Frage:
In unserer Gemeinde
geht das Gerücht um, dass die Volkbank-Filiale demnächst geschlossen werden und
„unsere“ Volksbank danach verschmolzen werden soll.
Inzwischen sind
tatsächlich Diskussionen in Gang gekommen, sich gegen eine Verschmelzung massiv
zu wehren.
Da wir gerade die
Gründung einer Bürgergenossenschaft vorbereiten, ist das Thema hochinteressant.
Einige Mitglieder der Gründungsgruppe vertreten sogar die Meinung, dass die
„Volkbanken-Fusion“ eine große Chance für unseren Ort wäre. Das sind die –
recht umstrittenen - Hauptargumente der
Befürworter einer Verschmelzung:
A. Das Geld bleibt im
Dorf, wenn verschmolzen wird und kann für sinnvolle Projekte genutzt werden.
B. Banken in dieser Form
haben sowieso keine lange Lebenszeit mehr.
C. Die Geldversorgung
kann auch durch unsere Bürgergenossenschaft sichergestellt werden. Wir nennen
sie dann halt Bürgerbank.
D. Raiffeisen hat damals
„Darlehnskassen“ gegründet, um den „Zinswucher“ zu bekämpfen. Heute würde er
Wohnungen bauen und Bauland kaufen, um den „Mietwucher“ zu bekämpfen. Genau
damit soll sich unsere Bürgergenossenschaft – die auch „Wohnungsbau für Bürger“
organisieren soll - befassen.
Könnten Sie uns zu
dieser verwirrenden Diskussion einige Hinweise geben?
Antworten
Sie
haben sozusagen in ein „Wespennest“ gestochen. …
In
der Tat scheinen die Verbände der Volks- und Raiffeisenbanken eine eher
unverständliche Politik der Bankenverschmelzung zu betreiben.
(Hinweis: Wenn wir
künftig von Raiffeisen- und Volksbanken sprechen, nutzen wir zur Vereinfachung
den Begriff „Raiffeisenbank“, um damit bewusst an das „Denken“ von Friedrich Wilhelm Raiffeisen zu
erinnern. – Er gründete damals die Darlehnskassen
als Antwort auf die ländliche Not, vor allem den bestehenden „Zinswucher“ gegen die Landbevölkerung zu
beenden).
Wo
letztlich diese „Verschmelzungs-Strategie“ hinführt – und diese Antwort könnte Sie überraschen – ist aus unserer
Sicht eher nachrangig.
Ob
es schlussendlich pro Bundesland nur noch eine, zwei oder auch keine „Groß-Raiffeisenbank“ mehr gibt, ist relativ unbedeutend. Wir vermuten eher,
sogar, dass die „Verbandsstrategen“ auf – nur noch - eine einzige „Raiffeisen-Deutschland-Bank“ hinarbeiten. …
Was
wir jetzt sagen, wird vermutlich das „Herzblut“
eines jeden überzeugten, idealisierten „Raiffeisen-Banken-Mitglieds“
gefrieren lassen…
Wir
argumentieren z.B. recht deutlich gegen
das, was den Menschen derzeit „verklärt“ im „Raiffeisen-Jahr“ – in Sachen
Bankgenossenschaften - verkauft wird.
So
etwas könnte quasi zu „gleichgültig“ klingen. Aber wir betonen ausdrücklich
„könnte“, denn wir werden zeigen, was – sofern Herr Raiffeisen heute (wieder) auftauchte – dieser eigentlich –
genossenschaftlich - lösen würde. So wäre es wahrscheinlich sein Hauptanliegen,
den – gerade jetzt so wichtigen – Bank-Genossenschaftsgedanken im „hier und
heute“ - zukunftsfähig auszurichten.
Seine
Darlehnskassen hatten damals eine immense Bedeutung.
Wäre
zu fragen, worin denn heute (noch) die Bedeutung dessen liegt, was man aus
dieser guten „Darlehnskassen-Idee“
inzwischen gemacht hat? Und noch wichtiger wäre zu fragen, wofür die heutige “Raiffeisen-Bank-Idee“
steht und erst Recht, wofür sie morgen
dienen soll?
Es
sollte uns nachdenklich machen, wenn der „Darlehns-Kassen-Banker“
Raiffeisen geehrt wird, alle
Festredner nur von der Bedeutung und Wichtigkeit von „Genossenschaften“ (ganz allgemein) sprechen, nicht aber von der Bedeutung von „Raiffeisen-Genossenschaftsbanken“.
