Willkommen

GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann

24.09.2018

Entwicklungsgenossenschaften


Jetzt übernehmen Zuwanderer wirtschaftliche Verantwortung für ihre Herkunftsländer

Viele Zuwanderer nach Deutschland gehören zu den Menschen, die für den wirtschaftlichen Aufbau ihrer Herkunftsländer von großer Bedeutung sind.
Natürlich sind das Menschen, an denen Deutschland durchaus Interesse findet, denn bereits jetzt gibt es Bedarf z.B. an Nachwuchskräften im Handwerk.
Eigentlich irgendwie ideal für unser Land. Aber fatal für das jeweilige Herkunftsland!

Verbindet man jedoch kreativ und zugleich fair beide Positionen miteinander – wir nennen das „SmartCoop“ -  dann könnte das etwa wie folgt aussehen:

Im Rahmen des „Marshallpanes mit Afrika“ des BMZ könnte man Entwicklungsgenossenschaften fördern. Einerseits werden fachliche und zugleich kooperativ-unternehmerische Qualifikationen vermittelt. Jedoch nicht, um diese Menschen hier zu „integrieren“, sondern um sie zu stimulieren und zu finanzieren, damit sie ihrem Herkunftsland Nutzen stiften können.

Zugleich entstehen in verschiedenen Regionen Deutschlands spezielle „Gewerbeparks“, die auf Forschung und Entwicklung von „situationskonformen Techniklösungen“ spezialisiert werden. Sicherlich spielen dabei Energieversorgung und Ernährung eine vorrangige Rolle, aber nicht nur.

Entwicklungsgenossenschaften werden von Menschen aus den Herkunftsländern maßgeblich geleitet. Sie sind zugleich Teilhaber und stellen die Vorstände und Aufsichtsräte der neuen Entwicklungsgenossenschaften. Handwerksunternehmen und Handwerkskammer leisten Unterstützung im Rahmen der fachlichen Qualifikation, Handwerksbetriebe (vorzugsweise in genossenschaftlicher Form übernehmen – in Verbindung mit Genossenschaftsverbänden – die kooperativ-unternehmerische Qualifizierung. Gemäß dem jeweiligen Unternehmensgegenstand werden die „Themen-Gewerbeparks“ mit den jeweiligen Entwicklungsgenossenschaften verbunden. Im Rahmen des „Marshallplans mit Afrika“ koordiniert BMZ die Projekte. BMZ und Forschungsministerium gestalten entsprechende Förderprogramme.

Möglich wäre sicherlich auch, dazu Stiftungen zu initiieren, um dem Konzept nicht nur mehr finanziell mehr Power zu verschaffen, sondern auch Deutschen die Möglichkeit einzuräumen, sich z.B. als „investierende Mitglieder“ direkt in solche Projekte einzubringen.

Solche Initiativen deuten das an, was Willy Brandt bereits vor Jahrzehnten – sinngemäß - anmahnte: Wir müssen konkret, nachvollziehbar und transparent die Menschen in unserem Land bei der Lösung konkreter Fragen mitwirken lassen. Nichts spräche aus dieser Sicht dagegen, dass auch Deutsche solche Entwicklungsgenossenschaften initiieren, sich daran aktiv - oder eher „investierend“ – beteiligen.

Man stelle sich vor, was ein solches Konzept für eine positive politische Resonanz in der Bevölkerung auslösen würde und wie sich Konfrontation plötzlich zu einsichtsvoller Kooperation wenden könnte. …

21.09.2018

CoopGo-Afrika: Der „Marshall-Plan“ des BMZ in Aktion




Integrationsgenossenschaften und Entwicklungsgenossenschaften – Jetzt übernehmen Zuwanderer Verantwortung für ihre Herkunftsländer.  

Der „Marshall-Plan“ mit Afrika ist wichtig und nachvollziehbar. Es geht jetzt darum, recht zeitnah und nachvollziehbar, positive Ergebnisse zu erzielen. Wo? Natürlich in den sog. Entwicklungsländern selbst, dort wo die Problemauslöser sind, weshalb sich Menschen überhaupt auf den Weg machen, ihr Herkunftsland zu verlassen. Damit stellen sich zwei wichtige Fragen:

A. Wie soll sich aber dort etwas zeitnah verändern? 
B. Wer - und Was soll diese Veränderung – und in welche Richtung – nachhaltig
    bewirken?  

Ansatz der Entwicklungspolitik war bisher eher, etwas „für“ diese Länder zu tun. Natürlich gab es den Ansatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Aber er scheint – in der bisherigen Form – noch nicht das erhoffte Ergebnis gebracht zu haben. Es liegt uns fern, das Bemühen der engagierten Entwicklungsorganisationen oder des zuständigen Bundesministeriums zu kritisieren. Sie haben einen guten Job gemacht, im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen. Nein, es geht nicht um Kritik, es geht um die Schaffung einer „Verantwortungsgemeinschaft“, es geht um eine Erweiterung des bisherigen „Entwicklungs-Paradigmas“, vielleicht sogar um eine Art entwicklungspolitischen „Quantensprung“. Und in diesem neuen Verständnis wird es nicht anders gehen, als die Menschen in oder aus „Entwicklungsländern“ an ihre Verantwortung für die Menschen ihres (Herkunfts-) Landes, für ihre dortigen Familien zu erinnern.   

Die Zeit drängt, denn durchaus ernstzunehmende Kenner der afrikanischen Verhältnisse prognostizieren, dass sich in nicht ferner Zukunft eine neue Welle von Zuwanderern nach Europa und damit auch ganz sicherlich nach Deutschland, auf den Weg begeben wird, um den für sie unerträglichen Verhältnissen in ihren Herkunftsländern zu entfliehen. Es ist müßig, einen Thesenstreit darüber zu führen, ob es sich wirklich immer um „Asylsituationen“ handelt. Statt über rechtliche oder polizeiliche, gar militätrische Maßnahmen der „Abwehr“ nachzudenken, sollten jetzt über Ursachenbeseitigung nachzudenken. Es sind Themen wie Humanität, Verantwortung und die Veränderung der oftmals menschenunwürdigen Lebensverhältnisse in Afrika. Genau dazu kann der „Marshall-Plan“ dienen.
Das dazu passende Konzept heißt:
·         Vorbehaltlose, intelligente und faire Kooperation.
Die einfachste Umsetzungsform ist eine Kombination von genossenschaftlicher Struktur und unternehmerischer Selbstverantwortung. CoopGo – Afrika will in diesem Kontext – als Teil des „Marshall-Planes mit Afrika“, Entwicklungsgenossenschaften entstehen lassen, die von Menschen aus den Herkunftsländern geführt und verantwortet werden und die auf Technik zurückgreifen, die dem wirtschaftlichen Aufbau in den Herkunftsländern dauerhaft nützen.   

Der MMW Bundesverband der Cooperationswirtschaft hat dazu – in Verbindung mit „Kooperations-Experten“ – das Konzept „CoopGo – Afrika“ entwickelt. Gerd K. Schaumann (Vorstand bei MMW) stellte nunmehr der Öffentlichkeit Rahmen und erste Inhalte dieses Konzeptes vor.   
MMW präferiert grundsätzlich Entwicklungs-Partnerschaften in kooperativen Formen, vor allem Genossenschaften. CoopGo – Afrika ist sozusagen eine logische Fortsetzung der Konzeptionen „Integrationsgenossenschaften“ und „Migrationsgenossenschaften“. In beiden Konzepten ist der Kerngedanke enthalten, dass die sich in Deutschland aufhaltenden Menschen aus den Herkunftsländern, Verantwortung für die Menschen in ihren Herkunftsländern übernehmen.
Untersuchungen zeigen, dass ein großer Teil der Zuwanderer der letzten Jahre nach Europa und Deutschland, einen weiteren „Aderlass“ an Entwicklungsfähigkeit für die Herkunftsländer bedeutete.
Um dem entgegenzuwirken, gehen wir bei MMW davon aus, genossenschaftliche Firmen aufzubauen, die mit den Herkunftsländern eng verknüpft sind. Zahlreiche Zuwanderer der letzten Jahre haben bereits gezeigt, dass sie fähig und willens sind, sich vor allem in Handwerksbereichen, gezielt auf eine Selbständigkeit vorzubereiten. Die Frage ist nur, ob sie danach noch hinreichend bereit sind – außer dem gewiss wichtigen Geldtransfer -  auch einen verstetigten unternehmerischen Entwicklungstransfer zugunsten ihrer Herkunftsländer zu leisten? 

