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GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann

09.03.2011

Der Geno-Ombudsmann – Eine Schlichtungsstelle im Interesse des gesamten Genossenschaftswesens

Mit der Einrichtung eines Ombudsmannes im Genossenschaftswesen setzt das VerbändeNetzwerk Menschen machen Wirtschaft (MMW) seinen Weg hin zu einem modernen Genossenschaftswesen in Deutschland konsequent fort.

Der Ombudsmann ist eine bewährte Einrichtung, die man insbesondere aus dem Bereich der Banken oder Versicherungen kennt. Es geht – ganz einfach gesagt – darum, den über 20 Millionen Genossenschaftsmitgliedern und über 6500 Genossenschaften in Deutschland eine überverbandliche, neutrale Schlichtungsstelle anzubieten. Dabei geht es  zunächst um die Schlichtung von „Stress“ zwischen Genossenschaften und deren Mitgliedern. Obgleich in Genossenschaften die Mitglieder wesentlich mehr Einfluss auf die Regelung von Meinungsunterschieden haben als in jeder anderen Rechtsform, zeigt ein Blick z.B. in zahlreiche Foren des Internets, dass Klärung – aus welchen Gründen auch immer – oft genug außerhalb der satzungsgemäßen „Spielregeln“ gesucht wird.

Im VerbändeNetzwerk hat man diese Entwicklungen seit einiger Zeit aufmerksam beobachtet und mit zahlreichen Diskussions-Teilnehmern deshalb direkten Kontakt gesucht. Das Ergebnis war nicht unbedingt nur erfreulich – so der Vorstand von MMW. Zahlreiche Mitglieder – besonders von großen Genossenschaften - berichteten, dass sie den Aufsichtsrat überhaupt nicht kennen oder keine Antwort von diesem erhalten haben bzw. sie aufgrund der Wandlung von Generalversammlung zur Vertreterversammlung auch keine Möglichkeit wissen, ihr Anliegen direkt in einer Mitgliederversammlung vorzutragen.

Ganz sicher sind Foren auch nicht der bessere Weg, zumal die Tendenz unverkennbar ist, dass geschäftstüchtige Anwälte systematisch in solchen Foren nach neuen „Aufträgen“ grasen. Dabei hat man wenig den Eindruck, dass es um eine Minimierung der Konflikte geht, kaum verwunderlich, wenn man weiß, dass Prozesse „ergiebiger“ sind. …

Aber auch die Meinung wäre ernst zu nehmen, wenn Genossenschaftsmitglieder entweder sich nicht hinreichend ernst genommen fühlen oder man ihnen sehr distanziert begegnet, alles Tugenden, die einem modernen Genossenschaftswesen wenig förderlich sind.

Was ein Ombudsmann nicht sein soll und kann ist, sich direkt in die Belange eines Unternehmens einzumischen. Seine Wirkung ist eher eine indirekte, er will vor allem ausgleichend wirken. Da eine solche Stelle unabhängig aber sachverständig arbeitet, kann eine Meinungsverschiedenheit oftmals auch dann gelöst werden, wenn dies zwischen den Beteiligten schon kaum mehr möglich ist.
Im VerbändeNetzwerk ist man sicher, dass die Unternehmen überwiegend kooperativ mitwirken werden, weil sie selbst starkes Interesse an einer „Lösung ohne Öffentlichkeit“ haben, eine Tendenz, die man von ähnlichen Einrichtungen kennt.

Wie man damit umgeht, wenn Unwilligkeit oder Ignoranz – insbesondere bei zahlreichen gleichgelagerten Fällen – besteht, darüber ist die Willensbildung bei MMW noch nicht ganz abgeschlossen. Derzeit werden geeignete Reaktions-Muster von ähnlichen Portalen noch ausgewertet.

MMW stellt klar: Es ist nicht unsere Absicht, jemanden an den „Pranger“ zu stellen. Aber wenn es z.B. zu einer kompletten Lösungsverweigerung kommt und immer wieder die gleichen Unternehmen damit in Verbindung zu bringen sind, wäre auch nicht auszuschließen, die Vorgänge z.B. zu veröffentlichen, natürlich nicht, ohne den Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Position vorher schriftlich darzustellen. Dann steht Meinung gegen Meinung, und es obläge somit Interessierten, sich daraus ihren eigen Reim zu machen …

Trotz unterschiedlicher Positionen, wie man letztlich hartnäckige Lösungsverweigerer diskret, aber in geeigneter Form auf die „Finger schauen will“, in einem sind sich die Netzwerkmitglieder einig: Wer sich quer zu einer positiven Entwicklung des Genosssenschaftsgedankens in Deutschland legt, kann nicht mit Verständnis oder gar Zustimmung rechnen. Hier geht es letztlich immer auch darum, dass es nicht angehen kann, dass einige wenige „Außenseiter“ den Weg zu einem modernen und faszinierendem Genossenschaftswesen erschweren oder gar blockieren.

Ab sofort steht es allen Genossenschaftsmitgliedern frei, sich an den Geno-Ombudsmann (formlos) per E-Mail zu wenden (info@genossenschaftswelt.de oder info@menschen-machen-wirtschaft.de – z.H. Ombudsmann). Dazu bedarf es lediglich des Nachweises der Zugehörigkeit zu einer  deutschen Genossenschaft (i.d.R. eine Kopie der Mitgliedsbestätigung - gleich welcher Branche) und einer kurzen Schilderung des strittigen Sachverhaltes; ggf. ist Schriftwechsel gleich beizufügen.
Das Verfahren ist in der Regel kostenfrei. Bei umfänglicherer Tätigkeit kann eine Selbstkostenpauschale erforderlich werden. Dies  wird jedoch dem oder der  „Beschwerdeführer/in“ in jedem Einzelfalle vorher mitgeteilt.