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25.09.2020

Raiffeisen: Meine Banken jetzt „Eventus-Banken“ – nein danke!


  

 

Die Bundesrats-Initiative von Baden-Württemberg – als Antwort auf den „Eventus-Betrugs-Fall“ - könnte dazu führen, das gesamte deutsche Genossenschaftswesen auf den „Prüfstand“ zu stellen, zumindest das der Raiffeisen- und Volksbanken. Zur Erinnerung: Bei Eventus wurde ein Schaden für Genossenschaftsmitglieder in Höhe von 10 Mio. EU verursacht. Der Vermögensschaden für Genossenschaft-Mitglieder in Raiffeisen- und Volksbanken könnte sich sogar – auf die unglaubliche Summe - von mehrere Milliarden EU belaufen!  Der Grund: Die fatale Verschmelzungssstrategien des Bankenverbandes (BVR) und der Genossenschaftsverbände im DGRV, zuvörderst der „Genossenschaftsverband der Regionen“. Es geht um „enteignungsgleiche Eingriffe“ in das Vermögen der „wegverschmolzenen“ Bankgenossen. Aber es geht noch um viel mehr: Seit Jahren wird den Mitgliedern in (fast) allen Raiffeisen- und Volksbanken (mit aktiver Duldung der Prüfungsverbände) die Mitgliederförderung verwehrt und es ist davon auszugehen, dass das auch weiterhin geschieht. Dabei sollte bekannt sein, dass eine „Verzinsung der Geschäftsanteile“ keine Mitgliederförderung ist!

Droht also nach dem „Eventus-Skandal“ nun ein – ungleich größerer – ein „Genossenschafts-Banken“- Skandal“? Das rüttelt sogar an den Grundfesten von F.W. Raiffeisen, der die Mitgliederförderung als „Existenz-Grundlage“ für Genossenschaften und Genossenschafts-Banken sah. Jetzt sogar von „Eventus-Banken“ zu sprechen, könnte deshalb angebracht sein, weil der Begriff „Eventus“ – bisher für „Genossenschaft“ stand, die keine Mitgliederförderung kannte und das Vermögen ihrer Mitglieder ständig schmälerte. Und genau das scheinen Raiffeisen- und Volksbanken in massiv gesteigerter Form – und mit Unterstützung der Staatsaufsicht - zu praktizieren. Aus „Versehen“ oder mit (beratener) Absicht, mogelt sich die BR-Initiative des Landes an der eigentlichen Thematik vorbei: Bei „Eventus“ war das wirkliche Problem, eine völlig (oder absichtlich) fehlende Mitgliederförderung. Natürlich geht es auch um „Grauen Kapitalmarkt“, aber das ist im Vergleich zur fehlenden Mitgliederförderung eher nachrangig. Wir gehen derzeit davon aus, dass – aus Rücksicht auf die Genossenschaftsbanken – dies bisher im BW-Landtag (absichtlich) nicht diskutiert wurde. Denn wenn man „Eventus“ auf „Mitgliederförderung“ untersucht hätte, wäre keiner auf die Idee gekommen, ausgerechnet die Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) als „Skandal-Vermeidungseinrichtung“ zu wählen. Denn die duldet „Qualitätssicherung“ für Genossenschafts-Banken schon seit Jahren ohne Mitgliederförderung und soll das jetzt – noch engagierter – tun? Man treibt sozusagen den „Teufel mit dem Belzebub“ aus. Wenn jemand wirklich eine Lösung sucht, dann könnte ein Blick in den § 81 GenG lohnen: Genossenschaften, die ihre Mitglieder nicht fördern, müssen deren Verwaltungsorgane (Vorstände/Aufsichtsräte) ablösen und die Genossenschaft ist  dann, von Gesetzes wegen, durch die Landesbehörde aufzulösen. Der Grund: Genossenschaften ohne Mitgliederförderung sind keine Genossenschaften – analog Eventus. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt! Der Fall „Eventus“ könnte mehr für Deutschlands Genossenschaften auslösen, wie bisher gedacht. Alles begann in Baden-Württemberg mit einem Untersuchungsaussschuß – für 10 Mio. – Schaden. Im Vergleich zu einem Schaden in Höhe von mehreren Milliarden EU geradezu „kläglich“. Jede Aufsichtsbehörde, die künftig die fehlende Mitgliederförderung ignoriert, könnte sich sogar selbst „schadenersatzpflichtig“ machen. Der Fall „Eventus“ ist an der „Staatshaftung“ bereits  recht nahe dran … Jetzt könnte ein „GenoBanken-Watch“ angebracht sein. Analog von „Eventus“ kann jetzt Baden- Württemberg zeigen, dass man wirklich auf Seiten der Bürger und zugleich der vielen betroffenen Genossenschaftler steht. Wie wäre es mit einer „Bestandsaufnahme“ der Landes-Aufsichtsbehörde  bei allen Genossenschaftsbanken im Land Baden Württemberg? Und danach könnte man die bereits beim Bunderat vorliegende Initiative wohl merklich überarbeiten! Die Gefahr, im eigenen Bundesland auf viele „Eventus-Banken“ zu stoßen ist wahrscheinlich. Wenn sich jedoch erst – wie im Falle „Eventus“ geschehen - „Geschädigte“ (die zugleich auch Bürger des Landes sind) zusammenschließen, drohen Landtagsdebatten und Schadebersatz-Prozesse mit ungewolltem Ausgang. Auch geschäftstüchtige Anwaltkonsortien wissen inzwischen recht genau, wie man ohne Risiko, öffentlichkeitswirksam Prozesse führt. …

Um das zu vermeiden,  sollte man zeitnah prüfen, eine „Landesschlichtungsstelle“ einzurichten und BVR und DGRV und  die betroffenen Banken auffordern, einen „Schadensausgleichs-fonds“ für „Geschädigte Genossenschaftsmitglieder“ zu bilden. Als erstes Zeichen für eine Verhandlungslösung könnte sein, alle Raiffeisen- und Volksbanken und den zuständigen Genossenschaftverband aufzufordern – bis zur Klärung der Landesschlichtungsstelle - keine Verschmelzungen zu genehmigen und die Prüfungsberichte von Bankenprüfungen in Bezug auf die Mitgliederförderung durch die Landesaufsichtbehörden beurteilen zu lassen. …   

GenoGenial – So geht Zukunft

Frage/Situation

Es muss doch in diesem Land möglich sein, Bereiche zu finden, die nicht „Versumpft“ sind. Ausgerechnet bei Genossenschaftsbanken findet man einen „Sumpf“ von Betrug und Misswirtschaft vor, den man eigentlich nur in der „Gegeneinander-Wirtschaft“ erwartet. Eigentlich gehörten diese Art von Genossenschaftsverbänden aufgelöst. Ass man ihnen sogar das Privileg gibt, zu „Prüfen“ und sie bei Gesetzgebungsvorhaben zu Wort kommen lässt, zeigt wie „versumpft“ Gesellschaft und Genossenschaftslobby sind. …

Aber es sei auch über Positives berichtet, allerdings nicht in Deutschland. Kein Wunder wenn in Deutschland das Genossenschaftswesen dahindümpelt.

