Frage:
Könnten
Bürgergenossenschaften unsere Gemeinde attraktiver machen?
Unsere Antwort: Eindeutig JA.
Nichts ist belebender, als wenn die Bürger einer Gemeinde beginnen, sich selbst zu organisieren. Leider hat auch dazu die neue Bundesregierung nichts gesagt.
Immer wenn es darum geht, dass
Menschen beginnen könnten, zu erkennen, wie einfach und doch vorteilhaft es
ist, Selbstorganisation zu
praktizieren, sich in Genossenschaften oder Vereinen zusammenzuschließen,
glaubt „Politik“ an Bedeutung zu verlieren und weicht aus. Meint man vielleicht
die „Kontrolle“
über oder den „Einfluss“ auf die Menschen zu verlieren? …
Nun, solche Befürchtungen sind nicht
ganz unberechtigt, denn Kooperation ist
einfach intelligenter und vorteilhafter wie „Konkurrenz“, denn sie hebt z.B.
„künstliche“ Trennungen zugunsten von Effektivität und Effizienz auf.
Meinungsbildung und Umsetzung von
Beschlüssen, wird dann nicht mehr dem „Wahlkampf“ oder anderen Formen von „Rivalität“ ausgesetzt.
Wenn das Denken und Handeln im Rahmen von „Gegeneinander“ überwunden wird – wird
in der Politik, besonders in der Kommunalpolitik vieles einfach und schnell zu
realisieren sein. Dann bekommt Demokratie auch wieder Substanz.
Nicht die Ansicht einer einzelnen
Partei ist entscheidend, sondern ausschließlich
das Wohl aller Menschen.
Schauen man sich „kommunale
Wahlkämpfe“ an, dann erkennen man unschwer, was gemeint ist.
Ganz anders geht das – wohnortnah - mittels Kooperation und Selbstorganisation,
z.B. in Form einer Bürgergenossenschaft.
Eine Bürgergenossenschaft steht auch
nicht unter „kommunalen Aufsicht“, ein
Bremsklotz, der jeden engagierten Kommunalpolitiker schier zur Verzweiflung
bringen kann. Dieses Relikt (Aufsicht) verhindert,
dass wirklich wohnortnah Politik gemacht werden kann. Was „Gemeindeparlamente“ dürfen oder lassen müssen, ist genau
festgeschrieben. Nur wenig davon berührt die eigentlichen Bürgerinteressen.
Lebenswichtige Bereiche der Menschen
werden nach „ortsfern ausgelagert“, finden – fernab vom Wohnort der Menschen
statt (Landtag oder Bundestag). Deshalb
findet Kommunalpolitik auch recht wenig Interesse bei der Bevölkerung. Man
diskutiert und beschließt eigentlich eher „Nebensächliches“. Erst auf
Landesebene beginnt sich das zu ändern. …
Dazu einige Beispiele:
Ob die Straßenbeleuchtung eine Stunde länger an bleibt oder nicht, dafür
„erregen“ sich die Fraktionen in Kommunalparlamenten oft stundenlang. Und
letztlich geht es nur noch darum, von welcher
Partei die „Beschlussvorlage“ eingebracht wird. Nicht die Qualität der Initiativen hat
Vorrang, sondern der Absender (Partei x oder y). Das führt dann zu so
„unfassbaren Komödien“, dass man sich nie sicher sein kann, ob das Beste für
die Bürger oder der „Sieg“ einer Partei im Vordergrund steht.
Im Rahmen von bürgerschaftlicher Selbstorganisation, also in einer Bürger-Genossenschaft
gibt es diese Form von „Lagerbildung“ nicht. Natürlich ist auch dort wohl nicht
ganz auszuschließen, dass sich partielle Gruppeninteressen ausbilden. Aber
letztlich können alle Mitwirkenden insgesamt direkten Einfluss auf das Ergebnis
nehmen. …
Bedeutender als die „Beleuchtungsdauer von Straßenlaternen“
dürfte zweifellos sein, dass die Bürger zu Fragen, wie z.B. Schule (nicht nur
die Räume, sondern auch die Inhalte), Medizinische- oder Pflegeversorgung, über
berufliche Perspektiven ihrer Kinder, oder über ähnlich wichtige Themen beraten
und beschließen möchten. Das ist – wenn überhaupt – nur sehr begrenzt in der
Kommunalpolitik möglich. Und wenn die Bürger letztlich mühsam eine Bürgerversammlung durchgesetzt haben,
um solche Themen zu diskutieren, dann erkennen sie schnell, dass ihnen die „Selbst-Gestaltungs-Hoheit“ fehlt.