Im Konzept „Integrationsgenossenschaften“ ist der Ansatz „Verantwortung für das Herkunftsland“ zu übernehmen, bereits enthalten, jedoch eher als Idee oder weitere Option. Der Schwerpunkt der Integrationsgenossenschaften liegt zunächst vor allem darin, Bereitschaft und Fähigkeit zum kooperativ eigenständigen unternehmerischen Handeln als Alternative zur Arbeitslosigkeit oder „geringwertiger“ Beschäftigung in Deutschland zu sehen.

Das Konzept „Entwicklungsgenossenschaften“ geht über diesen Ansatz erheblich hinaus. Zwar geht es auch um Integration, denn die Kooperationsunternehmer sollen bzw. können durchaus ihren Wohnsitz in Deutschland haben, aber sie sollen und müssen, zugleich bereit sein, wirtschaftlich aktiv zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung ihres Herkunftslandes zu wirken.

Im MMW-Konzept werden z.B. folgende Besonderheiten für Entwicklungs-genossenschaften (E-Genos) genannt:

A.    Soweit sich nicht aus dem Kreis der derzeitigen Zuwanderer in Deutschland hinreichend Personen anbieten, um im Konzept „Entwicklungsgenossenschaften“ mitzuwirken, können durchaus auch aktiv Menschen in potenziell schwierigen Herkunftsländern zwecks „MitMachen“ angesprochen werden. Wohl gemerkt, es geht nicht darum, mehr oder weniger „Zuwanderer“ im Land zu haben, sondern Probleme in den potenziellen Herkunftsländern zu lösen, um „Wanderungsbewegungen“ tendenziell zu mindern oder ganz zu vermeiden.
B.    Für jedes potenzielle Herkunftsland werden sogenannte „Entwicklungs-Profile“ erstellt, die ermitteln und festlegen, welche Art von Technik und mit welchen Eigenschaften, erforderlich sind, um nachhaltig positive Entwicklungstrends zu gewährleisten.
C.    In sogenannten „Qualifizierungs- und Entwicklungszentren“ werden in Deutschland gezielt technische Lösungen - für diese Herkunftsländer – entwickelt, weiterentwickelt und erprobt. Außerdem übernehmen diese „Q+E-Zentren“ die Qualifizierung der potenziellen Anwender/Nutzer und unterstützen bei der Umsetzung in den Herkunftsländern.
D.   Parallel oder integriert in die „Q+E-Zentren“ erfolgt, sowohl eine fachliche,  sowie zusätzlich eine „kooperativ-unternehmerische“ Qualifizierung. Handwerks-kammern in Verbindung mit Handwerksbetrieben wären für die fachbezogene Qualifizierung zuständig, während Genossenschaftsverbände in Verbindung mit  Handwerksbetrieben (vorzugsweise Genossenschaften des Handwerks) für die kooperativ-unternehmerische Qualifizierung verantwortlich wären.
E.    Eine Gesamtkoordination – im Rahmen des Marshall-Planes - könnte bei einer AG „Entwicklungsgenossenschaften“ liegen, die an das BMZ angebunden wäre.

Wir bewegen uns mit dem MMW-Konzept „CoopGo Afrika“ auf Neuland, so der MMW Vorstand. Aber es lohnt sich, neue Wege zu gehen. Die Menschen in unserem Land erwarten überzeugende politische Antworten, die wirkliche Problemlösungen erkennen lassen. Weder eine „unbedingte“ Integration vermag zu überzeugen, noch vermag man den Menschen im Lande zu erklären, dass die Ursachen der Zuwanderungen konsequent genug und orientiert an den wirtschaftlichen Ursachen, behandelt werden. Erfreulich, dass eine große Mehrheit der deutschen Bevölkerung allein in polizeistaatlichen oder gar militärischen Maßnahmen keine nachhaltige Problemlösung sieht.

Immer mehr wird deutlich, dass ein großer Anteil der Zuwanderer genau zu der Personengruppe zählt, die dringend in ihren Herkunftsländern für deren Wirtschaftsaufbau benötigt werden. Man könnte fast sogar sagen, dass Zuwanderung nach hier dazu führt, den Problemdruck in den Herkunftsländern eher noch ansteigen lässt. Trägt „unbedingte“ Integration sogar zur Problemverschärfung bei und erzeugt quasi neue Wanderungsbewegungen? Es gibt durchaus ernstzunehmende Meinungen von Entwicklungsexperten, die eine solche Vermutung bestätigen.

Wir haben inzwischen zu einem Konzept der Einforderung von „Herkunftsländer-Selbst-Verantwortung“ eigentlich keine Alternative. Aber so etwas macht auch nur Sinn, wenn in entsprechenden Projekten diese Verantwortung „eingefordert“ werden kann. Wir sind sogar sicher, dass die Mehrzahl der eingewanderten Menschen gern bereit ist, ihre „Herkunftsland-Verantwortung“ aufzugreifen und sie wahrzunehmen. Aber sie haben bisher keine Chance gehabt zu zeigen, wie ernst sie das meinen.

Entwicklungsgenossenschaften, die konsequent und kooperativ Menschen zum unternehmerischen Handeln für ihr Herkunftsland befähigen, könnten Wegweiser für einen „Paradigmenwechsel“ der Entwicklungspolitik werden. In diesem Konzept werden die Menschen, die ihrem Land fehlen, sozusagen unternehmerisch qualifiziert, um selbst als die „wahren Entwicklungshelfer“ für ihr Land tätig zu sein. Dafür werden sie hier qualifiziert und – egal ob Asylanspruch oder nicht – sie erhalten einen Rechtsstatus, der ihnen auch garantiert, in ihr Herkunftsland einzureisen, ohne ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland einzubüßen. Wir nennen das „Smart-Coop-Development“, eine intelligente Form, um lösungsorientiert, Menschen, Wirtschaft und Herkunftsland miteinander zu verbinden.
Willy Brandt sprach bereits vor Jahrzehnten von „Interdependenzen“ (wechselseitige Abhängigkeiten) und warb – bisher eher ohne wirksame Resonanz – für intelligente „Nord-Süd-Lösungen“.

Auch aus Eigeninteresse sollten wir es jetzt und rechtzeitig schaffen, „Vorsorge“ zu treffen, bevor neue Zuwanderer – diesmal aus großer Existenznot – an den Grenzen Europas erscheinen. Noch haben wir die Chance, die „Herkunftsland-Verantwortung“ einzufordern. Wenn größere Hungersnöte Wanderungs-bewegungen auslösen, kann man wohl kaum an eine „Herkunftsland-Verantwortung“ erinnern.

Entwicklungsgenossenschaften sind sicherlich nicht der einzige Weg zur Problemlösung, aber der einzige Weg, der uns die Möglichkeit einräumt, Zuwanderer mit der Frage nach ihrer „Herkunftsland-Verantwortung“ legitim anzusprechen.
        
               

17.07.2018

ICO in Genossenschaften - Könnte das funktionieren?



Presseveröffentlichung



Genossenschaften benötigen Finanzierungs-Innovationen

Sind dafür auch „ICOs“ in Kooperation denkbar und machbar?

Wer heute in Genossenschaft ein oder mehrere überzeugende Projekte realisieren will, steht vor der schier unlösbaren Frage, woher die Mittel dafür nehmen? Der MMW Bundesverband ist genau dieser Frage nachgegangen und konnte schnell feststellen: Neben Ratlosigkeit, bekam man lediglich zu hören, was und warum alles nicht geht. Sinnvolle Antworten blieb man schuldig.
Man macht es sich zu leicht, in den Etagen der Politik, einerseits das „Loblied“ pro Genossenschaften einzustimmen und andererseits – eher überrascht – zu tun, wenn man auf die möglichen Ursachen zu sprechen kommt, weshalb lediglich 0,2% der Genossenschaften dem Mittelstand zuzurechnen sind. Und wenn man dann noch die Frage aufwirft, wo die Ideen bleiben, um aus „Reden die Taten“ entstehen zu lassen und ob es dazu Ansprechpartner in Ministerien oder Parteien gibt, dann kann man allenfalls erwarten, dass man „Good will“ erfährt, aber keine konkreten Konzepte bestehen.