Was kann man tun, außer zu resignieren und sich entsetzt aus diesem bereich zu verabschieden …

FragestellerInnen (u.a).: AK Junge Aufsichtsräte

Lösung/Impulse

Wir können euren Zorn gut nachvollziehen. Dennoch können wir den Mitgliedern in Raiffeisen- und Volksbanken nicht die Frage ersparen: Weshalb habt ihr es soweit kommenlassen. …

Es gibt verschiedene „Mahner“, die seit Jahren auf diesen Missstand hinweisen. GenoNachrichten hat regelmäßig Beiträge zu diesem Thema gemacht und es gibt sogar recht komfortable Literatur, sogar über die konkreten Verschmelzungsaktionen.

Nun, nachvollziehbar ist, dass der Altersdurchschnitt in solchen Banken inzwischen wohl über 60-65 Jahre liegt. Man könnte es auch anders ausdrücken mit der Frage: Wer hat eigentlich mehr Zeit als Rentner?

Wir könnten verstehen, dass es schwer fallen könnte, das „Innenleben“ einer Deutschen- oder der Commerzbank zu durchschauen, aber bei einer RB oder VB sollte das schon gelingen können.

Wir vollziehen auch nach, dass die Gremien Vorstand und Aufsichtsrat inzwischen von dem Genossenschaftsgedanken recht weit entfernt sind, die Zeiten von „ich gehe mal eben zu meiner Bank im Dorf“ scheinen konsequent zu Ende zu gehen.

Aber ist das wirklich so?

Als man euch damals sagte, unsere Bank „muss“ verschmolzen werden, habt ihr euren Vorständen und Aufsichtsräten „brav“ geglaubt, denn sie waren euch nahe, sie lebten im Dorf, zumindest im nächsten Dorf. …

Bis heute bleibt uns der Argumentation verschlossen, weshalb eine kleine Bank nicht handlungsfähig sein sollte. Sie war in der Region gut verankert, Teil von Euch. …

Durch die Verschmelzung mit einer Großstadtbank oder einer Bank „fern ab“ von euch, habt ihr den Kontakt zur Region verloren. Nun, das ist Geschichte. Banken, die davon noch betroffen sein könnten, das „Vermögen“ der Bank in der Region halten wollen, ist zu empfehlen: Überlegt, ob ihr überhaupt eine Bank bleiben müsst? Das klingt „ungenossenschaftlich“, scheint aber derzeit die einzige Möglichkeit zu sein, das Vermögen, das die Mitglieder mühsam aufgebaut haben, sinnvoll zu verwenden, durchaus als Genossenschaft.

Dazu die einfache, wie zunächst irritierende Frage: Wozu muss man Mitglied einer großen Volksbank sein? Mal ehrlich, was bringt euch zu dieser Haltung?

„Man muss doch eine Bank haben, um seine Kredite, seine Geldgeschäfte abzuwickeln“. Na klar, aber wozu muss man deshalb „Mitglied“ bei dieser Bank sein? Man kann sagen: Tradition, Vertrauen oder Sicherheit. Nun das bringt auch jede Sparkasse zustande. Und die würde zumindest nicht verlangen, dass ein Mitglied „kostenlos“ sein erwirtschaftes Bankvermögen abgeben muss.

Nehmen wir mal an, man erzählt euch, dass euere Bank verschmelzen soll. Schön, die größere Bank würde – sofern ihr es wirklich wollt – euch als Mitglied gern aufnehmen. Was ihr dann aber „abgeben“ würdet wäre euer Vermögen, das ihr für euch und mit den anderen zusammen, aufgebaut habt.

Nun lasst uns mal über zwei  sinnvolle Wege sprechen, die alle eure „Wünsche“ erfüllen würden:   

·       Ihr verschmelzt nicht, wollt aber eure Bank auch nicht fortführen. Dann gebt ihr die Banklizenz zurück, gründet eure kleine Bankgenossenschaft in z.B. eine Wohnungsbaugenossenschaft um, vielleicht eine mit komfortablen Wohnungen für ältere Menschen. Euer Kapital bleibt sozusagen im Dorf und wenn ihr ausscheiden wollt, würde das Bankvermögen – das ihr mit erwirtschaftet habt -  euch oder euren Kindern zufließen können, sofern ihr nicht einfach die Mitgliedschaft übertragt.

·       Ihr werdet „wegverschmolzen“, auf eine Bank, wo ihr keinen kennt. Dann werdet ihr quasi „enteignet“, denn euer aufgebautes Vermögen wird an die Verschmelzungs-Bank „übereignet“, ohne euch zu fragen oder euch das zu sagen.

Fragt euch einmal selbst; Ist so etwas Genossenschaft? Das kann man auch „kalte Enteignung“ nennen. Und das Entscheidende daran: Ihr werdet einfach nicht korrekt informiert, es wird über euere „Köpfe“ hinweg von Verbänden und Vorständen entschieden. Na klar gibt es Aufsichtsräte, die dabei mitmachen. Vorstände und Aufsichträte werden „geködert“. Wie? Über Druck oder über Belohnung. Der „Gehaltunterschied“ ist nicht gering.

Und nach der Verschmelzung geht es weiter zur nächsten Verschmelzung und dann zu nächsten. …. Immer die gleiche Methode, immer das gleiche Ergebnis. …

Ob das „Betrug“ ist? Scheint nicht so auszusehen, aber nur wenn man nicht allzu „genossenschaftlich“ hinschaut. …

Nun gibt es auch Banken, die wollen wirklich absolut nicht „verschmolzen“ werden. Dazu gibt es dann „Genossenschaftsverbände“, die dann „behilflich“ sind, die „Enteignung“ zu schaffen. Die genossenschaftlichen Prüfungen helfen dabei. Will man das umgehen, sollte man ernsthaft prüfen, die Genossenschaft in eine Genossenschaftliche Aktiengesellschaft umzuwandeln. Nun, für einige „Alt-Genossenschaftler“ könnte das eine „Hemmschwelle“ sein, erste Genossenschaftler und dann Aktionär zu sein. Aber da lediglich die bisherigen Genossenschaftsmitglieder „Aktionäre“ werden, sollte man seine „Vorurteile“ prüfen, denn dieser Weg sichert euer Vermögen.

