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Wer Mitglied in einer Genossenschaft sein möchte, sollte auch bereit
sein, Verantwortung zu übernehmen. Ohne Selbstverantwortung kann Genossenschaft
kaum funktionieren. Banken und einige Wohnungsbaugenossenschaften zeigen,
wohin das führen kann. Wer sich als „Mit-Unternehmer“ versteht – und dabei
geht es bei Genossenschaft - wird „bestraft“, wenn er seine Verantwortung
vernachlässigt oder an Dritte „delegiert“. … |
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Der Mensch steht im
Mittelpunkt – Das ist CoopGo … |
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Frage: Manchmal haben wir den
Eindruck, dass sich „Genossenschafts-Gründer“ als „bessere Menschen“ fühlen.
Es mag sein, dass Genossenschaften dafür sorgen, dass sich keine „Kapitalherrschaft“
bildet, dass sich das (Privat-) Vermögen nicht weiter zugunsten Einzelner verschiebt.
Aber das ist uns zu wenig. … Für uns ist Genossenschaft
wirklich Kooperation zwischen Menschen, mit Menschen, für Menschen. Wie kann man erkennen, ob die „Manager“
von Genossenschaften begriffen haben, dass der Mensch im Mittelpunkt steht? Für uns ist Genossenschaft
auch Übernahme von Verantwortung für das Ganze, also eine Wirtschaft mit
Verantwortungskultur. Wie kann man erkennen, ob die „Manager“
von Genossenschaften begriffen haben, dass unser aller Leben im Mittelpunkt
steht? … |
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FragestellerIn:
Mitglieder einer politischen Jugendorganisation |
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Antwort: Eine Genossenschaft ist
eigentlich nichts anderes, als eine (weitere) „Rechtsform“. Wer sich statt
für eine GmbH für eine Genossenschaft – oder auch umgekehrt – entscheidet,
ist deshalb kein „besserer“ oder „schlechterer“ Mensch“. Der oder die
Gründer treffen zunächst nur die Entscheidung, wer der „Eigentümer“
des von allen Menschen erwirtschafteten Vermögens wird. Bei einer „GmbH“
gehört dies Vermögen den Gesellschaftern, bei einer Genossenschaft, den
Mitgliedern. Und weitere wesentliche Unterschiede sind nicht zu
vernachlässigen, wie z.B.: ·
Wer
entscheidet über die Unternehmenspolitik, wie z.B. Standortverlegungen,
Fusionen, Kooperationen mit anderen Unternehmen, die Art und Qualität der
Unternehmensführung, den Grundlagen des Entlohnungs- oder Managementkonzeptes,
usw. … Der wohl entscheidende
Unterschied zu einer Genossenschaft, liegt bei dem (gesetzlichen) Förderauftrag
zugunsten der Mitglieder. Wir betonen „gesetzlich“, weil natürlich auch eine
GmbH nicht vergisst, seine „Eigentümer“ zu fördern. Das machen diese (auch
ohne Förderauftrag) schon selbst recht gut. … Fairerweise sollte man sagen: ·
Auch
eine GmbH könnte sich einen besonderen „Förderauftrag“ geben. … Formulieren wir mal so: In einer GmbH haben nur die (Kapital-)
Eigentümer die Möglichkeit, wesentliche, wichtige, also grundlegende
Unternehmensentscheidungen zu treffen. Sie können, müssen aber nicht die „Nichteigentümer“
in solche Entscheidungen einbeziehen. … Die gesetzlichen Möglichkeiten
in einer Genossenschaft sind diesbezüglich nicht anders, nur eben wird nicht
nach „Beteiligungshöhe“ (Kapitalanteil), sondern nach „Köpfen“ entschieden. … Wir wollen das nicht
vertiefen, möchten jedoch auf das „Kaduzierungs-Prinzip“ bei einer GmbH hinweisen. Vereinfach gesagt, kann durch
Kapitalerhöhung eine Verschiebung der „Stimmverhältnisse“ erreicht werden,
was bei einer Genossenschaft ausgeschlossen ist. … Wir wollen keineswegs eurer (skeptischen)
Fragestellung ausweichen, weil wir sehr wohl sehen: ·
In
vielen GmbHs gibt es – bezogen auf die Mitarbeiter - hervorragende Management-
und Führungskonzeptionen, weil man erkannt hat, wie wichtig z.B. ein gutes
Betriebsklima ist. Genossenschaften sind nur
bedingt diesbezüglich vergleichbar, weil es sowohl Mitglieder gibt, die
zugleich Beschäftigte sind, wie auch Beschäftigte, die keine Mitglieder sind.