Da ist die Frage mehr als angebracht, ob man unter „Genossenschafts-Sektor“ lediglich kleine „Inseln“ versteht, oder ob man ob man bereit ist, Genossenschaften mindestens gleiche Chancen einzuräumen, um Innovationen in Erscheinung treten zu lassen, die Menschen wollen und an denen sie teilhaben möchten, weil sie über Nutzen und Sinn mitentscheiden wollen.

MMW hat – in Verbindung mit Experten unterschiedlichster Professionen und Erfahrungen – genau diese Fragen in einem Hearing ausgewertet und nach Lösungen gesucht, ob und wie Möglichkeiten bestehen, aktuell etwas zu bewegen oder ob man erste wiederum Jahre warten müsse, bis sich etwas in Richtung positiver Signale für interessante Genossenschaft-Projekt-Finanzierungen bewegen lässt.

Von besonderem Interesse war auch der Frage nachzugehen, welche Vorteile derzeitig ein Unternehmen hat, das nicht kooperativ ausgerichtet ist, sondern in den bekannten Rechtsformen einer GmbH oder AG eine größere Innovation – sozusagen im „Konkurrenz-Sektor“ unternehmerisch in Erscheinung bringen will.

Neben den eher fach- und sachbezogenen Fragen, wurden auch Fragen einbezogen, die man durchaus als politisch oder gesellschaftspolitisch für relevant halten könnte, wenn Projekte zur Finanzierung im „Komkurrenz-Sektor“ anstehen.
Dazu einige der wichtigsten gestellten Fragen:

A.   Woher kommen die Fördermittel (die eigentlichen Geldgeber)?
B.   Was geschieht mit dem Mehrwert, der sich aus solchen „Steuermittel-Finanzierungen“ ergeben?
C.   Was geschieht, wenn die Mittel nicht zu dem erhofften Erfolg führen, sozusagen „in Sand gesetzt“ werden?
D.   Wer beurteilt die Folgewirkungen der eingesetzter Mittel in Hinblick auf deren Auswirkungen und Förderlichkeit für Menschen und Gesellschaft?
E.   Werden besondere Anforderungen an die Antragsteller gestellt, die sich auf die Menschen beziehen, die für den oder die Antragsteller tätig werden?

Man kann sich des „Gefühls“ nicht ganz entziehen – so fasste einer der Wirtschaftswissenschaftler das Ergebnis zusammen – dass man seitens der Politik solche Fragen gern ausblendet, weil es einfach keine anderen „Angebote“ gibt. Es gibt keine Genossenschaften oder andere Kooperations-Unternehmen, die überhaupt Zugang zu solchen Programmen haben. Und weil das so ist, können solche – wichtigen Fragen – einfach schlichtweg nur ausgeklammert werden.

Zusammengefasst – so die Hearings-Teilnehmer - kann wohl gesagt werden:

a.    Alle diese Mittel speisen sich letztlich aus Steuern.
b.    Wenn die Mittel nicht zur Wirkung kommen, d.h. „vernichtet“ werden, müssen sie „ausgebucht“ werden, sofern auch bestehende „Schuldversprechen“ der Antragsteller nicht einbringbar sind.
c.    Eine Art „Folgewirkungs-Beurteilung“ wird eher sekundär gemacht. Es reicht eigentlich aus, dass die Mittelverwendung in den Kontext der jeweiligen Programme passt. Es gibt keine direkte Möglichkeit des Mittelgebers auf die – meist erst später erkennbaren – konkreten unternehmerischen Entscheidungen.
d.   Auch gibt es keine – zumindest keine relevanten und dann auch korrigierbaren – Einflussmöglichkeiten des Mittelgebers auf soziale Folgen, wie z.B. „Rationalisierungs-Entlassungen“.
e.    Verkürzt kann gesagt werden: Gewinne werden subventioniert und Verluste werden sozialisiert.

Recht sicher kann wohl gesagt werden: Im „Spielfeld Konkurrenzwirtschaft“ findet Jahr für Jahr ein enormer Transfer von Steuermitteln der Allgemeinheit in Richtung Individual-Vermögen von Wenigen statt. Und recht sicher kann man wohl auch sagen, dass davon eigentlich zu wenig im Interesse der Allgemeinheit zur Wirkung kommt. 

Konfrontiert man Politiker im persönlichen Gespräch, so wird das durchaus bestätigt, aber mangels Alternativen, kaum eine Korrektur dieser Situation zu erwarten ist.

Also dienen Fördermittel-Vergabe – zwar unbewusst, aber faktisch - letztlich auch dazu, zu verhindern, dass sich ein Kooperationssektor entwickeln kann, solange beim Zugang zu solchen Fördermitteln keine „Zugangs-Gleichheit“ für Genossenschaften besteht.

Die Idee, den Genossenschafts-Sektor z.B. im Mittelstand mehr Gewicht zu geben, bleibt eine Illusion, solange nicht speziell für diesen Sektor Förderung entwickelt wird, die auch so etwas wie einen Nachteilsausgleich beinhalten sollte.

Was würde nun aber anders sein, sofern man den Genossenschafts-Sektor tatsächlich gleichbehandeln oder gar – vorübergehend – „privilegieren“ würde?

Die größere Anzahl der Teilhaber und die nach innen wirkenden Kontroll- und Fördermechanismen lassen es als durchaus möglich erscheinen, dass mehr Verantwortlichkeit im Interesse des Ganzen geschieht. Wer sich für eine Genossenschaft entscheidet, um wirklich innovative Projekte in Erscheinung zu bringen, lässt vermuten, dass er oder sie offen sind, auch gesellschaftlich negative  „Folgenbeurteilungen“ zu vermeiden.

Wir sehen also, dass es viel Sinn machen kann, den kooperativen Sektor gezielt zu befördern, weil dadurch sehr wohl Impulse auf das Thema „Gesamtverantwortung“ auszulösen sind, was wiederum ermöglicht, so etwas wie ein „Werte- und Verantwortungsbewusstsein“ in der Konkurrenzwirtschaft systematisch anzubahnen.

Was ungelöst bleibt, ist dass es sich letztlich bei Fördermitteln stets um Steuermittel handelt. Die „Mittelgeber“ – also die Steuerzahler – können keinen direkten Einfluss auf die „Mittelverwendung“ (oder auch „Mittelverschwendung“) nehmen. Das ist und bleibt indirekt über die Ebene der Verwaltung gesteuert.

Immer noch irgendwie unbefriedigend, aber durchaus in die richtige Richtung weisend.

Und was bitte, so die – durchaus ernst gemeinte Frage – des MMW-Vorstandes Gerd K. Schaumann – an die „Experten, wäre eine Art „Ideal-Lösung“?

Die Antwort der Experten war verblüffend einfach: Alle diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn – auf kooperativer Basis – so etwas wie ein „Crowd-Prozess“ in Gang käme, denn „Schwarmfinanzierung“ beinhaltet Transparenz und jeder Teilnehmer entscheidet selbst, ob die Innovationen (Inhalte) seinen Interessen entsprechen. Die Verluste werden auch nicht „sozialisiert“ und die Gewinne nicht von wenigen „privatisiert“.

Und weil so etwas in Coop geschieht, ist es transparent und nachprüfbar, sofern es keine „Eintritt-Barrieren“ über zu hohe „Mindest-Zeichnungen“ gibt, was es unmöglich macht, dass jeder Mensch – gleich wie seine finanzielle Ausstattung ist – sich an diesen Projekten beteiligen könnte.