Mal ehrlich:

·       Wann hat man euch je als Mitglieder gefördert?

Nicht die Zinsen für euere Mitgliedsanteile, denn die gehören nicht zur Förderung.

Raiffeisen- und Volksbanken haben eigentlich sich schon selbst für überflüssig erklärt, seit sie aufgehört haben, über Mitgliederförderung nachzudenken.

Wie wäre es, wenn ihr mal darüber mit euren Politikern diskutiert oder euch beraten lasst.

Wisst ihr, in Baden Württemberg wurden in einer Wohnungsbaugenossenschaft die Mitglieder (oder besser auch Anleger) um 10 Mio. EU „besch….  „. Das hat einen Aufstand in der Politik gegeben.

Jetzt die „peinliche“ Frage:

·       Könnten sich Mitglieder von Raiffeisen- und Volksbanken vorstellen, dass sie in Deutschland um mehrere Milliarden EU „betrogen“ wurden und niemand sich darüber bisher aufregte?

Herr Raiffeisen würde sich förmlich vor „Krämpfen“ krümmen, wenn er erleben würde, wie intelligent seine „Nachfahren“ alle guten Vorsätze „abserviert“ haben und die Mitglieder förmlich „ausplünderten“. Und das alles unter dem Deckmantel des Genossenschaftsgesetzes und (bisher) ohne Widerstand der Genossenschaftsmitglieder.

Man kann das ändern. Noch gibt es einige Raiffeisen- und Volksbanken, die auf die nächste Verschmelzung warten. Formiert euch zu einer Interessengemeinschaft der „Geschädigten von Genossenschaften“, werdet politisch aktiv und fangt an, für euere Rechte einzutreten. Die Genossenschaftsbanken werden – wenn der Druck nur groß genug ist, sicherlich einlenken und bereit sein, einen „Verschmelzungs-Entschädigungs-Fonds“ aufzubauen.

Lasst euch beraten, wie man das macht und was man davon hat.

Natürlich könnt ihr euren „Schaden“ auch „überragen“ an Dritte, die dann für euch euere Gelder hereinholen.

Die Interessengemeinschaft Genossenschaftsmitglieder – kurz igenos – würde sich gegen eine Mitgliedschaft kaum sperren.

Wenn ihr wirklich noch „gebnossenschaftliches Herzblut“ habt, dann schaut nicht weiter zu, wie man die Ideen von F.W.Raiffeisen zunichte macht …. 

 

Auch scheinbar hoffnungslose Fälle, führen wir zurück zur Geno-Quelle.

 

Redaktion: Fachgruppe  GenoGenial im MMWCoopGo Bundesverband der Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft e.V. Wir behalten uns – ausschließlich zum besseren Verständnis – vor, Fragen stilistisch anzupassen. info@menschen-machen-wirtschaft.de

Unsere Experten für Querdenken und Quantenphysik: QuantenInstitut IWMC  (Internationale Wissenschafts-u. MedienCooperation)  info@quanteninstitut.de

@

  

09.04.2018

Könnten Genossenschaftsbanken den Genossenschaftssektor schwächen?



Frage:

In unserer Gemeinde geht das Gerücht um, dass die Volkbank-Filiale demnächst geschlossen werden und „unsere“ Volksbank danach verschmolzen werden soll.

Inzwischen sind tatsächlich Diskussionen in Gang gekommen, sich gegen eine Verschmelzung massiv zu wehren.

Da wir gerade die Gründung einer Bürgergenossenschaft vorbereiten, ist das Thema hochinteressant. Einige Mitglieder der Gründungsgruppe vertreten sogar die Meinung, dass die „Volkbanken-Fusion“ eine große Chance für unseren Ort wäre. Das sind die – recht umstrittenen -  Hauptargumente der Befürworter einer Verschmelzung:

A.   Das Geld bleibt im Dorf, wenn verschmolzen wird und kann für sinnvolle Projekte genutzt werden.
B.   Banken in dieser Form haben sowieso keine lange Lebenszeit mehr.
C.   Die Geldversorgung kann auch durch unsere Bürgergenossenschaft sichergestellt werden. Wir nennen sie dann halt Bürgerbank.
D.   Raiffeisen hat damals „Darlehnskassen“ gegründet, um den „Zinswucher“ zu bekämpfen. Heute würde er Wohnungen bauen und Bauland kaufen, um den „Mietwucher“ zu bekämpfen. Genau damit soll sich unsere Bürgergenossenschaft – die auch „Wohnungsbau für Bürger“ organisieren soll -  befassen.

Könnten Sie uns zu dieser verwirrenden Diskussion einige Hinweise geben? 


Antworten
Sie haben sozusagen in ein „Wespennest“ gestochen. …

In der Tat scheinen die Verbände der Volks- und Raiffeisenbanken eine eher unverständliche Politik der Bankenverschmelzung zu betreiben.
(Hinweis: Wenn wir künftig von Raiffeisen- und Volksbanken sprechen, nutzen wir zur Vereinfachung den Begriff „Raiffeisenbank“, um damit bewusst an das „Denken“ von Friedrich Wilhelm Raiffeisen zu erinnern. – Er gründete damals die Darlehnskassen als Antwort auf die ländliche Not, vor allem den bestehenden „Zinswucher“ gegen die Landbevölkerung zu beenden).

Wo letztlich diese „Verschmelzungs-Strategie“ hinführt – und diese Antwort  könnte Sie überraschen – ist aus unserer Sicht eher nachrangig.
Ob es schlussendlich pro Bundesland nur noch eine, zwei oder auch keine „Groß-Raiffeisenbank“ mehr gibt,  ist relativ unbedeutend. Wir vermuten eher, sogar, dass die „Verbandsstrategen“ auf – nur noch - eine einzige „Raiffeisen-Deutschland-Bank“ hinarbeiten. …

Was wir jetzt sagen, wird vermutlich das „Herzblut“ eines jeden überzeugten, idealisierten „Raiffeisen-Banken-Mitglieds“ gefrieren lassen…

Wir argumentieren z.B. recht deutlich gegen das, was den Menschen derzeit „verklärt“  im „Raiffeisen-Jahr“ – in Sachen Bankgenossenschaften - verkauft wird.
So etwas könnte quasi zu „gleichgültig“ klingen. Aber wir betonen ausdrücklich „könnte“, denn wir werden zeigen, was – sofern Herr Raiffeisen heute (wieder) auftauchte – dieser eigentlich – genossenschaftlich - lösen würde. So wäre es wahrscheinlich sein Hauptanliegen, den – gerade jetzt so wichtigen – Bank-Genossenschaftsgedanken im „hier und heute“ - zukunftsfähig auszurichten.