Menschen in Bürgerversammlungen können quasi beschließen, was sie wollen, nur
wenn die Mehrheit des Kommunal-Parlaments sich dieses Votum zu Eigen macht, beginnt
sich der Bürgerwille langsam in Bewegung zu setzen. Von einer Realisierung ist
man immer noch weit entfernt. Hat die Bürgerversammlung zu Themen votiert, die
nicht der kommunalen Zuständigkeit entsprechen, kann dies allenfalls dazu
führen, dass der Antrag an Fraktionen oder Parteien im Land oder Bund
„überwiesen“ wird. Dort konkurriert er dann meist mit vielen (ähnlichen)
Anträgen aus anderen Regionen. Da auch meist notwendige Mittel erst beschafft
werden müssen, können leicht Jahre
vergehen, bis eine Lösung geschaffen wird. …
So etwas stimmt Bürger nicht gerade
„euphorisch“. …
Natürlich gibt es einen Gemeindehaushalt. Aber der ist nicht
nur finanziell begrenzt, sondern gibt auch keinen Spielraum für Projekte und
Lösungen, die wirklich dem Anliegen der Bürger entsprechen.
Werden wir dazu mal „extrem
praktisch“ und wählen folgende Situationen, die zugleich den „Nerv“ vieler
Bürger tangieren und zeigen, welche (zusätzlichen) Möglichkeiten sich für
„Bürgergenossenschaften“ eröffnen. Dies gilt nicht nur bezüglich einer zeitnahen Realisierung von Projekten,
sondern der Art der Problemlösung.
Situation
1:
Der Ort ist inzwischen ohne jedwede
Möglichkeit zur Deckung der Mittel des täglichen Bedarfs für die Bewohner. Es
gibt weder Bäckerei, noch Fleischerei oder ein Ladengeschäft. Vielleicht für
jüngere Menschen kein Problem. Sie haben eigene Autos oder nutzen Busse. Aber
für viele ältere Menschen, gar für pflegebedürftige oder behinderte Menschen,
ist ein Ort ohne Einkaufsmöglichkeiten
schon ein großes Handicap.
Situation
2:
Die
Grundschule, der Kindergarten und der Hort in einer Gemeinde werden geschlossen. Die Begründung: Die Nutzerzahlen
sind zurückgegangen und man müsse deshalb „Fusionieren“. Die Eltern der
Gemeinde sehen große Probleme …
Situation 3:
In
der Gesamt-Gemeinde (oder Kleinstadt mit mehreren Ortschaften) wird die
Sekundarschule geschlossen.
Die Kinder müssen nunmehr in eine „Mittelpunktschule“ gehen. Die Schulweg-Zeiten
werden dadurch für viele Kinder um täglich mehr als 2 Stunden länger. Oft
müssen die Kinder sogar mehrmals
umsteigen. Viele Eltern überlegen, den Wohnort zu wechseln …
Situation 4:
Die
örtlichen Filialen der Volksbank in der Gesamt-Gemeinde sollen geschlossen
werden. Begründung:
Man müsse fusionieren, so sagen die Informationen der Bank. Dazu soll die
kleine Volksbank mit einer größeren Volksbank (in der 30 Km entfernten Stadt)
verschmelzen. Den Mitgliedern der kleineren Volksbank wird natürlich gesagt,
dass sich für sie nichts ändern werden, ihre Mitgliedschaft würde unkompliziert
auf die größere Bank übertragen. …
Nun werden einige Leser – durchaus
verständlich – anmerken, dass die gewählten
Beispiele irgendwie nicht zusammen zu passen. Vor allem taucht die Frage
auf, was diese 4 Situationen mit der Gründung von „Bürgergenossenschaften“ zu tun haben. Auf den ersten Blick scheint
es, dass nur Situation 1-3 Sinn machen, um zur Gründung einer
Bürger-Genossenschaft zu kommen.
Seien Sie bitte nicht erstaunt, wenn
wir behaupten, dass gerade Situation 4
den besonderen „Charme“ für eine Bürger-Genossenschaft haben könnte. …
Warum dies so ist, werden wir
eingehend in Teil 2 unseres
Beitrages erläutern.
(Literaturhinweis: Gern gegeben wir dazu
eine Literaturempfehlung: Das Taschenbuch mit dem Titel „Unsere Volksbank soll fusionieren“ (Autor: Georg Scheumann, Verlag
UDG eG) kann direkt über www.igenos.de
oder über www.coopgo.de
bestellt werden. Für potenzielle Planer von Bürgergenossenschaften, sollte es
unbedingt ausgewertet werden.)
(Gern
können Sie „TransCoop“ Ihre Fragen zusenden. Wir werden unsere Antworten –
möglichst zeitnah - entweder einzeln oder innerhalb eines gleichen
Themenkomplexes veröffentlichen.)