Eine besondere Form einer „Schwarm-Finanzierung“ ist ein ICO (Initial Coin Offering) und wird bisher lediglich von „Initiatoren“ genutzt, um ihre eigenen Unternehmen oder Projekte zu finanzieren. Zu Recht wird darauf verwiesen, dass Gelder, die in solche Angebote fließen recht hoch risikobehaftet sind.
Wenn jedoch die Teilnehmer selbst Einfluss auf und Kontrolle über den Einsatz und die Mittel ausüben könnten und an den Erträgen beteiligt wären, so die „Experten“, wäre das durchaus eine ideale Chance, um einen Kooperations- bzw. Genossenschafts-Sektor entstehen zu lassen, der auch zur Entstehung einer Coop-Mittelstandswirtschaft befähigt wäre.

Wird aus der konstatierten„ Krise und Kritik“ (wie oben aufgezeigt) in Richtung Mittelstandsgenossenschaften doch eher eine Lösung, vielleicht sogar eine sehr innovative?

Die Vertreter des – wohl weltweit – ersten „ICO“ in Coop-Form waren nicht nur gefragte Gesprächspartner der Experten, sondern erhielten auch für ihr innovatives Gesamtkonzept viel Zuspruch. Besonders die Idee, dass man sich bereits mit 1,00 Euro an dem Konzept beteiligen kann, war eine überzeugende Offerte, damit sich jeder Teilnehmer ein eigenes Urteil machen kann. (Für weitere Informationen siehe www.äequator.io)

Dem positiven Resümee der „Runde der Experten“ ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, so der MMW-Vorstand. Wir werden das Projekt „Aequator“ kritisch und konstruktiv begleiten, weil wir dringend innovative Projekte und Ideen in Deutschland benötigen, die mittels Genossenschaften umgesetzt werden können – trotz -  bestehender  Chancenungleichheit beim Thema Finanzierung. Jetzt haben die Bürger das Wort, selbst zu testen und zu votieren.

Verschiedene Teilnehmer erinnerten daran, dass vor 200 Jahren Friedrich Wilhelm Raiffeisen „Genossenschaften als Problemlöser“ einer Notlage (Kreditwucher) erfolgreich entwickelte. Vielleicht kann es gelingen – wenn auch erst 200 Jahre später – Genossenschaften zu einem „allgemeineren Problemlöser“ für einen bedeutsamen „Kooperations-Sektor“ zu machen: „Coop-ICO“ ist nicht begrenzt auf die Lösung wirtschaftlicher Themen. Auch im Öko-Sektor und Sozialbereichen gibt es viele Projektidee, die selbstorganisiert auf den Weg zu bringen wären.  
Und warum letztlich nicht auch einen „Förderfonds“ für kleinere Startups mittels „Coop-ICO“ aufbauen …

Die Anregung der Experten folgend, wird der MMW-Vorstand weitere Hearings zum Thema „Genossenschaften und Finanzierung“ durchführen und in diesem Zusammenhang auch über den Verlauf des „Aequator-Projektes“ informieren.
Der Vorstand des „Aequator-Projektes“ sicherte zu, regelmäßig zu informieren und für spezielle – verbandsoffene - „Hearings“ zur Verfügung zu stehen.

Wir als Verband – so der MMW-Vorstand – können uneingeschränkt alle an Kooperation und Genossenschaften interessierte Menschen auffordern, für 1,00 Euro Mitglied an diesem – erstmaligen und derzeit einmaligen – Projekt zu werden. Was wir jedoch nicht tun wollen ist,  Empfehlungen zu geben, um wieviel jeder Einzelne diesen Euro aufstocken sollte. Wer jedoch wirklich etwas in Sachen Kooperation, Genossenschaft „bewegen“ will, wird sicherlich auch Wege finden, sich von den Gremien der Projektinitiatoren, aus Medien oder von unabhängigen Beratern, Entscheidungshilfe zu holen.

Das Resümeee: Ohne Überzeugung, Sachverstand und Selbstverantwortung kann nicht wirklich eine „Miteinander-Gesellschaft“ entstehen, nach der sich inzwischen – stabil laut Umfragen – mehr als 60% der Menschen unseres Landes förmlich „sehnen“ …  
          
P-07-18



14.07.2018

Genossenschaften und Mittelstand


Presseveröffentlichung




Genossenschaften und Mittelstand

Nur 0,2 Prozent des Mittelstands sind Genossenschaften – das sollte sich ändern.

Wer heute in Deutschland nach einem mittelständischen Unternehmen sucht, das vielleicht sogar noch intensiv Forschung und Entwicklung im Unternehmenskonzept vorsieht, wird schnell feststellen, dass so etwas in der Rechtsform einer Genossenschaft nicht vorkommt. Eine wirklich ernüchternde Bilanz, die der MMW/CoopGo Bundesverband der Cooperationswirtschaft in einem Fach-Hearing „Mittelstand sucht Genossenschaften“ zur Kenntnis nehmen musste. Wir haben das Problem erahnt, jedoch in dieser Klarheit und Schlüssigkeit nicht erwartet – so das Resümee des MMW Vorstandes Gerd K. Schaumann.

Das „Raiffeisenjahr 2018“ war bisher eher ein Jahr des Feierns und des Selbstlobs. Das hat durchaus seine Berechtigung, hält aber einem kritischen Blick - vor allem in Richtung „Potenzialentfaltung“ - nicht Stand. Nichts gegen Feiern, so der Ausblick zahlreicher Referenten zum Hearing, aber wir würden uns wünschen, wenn man sich jetzt mehr auf die Zukunftsfähigkeit des Genossenschafts-Sektors orientiert. Und dort zeigten die teilnehmenden Mittelstandsforscher erhebliche Defizite auf.

Insbesondere zu den  Themenbereichen: Gründung – Konsolidierung – Finanzierung - Forschung und Entwicklung – Innovationen – Politikpräsenz – Attraktivität – Unternehmensführung – und Vorbildeigenschaften stellten alle Referenten übereinstimmend fest, dass bisher weder die Stärken noch die Schwächen einer kooperativen Rechtsform in Gesellschaft und Politik wirklich erforscht bzw. bekannt sind. Sie kritisierten vor allem, dass man – seitens der Verbände – sich fast ausschließlich auf das (rechtliche) Zustandekommen von Genossenschaft konzentriere. Was die Menschen jedoch benötigen, seien schlüssige und „belastbare“ Aussagen, worin die Vorteile einer Genossenschaft liegen, welches ihre besonderen Erfolgs-Potenziale sind und mit welchen speziellen Konzeptionen und Methoden die latent bestehenden „WirKraft-Vorteile“ in Wirkung zu bringen sind.

Eine Auswertung von Veröffentlichungen der unterschiedlichen Verbände im Genossenschafts-Sektor zeige, dass man sich zwar sehr intensiv mit der „Unternehmens-Struktur“ befasse, jedoch wenig dazu beiträgt, darzulegen, worin die Vorteile eines kooperativ wirkenden Unternehmens liegen - im Gegensatz zu einem Unternehmen mit eher „konkurrierend“ ausgerichteter Sichtweise – nach innen und nach außen.

Kurzum, die latenten unternehmerischen „Erfolgsfaktoren“, wie z.B. die Förderung von Selbstverantwortung, Selbstbewusstsein oder Selbstorganisation werden kaum thematisiert. Es wurden Zweifel geäußert, ob eine Dominanz der „Struktur-Verliebtheit“ wirklich dazu beitragen kann, dass sowohl der „Startup-Bereich“, wie auch bestehende Unternehmen anzusprechen sind, sich ernsthaft mit einer „Alternativ-Lösung“ Genossenschaft versus GmbH oder AG auseinanderzusetzen.

Die Zahlen im Genossenschaftsbereich sind eigentlich ernüchternd genug:

2017 kamen gerade einmal (netto) 3 (drei!) Genossenschaften hinzu.

Der Anteil an Genossenschaften am gesamten Mittelstandsbereich beträgt bescheidene 0,2% (!). Geht man davon aus, dass von den ca. 8.000 bestehenden Genossenschaften etwa 50 % den Bereichen Banken, Wohnungsbau, Landwirtschaft, etc. zuzurechnen sind, repräsentieren etwa 4.000 Genossenschaften diesen Anteil von 0,2 % Genossenschaften.