Seine Darlehnskassen hatten damals eine immense Bedeutung.

Wäre zu fragen, worin denn heute (noch) die Bedeutung dessen liegt, was man aus dieser guten  „Darlehnskassen-Idee“ inzwischen gemacht hat? Und noch wichtiger wäre zu fragen, wofür die heutige “Raiffeisen-Bank-Idee“ steht und erst Recht, wofür sie morgen dienen soll?

Es sollte uns nachdenklich machen, wenn der „Darlehns-Kassen-Banker“ Raiffeisen geehrt wird, alle Festredner nur von der Bedeutung und Wichtigkeit von „Genossenschaften“ (ganz allgemein) sprechen, nicht aber von der Bedeutung von „Raiffeisen-Genossenschaftsbanken“.

Selbst dem „Schirmherrn“ des Raiffeisen-Jahres 2018, dem Bundespräsidenten, fällt dazu nichts ein. Und es wird noch „besser“. Die „Hauptsponsoren“ des Raiffeisenjahres (Banken, Verbände, Stiftungen) hätten ganz sicher nicht vergessen, die Bedeutung der Raiffeisenbanken für die Zukunft des deutschen Genossenschaftswesen zu erwähnen, wenn es denn eine solche gäbe? …   

Selbst das „Grundlagenpapier“ der Raiffeisen-Nachfolger zum 200. Geburtstag ihres Namensgebers, die „Westerwälder Erklärung“ mogelt sich ganz elegant um Aussagen zur Bedeutung des „Raiffeisen-Bankenwesens“ herum. …

Auch die „Kaderschmiede“ des deutschen Genossenschaftsbanken-Wesens, die ADG (Montabaur) bereitet sich auf Neuauslastung – genannt  Modernisierung - vor. Könnte man erkannt haben, dass der Ausbildungsbedarf für Genossenschaftsbanken immer geringer wird, weil es immer weniger „Bankkaufleute“, etc. geben wird. Man beginnt neue „Produkte“ zu finden, um Auslastung zu schaffen. So entstand  z.B.. die Idee „Genopreneurship“ (Gründung von Genossenschaften), stark gesponsert von der Finanzstruktur der Raiffeisen-Verbände  …

Deshalb prognostizieren wir: Die obersten Verbandsstrategen im Raiffeisen-Banken-Sektor verfolgen beharrlich ihre Verschmelzungsstrategie und nichts wird sie darin beirren können. Sie haben die „Konzern-Genossenschafts-Bank“ vor Augen: Großbanken …

Aber wie können die Verbände dieses Ziel elegant erreichen?

Der Weg ist genial einfach:

Man holt sich das (Eigen-) Kapital durch strikten Kurs auf erfolgreiche „Verschmelzungen“.  Und holt sich auf diesem Wege – ohne die Mitglieder über den Transfer ihres eigenen Genossenschaftsvermögens in andere Hände zu informieren - das in Generationen aufgebaute Vermögen der vielen kleinen und mittleren Raffeisenbanken.  Frei nach dem Konzept: Wir machen den Weg frei!

Und dieses Konzept hat doch bisher gut geklappt – oder?!

Wir wollen das kurz - und auch für Laien - nachvollziehbar erläutern. (Wer mehr zum Thema wissen möchte, findet am Ende unserer Ausführungen einige Literaturhinweise).

Gehen wir den Spuren von Herrn Raiffeisen nach, so forderte er für jedes Dorf einen eigenen „Darlehnskassen-Verein“ (Genossenschaft). Und diese Idee wurde im Laufe der Jahre gern aufgriffen und verfolgt, so dass (fast) jedes Dorf seine eigene „Darlehnskasse“ hatte. Später wurden daraus meist Volks- oder Raiffeisenbank.

Dann begannen die Verbandsstrategen tätig zu werden und sie „empfahlen – weil das Geldgeschäft umfangreicher und der Kreditbedarf (angeblich) größer geworden sei – zuerst kleine Raiffeisen-Banken zu größeren Raiffeisen-Banken, dann zu noch größeren …. später zu noch noch größeren Banken …. zusammenzuschließen. „Empfehlen“ ist ein sanfter Ausdruck zu dem, wie das wirklich „organisiert“ wurde und immer noch wird.

Würden die Mitglieder darüber wirklich Bescheid wissen, sie würden sich wahrscheinlich beschämt abwenden. Wie gut, dass so etwas „hinter den Kulissen“ abläuft; den Mitgliedern wird jedoch dabei „heile GenossenschaftsWelt“ vorgespielt.
Man nutzt bewusst, die (noch) große Identifikation der Genossenschaftsbank-Mitglieder mit „Ihrer“ Raiffeisenbank-Idee, um die eigentliche „Strippenziehung“ nicht erkennbar zu machen. …

Die „Überbringer“ der schlechten Nachrichten, wie z.B. „Genoleaks“ werden – in diesem Konzept einfach zu den „Erzeugern“ der schlechten Nachrichten, „umdefiniert“. So einfach kann die Welt „gemacht“ werden …

Bitte nicht ablenken lassen, sondern nachfragen:

Aber was ist wirklich geschehen, bei jeder erfolgten „Verschmelzung“?
Und was wird weiterhin geschehen, Verschmelzung für Verschmelzung?

Starten wir mit einem „Weckruf“.


Wir behaupten, dass bei jeder „Verschmelzung“ quasi eine Art „Enteignung des genossenschaftlichen Vermögens“ eines  jeden Mitgliedes einer Raiffeisen- oder Volksbank erfolgt, sofern das Mitglied zu der Bank gehört, die verschmolzen wird bzw. bereits verschmolzen wurde!

Spätestens jetzt müssten alle gutgläubigen Genossenschaftsmitglieder – oder zumindest die Verbände-Oberen – auf die Barrikaden gehen und „Irrtum“ rufen.
Werden sie aber nicht, denn wir werden dann „Beweis“ antreten müssen und der könnte nicht gewünscht sein … - zumindest nicht im „Raiffeisen-Jahr“ …

Die Fragen einiger Bankgenossenschafts-Mitglieder sind durchaus berechtigt, ob sich Vorstände und  Aufsichtsräten von zu verschmelzenden oder bereits verschmolzenen Genossenschaftsbanken „schadenersatzpflichtig“ machen oder gemacht haben, wenn sie ihre Mitglieder nicht auf diese „kalte Enteignung“ (vorab) aufmerksam gemacht haben. Auch das Prüfen beider Genossenschaften im Rahmen einer Verschmelzung durch den gleichen  Verband ist sicherlich nicht ganz unproblematisch, zumal beide betroffenen Raiffeisenbanken dazu keine Alternative haben ….