Selbst
dem „Schirmherrn“ des Raiffeisen-Jahres 2018, dem Bundespräsidenten, fällt dazu
nichts ein. Und es wird noch „besser“. Die „Hauptsponsoren“
des Raiffeisenjahres (Banken, Verbände, Stiftungen) hätten ganz sicher nicht vergessen, die Bedeutung der
Raiffeisenbanken für die Zukunft des deutschen Genossenschaftswesen zu
erwähnen, wenn es denn eine solche gäbe?
…
Selbst
das „Grundlagenpapier“ der Raiffeisen-Nachfolger zum 200. Geburtstag ihres
Namensgebers, die „Westerwälder Erklärung“ mogelt sich ganz elegant um Aussagen
zur Bedeutung des „Raiffeisen-Bankenwesens“ herum. …
Auch
die „Kaderschmiede“ des deutschen
Genossenschaftsbanken-Wesens, die ADG (Montabaur) bereitet sich auf
Neuauslastung – genannt Modernisierung -
vor. Könnte man erkannt haben, dass der Ausbildungsbedarf für
Genossenschaftsbanken immer geringer wird, weil es immer weniger
„Bankkaufleute“, etc. geben wird. Man beginnt neue „Produkte“ zu finden, um
Auslastung zu schaffen. So entstand
z.B.. die Idee „Genopreneurship“ (Gründung von Genossenschaften), stark
gesponsert von der Finanzstruktur der Raiffeisen-Verbände …
Deshalb
prognostizieren wir: Die obersten Verbandsstrategen im Raiffeisen-Banken-Sektor
verfolgen beharrlich ihre Verschmelzungsstrategie und nichts wird sie darin
beirren können. Sie haben die „Konzern-Genossenschafts-Bank“ vor Augen: Großbanken …
Aber wie können die Verbände
dieses Ziel elegant erreichen?
Der Weg ist genial
einfach:
Man
holt sich das (Eigen-) Kapital durch strikten Kurs auf erfolgreiche „Verschmelzungen“. Und holt sich auf diesem Wege – ohne die Mitglieder
über den Transfer ihres eigenen Genossenschaftsvermögens in andere Hände zu
informieren - das in Generationen aufgebaute Vermögen der vielen kleinen und mittleren
Raffeisenbanken. Frei nach dem Konzept: Wir machen den Weg frei!
Und
dieses Konzept hat doch bisher gut geklappt – oder?!
Wir
wollen das kurz - und auch für Laien - nachvollziehbar erläutern. (Wer mehr zum Thema wissen möchte, findet am
Ende unserer Ausführungen einige Literaturhinweise).
Gehen
wir den Spuren von Herrn Raiffeisen
nach, so forderte er für jedes Dorf
einen eigenen „Darlehnskassen-Verein“
(Genossenschaft). Und diese Idee wurde im Laufe der Jahre gern aufgriffen
und verfolgt, so dass (fast) jedes Dorf seine eigene „Darlehnskasse“ hatte. Später wurden daraus meist Volks-
oder Raiffeisenbank.
Dann
begannen die Verbandsstrategen tätig zu werden und sie „empfahlen – weil das Geldgeschäft umfangreicher und der
Kreditbedarf (angeblich) größer geworden sei – zuerst kleine Raiffeisen-Banken
zu größeren Raiffeisen-Banken, dann zu noch größeren …. später zu noch noch
größeren Banken …. zusammenzuschließen. „Empfehlen“ ist ein sanfter Ausdruck zu
dem, wie das wirklich „organisiert“ wurde und immer noch wird.
Würden
die Mitglieder darüber wirklich Bescheid wissen, sie würden sich wahrscheinlich
beschämt abwenden. Wie gut, dass so etwas „hinter
den Kulissen“ abläuft; den Mitgliedern wird jedoch dabei „heile GenossenschaftsWelt“
vorgespielt.
Man
nutzt bewusst, die (noch) große Identifikation der
Genossenschaftsbank-Mitglieder mit „Ihrer“
Raiffeisenbank-Idee, um die eigentliche „Strippenziehung“ nicht erkennbar zu machen. …
Die
„Überbringer“ der schlechten
Nachrichten, wie z.B. „Genoleaks“
werden – in diesem Konzept einfach zu den „Erzeugern“ der schlechten
Nachrichten, „umdefiniert“. So
einfach kann die Welt „gemacht“ werden …
Bitte
nicht ablenken lassen, sondern nachfragen:
Aber was ist wirklich
geschehen, bei jeder erfolgten „Verschmelzung“?
Und
was wird weiterhin geschehen, Verschmelzung für Verschmelzung?
Starten
wir mit einem „Weckruf“.