Aus unserer Sicht, spricht
viel dafür, allen Beschäftigten zumindest zu eröffnen, auch eine
Mitgliedschaft zu erwerben, weil erst dann deutlich wird, dass man erkannt
hat, dass aufgrund der Identität von Beschäftigung und Mitgliedschaft, so
etwas wie eine „Selbstverpflichtungs- bzw. Selbstverantwortungskultur“
entstehen kann (besser entstehen muss). Denn genau wegen dieser „Identität“
können sich die zu erwartenden „Beteiligungs-Vorteile“ für beide
Seiten entwickeln. Grundsätzlich kann gesagt
werden: ·
Genossenschaften
haben – im Gegensatz zu anderen Rechtformen – einen wichtigen VORTEIL, den
sie aber bisher – entweder nicht erkannt haben oder aus „engstirnigen“
Gründen nicht erkennen wollen: ·
Identität
schafft Vertrauen und Vertrauen schafft Identität und
daraus entstehen die „WIR-KRAFT-VORTEILE“, die diese Rechtsform sogar
wirtschaftlich überlegen machen (bzw. machen könnte) Selbstkritisch ist jedoch
anzumerken, dass es bisher nur wenigen Genossenschaften wirklich gelungen
ist, diese „WIR-KRAFT-VORTEILE“ zu erkennen bzw. dann auch zu realisieren.
Es nützt wenig, über „WIR“ nur
zu reden, es muss auch erkennbar und spürbar von den (teilnehmenden) Menschen
nachvollzogen werden; nicht nur ab und zu, sondern kontinuierlich. Nehmen wir dazu – beispielhaft
– zwei „Branchen“. Sie sind genau wegen dieses fehlenden „Identitäts-Bewusstseins“
sogar in die öffentliche Kritik gekommen: ·
Genossenschaftsbanken und ·
Wohnungsbaugenossenschaften, vor
allem solche mit aktivem „Verkauf“ von Genossenschaftsmitgliedschaften. Wer Mitglied in einer
Genossenschaftsbank hat einfach keine erkennbaren Vorteile aufgrund
seiner Mitgliedschaft. Natürlich bekommt das Mitglied „Rendite“ für seine (streng
limitierten) Genossenschaftsanteile. Was aber wäre der Förderzweck?