Aber das ist hier nicht Aufgabe unserer Erörterungen. Es könnte jedoch späterhin interessant werden, wenn es um die „neuen Wege“ für zu verschmelzende Raiffeisengenossenschaften  – z.B. in Richtung Bürgergenossenschaften – geht.   


Schade, dass Herrn Raiffeisen diese „Peinlichkeit“, die mit seinem Namen verbunden ist,  nicht erspart bleibt. Seine sehr  ehrenwerten Gedanken werden durch seine Nachfolger ins Gegenteil verkehrt. …

Wenn diese Zusammenhänge erkannt und bekannt werden, könnte das einer der größten Rückschläge werden, die das deutsche Genossenschaftswesen je zu verkraften hatte.

Einige Kritiker dieser deutschen Genossenschaftspolitik meinen, dass das Jahr 1934 ein genossenschaftliches Jahr der Niederlage war.
Nicht auszuschließen, wenn Historiker bald erklären werden, dass das Jahr 2018 ebenfalls zu einem Problemjahr für das deutsche Genossenschaftswesen geworden ist.
Wohl gemerkt, es geht längst nicht nur um ein Thema, das den Sektor Genossenschaftsbanken angeht. Das gesamte deutsche Genossenschaftswesen könnte in negative „Schlagzeilen“ geraten – woran weder Genossenschaftsmitglieder, noch die Verbände im Genossenschaftswesen, noch die Politik ein Interesse haben können.

Aus diesem Grunde ist es durchaus verständlich, wenn gefordert wird, diese Vorgänge zur Klärung nicht herunterzuspielen oder gar zu ignorieren.

Schon allein der „Verdacht“, das eine Verbändestrategie auf dem Rücken der Genossenschaftsmitglieder ausgetragen würde, ist eine für das gesamte deutsche Genossenschaftswesen mehr als peinliche Situation. Es geht dabei um erhebliche Vermögensmassen, über die zu souverän zu entscheiden, wurden den davon betroffenen Genossenschaftsmitgliedern einfach keine Informationen gegeben.  …

Nicht von ungefähr gefordert wird – gesetzlich vorgeschrieben - vor dem Zustandekommen von Verschmelzungen bei Genossenschaften, dass der jeweilige Prüfungsverband, dem beide oder mehrere Genossenschaften angehören, die in eine Verschmelzung involviert sind, die Verschmelzung „begutachtet“. Damit soll verhindert werden, dass fehlende Sachkenntnis der Mitglieder zu Nachteilen für die Mitglieder werden können. Weil es im Genossenschaftsbereich Banken, jedoch eine „Monopolsituation“ des Prüfungsverbandes gibt, werden stets beide der betroffenen Banken vom gleichen Prüfungsverband geprüft. Es liegt eigentlich nahe, dass eine solche Situation leicht zu dazu führen könnte, dass Mitgliederinteressen und Verbandsinteressen in Disharmonie geraten können. Eine schwierige Situation für den Prüfungsverband!
Eingedenk dieser Lage wäre es dringend anzuraten, sicherzustellen, dass solche Prüfungen von unterschiedlichen Prüfungsverbänden durchgeführt werden oder „Auftragsprüfungen“ an andere Prüfungseinrichtungen erteilt werden (z.B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften).

Wir wollen das Prinzip „Wachstum durch Enteignung(?)“ gern an anderer Stelle aufgreifen, hier müssen wir uns auf wenige Ausführungen begrenzen, denn wir wollen eher Lösungen suchen und weniger Probleme erörtern.
(Vielleicht gibt es couragierte, freie Wissenschaftler, die sich dieser Spezial-Thematik annehmen.) …

Hier nun – verkürzt - die Methode „Wachstum durch Enteignung(?)“ und die sich daraus ergebenden „Chancen“ für Bürgergenossenschaften.

Jede Genossenschaft, die startet oder aufwächst, nutzt die Geschäftsanteile der Mitglieder (Eigenkapital), um damit ihren Geschäftsbetrieb zum Laufen zu bringen.
Eine Wohnungsbaugenossenschaft baut Wohnungen, eine Handwerksgenossenschaft bietet immer bessere Leistungen an, investiert in neue Werkzeuge, bietet ihren Mitgliedern Arbeitsplätze, usw.
Bei jeder Genossenschaft sind die Hintergründe andere, stets ist jedoch die Förderung der Mitglieder wichtigster Teil des wirtschaftlichen Handelns.

Über die Jahre hinweg führt das dazu, dass der „Wert“ der Genossenschaft weit über den „Wert“ der Geschäftsanteile hinausgeht.

Was geschieht nun aber, wenn ein Mitglied ausscheidet?

Es bekommt lediglich seine eingezahlten Geschäftsanteile zurück. Das dahinterstehende Prinzip ist durchaus nachvollziehbar oder vernünftig:

Das ausscheidende Mitglied soll die Existenz der Genossenschaft nicht schwächen. …

Ist das richtig oder gerecht?

Der Denkansatz ist in Ordnung, solange man nicht „verschmilzt“.

Würde man jedoch verschmelzen, wäre er „ungerecht“, denn dann würde das gesamte Vermögen der Genossenschaftsmitglieder der „zu verschmelzenden Genossenschaft“ auf jene Genossenschaft übergehen, auf die „verschmolzen“ wird!

Es muss die Frage erlaubt sein:

Was wäre zu tun, um diese „Ungerechtigkeit“ bei den Mitgliedern der „wegverschmolzenen“ Genossenschaft nicht entstehen zu lassen?

Man bildet z.B. einen „Auseinandersetzungsfonds“.

Dieser würde es grundsätzlich ermöglichen, jedem Mitglied die Möglichkeit einzuräumen, am „Wertzuwachs“ seiner Genossenschaft beteiligt zu sein, ohne die Substanz der Genossenschaft zu schwächen. …

Bereits heute können solche „Auseinandersetzungsfonds“ geschaffen werden.

Es sollte – gerade im „Raiffeisen-Jahr“ – darüber nachgedacht werden, in wieweit es nicht zu einer Grundsatzdiskussion in den Verbänden kommen könnte, an dieser Stelle dem Genossenschaftsgedanken zusätzliche „Schubkraft“ zu verleihen.

