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GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann
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18.03.2011

Ombudsmann für Genossenschaften – Ein Schlichtungs-Modell das sich bereits bewährt hat

Über 20 Millionen Menschen in Deutschland gehören einer GENOSSENSCHAFT an, aber es gibt nur gut 6600 Genossenschaften. Diese Zahlen zeigen auf, dass der Konzentrationsgrad in einigen Genossenschaftsbereichen recht hoch ist. Natürlich bilden die Banken bei den Mitgliedern den Schwerpunkt, aber dennoch sind auch in anderen Bereiche große Einheiten präsent.  Und große Einheiten heißt zugleich auch: Die ANONYMITÄT steigt, und mir ihr die Verständigungsprobleme – und genau hier hat der Ombudsmann seine Aufgabe …

Wer sich im Internet umsieht, und nicht auf Produkt- oder Leistungssuche ist, der trifft auf eine Vielzahl von Foren, Diskussionsgruppen, einfach auf Menschen, die Informationen austauschen. Das ist die positive Seite des WEB. Wie bei jeder Entwicklung, gibt es immer (mindestens) zwei Richtungen, die eine ist eher nützlich, die andere eher weniger nützlich – je nachdem, auf welcher Seite man gerade steht …

Das VerbändeNetzwerk Menschen machen Wirtschaft (MMW) hat über mehrere Monate eine „WEB-Beobachtung“ zum Thema GENOSSENSCHAFTEN  durchgeführt. Das Ergebnis – zusammengefasst lautete:

  • Viele Mitglieder von Genossenschaften scheinen ihre Probleme eher in Foren lösen zu wollen, als sich der dafür vorgesehen genossenschaftlichen Instrumente zu bedienen, wie z.B. den von der Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählten Aufsichtsräten.
  • Die auf Genossenschaftsfragen im WEB gegebenen Antworten sind nicht unbedingt zielführend oder lösungsorientiert, teilweise auch fatal daneben...
  • Foren und Diskussionsgruppen werden von einigen Anwälten inzwischen systematisch zur Aquise für „Neukunden“ genutzt. Dagegen wäre eigentlich nichts einzuwenden, wenn es nicht die Anwaltsgebühren gäbe, und diese sind weniger auf Schlichtung, sondern eher auf Prozessführung orientiert. In Fachkreisen spricht man von sog. „Streuverfahren“, was nichts anderes ist, als möglichst viele Mandanten in etwa gleicher Problematik „einzusaugen“.

Wem das alles nützt? Zu allerletzt dem Genossenschaftsgedanken.

Es wäre jedoch zu kurz gegriffen, bei den Mitgliedern allein die Ursache für eine solche Entwicklungen zu suchen, denn – ob bewusst oder unbewusst – die Genossenschaften selbst haben hieran ebenfalls ihren Anteil.

Im Netzwerk ist man auch der Frage nachgegangen, warum man solche Fragen (natürlich auch oftmals unter Nennung des Unternehmens) in einem WEB-FORUM diskutiert und dies nicht mit den Gremien der Genossenschaft. Die Antwort war vielsagend und lässt sich grob in zwei Gruppen unterteilen:

  • Eine Gruppe kennt überhaupt nicht ihre Möglichkeiten, kennt weder den Aufsichtsrat, noch erhalten viele Mitglieder überhaupt Einladungen zu Aktivitäten oder Hinweise zum Unternehmen von „ihrer“ Genossenschaft. Die eingerichteten Vertreterversammlungen wirken quasi wie eine Mitglieder-Abschirmung.
  • Die andere Gruppe scheint resigniert zu haben, weil ihre wohlmeinenden Antworten als „Standard-Briefe“ abgefasst sind. Uns wurden Beispiele zugänglich gemacht, in denen Frage und Antwort einfach nichts miteinander zu tun zu haben schienen, was auf Form-Briefe hindeuten könnte.

All dies hat mit einer positiven Entwicklung des Genossenschaftsgedankens wenig zu tun. Wenige „schwarze Schafe“ erzeugen in der (Web-) Öffentlichkeit jedoch den Eindruck, als sei die Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft weniger wert als die Mitgliedschaft in einem Sportverein….

