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*Innovative
Genossenschaften und Kooperationen* |
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Medien Machen Wirtschaft |
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- Die
Medien-Dialoge - |
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Hinweis: Die Medien-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) bieten Journalisten, Reportern, Medienagenturen, etc. Impulse
für ihre Arbeit im Interesse von mehr kooperativen o. genossenschaftlichen
Perspektiven. Die Medien-Dialoge sind kostenfrei, sofern
uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung
des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich,
um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch)
geringfügig angepasst bzw. gekürzt werden. Danke für die Mit-Gestaltung
einer Kooperations-Gesellschaft. |
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Die Essenz
der Fragen |
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Unser Journalistenbüro beschäftigt
sich mit Genossenschaften, die in die öffentlichen Schlagzeilen geraten sind.
Wir gehen den Spuren nach, wie solche Probleme vermieden werden können, denn
sie schaden letztlich dem Ruf der Genossenschaften in der Öffentlichkeit.
Egal, ob der Verbraucherschutz „reklamiert“ oder selbsternannte Anwälte nach
neuen Mandanten „fischen“, immer scheint das Problem dieser Genossenschaften
darin zu bestehen, dass die Mitglieder der Genossenschaften nicht wirklich
gefördert werden. …. Aber genau das ist doch das „Herz“
jeder Genossenschaft. … Weil es für Genossenschaften auch
die Pflicht zur Qualitätsprüfung gibt, haben wir diesbezüglich recherchiert.
Wir waren erstaunt, dass für die Wirtschaftsprüferkammer – die für die
Qualitätsprüfung zuständig ist – die Mitgliederförderung nicht die
geringste Rolle spielt. … Ist das Absicht oder Versehen? Und
wer wäre dafür zuständig, das zu ändern? … |
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Die Essenz
der Antworten |
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Eine wirklich interessante Frage.
In der Tat, die öffentliche Kritik an Genossenschaften konzentriert sich –
mehr oder weniger deutlich – letztlich immer auf das gleiche Problem: ·
Die
Mitgliederförderung ist unzureichend oder fehlt gänzlich! Das führt zu folgender seltsamer
Entwicklung: ·
Prüfungsverbände
bestehen die „Qualitätsprüfung“ der Wirtschaftsprüferkammer, weil für die
Kammer die Mitgliederförderung der Genossenschaften absolut keine Rolle
spielt! Es wäre wirklich eine lohnende
„Reportage“, den Grund zu finden, weshalb das so ist. Also fragt einfach bei den Parteien
nach, beim Bundeswirtschaftsministerium und bei den Länderaufsichten über das
genossenschaftliche Prüfungswesen, was der Grund dafür ist und wie dies
endlich zu ändern wäre. … Eine Möglichkeit könnte z.B. sein,
der Wirtschaftsprüfer-Kammer die Zuständigkeit für Qualitätsprüfungen von
Genossenschaftlichen Prüfungsverbänden gänzlich zu entziehen. .. Übrigens noch ein kleiner Hinweis
dazu. Das Problem ist weder neu noch unbekannt. Seit die Wirtschaftsprüferkammer
für die Qualitätssicherung zuständig wurde (Anfang 2000), hat sich an den
Prüfungskriterien für Prüfungsverbände nichts geändert: ·
Die Mitgliederförderung
ist und bleibt für die Qualitäts-Prüfung von Prüfungsverbänden ohne
jegliche Bedeutung! Das wäre etwa so, als ob der TÜV Autos
prüft, die keine Motoren haben … Es gäbe dazu 2 Lösungswege: A. Endlich die Mitgliederförderung der Genossenschaften - als
besonderen Bestandteil der Qualitätsprüfung für Prüfungsverbände – seitens
der Wirtschaftsprüferkammer auszuweisen, oder B. Die Qualitätsprüfung der Genossenschaftlichen
Prüfungsverbände komplett und speziell außerhalb der
Wirtschafts-prüferkammer neu zu gestalten. Nur so kann das verhindert werden,
was ihr zu Recht rügt: ·
Dass einige Genossenschaften
in den Medien (leider oftmals) für negative Schlagzeilen sorgen. Und der
Grund dafür? Prüft es bitte selbst nach: ·
Fast alle
„auffälligen Genossenschaften“ geraten deshalb in die „Schlagzeilen“, weil
deren Mitgliederförderung nicht funktioniert!