Es wurde eingehend diskutiert, welches das angemessene Potenzial sei, mit dem Genossenschaften im Mittelstand vertreten sein sollten.
Ausgehend davon, dass Genossenschaften wohl die einzige Rechtsform mit kooperativer Ausrichtung sind, einigte man sich auf 3 Zielgrößen:

A. Kurzfristig sollte ein %-Satz von 1% angestrebt werden. Das entspricht einem „Faktor 5“ und würde bedeuten, dass es ca. 20.000 Genossenschaften geben müsste (4.000 x 5)
B. Mittelfristig sollte ein %-Satz von 5% angestrebt werden. Das entspräche ca. 100.000 Genossenschaften.
C. Längerfristig – das entspräche etwa einem Zeitraum bis 2025 sollte der Anteil an Genossenschaften bei 10% liegen. Damit würde sich die Anzahl der Genossenschaften auf tendenziell 200.000 Unternehmen zubewegen.

Bei diesen Zahlen wird deutlich, wie weit der Genossenschafts-Sektor bereits ins Hintertreffen geraten ist, bzw. vor welchen Herausforderungen Politik und Verbände wirklich stehen.

Eingedenk solcher – ernüchternden - Zahlen wird auch verständlich, weshalb man Genossenschaften bisher kaum wirklich als „Erfolgs-Story“ feiern kann, zumindest nicht, um sie als eine feste Größe im Mittelstandsbereich zu etablieren.

Die Mittelstandsforscher begrüßten die Initiative von MMW ausdrücklich, endlich an Hochschulen und Universitäten Studienfächer bzw. Fachbereiche für Kooperationswissenschaften bzw. Kooperationswirtschaft einzurichten, weil nur so gewährleistet werden kann, dass ein Umdenken in Richtung mehr Kooperation statt Konkurrenz erfolgen kann und auch das für Kooperationsunternehmen notwendige Management ausgebildet wird.
Die Wissenschaftler prognostizierten staatlichen und privaten Hochschulen eine gute Perspektive, vor allem um sich mittels eines neuen und attraktiven (Kooperations-) Profils aus einem immer stärker werden „Verdrängungswettbewerb“ zu lösen.
 
Der gesamte Genossenschafts-Sektor – so die Experten – ist bisher wenig darauf ausgerichtet, den Mittelstandsbereich kooperativ mitzugestalten. Als Beispiel diente die Frage der Finanzierung von innovativen Unternehmensprojekten.

Man war sich einig, dass Genossenschaften besondere Probleme haben bei der Kapitalbeschaffung, sowohl beim Eigen- wie auch beim Fremdkapital.

Es dürfte nicht ausreichen, pauschal einfach alle Bemühungen, einen Eigenkapitalaufbau zu schaffen, recht oberflächlich als „Kapitalanlagegenossenschaften“ zu bezeichnen und diese pauschal zu stigmatisieren. Es gibt sicherlich auch „Problemfälle“, meist verursacht von einem Management, das eigentlich über keine nachvollziehbare und erfolgsbezogene Konzeptionen und oftmals auch über zu wenig Managementkompetenz verfügt, solche Projekte mittels eines Kooperations-Unternehmens erfolgreich umzusetzen.

Wer jedoch eingedenk solcher „Möchtegern-Spielarten“ meint, sich mit dem Grundproblem „Kapitalaufbau“ und Qualifikation nicht mehr befassen zu müssen, hat entweder keine Fähigkeit oder Bereitschaft zur wirklichen Problemlösung oder es ist ihm einfach gleichgültig, ob und wie es gelingen kann bzw. muss, den Genossenschafts-Sektor im Mittelstand wirklich zu platzieren, zumindest – zunächst - mit einem relativ bescheidenen Anteil von 1% bis 10%.



Erstaunt zeigte sich auch einige der Teilnehmer über eine recht problematische Tendenz der Presse, beim pauschalen Ruf nach mehr „Reglementierung“ durch Staat und Verbände. Eher seien jetzt konstruktive Lösungen seitens Regierung und Parteien gefordert, endlich – der Besonderheit des Sektors entsprechend – Voraussetzungen zu schaffen, um Genossenschafts-Projekte finanzierbar zu machen.

Verbraucherschutz ist gut für Verbraucher, aber Teilhaber an Genossenschaften sind nun einmal keine Verbraucher. Und eine Genossenschaft, die Beteiligungschancen für viele Menschen eröffnet, ist deshalb nicht automatisch ein Unternehmen, das irgendwelche „Anlagen“ für Kapital oder Vermögen anbietet.

Wie wäre es – zumindest zusätzlich – die Perspektive zu eröffnen, dass mehr Genossenschaften im Mittelstand auch etwas mit einer veränderten Sicht zur Vermögensverteilung zu tun haben könnten und solche Unternehmen Voraussetzungen schaffen  können, damit mehr Menschen eine Unternehmens- Teilhabe eröffnet würde, um Einfluss auf die Unternehmenspolitik nehmen. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung sind Unternehmen nicht hoch genug einzuschätzen, in denen die betroffenen Menschen Mitgestaltungsrechte haben.

Was aus Sicht der Menschen jedoch offensichtlich fehlt, ist der „ganz normale Umgang“ sich dem Thema „Teilhabe“ an Genossenschaften interessiert und informiert zu nähern. Hier scheint es an Aufklärung zu fehlen, jedoch nicht aus Sicht von Verbrauchern, sondern von Teilhabern. Warum nicht analog - dem bewährten Prinzip der Selbstorganisation im Arbeitssektor folgend – im Genossenschaftssektor ebenfalls mehr Selbstorganisation zu ermöglichen?

Wer – wie in den letzten Jahren geschehen – den Verbraucherschutz massiv mit  Mitteln stärkte, sollte kreativ genug sein, ähnlich auch eine Art „Teilhaber-Schutz“ für den Genossenschaftssektor zu schaffen. So wie die Mitwirkungsrechte von Gewerkschaften den Unternehmen im „Konkurrenzsektor“ eher genützt als geschadet haben, wäre auch zu prüfen, ob im Selbstorganisations-Sektor Genossenschaften eine „Vereinigung für Teilhaber“ aufzubauen und deren Arbeit – zumindest in der Anfangsphase - staatlich zu befördern.

Statt mehr staatliche Reglementierung und mehr verbandliche Bürokratisierung, die beide eigentlich nichts bzw. wenig Konstruktives zur Entwicklung des Genossenschaftssektors beitragen können und nur Mehrkosten verursachen, wären folgende Wege eher zielführend:

A. Der staatliche Sektor entwickelt – auch für Genossenschaften - stimmige Förderprogramme zur Finanzierung von Startups, Forschung und Entwicklung, sowie allgemeine Unternehmensentwicklungen.

B. Die Verbände im Genossenschaftssektor gehen über das „Senden“ von Strukturinformation zu Genossenschaften hinaus und bieten überzeugende und spezielle „Werkzeuge und Instrumente“ an, mit denen die „WirKraft-Vorteile“ erkennbar und erfolgreich umsetzbar sind.

C. Es kommt zu einer „Genossenschafts- und Kooperations-Allianz“ von Regierung, Parteien und Verbänden, deren Aufgabe es sein sollte, den gesamten Genossenschafts-Sektor zu befähigen, mindestens – kurzfristig – einen Anteil von 1% Genossenschaften im Mittelstand zu erreichen, was einer Zielgröße von etwa 20.000 Genossenschaften entspricht.

D. Die Selbstorganisationsfähigkeit des Genossenschafts-Sektors wird systematisch ausgebaut. Das beinhaltet zugleich Aufklärung und Qualifikationen für Teilhaber und potenzielle Teilhaber in Genossenschaften.

E. Es wird – unter paritätischer Beteiligung von Politik – Verbänden – Vertretern der Teilhaber – eine Institution „Genossenschafts-Parlament“ eingerichtet. Dessen vordringliche Aufgabe es sein sollte, unser Land endlich aus dem genossenschaftlichen „Dornröschen-Schlaf“ zu befreien und Voraussetzungen zu schaffen, um wieder an die Spitze des europäischen Genossenschaftswesen zu kommen. Dazu wird zunächst empfohlen, an eine – möglichst nichtdeutsche Universität – einen Forschungsauftrag zu vergeben, das Genossenschaftswesen auf EU-Ebene vergleichbar zu machen und im Rahmen eines „Stärke-Schwäche-Vergleichs“ erste Handlungsempfehlungen für das Genossenschafts-Parlament zu geben.