Zumindest bei den angebotenen „Geldprodukten“ sind keine erkennbar…. Wer Mitglied einer
Wohnungsbaugenossenschaft wird, sucht eigentlich – zeitversetzt - vorteilhaften
(Miet-)Wohnraum oder möchte günstig Eigentum erwerben. Identitätsbildend wäre
es z.B., wenn solche (eigentumsorientierten) Wohnungsbaugenossenschaften mit
ihren Mitgliedern ein gemeinsames „Realisierungs-Konzept“ vereinbaren
würden. Und die Mitglieder, die kein Eigentum erwerben wollen? Für diese
könnte man z.B. einen separaten „Fonds“ bilden, der dazu dient, einen “Mehrwert“
in Form eines (erhöhten) „Auseinandersetzungsguthabens“ zu bilden. Was
keinen Sinn macht ist, am Ende der Mitgliedschaft einen Vermögens-Verlust
aufgrund der Mitgliedschaft akzeptieren zu müssen … Fassen wir zusammen: ·
Von
einer GmbH erwarten und realisieren eigentlich nur die (wenigen) Eigentümer den
Gesamt-Vorteil (Geld- oder Vermögenszuwachs). Damit das besser oder
optimal geschehen kann, müssen sie den
Beschäftigten davon einen Teil abgeben und eine Art „Wohlfühlklima“
bieten. Die wesentlichen Unternehmensentscheidungen treffen aber stets
die Eigentümer allein. ·
Bei
einer Genossenschaft kann das ähnlich oder auch anders sein. Auch hier gibt
es eine „Erwartenshaltung“ aufgrund der Beteiligung. Wer jedoch zugleich
Mitglied und Beschäftigte/r ist, also eine (tätige) Identität besteht, hat
ganzheitlich Einfluss, sofern er/sie das erkannt hat und realisieren will. … Was könnte nun ein
wesentlicher Grund sein, weshalb es Genossenschaften nur gelegentlich gelingt,
den zu erwartenden „Wir-Kraft-Vorteil“ tatsächlich wirksam werden zu
lassen? Ein Merkmal dürfte darin zu suchen
sein, dass bisher keine (ganzheitliche)Kultur des Förder-Vertrauens in
Genossenschaften entstanden ist. Oder vereinfacht gesagt: ·
„Wir
machen das FÜR euch“ ist das dominante Führungsprinzip ·
„Wir
machen das MIT euch“, wird bisher nicht als der eigentliche „Wir-Kraft-Motor“
nachvollzogen bzw. akzeptiert. Wer könnte – eher müsste -dazu
„Impulsgeber“ sein? Nun, eigentlich sollten das
die Genossenschaft- und/oder Prüfungsverbände sein. Wer sich jedoch deren
Selbstverständnis näher ansehen möchte, der sollte sich gelegentlich mal mit „Prüfungsberichten“
befassen. Prüfungsverbände versuchen
sich eher darin, sich als „Quasi-Wirtschaftsprüfer“ zu definieren, statt
sich auf sachkompetente „Mehrwert-Empfehlungen“ zu konzentrieren, was
die eigentliche Aufgabe wäre. Pflichtprüfung und Pflichtmitgliedschaft
sind auch deshalb in die „Diskussion“ gekommen, weil kaum erkennbar ist, dass
hier „Genossenschafts-Mehrwert-Experten“ in Aktion sind. Der Begriff „Betreuungsprüfung“
impliziert, dass latent ein „Wir-Kraft-Wissens-Transfer“ von Verband
zu Genossenschaft fließt und die Prüfung vor allem dazu dient, nachzuvollziehen
in welchem Umfange diese Erkenntnisse tatsächlich realisiert wurden oder
welche Gründe vorlagen, dies nicht umsetzen zu können. Der Mehrwert von
(genossenschaftlichen) Prüfungsberichten sollte sich vor allem auch nicht in „Statusfeststellungen“ erschöpfen, sondern
zu Beratungsempfehlungen führen. So gesehen ist auch eine
Qualitätssicherung durch eine Kammer für Wirtschaftsprüfungen – vorsichtig ausgedrückt
– nicht anderes wie ein „grandioses Missverständnis“. …. Wer über Wandel spricht,
sollte auch das eigentliche Problem beim Namen nennen: · Verhältnisse „fallen nicht vom Himmel“, sind
auch kein „Zufall“ oder ein „Versehen“. Verhältnisse haben Ursachen! Ja, man könnte nach dem „Staat“
rufen, Politiker oder Verbände kritisieren. Das hat man bisher gern getan. Und das daraus entstandene
Ergebnis kann jeder gern überprüfen. … Was
wäre also anders zu machen? Vielleicht den Menschen zu sagen,
dass Genossenschaft ohne Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
(Selbstverantwortung) nicht funktionieren kann. Wer Teilhaber an einem