Würde man solche „Zuführungen“ zum Aufbau eines „Auseinandersetzungsfonds“ steuerlich „privilegieren“, hätte auch die Politik gezeigt, dass es ihr Ernst ist, innovative Impulse in Richtung Genossenschaftsentwicklung zu geben. Bisher „erschöpfte“ sich die Politik eher in „wohlwollenden Redebeiträgen“. … 

Genau diese „Lücke“, dass es keine „Auseinandersetzungsfonds“ bei Bankgenossenschaften gibt, machen sich die Verbands-Strategen zu eigen, um intelligent, intensiv und nachhaltig an der Verschmelzung von „Raiffeisen- und Volksbanken zu arbeiten. Verschmelzungen sind zugleich „preiswert“ und – aus Verbandssicht – attraktiv.

Man muss neidlos anerkennen: Ein wirklich geniales Konzept – oder?

Was jedoch aus Verbandssicht „genial“ erscheint, ist aus Sicht der Genossenschaftsmitglieder geradezu „deprimierend“:

Die Mitglieder jeder zu verschmelzenden Genossenschaftsbank sind die großen Verlierer.

Das war bisher so und wird es auch weiterhin sein, wenn keine (Gesetzes-) Änderung erfolgt.


Um es zu verdeutlichen:

Die Mitglieder einer „übertragenden“ Bank werden natürlich auch Mitglieder der „aufnehmenden“ Raiffeisenbank. Das wollten sie und das bekommen sie auch.

Was sie aber ganz sicher nicht wollten, ist das gesamte Vermögen (die erwirtschafteten Werte ihrer bisherigen Genossenschaft, auch zu übertragen.

Was würde die „aufnehmende Bank“ auch für gewichtige Argumente diesen Mitgliedern nennen können, dass sie dies – bewusst und aus freien Stücken - dennoch tun könnten bzw. würden?

Würden die Verbandsstrategen etwa sagen wollen, dass nur mit dieser Methode das genossenschaftliche Bankensystem in Deutschland dauerhaft gesichert erhalten werden kann?

Aber das würde wohl gerade die bewussten Bankgenossen eben nicht überzeugen, weil man sie darüber noch nicht einmal informiert oder Gespräche geführt hat.

Und diese Bankgenossen könnten sich sogar beginnen, an ihr Vorbild Friedrich Wilhelm Raiffeisen zu erinnern, der die Förderung und die Interessen der Mitglieder stets im Vordergrund sah.

Die Bankgenossen von heute, stehen längst nicht mehr im Mittelpunkt der heutigen Bank-Manager. Den Raiffeisen-Banken ist heute nicht mehr an Mitgliedern gelegen, sondern nur noch am Vermögen, was durch die Mitgliedschaften erwirtschaftet wurde. …

Die Mitglieder würden auch Fragen stellen wie:

A.   Was genau ist es nun, weshalb man in Deutschland ein genossenschaftliches Bankenwesen benötigt?
B.   Welche Vorteile hat ein Mitglied wirklich von „seiner“ Genossenschaftsbank zu erwarten?
C.   Weshalb ist die Zeichnung zusätzlicher Geschäftsanteile überhaupt so eng eingeschränkt?
D.   Weshalb werben Genossenschaftsbanken Neukunden mit dem Hinweis, dass man Kunden und Mitglieder gleich behandelt?
E.   Warum gibt es in Deutschland ein beständiges „Abschmelzen“ von Genossenschaftsbanken, während gleichzeitig gesagt wird, dass Genossenschaften neu gegründet werden sollen?

Ein Verdacht, dass das Raiffeisenbanken-System in der bisher praktizierten Form keine Zukunft haben könnte, ist offensichtlich doch begründet?     

Es wird Zeit, dass in diese Richtung jetzt begonnen wird, zu forschen, zu informieren und mit den Bankgenossen zu diskutieren!

Weil das alles sich mitten im „Raiffeisen-Jahr 2018“ ereignet, ist es sehr verwunderlich, wie „beharrlich“ gerade solche Fragen ausgeblendet und der Bevölkerung, besonders den Mitgliedern, keine überzeugenden Antworten gegeben werden.

Gerade jetzt wäre es wichtig, so jemand wie damals Herrn Raiffeisen in Erscheinung treten zu lassen.

Dessen historische Verdienste sind unbestritten. Aber sie liegen lange zurück. Sich in der heutigen Zeit darauf auszuruhen, ist im genossenschaftlichen Bankensektor fatal.
Auch das ist ein Grund mehr, heute die Mitglieder von Raiffeisen- und Volksbanken aufzuwecken, damit diese Diskussion – von unten nach oben – endlich offen und ehrlich geführt wird.
 
Wir sind sicher, würde man jedem Mitglied sagen, worum es wirklich geht und mit welchen Folgen für die Mitglieder, es würden Diskussionen beginnen. Wahrscheinlich würden einige Mitglieder sogar verlangen, dass endlich – wirklich genossenschaftliche – Lösungen bzw. Alternativen aufgezeigt werden.

Aber genau das wollen und  „müssen wohl auch) die Verbandsstrategen verhindern. Denn nur wenn eben nicht umfassend informiert wird, wenn nichts zu unterschiedlichen Möglichkeiten der Mitglieder in einem Prüfungsbericht steht, wenn die Mitglieder nicht erfahren, dass sie ihr gesamtes Vermögen auf die aufnehmende Bank übertragen, können sie sicher mit dem gewünschten Ergebnis rechnen. …

So entsteht eine merkwürdige Situation, die man durchaus als „kalte genossenschaftliche Enteignung“ bezeichnen könnte.

Die einen nennen dies „rechtlich korrekt“, die anderen nennen das eher eine  „genossenschaftliche Enteignung“. ….


Besser wäre:

A.   Die „übertragenden Raiffeisenbanken“ richten recht schnell noch einen „Auseinandersetzungsfonds“ ein, oder
B.   sie verzögern die Verschmelzung noch eine Weile bis alles „transparent“ gemacht wird und die Mitglieder über alle Folgen einer Verschmelzung wirklich aufgeklärt wurden.

Wer – als betroffenes Mitglied - ein großes „genossenschaftliches Spenderherz“ hat, wird sich nichts dabei denken, seine „Vermögensanteile“ quasi zu verschenken, denn es dient doch ….

Wem oder für was dient es genau?

Zumindest dient es dem Ziel näher zu kommen, immer weniger Raiffeisengenossenschaften in Deutschland zu haben und auf die Geldversorgung im Dorf zu verzichten. … was man alles eigentlich nicht will!?

Nun, Ihre - weitergehenden - Fragen sind ebenfalls sehr wichtig.