Das Fach-Hearing wurde übereinstimmend als eine wichtige Positionsbeschreibung des deutschen Genossenschaftssektors gesehen. MMW greift – so abschließend der Vorstand – die vielen Anregungen des Hearings gern auf und sichert zu, daraus entsprechende politische Initiativen zu entwickeln. Im Rahmen von MMW wird geprüft, einen Fachausschuss „Genossenschaften und Mittelstand“ einzurichten, zu dessen Mitwirkung – neben Vertretern aus Wissenschaft und Praxis auch Vertreter von Parteien und Verbänden – nicht nur aus dem Genossenschafts-Sektor - eingeladen werden.    

PV: 07-2018


16.05.2018

Bürgergenossenschaften – Vereine und Gruppen sind ideale Partner



Auf den ersten Blick könnte es nach „Spannung“ aussehen. Ist es aber nicht, denn beides ergänzt sich vorzüglich.

Warum?
Ein Grund ist, dass in den Vereinen sozusagen die Mitglieder „abschmelzen. Waren 1990 immerhin 62% der Bundesbürger Mitglied in wenigstens einem Verein, sind es heute „nur“ noch rund 44%. Trotzdem, es gibt in Deutschland rund 600.00 Vereine.

Prof. Ulrich Reinhardt (BAT-Stiftung für Zukunftsfragen) erkennt folgende Herausforderungen für Vereine um eine Trendumkehr und mehr Zukunftsfähigkeit: „ Der demografische Wandel wird das Vereinsleben ebenso beeinflussen wie die ständige Zeitkonkurrenz zwischen Alltag, Konsum und Kommerz, Familie und Freunden, Medien- und Mußebedürfnisse. Er bringt es auf den Punkt:

·         „All dies wird zu einem Umdenken in den Vereinen führen“ …

Und genau für dieses „Umdenken“ bietet sich die Zusammenarbeit mit einer Bürgergenossenschaft an.

Vereine konzentrieren sich auf – je nach Bereich – eher sportliche, kulturelle, sozial-karikative oder ähnlich definierte Angebote. Das ist gut und wichtig, scheint aber (noch) nicht das zu sein, was Bürgern ebenfalls am „Herzen“ liegt. Und Vereine sind begrenzt darin, wenn sie quasi-gewerblich wirken wollen.

So ist sicherlich vielen Vereinsvorständen die Situation bewusst, dass sie eigentlich die Beiträge erhöhen oder die Angebote reduzieren müssten. Aber beides würde nur die Attraktivität schmäler, somit zu Mitgliederverlusten führen, was sie wiederum vermeiden wollen. Die „Katze“ scheint sich in den „Schwanz“ zu beißen …  

Eine Lösung könnte sein, wenn regionale Vereine und  regionale Bürgergenossenschaft intelligent kooperieren.

Nehmen wir ein Beispiel für „SmartCoop“: Wenn es gelänge, den Vereinsmitgliedern „vorzurechnen“, dass ihr Mitgliedsbeitrag zu einem Zusatznutzen führen würde, der wahrscheinlich wesentlich höher ist als der zu zahlende Beitrag. Das ginge z.B. wenn die Vereine Mitglied der Bürgergenossenschaft werden und am Zustandekommen solcher Vorteile gemeinsam wirken. Außerdem könnte eine Bürgergenossenschaft durchaus auf die Idee kommen, eine „Vereinsverwaltung“ gegen Leistungsentgelt anzubieten. Vorstände in Vereinen „stöhnen“ zu Recht über die „Bürokratie im Ehrenamt“, Steuererklärung inklusive. …

Es gibt vielfältige Arten und Formen von solchen Kooperations-Erfordernissen.

Gute Kooperationsverträge zwischen Bürgergenossenschaft und Vereinen, sowie Bürgergenossenschaft und örtlichen Dienstleistern (Steuerberater, Rechtsanwälte, IT, etc.), könnten viele Vorteile bringen, die gleichermaßen von Mitgliedern in den Vereinen, wie auch der Bürgergenossenschaft zu nutzen sind.

Das Bündnis Vereine und Bürgergenossenschaft macht nachhaltig SINN.     

11.05.2018

Bürgergenossenschaft – Wenn vorsorgen und versichern, dann bitte intelligent („Prevention-Coop“)



Bereichsbezogene Einleitung zum dem Buchprojekt: Bürger- genossenschaften

Wir sind uns durchaus darüber im Klaren, dass die Themen „Vorsorge und Versicherung“ umstritten sein könnte, vor allem wenn man es mit einer Bürgergenossenschaft verbindet. Das mag im Modell „Bürger-Sozial-Genossenschaft“ auch so sein. Aber wir gehen bei „Bürgergenossenschaft“ davon weg, einfach ungelöste Themen zu ignorieren, weil sie irgendwie nicht in unser „Weltbild“ zu passen scheinen. Man kann durchaus die Meinung vertreten, dass eigentlich niemand eine „Versicherung“ benötige, weil ein wirklich bewusster lebender Mensch bei der Vokabel „Zufall“ den Kopf schütteln könnte. Nun, um diesen „Zufall“ herum hat sich ein großes Wirtschaftsfeld breit gemacht, das von den Themen „Angst“, „Risiko“ „Unsicherheit“ und „schlechtes Gewissen“ gut lebt.
Fast jeder Bürger hat eine oder mehrere Versicherungen „eingekauft“ oder besser sich „verkaufen lassen“. Wir wagen die Prognose: Würde man die gesamten Versicherungspolicen der Bürger einer Gemeinde zusammenlegen und auswerten, sowie die Bürger nach ihren Erfahrungen im Umgang mit Versicherungen befragen, käme etwa folgendes Ergebnis heraus:

A.   Ein großer Teil der Versicherungen wäre einfach unnütz, weil das, was Bürger damit eigentlich erreichen wollten, nicht erreicht wird.
B.   Daraus ergibt sich auch der Umkehrschluss, dass ein möglicherweise erwünschter „Bedarf“ ungedeckt ist, wie Versicherungsfachleute das nennen würden.
C.   Versicherungen bestehen, die irgendwann einmal abgeschlossen, aber nie auf aktuelle Entwicklungen hin angepasst wurden, also schlichtweg überflüssig sind.
D.   Viele Bürger von „Schadensfällen“ – aus welchen Gründen auch immer – „genervt“ sind und die ihnen zustehenden Rechte nicht optimal wahrnehmen (können) oder wahrgenommen haben.
E.   Die gesamten Versicherungsbeiträge entweder überhöht oder teilweise sogar unnötig sind. Wahrscheinlich wären Einsparungen von 30-50% zu erreichen, wenn man sich „intelligent“ versichern würde.

Es lohnt sich aus vielen guten Gründen, dass sich Bürgergenossenschaft – mindestens vorteilsfrei – mit dieser Thematik ernsthaft befassen …


07.05.2018

WIRMarkt - Das „virtuelle Kaufhaus“ einer Bürgergenossenschaft



WIRMarkt - Das „virtuelle Kaufhaus“ einer Bürgergenossenschaft

Vor allem in ländlichen Regionen, wird beklagt, dass besonders ältere Menschen oder Menschen mit geminderter Mobilität, kaum mehr in der Lage sind, die wichtigen „Waren des täglichen Bedarfs“ zu decken. Bäcker, Einkaufsladen, Fleischerei, das alles ist in vielen Dörfern schon ganz verschwunden. Was geblieben oder eher gekommen ist, sind „fahrbare All-Anbieter“, die einmal in der Woche – an mehreren Halteplätzen – solche Waren anbieten. Zu selten, zu wenig frisch, zu geringe Auswahl, zu teuer. Das sind die Äußerungen der Bürger, die darauf angewiesen sind, von diesen Angeboten Gebrauch zu machen.
Manche können ausweichen, sie kennen jemand, der sie mitnimmt oder sie nutzen den Bus, was aber auch wiederum für viele ältere oder gebrechliche  Menschen unmöglich ist.