Also sollten Journalisten damit
beginnen, sich mehr für die Mitgliederförderung von Genossenschaften
zu interessieren. Diese „Bitte“ geht natürlich auch
an die „Politik“, denn auch dort scheint diesbezüglich entweder tiefe
Ahnungslosigkeit zu herrschen oder der Einfluss der „Verbände-Lobby“ - die nicht
unbedingt Interesse an wirklicher Mitglieder-Förderung zu haben
scheint - ist überragend gut. … Gern stehen wir für eine
Weiterführung des Dialogs zur Verfügung. … Wir freuen uns auf eure Antwort! GenialCoop –
Unser Körper zeigt, dass dies möglich ist … |
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Redaktion: AG Medien-Dialoge im SmartCoop
Forschungsinstitut (SCFI) der „ThinkTank“ im Bundesverband MMW
e.V.(Cooperations- und Genossenschafts-Wirtschaft) www.bundesverband-mmw.de
– info@medien-machen-wirtschaft.de o. info@menschen-machen-wirtschaft.de |
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Unsere Berater in Sachen Quanten-Management: FIKW
(ForschungsInstitut Kooperativer Wandel) des IWMC Quanten-Instituts - Internationale Wissenschafts- u.
MedienCooperation für angewandte Quantenphysik - Kontakt: info@quanteninstitut.de |
GENOSSENSCHAFTEN sind wesentlich mehr als nur eine weitere Unternehmensform - Ihr ERFOLG lebt von und mit engagierten MENSCHEN ... Modernes GenossenschaftsWesen versteht sich als IMPULSGEBER - FORUM - RATGEBER für eine wirklich FASZINIERENDE IDEE, die Viele und Vieles bewegen kann und wird ... - Dass das geht und wie das geht, wollen wir gemeinsam entwickeln! NEU: Sie können uns Ihre Fragen stellen ...
Willkommen
18.05.2022
Alle wirklichen Probleme von Genossenschaften haben stets die gleiche Ursache: Die Mitgliederförderung. Aber genau die fehlt bei der Qualitätsprüfung seitens der Wirtschaftsprüferkammer!
28.06.2021
Mitgliederförderung - Ein "zweischneidiges Schwert"?!
Mitgliederförderung – Ein „zweischneidiges Schwert“?!
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*CoopGo-Dialoge* Beiträge zu einer zukunftsfähigen
Genossenschafts-
und Kooperations-Theorie |
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Thema: |
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Mitgliederförderung
– Ein „zweischneidiges Schwert“?! |
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Intro – (Die Essenz zahlreicher ähnlicher Fragen bzw.
Hinweise) |
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Es klingt gut: ·
Die Förderwirtschaft der Mitglieder einer Genossenschaft ist sozusagen
„System-Voraussetzung“, um diese Rechtsform zu wählen. Also eigentlich „alles klar“, ohne
Mitgliederförderung kann: ·
Weder eine
Genossenschaft gegründet werden, noch darf ·
eine
Genossenschaft ohne Mitgliederförderung als Rechtsform bestehen bleiben. Aber
es sieht nur „klar“ aus, denn was und
wie zu „fördern“ ist, darüber streiten sich sozusagen die (Rechts- und
Steuerrechts-) Gelehrten. … Unklar bleibt also: ·
Was
genau ist diese Mitglieder-Förderung,
wo beginnt sie, wo endet sie, wie wandelt sie sich und welchen Einfluss hat
sie auf die Leistungsfähigkeit einer Genossenschaft. … Als ob das nicht schon genügend
„Auftrag und Aufgabe“ für Genossenschaftsverbände wäre, es ist dennoch nur
ein „Ausschnitt“ des Gesamt-Themas mit Namen, wie z.B.: ·
Kooperativer
Wandel ·
Kooperative
Intelligenz ·
Ganzheitliche
und nachhaltige Kooperations-Verantwortung ·
Genossenschaft-2.0,
etc. Interessant ist, dass vor allem
jüngere „Geno-Starter“ auf diese Situation aufmerksam machen. … Von besonderem Interesse war für sie
vor allem, warum es scheinbar keine Rolle spielt, wie eine Genossenschaft
sich gegenüber ihrer „Mit-Welt“ darstellt … |
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Die „CoopGo-Dialoge-Sicht“ |
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Treffender könnte man
eigentlich nicht umschreiben, dass es dringend einer neuen, d.h.