Es geht um die Situation zum GENOSSENSCHAFTWESEN insgesamt, auf die der Geno-Ombudsmann ausgerichtet ist. Diese Funktion – die im Übrigen nicht von einer Person, sondern von einem unabhängigen Gremium wahrgenommen wird, soll zunächst kompetenter Ansprechpartner für  a l l e  Mitglieder  a l l e r  Genossenschaften sein. Er will vor allem informieren, schlichten und moderieren.
Wir erwarten schon – so der Vorstand des Netzwerkes - dass unsere Arbeit auch bei den Genossenschaft mehr Aufmerksamkeit auf die Mitgliederpflege gelegt wird.  Vor allem geht es uns allerdings auch im die Schaffung eines positiven öffentlichen Umfeldes in Richtung Genossenschaften.
Es ist eigentlich unerklärbar, warum es in Deutschland nicht gelingen will, höhere Zuwachsraten für die Rechtsform GENO zu erreichen, was in anderen EU-Ländern seit langem der Fall ist; schließlich ist Deutschland das Ursprungsland von Raiffeisen und Schulze-Delitzsch, zwei Vordenkern zum Genossenschaftswesen mit hohem Ansehen weltweit.

OMBUDSMÄNNER gibt es bereits bei Banken, Versicherungen, im Handwerk und vielen anderen Bereichen. Das uneingeschränkte Fazit dieser Stellen: Der Ombudsmann hat sich bewährt. Das hat man im Netzwerk auch bereits festgestellt. Obgleich erst seit kurzem tätig, sind Anfragen und Hinweise schon umfangreich eingegangen.

Schön wäre es, wenn es gelingen könnte, dass sich alle Genossenschafts- und Prüfungsverbände daran beteiligen würden, eine solche Funktion zu unterstützen, was jedoch nur Sinn machen würde, wenn dadurch NEUTRALITÄT  und  UNABHÄNGIGKEIT gesichert bleibt, wie ein Vertreter des Wissenschaften Beirats sich äußerte, der den Ombutsmann berät und dessen Unabhängigkeit sicherstellen soll.

09.03.2011

Der Geno-Ombudsmann – Eine Schlichtungsstelle im Interesse des gesamten Genossenschaftswesens

Mit der Einrichtung eines Ombudsmannes im Genossenschaftswesen setzt das VerbändeNetzwerk Menschen machen Wirtschaft (MMW) seinen Weg hin zu einem modernen Genossenschaftswesen in Deutschland konsequent fort.

Der Ombudsmann ist eine bewährte Einrichtung, die man insbesondere aus dem Bereich der Banken oder Versicherungen kennt. Es geht – ganz einfach gesagt – darum, den über 20 Millionen Genossenschaftsmitgliedern und über 6500 Genossenschaften in Deutschland eine überverbandliche, neutrale Schlichtungsstelle anzubieten. Dabei geht es  zunächst um die Schlichtung von „Stress“ zwischen Genossenschaften und deren Mitgliedern. Obgleich in Genossenschaften die Mitglieder wesentlich mehr Einfluss auf die Regelung von Meinungsunterschieden haben als in jeder anderen Rechtsform, zeigt ein Blick z.B. in zahlreiche Foren des Internets, dass Klärung – aus welchen Gründen auch immer – oft genug außerhalb der satzungsgemäßen „Spielregeln“ gesucht wird.

Im VerbändeNetzwerk hat man diese Entwicklungen seit einiger Zeit aufmerksam beobachtet und mit zahlreichen Diskussions-Teilnehmern deshalb direkten Kontakt gesucht. Das Ergebnis war nicht unbedingt nur erfreulich – so der Vorstand von MMW. Zahlreiche Mitglieder – besonders von großen Genossenschaften - berichteten, dass sie den Aufsichtsrat überhaupt nicht kennen oder keine Antwort von diesem erhalten haben bzw. sie aufgrund der Wandlung von Generalversammlung zur Vertreterversammlung auch keine Möglichkeit wissen, ihr Anliegen direkt in einer Mitgliederversammlung vorzutragen.