Dieser Zustand ist mit dafür verantwortlich, warum ländliche Regionen immer mehr an Attraktivität verlieren.

Wir zeigen, dass dies nicht so bleiben muss. Eine regionale oder örtliche Bürgergenossenschaft könnte solche Leistungen u.a. anbieten.
Etwa einen „Laden“ eröffnen?
Nicht unbedingt, zumindest keinen „Dorfladen“, wie die, die eigentlich nie funktioniert haben, weil sie nicht anders arbeiteten wie die „Mobil-Anbieter“. Preise, Vielfalt und Frische bleiben bei jedem Dorfladen wohl ein Problem … 

Das „Konzept „WIRMarkt - Virtuelles Bürgerkaufhaus“ könnte eine echte Alternative sein.

02.05.2018

Bürgergenossenschaften – Das WIR „revitalisiert“ die Raiffeisen-Idee …




Die Verfasser der  Arbeitsgruppe cooptrans Bürgergenossenschaften haben den Genonachrichten exklusiv  einen Auszug aus ihren Arbeitspapieren  zur  Verfügung gestellt, den wir hier in stark gekürzter Fassung vorstellen.   
Eine gleichlautende coopgo Seminarreihe sowie eine Buchveröffentlichung sind  in Vorbereitung.
Der coopgo Ratgeber Bürgergenossenschaften wird im Herbst 2018  unter der ISBN 978-3-947355-21-1 in der igenos Schriftenreihe:
In guter Genossenschaft als Band 1 erscheinen.

Die Fusionswelle der Genossenschaftsbanken geht uns alle an. Woche für Woche kommen neue Verschmelzungspläne  an das Tageslicht. Die Muster sind immer die gleichen. Die Abwicklung ist automatisiert. Die Auswirkungen für die Genossenschaftsmitglieder auch. Mit jeder Verschmelzung wird eine Genossenschaft im Genossenschaftsregister gelöscht und das genossenschaftliche Vermögen abgezogen. Diese „genossenschaftliche Umlagerung“  des Genossenschaftsvermögens kann eine Bürgergenossenschaft verhindern.

Ja es kommt noch schlimmer,  die Genossenschaftsmitglieder werden nicht über die möglichen  Alternativen zur Fusion aufgeklärt. Genossenschaftsvorstände schaffen mit Horrorszenarien und  Blankovollmachten Mehrheiten und Tatsachen.  Aus der Sicht von igenos handelt es sich hier um einen Verstoß gegen das § 25 UmwG. Demzufolge  sind Vorstände und Aufsichtsräte noch 5 Jahre nach der Fusion für entstandene Vermögensschäden haftbar.
Immer wieder werden Fragen von mehr oder weniger hilflosen  Bankgenossen gestellt, dass die Verschmelzung „ihrer“ Bank droht oder gerade in Gang ist und dass sie sich in dieser Situation nicht nur recht hilflos fühlen, sondern auch nicht den Eindruck haben, der „Übermacht“ der Verbände gewachsen zu sein. Letzteres gilt auch für betroffene Mitarbeiter und Vorstände. Aber wem gehört eigentlich unsere Genossenschaftsbank?

Politik und Genossenschaftsverbände sind sich einig, dass der Genossenschafts-Gedanke in Zukunft insbesondere auch deshalb von großer Bedeutung ist, damit das bevorstehende Zeitalter der „Digitalisierung“ sich nicht gegen die Menschen wendet, sondern ihnen Nutzen bringt. Genau diese Digitalisierung des Geldverkehrs ist eine Ursache warum viele Bankfilialen geschlossen  und kleinere Genossenschaftsbanken wegen angeblich mangelnder Rentabilität zur Fusion gezwungen werden.
Es entsteht schnell der Eindruck, dass eine zentral vorgegebene Verbandspolitik  deutlich mehr Gewicht hat, wie die Einhaltung genossenschaftlicher Grundprinzipien. Welche internationale Unternehmensberatung hat die BVR  Strategien entwickelt oder nach dem „paste & copy Prinzip“  übernommen. Anscheinend konnten die Berater keinerlei Rücksicht auf das Genossenschaftsgesetz nehmen, weil sie dieses offensichtlich nicht kannten.  Hierfür gibt es zahlreiche Belege.
Sofern man wirklich glaubt, dass Genossenschaftsmitglieder – möglicherweise mangels qualifizierter Fähigkeiten – nicht zu informieren oder offen einzubeziehen wären, um beurteilen zu können, ob „ihre“ Genossenschaft quasi „aufgelöst“ wird (Verschmelzung bedeutet dies faktisch), sollte man ernsthaft darüber nachdenken, ob die Form einer Genossenschaft wirklich (noch) die richtige Rechtsform ist. Oder wird die Rechtsform Genossenschaft hier missbräuchlich genutzt um die Genossenschaftsmitglieder vom Vermögen ihrer Genossenschaft auszuschließen. Oder werden die Genossenschaftsmitglieder aber auch Vorstände und Aufsichtsräte vorsätzlich „dumm gehalten“?

Der genossenschaftliche Förderauftrag ist nicht abstrakt, sondern in der Bundestagsdrucksache V 3500 genau definiert.

Es ist an der Zeit, wieder den „Weg frei zu machen“, sich daran zu erinnern, dass auch im genossenschaftlichen Bankenbereich die Mitglieder im Mittelpunkt der Geschäftspolitik stehen müssen. Das müssen auch die Auftragsforscher der genossenschaftlichen Institute endlich begreifen.
Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, hier tätig zu werden. Die Frage muss gestellt werden, ob es nicht z.B. eines eigenen „Genossenschaftsgesetzes für Banken“ bedarf. Auch die Rolle der „Bafin als Erfüllungsgehilfe“ der Verbände sollte einmal kritisch überprüft werden.

Das Genossenschaftsrecht gilt derzeit für alle Formen von Genossenschaften. Damit geben die Genossenschaftsbanken quasi vor, was auch für andere Genossenschaftsformen Anwendung finden muss. Die Anforderungen zur Qualitätssicherung sind dafür ein Beispiel. Auch diese spricht für eine gesonderte gesetzliche Regelung für Genobanken, die auch bei anderen Genossenschaften für hohe Kosten sorgen.

Aus der Sicht von Verbandsstrategen mag es Sinn machen, erkannt zu haben, wie man das Genossenschaftsprinzip „Unteilbarer Fonds“ ganz legal nutzen kann, um zu einem „exponentiellen Vermögenszuwachs“ zu kommen. Wie nun aber die Genossenschaftspraxis auf die aktuelle Veröffentlichung von Volker Beuthien umgeht, wird sich zeigen.

Aus genossenschaftlicher Sicht scheint es alles andere als legitim zu sein, durch „Desinformation, Verschweigen und andere subtile Formen“ Geschäftsstrategien auf dem Rücken der Mitglieder auszutragen.  Ein Beispiel sind die Fonds für allgemeine Bankrisiken.  Auf diese Fonds hat die BVR Sicherungseinrichtung im Fall einer Bankenkrise direkten Zugriff.  Diese Fonds werden angelegt, ohne die Mitglieder über diese Gewinnkürzung  zu informieren und  sind nicht in der Satzung der Genossenschaft verankert. Warum sollen Genossenschaftsmitglieder bundesweit für die Spekulationsgeschäfte  der DZ Bank haften?  Zumindest die Genossenschaftsverbände sollten wissen, dass allein die Generalversammlung über die Gewinnverteilung entscheidet. Unter Genossen sollte es keine Geheimnisse geben.

Um Musterprozesse zu vermeiden, ist es  dringend geboten, dass der Gesetzgeber hier – zum Schutze der Mitglieder – tätig wird. Diese Forderung liegt bereits seit dem 23.März 1889 auf Wiedervorlage.