Unternehmen wird (und dabei handelt es auch bei einer Genossenschaft), kann
und sollte seine „Verantwortung“ nicht delegieren, auch nicht an Verbände. Wer „JA“ zu (Genossenschafts-)
Beteiligung sagt (in welcher Form auch immer), muss das auch mit Inhalt
füllen, muss sich z.B. über die Geschäftspolitik informieren, muss sich – sozusagen
- aktiv „einmischen“. Und wenn er/sie erkennen, dass das nicht gewollt
oder erwünscht ist, sollte man Konsequenzen ziehen, kündigen und sich (gezielt, nicht „zufällig“) eine
Genossenschaft suchen, die solche Kriterien erfüllt. Nicht der Staat, schon gar
nicht Verbraucherberatungen, Anwälte oder Verbände sind aufgerufen, das für
den- oder diejenigen zu korrigieren, was der/die es hätte eigentlich selbst
machen können, selbst machen müssen. … Wir benötigen keine
Stabilisatoren für eine „Entantwortungskultur“, wir benötigen
Institutionen und Politiker, die für (mehr) Selbstverantwortung werben
und dazu auch Voraussetzungen schaffen, z.B. mit einer Art Selbstverwaltung,
besser Selbstorganisation, vielleicht sogar einem „Kooperations-Rat“
oder ein „Genossenschafts-Parlament“. … Wir
haben JETZT die Wahl ! Konkurrierendes
Chaos oder Cooperative Intelligenz? |
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„CoopGo-Dialoge“ (MMWCoopGo
Bundesverband der Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft e.V.) Hinweis: Wir
behalten uns vor, Fragen – zwecks besserer Lesbarkeit – redaktionell
anzupassen. |
GENOSSENSCHAFTEN sind wesentlich mehr als nur eine weitere Unternehmensform - Ihr ERFOLG lebt von und mit engagierten MENSCHEN ... Modernes GenossenschaftsWesen versteht sich als IMPULSGEBER - FORUM - RATGEBER für eine wirklich FASZINIERENDE IDEE, die Viele und Vieles bewegen kann und wird ... - Dass das geht und wie das geht, wollen wir gemeinsam entwickeln! NEU: Sie können uns Ihre Fragen stellen ...
Willkommen
GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden.
Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft.
Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann
Posts mit dem Label Bankgenossenschaften werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
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28.06.2020
Nicht jede Genossenschaft ist auch ein intelligenter „Coop“!
Labels: Kooperation, Genossenschaften, Gründung
Bankgenossenschaften,
EU-Harmonisierung,
Förderwirtschaft,
Genossenschaftsverbände,
Grundgesetz,
Menschen,
MitUnternehmer,
Selbstverantwortung
22.03.2018
Bürgergenossenschaften – Sogar die Geldversorgung kann dann ortsnah bleiben. (Teil 1)
Frage:
Könnten
Bürgergenossenschaften unsere Gemeinde attraktiver machen?
Unsere Antwort: Eindeutig JA.
Nichts ist belebender, als wenn die Bürger einer Gemeinde beginnen, sich selbst zu organisieren. Leider hat auch dazu die neue Bundesregierung nichts gesagt.
Immer wenn es darum geht, dass
Menschen beginnen könnten, zu erkennen, wie einfach und doch vorteilhaft es
ist, Selbstorganisation zu
praktizieren, sich in Genossenschaften oder Vereinen zusammenzuschließen,
glaubt „Politik“ an Bedeutung zu verlieren und weicht aus. Meint man vielleicht
die „Kontrolle“
über oder den „Einfluss“ auf die Menschen zu verlieren? …
Nun, solche Befürchtungen sind nicht
ganz unberechtigt, denn Kooperation ist
einfach intelligenter und vorteilhafter wie „Konkurrenz“, denn sie hebt z.B.
„künstliche“ Trennungen zugunsten von Effektivität und Effizienz auf.
Meinungsbildung und Umsetzung von
Beschlüssen, wird dann nicht mehr dem „Wahlkampf“ oder anderen Formen von „Rivalität“ ausgesetzt.
Wenn das Denken und Handeln im Rahmen von „Gegeneinander“ überwunden wird – wird
in der Politik, besonders in der Kommunalpolitik vieles einfach und schnell zu
realisieren sein. Dann bekommt Demokratie auch wieder Substanz.