Sie fragen:

·         Gibt es in einigen Jahren überhaupt noch Banken in dieser Form?
·         Wie wird die Geldversorgung in den nächsten Jahren sich allgemein und in ländlichen Regionen entwickeln?

Eigentlich sollten Ihnen solche Fragen von den „Experten“ aus den Genossenschaftsbanken beantwortet werden.
Sofern Sie Mitglied einer Genossenschaftsbank sind, würden wir empfehlen, genau solche Fragen auf nächsten Vertreter- oder Generalversammlung Ihrer Raiffeisenbank zu stellen.

Sie ahnen, dazu wenig zufriedenstellende Antworten zu bekommen.  …

Lassen Sie uns jetzt direkt fragen, worin der tatsächliche Vorteil (genannt Förderzweck) einer Mitgliedschaft in einer Bankgenossenschaft besteht?


Angenommen, Sie bringen heute „Spargeld“ zu Ihrer Raiffeisen-Bank. Bekommen Sie dafür:

a.   Als Genossenschafts-Mitglied Sonderkonditionen?
b.   Als Genossenschafts-Mitglied bessere Konditionen, wie andere Kunden der gleichen Bank bekommen?
c.    Als Genossenschafts-Mitglied bessere Konditionen, wie bei anderen Banken oder z.B. bei einer Sparkasse?

Die Antworten auf diese – oder ähnlich konkrete – Fragen und Vergleiche, zeigen Ihnen sehr deutlich wie gut es um die genossenschaftliche Mitglieder-Förderung bei Ihrer Bank bestellt ist.

Wenn Sie keine wirklichen Vorteile erkennen, muss jetzt die Frage zulässig sein:

·         Worin liegt mein Vorteil  „Bankgenosse“ zu sein?

Schön, Sie bekommen für die (wenigen) Geschäftsanteile, die Sie überhaupt haben oder halten dürfen, eine recht gute Gewinnausschüttung (Rendite). Und weil eine Zeichnung weiterer Geschäftsanteile für Sie durchaus attraktiv wäre, und jeder anderen Geldanlage meist überlegen ist, (denn Genossenschaftsbanken erwirtschaften gute Renditen) wollen Sie jetzt – folgerichtig - vielleicht 10 oder 20 zusätzliche Geschäftsanteile zeichnen.

Versuchen Sie selbst diesen – für Sie - vernünftigen Weg auszuprobieren.

Vermutlich werden Sie folgende Erfahrung machen:

Sie werden sich über die fehlende Freude bei „Ihrer“ Raiffeisenbank wundern. Wahrscheinlich wird man sogar Ihren Wunsch „dankend“ ablehnen.

Irgendwie komisch?!

Herr Raiffeisen hätte Ihnen jedenfalls damals für Ihre Mitwirkungsbereitschaft bei seinem „Darlehnskassen-Modell“ sogar (bildlich gesprochen) „die Füße geküsst“! …

Das sollte Sie eigentlich nun wirklich nachdenklich machen. …

Der Grund für diese Verhaltensweise:

Ihr Geschäftsanteile haben längst keine wirkliche Bedeutung mehr für Raiffeisenbanken. Man würde noch nicht einmal „traurig“ sein, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen würden …

Warum diese merkwürdige Verhaltensweise?

Die Mitglieder haben mittels ihrer Anteile in der Vergangenheit bereits hinreichend für einen stabilen Geschäftsaufbau gesorgt.

Das hat zur Folge:

Wenn Sie jetzt gehen bzw. kündigen, lassen Sie ganz sicher den mit Ihren Geschäftsanteilen geschaffenen „Wertzuwachs“ bei der Raiffeisenbank.

Die Mitglieder haben also ihre „Schuldigkeit“ längst getan …

Leider können wir den – zu Recht stolzen – Bankgenossen keine andere (erfreulichere) Botschaft überbringen. …

Auf den Punkt gebracht könnte das heißen:

·         Raiffeisenbanken leben besser, je weniger Mitglieder sie haben. Oder anders ausgedrückt, Sie haben „Wert“ als Kunde, sind aber als Mitglieder  eher „notwendiges Überbleibsel“ …

Der „arme“ Friedrich Wilhelm Raiffeisen, wäre wohl über diese Entwicklung eher schockiert, wie erfreut!

Also eine „hoffnungslose“ Situation für Raiffeisenbank-Mitglieder?

Nein – absolut NEIN!

Die Situation wäre nur dann „hoffnungslos“, wenn Raiffeisen-Banken-Mitglieder ihren „Tunnel-Blick“ behielten.

Und was bitte, wäre ein „Tunnelblick“?

Er entsteht dadurch, dass man sich auf die genossenschaftliche „Banken-Mitgliedschaft“ fixiert.

Beachten Sie bitte jetzt sehr genau:

A.   Wir sagen, bleiben Sie bitte ein glühender Anhänger des Genossenschaftsgedankens.
B.   Seien Sie sogar sehr stolz darauf, Mitglied in einer oder mehreren Genossenschaften zu sein.
C.   Aber lösen Sie sich von dem Gedanken, stolz auf die (aktuelle) Mitgliedschaft in einer „verschmolzenen“ Raiffeisenbank zu sein zu wollen oder gar zu „müssen“!



Zur besonderen Beachtung:

·         Anders könnte es jedoch sein, wenn Sie in einer Bankgenossenschaft Mitglied sind, die (noch) recht klein und eigenständig ist und vor einer aktuellen oder demnächst zu erwartenden Verschmelzung steht.

Warum?

·         Weil Sie jetzt in der Lage sind, selbst direkten Einfluss auf den Verbleib Ihres Vermögens in Ihrer Bank-Genossenschaft zu nehmen.

Was die meisten Bank-Genossenschafts-Mitglieder nicht wissen ist:

·         Dass das Genossenschaftskapital der Bank um ein Vielfaches höher ist, wie der Wert der Anteile. (Berechnen kann man das – zumindest grob – selbst. Teilen Sie das tatsächliche Netto-Vermögen der Bank einfach durch die Anzahl der Mitglieder)

Aber Vorsicht bei solchen Berechnungen, weil:

·         Im Immoblienvermögen der Bank zusätzliche „Stille Reserven“ stecken können.
·         Weil die Mitgliedschaften unterschiedlich lange bestehen. Nachvollziehbar, dass längere Mitgliedschaften mehr zur Wertbildung beigetragen haben, wie kürzere Mitgliedschaften.

Wir würden zunächst (zumindest) den Vorständen und Aufsichtsräten aller – von Verschmelzung bedrohten – Volks- und Raiffeisenbanken dringend empfehlen, umgehend den Kontakt zu ihren Mitgliedern zu intensivieren.