zeitgemäßen „Genossenschafts-Theorie“ bedarf! Würden wir diese Situation
verkürzt zusammenfassen wollen, könnte man durchaus sagen: A. Genossenschaften
werden derzeit (politisch) als (fester) Bestandteil der
Konkurrenz-Gesellschaft angesehen, sind sozusagen, „Teil des alten
Systems“. B. Genossenschaften
sind (noch) keine „besondere“ Rechtsform, auch wenn es zunächst so zu
erscheinen vermag. C. Sie
sind jedoch „gestaltungsfähig“ (wie andere Rechtsformen auch), sich über ihre
(alte) „Innen-Sicht“ hinauszubewegen. D. Es
könnte sich – über kurz oder lang – jedoch in zahlreichen Genossenschaften
die Einsicht durchsetzen (müssen), dass die „Mitgliederförderung“ nur
deshalb entsteht, weil entsprechende Erträge aufgrund der „Außenbeziehung“
entstanden. Daraus sollte die Frage entstehen, woraus genauer resultierten diese Erträge? E. Jede
Genossenschaft „steuert“ – entweder bewusst oder unbewusst – Angebot und
Absatz, also ihre Erträge, die wiederum dem Nutzen der Mitglieder dienen
(Förderung der Mitglieder). F. Somit
könnte sich – aus dieser „nutzenden“ Mitgliedschaft – durchaus die Frage stellen,
z.B. die Erträge getrennt auszuweisen, nach ·
Erträge, die nachhaltig und ganzheitlich
Nutzen stiften und ·
Erträge, die das nicht tun. … G. Bei
Genossenschaften, die z.B. mittels dieser Rechtsform-Entscheidung „Sonder-Vorteile“
(z.B. Steuern, etc.) erreichen, könnte durchaus die Einsicht wachsen, einen
Teil dieser „Rechtsform-Vorteile“ in einen „Kooperations-Fonds“ oder
eine „Kooperations-Stiftung“ einzubringen, um z.B. „Geno-Starter“
zu fördern. Wir betonen ausdrücklich,
dass wir uns erst ganz am Anfang grundlegenderer Debatten befinden, die
sozusagen als „Weckruf“ dienen sollen, einen Wirtschafts- oder
Gesellschafts-Sektor mit Namen „Selbstorganisation des Kooperativen
Wandels“ zu entwickeln. … Schon jetzt dürfte deutlich
sein: H. Die
über 200 Jahre „alte“ Genossenschafts-Theorie (Raiffeisen /
Schulze-Delitzsch) hält uns unnötig „gefangen“, um dem Anspruch einer neuen
Zeit und vor allem der Überzeugung junger Mitglieder in Genossenschaften
(Geno-Starter) zu entsprechen. … Es fehlt das „WOW-Gefühl“ und
die Identifikation mit dem WIR, das jetzt dringend benötigt wird, um Zukunft
gemeinsam zu gestalten. In diesem Sinne werden auch
die Begriffe ·
„Staatsaufsicht“ / „Staatskontrolle“ und ·
„Zwangsmitgliedschaft“ (in
Verbindung mit „Mehrwert“) zur Diskussion und
Disposition stehen … Die Diskussion beginn – so
zeigen die „Dialoge“, beginnt „Fahrt“ aufzunehmen. … |
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Unsere Dialogpartner: CoopGo-Arbeitskreis Geno-Starter |
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Kooperative Intelligenz – Unser eigener Körper zeigt, dass es geht … |
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Hinweis:
Wir veröffentlichen hier lediglich Auszüge aus unseren Antworten. |
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Redaktion:
FG CoopGo-Dialoge im SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) dem
ThinkTank des Bundesverbandes MMW e.V. (www.bundesverband.de) |
31.03.2021
Mitgliederförderung – Zwischen Sinn und Blödsinn?!
