auf eine „unpolitische Sichtweise“ begrenzt.

Es wird Stimmen geben, dass ein Verein (e.V.) vielleicht doch die geeigneter Form sei, um die vielfältigen gesellschaftlichen Themen in einer Gemeinde aufzugreifen und einer selbstorganisierten Lösung zuzuführen. Da aber stets auch eine wirtschaftliche Lösung anstehen kann bzw. wird, neigen wir dazu, eher eine Genossenschaft zu gründen. Eine Verbindung von beiden Strukturen, also die Gründung sowohl eines Vereins (z.B. Bürgerinitiative) und zusätzlich einer Genossenschaft, könnte „Charme“ darin haben, dann eine größere „Beweglichkeit“ im Handeln zu bekommen, weil es bisher ungewohnt ist, dass Genossenschaften auch sozusagen eine „Interessenvertretung“ darstellen können.
Erinnern wir uns: Zunächst konnten Genossenschaften nur im Kontext der Förderung der „wirtschaftlichen“ Interessen ihrer Mitglieder gegründet werden. Seit 2006 ist das erweitert und Genossenschaften können auch zur Förderung der  „sozialen“  und/oder  „kulturellem“ Interessen ihrer Mitglieder gegründet und betrieben werden.

Worum handelt es sich, wenn Bürger-Genossenschaften, grundlegend die Lebensbedingungen ihrer Gemeinde zum Förderziel definieren?

Bei einem Verein, der die Interessen der Gemeinde fördert, wird man kaum darauf achten, ob er das „nur“ für Vereinsmitglieder tut oder sich insgesamt als „Interessenvertretung“ aller Bürger der Gemeinde definiert. Ein Verein kann problemlos erklären: „Wir vertreten die Interessen unserer Gemeinde“. Es wird also eine „Problemsicht“ und nicht nur eine „Mitgliedersicht“ akzeptiert.

Bei einer Genossenschaft wird man vermutlich eine ganzheitliche „Sicht“ (Problem und Mitglieder sind gleichgewichtig) erst noch durchsetzen müssen. Wir empfehlen deshalb, bei der Gründung von Bürgergenossenschaften, in den Satzungen den  „Unternehmensgegenstand“ und „Zweck “ zwar sowohl wirtschafts-, wie auch sozial- und kulturellbezogen  in der Satzung festzuschreiben, sich jedoch mit weitergehenden Formulierungen (bis zur Eintragung) geschickt zurückzuhalten. Um dennoch bereits von Anfang an eine „Problemsicht“ zu erreichen, könnte man in der Satzung etwa folgende Ergänzung hinzufügen:

„Außerdem kann die Genossenschaft sich auch an Vereinen oder Unternehmen beteiligen und in Bereichen betätigen, sofern dies im Interesse der Mitgliederförderung ist oder den Zielen der Genossenschaft dient“.

Wer Selbstorganisierung spannend findet und ernst damit macht, ist gut beraten, nicht zuerst darüber nachzudenken, was „machbar“ oder „zulässig“ ist, sondern sollte damit beginnen zu formulieren:

„Für Alles gibt es eine Lösung – wir werden sie finden und haben“!

Im Teil 3 werden wir mit der Umsetzung beginnen, d.h. eine mögliche Gründung einer Bürger-Genossenschaft – praxisnah – „durchspielen“. …

Und wenn Sie Rat oder Kontakt benötigen, wenn Sie sich einfach an folgende Adressen (siehe Homepage):


oder

www.coopgo.de           

               
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