Nicht die Ansicht einer einzelnen
Partei ist entscheidend, sondern ausschließlich
das Wohl aller Menschen.
Schauen man sich „kommunale
Wahlkämpfe“ an, dann erkennen man unschwer, was gemeint ist.
Ganz anders geht das – wohnortnah - mittels Kooperation und Selbstorganisation,
z.B. in Form einer Bürgergenossenschaft.
Eine Bürgergenossenschaft steht auch
nicht unter „kommunalen Aufsicht“, ein
Bremsklotz, der jeden engagierten Kommunalpolitiker schier zur Verzweiflung
bringen kann. Dieses Relikt (Aufsicht) verhindert,
dass wirklich wohnortnah Politik gemacht werden kann. Was „Gemeindeparlamente“ dürfen oder lassen müssen, ist genau
festgeschrieben. Nur wenig davon berührt die eigentlichen Bürgerinteressen.
Lebenswichtige Bereiche der Menschen
werden nach „ortsfern ausgelagert“, finden – fernab vom Wohnort der Menschen
statt (Landtag oder Bundestag). Deshalb
findet Kommunalpolitik auch recht wenig Interesse bei der Bevölkerung. Man
diskutiert und beschließt eigentlich eher „Nebensächliches“. Erst auf
Landesebene beginnt sich das zu ändern. …
Dazu einige Beispiele:
Ob die Straßenbeleuchtung eine Stunde länger an bleibt oder nicht, dafür
„erregen“ sich die Fraktionen in Kommunalparlamenten oft stundenlang. Und
letztlich geht es nur noch darum, von welcher
Partei die „Beschlussvorlage“ eingebracht wird. Nicht die Qualität der Initiativen hat
Vorrang, sondern der Absender (Partei x oder y). Das führt dann zu so
„unfassbaren Komödien“, dass man sich nie sicher sein kann, ob das Beste für
die Bürger oder der „Sieg“ einer Partei im Vordergrund steht.
Im Rahmen von bürgerschaftlicher Selbstorganisation, also in einer Bürger-Genossenschaft
gibt es diese Form von „Lagerbildung“ nicht. Natürlich ist auch dort wohl nicht
ganz auszuschließen, dass sich partielle Gruppeninteressen ausbilden. Aber
letztlich können alle Mitwirkenden insgesamt direkten Einfluss auf das Ergebnis
nehmen. …
Bedeutender als die „Beleuchtungsdauer von Straßenlaternen“
dürfte zweifellos sein, dass die Bürger zu Fragen, wie z.B. Schule (nicht nur
die Räume, sondern auch die Inhalte), Medizinische- oder Pflegeversorgung, über
berufliche Perspektiven ihrer Kinder, oder über ähnlich wichtige Themen beraten
und beschließen möchten. Das ist – wenn überhaupt – nur sehr begrenzt in der
Kommunalpolitik möglich. Und wenn die Bürger letztlich mühsam eine Bürgerversammlung durchgesetzt haben,
um solche Themen zu diskutieren, dann erkennen sie schnell, dass ihnen die „Selbst-Gestaltungs-Hoheit“ fehlt.
Menschen in Bürgerversammlungen können quasi beschließen, was sie wollen, nur
wenn die Mehrheit des Kommunal-Parlaments sich dieses Votum zu Eigen macht, beginnt
sich der Bürgerwille langsam in Bewegung zu setzen. Von einer Realisierung ist
man immer noch weit entfernt. Hat die Bürgerversammlung zu Themen votiert, die
nicht der kommunalen Zuständigkeit entsprechen, kann dies allenfalls dazu
führen, dass der Antrag an Fraktionen oder Parteien im Land oder Bund
„überwiesen“ wird. Dort konkurriert er dann meist mit vielen (ähnlichen)
Anträgen aus anderen Regionen. Da auch meist notwendige Mittel erst beschafft
werden müssen, können leicht Jahre
vergehen, bis eine Lösung geschaffen wird. …
So etwas stimmt Bürger nicht gerade
„euphorisch“. …
Natürlich gibt es einen Gemeindehaushalt. Aber der ist nicht
nur finanziell begrenzt, sondern gibt auch keinen Spielraum für Projekte und
Lösungen, die wirklich dem Anliegen der Bürger entsprechen.