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Der
Genossenschaftskommentar - Ein Leitfaden für die Praxis |
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Frage: |
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Wir erleben derzeit eine wahre Flut
von Versprechungen, was alles unter dem Begriff „Mitgliederförderung“ zu
sehen ist. Ich bin selbst im Aufsichtsrat einer Genossenschaft und werde von
zahlreichen Mitgliedern unserer
Genossenschaft ständig bedrängt, unsere Mitgliederförderung erheblich
auszuweiten. Unlängst war ich bei einem „Beratungsgespräch“ anwesend, weil
ein Bekannter von uns, der zahlreiche Immobilien hat, von einem „Berater“
angesprochen wurde und einen Beratungstermin hatte. … Ich hatte den Eindruck, auf einem „Förder-Basar“
zu sein, denn es gab fast keinen Bereich, der angeblich nicht „förderfähig
wäre. Alles zum Wohle der Mitglieder, auch das noble Firmenfahrzeug oder die
Mitglieder-Weiterbildung im „Ferienparadies“. Natürlich fehlten die „Bioküche“
und andere „Wohltaten“ nicht. Und der „Gründungsspaß“ sollte über 10.000 Euro
kosten. Ziemlich viel für das Ausfüllen von einigen „Gründungs-Vordrucken“. … Ich hätte den Preis ja noch verstanden,
wenn es eine „gesicherte“ Zusage für die „Förderung“ gegeben hätte. Auf die
Frage des anwesenden Steuerberaters meines Freundes, nach der „Belastbarkeit“
der Beratungsempfehlungen, wurde auf das Genossenschaftsgesetz und auf
Kommentare dazu verwiesen. Insbesondere ein Herr Peutin wurde zitiert. Der
sei eine große Nummer im Genossenschaftsbereich. … Der Steuerberater verwies
immer wieder auf die „ungesicherte“ „Steuerlage“ hin, es gäbe bisher dazu
keine gesicherte Rechtsprechung. …. Was soll ich nun glauben? Habe ich
als „Aufsichtsrat“ etwas falsch gemacht oder sind da „Scharlatane“ unterwegs,
die nicht wissen, was sie tun: · Man provoziert den Gesetzgeber und
trägt vielleicht dazu bei, das Genossenschaftsrecht einzuschränken. … Wie sollte man sich verhalten? |
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Antwort: |
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Wir kennen die Thematik inzwischen recht gut und wundern uns
schon, für wie naiv manche „Kunden“ und „Genossenschaftsberater“ die Gesetzgeber
halten, die gerade jetzt die ganz normale „Wirtschaftsförderung“
(pandemiebedingt) mit hohen zusätzlichen Milliarden-Krediten „am Leben“
erhalten müssen. Das muss von den Steuerzahlern letztlich aufgebracht werden.
Zur gleichen Zeit verkünden „umherziehende“ Verkäufer den „leichten Weg zum
Steuersparen“ zur Sicherung des „Vermögenswachstums“ – vorrangig für bereits „sehr
gut Betuchte“, wie man landläufig sagen würde. … Dies hat nichts mit einem „Genossenschaftskommentar“ zu tun,
könnte man einwenden. Das sieht aber nur auf den ersten Blick so aus, denn
wie Juristen wissen, wird bereits in den Anfangssemestern Rechtswissenschaft
gelehrt, dass „Recht“ auch „politisch“ ist. Manche sprechen „von zu Normen
geronnener Politik“. … Natürlich kennt man auch den Unterschied zwischen „Legitimität“
und „Legalität“. Nehmen wir einmal an, dass jemand meint, es könne zur
Mitgliederförderung gehören, z.B.: ·
Einen
überdurchschnittlich großen Sportwagen für die Genossenschaft anzuschaffen,
um die Kinder von Mitgliedern zur Schule zu fahren; ·
Weiterbildung
müsse in Mallorca oder in USA erfolgen; ·
Die moderne „Bioküche“
und die „Bio-Nahrung“ für die „Familie der Mitglieder“ anzuschaffen; ·
Das in die
Genossenschaft eingebrachte Haus komplett zu sanieren etc. . So oder ähnlich, die „Verkaufs-Idee“ eines „pfiffigen“
Genossenschaftsberaters. Das alles schreibt man „abstrakt“ in die Satzung und
konkretisiert es über eine „Förderrichtlinie“ der Genossenschaft. Recht zeitnah dürfte es zu einer „Umsatzsteuer-Prüfung“ kommen.