Und schlussendlich müssen die Mitglieder wieder zum wirklichen Souverän über „ihre“ Genossenschaft werden, zumindest wenn es um „Sein oder Nichtsein“ „ihrer“ Genossenschaft geht. Und darum geht es bei jeder Verschmelzung!
Das mag den (beteiligten) Genossenschaftsverbänden nicht gefallen. Aber darum geht es eher nachrangig.
Hier steht mehr auf dem Spiel als nur Verbandsinteressen. Hier geht es letztlich um das „Ansehen des deutschen Genossenschaftswesens aktuell und zukunftsbezogen“ schlechthin.
Solange keine gesetzliche Reglungen bestehen, ist es deshalb dringend geboten, Abwehrstrategien zu entwickeln, die die Rechte der Mitglieder zu mehr Wirkungskraft verhelfen.
Aufklärung über die Mechanismen, die die „federführenden Geschäftsstrategen“ der Verbände einsetzen, ist ebenso geboten, wie das Aufzeigen von Alternativen, die zur Verschmelzung bestehen.
Dann geht es darum, wirtschaftlich sinnvolle und tragfähige Alternativen zu einer Verschmelzung anzubieten.

Eine Antwort könnten Bürgergenossenschaften sein.

Wenn ein „Raiffeisen-Jahr-2018“ wirklich Sinn machen soll, dann muss es über das hinausgehen, was Friedrich Wilhelm Raiffeisen damals begonnen hat. Wenn wir es schaffen, sagen zu können:


dann haben sich alle Mühen wirklich gelohnt. Dazu sind neue, richtungsweisende Impulse jetzt wichtig!

Das Konzept  „Bürgergenossenschaft“  soll und kann dazu dienen.

  • Das auf der Grundidee von Raiffeisen aufbauende „Darlehnskassen-Konzept“ hatte einen eindeutigen Förderzweck: Die Mitglieder der Darlehnskassen vom  „Zins-Wucher“ zu befreien. In einer Niedrigzinsphase ist das kein Thema.
  • Die heutigen Volksbanken stehen zwar in dieser Tradition, sie wollen oder können jedoch inzwischen  keinen wirklichen Förderzweck mehr darstellen.
  • Ähnlich wie damals, ist der  ländliche Raum  auch heute ein Thema. Trotz vieler Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, die ländlichen Räume attraktiv zu gestalten. Die Antwort von Raiffeisen wäre heute ebenfalls eine genossenschaftliche: Die Gründung von Bürgergenossenschaften!  Und Raiffeisen hätte sich dabei kaum damit zufrieden gegeben, den Zustand etwas „erträglicher“ zu gestalten. Er hätte wohl eine grundsätzlichere Lösung angestrebt. Und diese heißt dann: Wirtschaftliche und soziale Aspekte eng miteinander zu verbinden.
  • Und weil Friedrich Wilhelm Raiffeisen klug genug wäre, hätte er auch gesehen, dass seine „Raiffeisenbanken“ von „Konzentration“ bedroht sind. Diese Art von „Weg-Verschmelzen“  den ländlichen Raum weiter schwächt, statt stärkt.
  • Die zur Verschmelzung anstehende Volks-oder Raiffeisenbank kommt zu der Auffassung, dass es nicht unbedingt erforderlich ist, die Bank zu verschmelzen, weil davon die Mitglieder nur Nachteile haben. Sie prüft ernsthaft, die „Bank-Lizenz“ aufzugeben und sich ggf. in eine Bürgergenossenschaft umzuwandeln.

Wir wollen uns zunächst darauf konzentrieren, welche Maßnahmen „vor Ort“ zu ergreifen wären.
Dazu gehört z.B. zu prüfen, in welchem Umfang eine Bürgergenossenschaft – nützlich sein könnte, um

  • eine Verschmelzung entweder zu verhindern oder
  • zumindest für die betroffenen Bankgenossen fair und offen ablaufen zu lassen. …

Die Aufgaben einer Bürgergenossenschaft sind – standortbezogen – ganzheitlich, die einer Genossenschaftsbank eher partiell, aber es gibt wichtige „Schnittmengen“ und Synergien füreinander!

Zunächst wäre es Aufgabe einer Bürgergenossenschaft – die einen  ganzheitlichen Anspruch zur Entwicklung des jeweiligen Raumes (Kleinstadt, Gemeinde) erhebt – zu erkennen, dass ein „Weg-Verschmelzen“ der örtlichen Volksbank dazu führt, dass eine weitere Schwächungdes betreffenden ländlichen Raumes eintritt!
Bürgergenossenschaften könnenihr Einzugsgebiet  positiv entwickeln oder revitalisieren. Ein Beispiel, eine genossenschaftliche  Gaststätte, vielleicht mit integriertem Dorfladen. Der gemeinsame Einkauf oder die Produktion von Energie, Car- und Werkzeug Sharing,  das Angebot haushaltnaher Dienstleistungen,  der Bau von Seniorenwohnanlagen. Aber es  fängt auch mit kleinen Dingen an. Mit der Unterstützung bei der elektronischen Steuererklärung, der Seniorenbetreuung oder sinnvollen Beschäftigungsmaßnahmen von Geflüchteten. Ein interessantes Beispiel  ist die Bürgergenossenschaft Weingarten.
Bürger-Genossenschaften – unsere  Genossenschaft bleibt vor Ort

und ändert nur  den Geschäftszweck. So bleibt das Geld im Dorf.
Drei grundlegende Probleme ergeben sich aus jeder „Weg-Verschmelzung“einer Volksbank:

  1. Der betroffene ländliche Raum wird geschwächt.
  2. Die Mitglieder der zu verschmelzenden Volksbank übertragen – „kostenlos“– ihr Vermögen an die aufnehmende Bank. Es gibt keine langfristige Bestandsgarantie für den Geldautomaten.
  3. Das „kostenlos“ übertragene Vermögen der Mitglieder bringt für die Bankgenossen nur (Vermögens-)Nachteile,für die aufnehmende Bank jedoch (fast) nur Vorteile und für die betroffene Region ergeben sich ebenfalls Nachteile, weil dieses Vermögen – nach den derzeitigen Erkenntnissen – ebenfalls nicht mehr in der Region zur Verfügung steht.

Bei der Gründung der Bürgergenossenschaft  sollten die Genobankmitglieder des entsprechenden Einzugsgebiets zusammenarbeiten  und zum Mitmachen und aktiver Mitgestaltung auffordern.

Es ist dringend notwendig, das vor allem viele Bankgenossen dem Gründungs-Team der Bürgergenossenschaft angehören. Hier ist eine große Koalition angebracht. Egal ob Bürgermeister, Lehrer  oder Kirchenvertreter vor Ort – jeder der sich für die Erhaltung seiner Genossenschaft einsetzen möchte wird gebraucht.  Die Arbeitsgemeinschaft Bürgergenossenschaft kann dann die Mitglieder der Genossenschaftsbank direkt ansprechen und gemeinsam ein Konzept entwickeln,  um das gemeinsame Genossenschaftsvermögen zu retten.

Wenn 75%  der Bankgenossen dem Konzept der Bürgergenossenschaften  zustimmen, kann eine Satzungsänderung vorgenommen  und der Geschäftszweck der entsprechenden Genossenschaftsbank geändert werden.  Das Bankgeschäft wird verkauft, der Geschäftszweck wird abgeändert. Die Zweck der Genossenschaft – die Mitgliederförderung – bleibt bestehen.
Die Bürgergenossenschaft sollte gleichzeitig einem zweiten Prüfungsverband beitreten. Auch drüber müssen die Mitglieder abstimmen.
Das Genossenschaftsvermögen ausgewählter Fusionskandidaten wird unter www.geno-bild.de  aufgelistet. Die hier vorgestellten Fusionskandidaten  sind derzeit unter besonderer Beobachtung.

Literaturhinweis:  igenos Reihe Genossenschaftspraxis
Band 3 ISBN  978-3-947355-13-6  Mogelpackung Genossenschaftsbank. Wo Genossenschaft draufsteht, sollte auch Genossenschaft drin sein. Ab Juni 2018 im Buchhandel – ab Ende Mai direkt beim Autor.

Quelle: www.genonachrichten.de  vom 30.04.2018 (Auszug)

Hinweis: Wir veröffentlichen den Beitrag, weil er zeigt, wie wichtig in Zukunft Bürgergenossenschaften sein können, besonders wenn Sie ganzheitlich denken, und beginnen den „WirKraft-Gedanken“ aktiv zur Entfaltung zu bringen