Werden wir dazu mal „extrem
praktisch“ und wählen folgende Situationen, die zugleich den „Nerv“ vieler
Bürger tangieren und zeigen, welche (zusätzlichen) Möglichkeiten sich für
„Bürgergenossenschaften“ eröffnen. Dies gilt nicht nur bezüglich einer zeitnahen Realisierung von Projekten,
sondern der Art der Problemlösung.
Situation
1:
Der Ort ist inzwischen ohne jedwede
Möglichkeit zur Deckung der Mittel des täglichen Bedarfs für die Bewohner. Es
gibt weder Bäckerei, noch Fleischerei oder ein Ladengeschäft. Vielleicht für
jüngere Menschen kein Problem. Sie haben eigene Autos oder nutzen Busse. Aber
für viele ältere Menschen, gar für pflegebedürftige oder behinderte Menschen,
ist ein Ort ohne Einkaufsmöglichkeiten
schon ein großes Handicap.
Situation
2:
Die
Grundschule, der Kindergarten und der Hort in einer Gemeinde werden geschlossen. Die Begründung: Die Nutzerzahlen
sind zurückgegangen und man müsse deshalb „Fusionieren“. Die Eltern der
Gemeinde sehen große Probleme …
Situation 3:
In
der Gesamt-Gemeinde (oder Kleinstadt mit mehreren Ortschaften) wird die
Sekundarschule geschlossen.
Die Kinder müssen nunmehr in eine „Mittelpunktschule“ gehen. Die Schulweg-Zeiten
werden dadurch für viele Kinder um täglich mehr als 2 Stunden länger. Oft
müssen die Kinder sogar mehrmals
umsteigen. Viele Eltern überlegen, den Wohnort zu wechseln …
Situation 4:
Die
örtlichen Filialen der Volksbank in der Gesamt-Gemeinde sollen geschlossen
werden. Begründung:
Man müsse fusionieren, so sagen die Informationen der Bank. Dazu soll die
kleine Volksbank mit einer größeren Volksbank (in der 30 Km entfernten Stadt)
verschmelzen. Den Mitgliedern der kleineren Volksbank wird natürlich gesagt,
dass sich für sie nichts ändern werden, ihre Mitgliedschaft würde unkompliziert
auf die größere Bank übertragen. …
Nun werden einige Leser – durchaus
verständlich – anmerken, dass die gewählten
Beispiele irgendwie nicht zusammen zu passen. Vor allem taucht die Frage
auf, was diese 4 Situationen mit der Gründung von „Bürgergenossenschaften“ zu tun haben. Auf den ersten Blick scheint
es, dass nur Situation 1-3 Sinn machen, um zur Gründung einer
Bürger-Genossenschaft zu kommen.
Seien Sie bitte nicht erstaunt, wenn
wir behaupten, dass gerade Situation 4
den besonderen „Charme“ für eine Bürger-Genossenschaft haben könnte. …
Warum dies so ist, werden wir
eingehend in Teil 2 unseres
Beitrages erläutern.
(Literaturhinweis: Gern gegeben wir dazu
eine Literaturempfehlung: Das Taschenbuch mit dem Titel „Unsere Volksbank soll fusionieren“ (Autor: Georg Scheumann, Verlag
UDG eG) kann direkt über www.igenos.de
oder über www.coopgo.de
bestellt werden. Für potenzielle Planer von Bürgergenossenschaften, sollte es
unbedingt ausgewertet werden.)
(Gern
können Sie „TransCoop“ Ihre Fragen zusenden. Wir werden unsere Antworten –
möglichst zeitnah - entweder einzeln oder innerhalb eines gleichen
Themenkomplexes veröffentlichen.)
Labels: Kooperation, Genossenschaften, Gründung
Bankgenossenschaften,
Bürgergenossenschaften,
CoopGo,
Selbstorganisation
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