Die Frage ist angemessen, mit welchen „Gesetzen oder Richtlinien“ dieser
Steuerprüfer wohl ausgestattet ist? Wir vermuten, er ist mit Steuergesetzen, Steuer-Richtlinien
und Arbeitspapieren der Oberfinanzdirektion (OFD) ausgestattet. Er oder sie
hat Listen mit sog. Vergleichswerten zur „Angemessenheit“ dabei. Die
Steuerprüfung wird sich an der zentralen Frage dieser „Angemessenheit“
orientieren und - wahrscheinlich in zwei Richtungen gehend - zunächst so
lauten: ·
Wie wäre der
Vorgang aus der Sicht eines Vergleichs mit anderen Unternehmensformen zu
beurteilen? Sind Sportwagen, Weiterbildung in USA, Bio-Küche, Haussanierung,
etc. schon „beurteilt“ worden? ·
Wie sind diese
Situationen – abweichend – bezogen auf die Besonderheit einer Genossenschaft –
unter Berücksichtigung der Spezifik „Mitgliederförderung“ – zu sehen? Wir fassen zusammen: ·
Es spricht
natürlich nicht dagegen, eine „komfortable“ Mitgliederförderung „auszuweisen“.
Das macht sich gut in der Situation „Verkauf einer Beratungsleistung“. Aber ist das auch im Interesse des Genossenschaftsgedankens und
der Mitgliederförderung allgemein? Nichts spricht dagegen, die Mitgliederförderung – der Grundgedanke
der Genossenschafts-Idee – latent den jeweilig konkreten Momenten einer
jeweils konkreten Genossenschaft – anzupassen, um die „Wirtschaft“ (der
Genossenschaft und deren Mitglieder) zu fördern. Wir haben jedoch Bedenken, dies als eine Art „Vertriebskonzept“
aufzubauen und zu popularisieren, weil man bereits hiermit zum Ausdruck bringt,
eben diese „Einfall-Entscheidung“ oder anders ausgedrückt, die
unterschiedlichen Situationen (zwischen Genossenschaften) überhaupt nicht
berücksichtigt zu haben. …. Auch wenn es zunächst („vertriebstechnisch“) Sinn machen könnte, die
Mitgliederförderung zu „standardisieren“, wird das später – z.B. bei einer
Betriebsprüfung oder einem Urteil des Finanzgerichtes – sich wahrscheinlich
als erheblicher Nachteil herausstellen können: ·
Es ist eher
unwahrscheinlich, dass man bereits vor Gründung oder auch während des
Gründungsvorganges genau gewusst zu haben, wie im Einzelfall die jeweils
konkrete Genossenschafts-Situation aussehen werde. … Es sollte nachdenklich machen, weshalb der Gesetzgeber (GenG)
ausgerechnet den „zentralsten“ Unterschied dieser Unternehmensform zu anderen
Formen, sozusagen das „Herzstück“ einer Genossenschaft - die
Mitgliederförderung - eben nicht besonders konkretisiert, sondern es bei (abstrakten)
Hinweis in § 1 GenG bewenden lässt, eine „Genossenschaft“ zu definieren: Zunächst die – alte – Fassung, die seit Entstehung des GenG – 5/1889
(RGBL1,55) bestand: ·
„Gesellschaften
von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs
oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb
bezwecken …“ (sind Genossenschaften) Die seit 17.07.2017 geltende Fassung (BGBL 1 S. 2541) lautet nunmehr: ·
„Gesellschaften
von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet
ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder
deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen
Geschäftsbetrieb zu fördern (Genossenschaften), erwerben die Rechte einer
"eingetragenen Genossenschaft" nach Maßgabe dieses Gesetzes.“ Bei einem Vergleich beider (aktuell bestehenden) Formulierungen könnte
man zu folgenden Ergebnissen kommen: A. ·
Der Erwerb oder
die Wirtschaft soll durch „soziale und kulturelle Belange“ – in der gleichen
Genossenschaft - ergänzt werden. oder ·
Es sollen nunmehr auch
(solche) Genossenschaften entstehen können, die die sozialen oder
kulturellen Belange ihrer Mitglieder fördern. Eine andere Interpretation könnte jedoch z.B. lauten: B. ·
Genossenschaften,
die dem Erwerb oder die Wirtschaft dienen, sollen auch (also zusätzlich)
die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder wahrnehmen. |
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Redaktion: AG Genossenschaftskommentar- in Verbindung
mit - SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) „ThinkTank“ des MMWCoopGo (Bundesverbandes
für die gesamte Cooperatins- u. Genossenschaftswirtschaft) i.V.m. Experten
und Fachleuten des Bereichs Genossenschaften. Auf dem Blog https;//Genossenschaftskommentar.blogspot.com
veröffentlichen wir Auszüge unserer Arbeit. Mail: info@menschen-machen-wirtschaft.de |