Vorstände und Aufsichtsräte solcher Bankgenossenschaften können bereits jetzt nicht mehr sagen, sie hätten die Problematik nicht gesehen. Sie sollten rein vorsorglich ihre Mitglieder umfassend zu informieren, was wirklich auf dem „Spiel“ steht, sofern eine Verschmelzung ohne umfassende Informationen erfolgen sollte. Unter umfassenden Informationen ist insbesondere zu verstehen, dass die Mitglieder in Stand versetzt werden, bewusst über den Verbleib des Gesamtvermögens und natürlich über den Vermögensanteil der daraus jedem einzelnen Bankgenossen (zumindest fiktiv) zustünde.

Um mögliche Schadenersatzklagen seitens der Mitglieder zu vermeiden, sollte jetzt wie folgt vorgegangen werden:

·         Die Vorstände und Aufsichtsräte von Bankgenossenschaften, die in einer Verschmelzungssituation als „übertragende Genossenschaft“ stehen, sollten sich eine „Haftungsfreistellungserklärung“ von ihrem (Prüfungs-) Verband (schriftlich) geben lassen für den Fall, dass Schadenersatzklagen erfolgen, die einen direkten Eingriff bis ins Privatvermögen der Betroffenen Gremienmitglieder zur Folge haben könnte.

·         Ein entsprechender Beschluss der Generalversammlung wäre hilfreich.

·         Außerdem sollten solche Raiffeisen- und Volksbanken – gemeinschaftlich oder auch allein – jetzt ein Gutachten in Auftrag geben, in dem intensiv dazu Stellung genommen wird, wie umfangreich die betroffenen Mitglieder zu informieren sind. Außerdem sollte das Gutachten berücksichtigen, wie sichergestellt wird, dass das Verschmelzungsgutachten frei von verbandlichen Interessen bleibt. Sofern – dennoch - der gleiche Prüfungsverband beide Genossenschaften zur anstehenden Verschmelzung prüft, sollte erwogen werden, dass die zu verschmelzende Bankgenossenschaft ein unabhängiges Gutachten erhält, worin besonders die Situation des „Unteilbaren Fonds“ erörtert wird und Alternativ-Lösungen zu einer Verschmelzung erörtert werden.

Weil solche Probleme gravierende Auswirkungen auf das gesamte deutsche Genossenschaftswesen haben können, wäre über eine umgehende Gesetzesinitiative nachzudenken.

Weil wir jedoch davon ausgehen müssen, dass solche Vorschläge entweder ignoriert oder zu spät wirksam werden, halten wir es für dringend erforderlich, den Mitgliedern von zur Verschmelzung anstehenden Bankgenossenschaften jetzt Alternativen aufzuzeigen, wonach es viel Sinn machen kann, Wege zu gehen, die vor allem aus Sicht der betroffen Mitglieder, wie auch aus Sicht der Gemeinden und des ländlichen Raumes  k e i n e  Verschmelzung erforderlich machen!

Bei dem Konzept geht es nicht um mehr „kämpfen“, mehr Widerstand leisten.
Das schon deshalb nicht, weil genau darauf Interessen-Verbände eingestellt sind.

Bei dem Konzept geht es besonders darum, dass die Bankgenossenschafts-Mitglieder ihren Stolz darauf, Genossenschafts-Mitglied zu sein, sogar noch besser als bisher erreichen können. Und auch der Förderzweck wird verbessert.

Unser Konzept geht u.a. von folgenden – genossenschaftlichen – Prinzipien aus:

A.   Sie möchten weiterhin Mitglied der Genossenschaft bleiben, der Sie bisher Ihr „Herzblut“ geschenkt haben, die Sie irgendwie mögen?

Nach unserem Konzept können Sie das ganz sicher realisieren.

B.   Sie möchten Ihre Ersparnisse weiterhin – gesichert - aber gern mit etwas mehr Rendite anlegen?

Nach unserem Konzept wird auch das in Erfüllung gehen.

C.   Sie möchten, dass sich mehr Menschen in Ihrer Gemeinde oder Kleinstadt ebenfalls für Genossenschaften begeistern können?

Unser Konzept schafft auch das.

D.   Sie möchten beitragen, dass Ihre Gemeinde oder Kleinstadt mehr Vitalität oder Attraktivität bekommt?

Auch das schafft unser Konzept durchaus.

E.   Sie möchten weiterhin Mitglied einer Bankgenossenschaft bleiben.

Auch das können Sie mit unserem Konzept erreichen.

F.   Sie möchten helfen, sicherzustellen, dass die Geldversorgung an Ihrem Wohnort dauerhaft gesichert bleibt.

Auch das kann unser Konzept realisieren, leichter wie Sie dies als Bankgenosse können, wenn Ihre Bank verschmolzen wurde.

G.   Sie möchten gern auch dann noch gesichert in Ihrem Wohnort leben können, wenn Sie dazu Hilfe benötigen (Pflege, usw.).

Genau dazu dient unser Konzept!

H.  Sie möchten anderen Raiffeisen- und Volksbankenmitgliedern wieder Mut machen, um stolz zu ihrer Genossenschafts-Mitgliedschaft stehen zu können.


Unser Konzept wird genau das auch schaffen.

I.    Sie möchten selbst einen Beitrag leisten, damit auch weiterhin der Name Friedrich Wilhelm Raiffeisen seinen guten Klang in Deutschland behält?

Auch das – und vielleicht noch viel mehr - kann unser Konzept leisten.

Insgesamt gilt:

Lassen Sie uns gemeinsam ein Stück moderne Geschichte des deutschen Genossenschaftswesens schreiben!

Sie fragen zu Recht:

Und das geht wirklich?

Eindeutig JA!

Und wir zeigen Ihnen – im nächsten Teil - gern:

·         Wie es geht  
und
·         Weshalb  dieser Weg für die Raiffeisen- und Volksbanken-Mitglieder, die Menschen in Ihrer Gemeinde und für eine vitale Entwicklung Ihrer Gemeinde ….

einfach  g e n i a l  ist! ….


(Literaturhinweis: „Unsere Volks-oder Raiffeisenbankbank soll fusionieren“ - Autor: Georg Scheumann, Verlag UDG eG. Der Ratgeber  kann direkt über www.igenos.de oder über www.coopgo.de bestellt werden.)

(Gern können Sie „Coop-Transform“ Ihre Fragen zusenden- info@CoopGo-Transform.de). Wir werden unsere Antworten – möglichst zeitnah - entweder einzeln oder innerhalb eines gleichen Themenkomplexes veröffentlichen. Coop-Transform unterstützt die kooperative Bewegung CoopGo – www.CoopGo.de  )