Ganz sicher sind Foren auch nicht der bessere Weg, zumal die Tendenz unverkennbar ist, dass geschäftstüchtige Anwälte systematisch in solchen Foren nach neuen „Aufträgen“ grasen. Dabei hat man wenig den Eindruck, dass es um eine Minimierung der Konflikte geht, kaum verwunderlich, wenn man weiß, dass Prozesse „ergiebiger“ sind. …

Aber auch die Meinung wäre ernst zu nehmen, wenn Genossenschaftsmitglieder entweder sich nicht hinreichend ernst genommen fühlen oder man ihnen sehr distanziert begegnet, alles Tugenden, die einem modernen Genossenschaftswesen wenig förderlich sind.

Was ein Ombudsmann nicht sein soll und kann ist, sich direkt in die Belange eines Unternehmens einzumischen. Seine Wirkung ist eher eine indirekte, er will vor allem ausgleichend wirken. Da eine solche Stelle unabhängig aber sachverständig arbeitet, kann eine Meinungsverschiedenheit oftmals auch dann gelöst werden, wenn dies zwischen den Beteiligten schon kaum mehr möglich ist.
Im VerbändeNetzwerk ist man sicher, dass die Unternehmen überwiegend kooperativ mitwirken werden, weil sie selbst starkes Interesse an einer „Lösung ohne Öffentlichkeit“ haben, eine Tendenz, die man von ähnlichen Einrichtungen kennt.

Wie man damit umgeht, wenn Unwilligkeit oder Ignoranz – insbesondere bei zahlreichen gleichgelagerten Fällen – besteht, darüber ist die Willensbildung bei MMW noch nicht ganz abgeschlossen. Derzeit werden geeignete Reaktions-Muster von ähnlichen Portalen noch ausgewertet.

MMW stellt klar: Es ist nicht unsere Absicht, jemanden an den „Pranger“ zu stellen. Aber wenn es z.B. zu einer kompletten Lösungsverweigerung kommt und immer wieder die gleichen Unternehmen damit in Verbindung zu bringen sind, wäre auch nicht auszuschließen, die Vorgänge z.B. zu veröffentlichen, natürlich nicht, ohne den Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Position vorher schriftlich darzustellen. Dann steht Meinung gegen Meinung, und es obläge somit Interessierten, sich daraus ihren eigen Reim zu machen …

Trotz unterschiedlicher Positionen, wie man letztlich hartnäckige Lösungsverweigerer diskret, aber in geeigneter Form auf die „Finger schauen will“, in einem sind sich die Netzwerkmitglieder einig: Wer sich quer zu einer positiven Entwicklung des Genosssenschaftsgedankens in Deutschland legt, kann nicht mit Verständnis oder gar Zustimmung rechnen. Hier geht es letztlich immer auch darum, dass es nicht angehen kann, dass einige wenige „Außenseiter“ den Weg zu einem modernen und faszinierendem Genossenschaftswesen erschweren oder gar blockieren.

Ab sofort steht es allen Genossenschaftsmitgliedern frei, sich an den Geno-Ombudsmann (formlos) per E-Mail zu wenden (info@genossenschaftswelt.de oder info@menschen-machen-wirtschaft.de – z.H. Ombudsmann). Dazu bedarf es lediglich des Nachweises der Zugehörigkeit zu einer  deutschen Genossenschaft (i.d.R. eine Kopie der Mitgliedsbestätigung - gleich welcher Branche) und einer kurzen Schilderung des strittigen Sachverhaltes; ggf. ist Schriftwechsel gleich beizufügen.
Das Verfahren ist in der Regel kostenfrei. Bei umfänglicherer Tätigkeit kann eine Selbstkostenpauschale erforderlich werden. Dies  wird jedoch dem oder der  „Beschwerdeführer/in“ in jedem Einzelfalle vorher mitgeteilt.