Der Ombudsmann oder auch ein Ombudsrat wurde in Deutschland erstmals durch die Einführung des Wehrbeauftragten bekannt. "Ombudsmänner" sind auch bekannt unter dem Namen "Bürgerbeauftragte". Im nichtpolitischen Bereich kennen wir in Deutschland Ombudsleute insbesondere aus den Bereichen der Banken, Bausprakassen, Versicherungen, dem Immobilienbereich, der Deutschen Bahn und der Bundesrechtsanwaltkammer. Der Name "ombud" ist altnordischer Herkunft und heißt sinngemäß "Vollmacht".
Ganz allgemein wird ihre Aufgabe beschrieben als die einer Person, die in einer Organisation oder in der Öffentlichkeit eine "ungerechte Behandlung" von Personen verhindern soll. Ein solches Amt hat nutr dann Sinn, wenn die "Schlichtungsstelle" unparteiisch ist.
Seine Funktion ermöglicht es, Streitfälle ohne bürokratischen Aufwand zu schlichten. Seine Vorgehensweise ist in allen Bereichen etwa identisch:
- eine unabhängige Betrachtung des Streitfalles,
- Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente
- Vergleich von Schaden, Aufwand und kostenfaktoren,
- Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung,
- oder Aussprechen einer empfohlenen Lösung für den entsprechenden Fall.
Die Tendenz ist unverkennbar: Immer mehr Organisationen und Institutionen (bis hin zur UN) richten eine Stelle für einen Ombudsmann ein oder beschäftigen gar ganze Stäbe von Ombudsleuten. Vor allem, wo ein großes Publikum angesprochen wird, also auch viel Konflikstoff gegeben ist, werden solche Beschwerdestellen eingerichtet. Selbst Medien beschäftigen zunehmend Ombudsleute, die zwischen Lesern und Anzeigenkunden einerseits und Redaktion und Verlag andererseits vermitteln sollen.
Wer wollte verhehlen, dass es bei einer Gruppe wie den Genossenschaftsmitgliedern, die etwa 25 % der gesamten Bevölkerung Deutschalands ausmachen (ca. 20 Millionen Genossenschaftsmitglieder) es "stressfrei" abgehen könnte. Natürlich wollen wir zunächst uns nur mit dem "Stress" zwischen Genossenschaften und deren Mitgliedern befassen, denkbar wäre es aber auch, die Beziehungen Unternehmen - Kunden zu sehen. Besonders gespannt sind wir auf die Zusammenarbeit und Unterstützung der in den Genossenschaften gewählten Gremien, insbesondere den Aufsichtsräten, weil diese zugleich auch irgendwie per se so etwas wie ein "Ombudsmann" der Mitglieder sein könnten.
Da es im Genossenschaftsbereich bisher mit solchen Einrichtungen (bis auf den Volksbankenbereich die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken) keine