Wir
behaupten, dass bei jeder „Verschmelzung“ quasi eine Art „Enteignung des genossenschaftlichen Vermögens“ eines jeden
Mitgliedes einer Raiffeisen- oder Volksbank erfolgt, sofern das Mitglied zu
der Bank gehört, die verschmolzen wird bzw. bereits verschmolzen wurde!
Spätestens
jetzt müssten alle gutgläubigen Genossenschaftsmitglieder – oder zumindest die
Verbände-Oberen – auf die Barrikaden gehen und „Irrtum“ rufen.
Werden
sie aber nicht, denn wir werden dann „Beweis“
antreten müssen und der könnte nicht gewünscht sein … - zumindest nicht im
„Raiffeisen-Jahr“ …
Die
Fragen einiger Bankgenossenschafts-Mitglieder sind durchaus berechtigt, ob sich
Vorstände und Aufsichtsräten von zu
verschmelzenden oder bereits verschmolzenen Genossenschaftsbanken „schadenersatzpflichtig“ machen oder
gemacht haben, wenn sie ihre Mitglieder nicht auf diese „kalte Enteignung“ (vorab) aufmerksam gemacht haben. Auch das
Prüfen beider Genossenschaften im Rahmen einer Verschmelzung durch den gleichen Verband ist sicherlich nicht
ganz unproblematisch, zumal beide betroffenen Raiffeisenbanken dazu keine
Alternative haben ….
Aber
das ist hier nicht Aufgabe unserer Erörterungen. Es könnte jedoch späterhin
interessant werden, wenn es um die „neuen Wege“ für zu verschmelzende
Raiffeisengenossenschaften – z.B. in
Richtung Bürgergenossenschaften –
geht.
Schade,
dass Herrn Raiffeisen diese „Peinlichkeit“, die mit seinem Namen verbunden
ist, nicht erspart bleibt. Seine
sehr ehrenwerten Gedanken werden durch
seine Nachfolger ins Gegenteil verkehrt.
…
Wenn
diese Zusammenhänge erkannt und bekannt
werden, könnte das einer der größten Rückschläge
werden, die das deutsche Genossenschaftswesen je zu verkraften hatte.
Einige
Kritiker dieser deutschen Genossenschaftspolitik meinen, dass das Jahr 1934 ein genossenschaftliches Jahr der
Niederlage war.
Nicht
auszuschließen, wenn Historiker bald erklären werden, dass das Jahr 2018
ebenfalls zu einem Problemjahr für das deutsche Genossenschaftswesen geworden
ist.
Wohl
gemerkt, es geht längst nicht nur um ein Thema, das den Sektor
Genossenschaftsbanken angeht. Das
gesamte deutsche Genossenschaftswesen könnte in negative „Schlagzeilen“ geraten
– woran weder Genossenschaftsmitglieder, noch die Verbände im
Genossenschaftswesen, noch die Politik ein Interesse haben können.
Aus
diesem Grunde ist es durchaus verständlich, wenn gefordert wird, diese Vorgänge
zur Klärung nicht herunterzuspielen oder gar zu ignorieren.
Schon
allein der „Verdacht“, das eine
Verbändestrategie auf dem Rücken der
Genossenschaftsmitglieder ausgetragen würde, ist eine für das gesamte deutsche Genossenschaftswesen mehr
als peinliche Situation. Es geht dabei um erhebliche Vermögensmassen, über
die zu souverän zu entscheiden, wurden den davon betroffenen
Genossenschaftsmitgliedern einfach keine Informationen gegeben. …
Nicht
von ungefähr gefordert wird – gesetzlich vorgeschrieben - vor dem
Zustandekommen von Verschmelzungen bei Genossenschaften, dass der jeweilige Prüfungsverband, dem beide
oder mehrere Genossenschaften angehören, die in eine Verschmelzung involviert
sind, die Verschmelzung „begutachtet“. Damit
soll verhindert werden, dass fehlende Sachkenntnis der Mitglieder zu Nachteilen
für die Mitglieder werden können. Weil es im Genossenschaftsbereich Banken,
jedoch eine „Monopolsituation“ des
Prüfungsverbandes gibt, werden stets beide der betroffenen Banken vom gleichen Prüfungsverband geprüft. Es
liegt eigentlich nahe, dass eine solche Situation leicht zu dazu führen könnte,
dass Mitgliederinteressen und Verbandsinteressen in Disharmonie geraten können. Eine schwierige Situation für den
Prüfungsverband!
Eingedenk
dieser Lage wäre es dringend anzuraten, sicherzustellen, dass solche Prüfungen
von unterschiedlichen Prüfungsverbänden
durchgeführt werden oder „Auftragsprüfungen“ an andere Prüfungseinrichtungen
erteilt werden (z.B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften).
Wir
wollen das Prinzip „Wachstum durch
Enteignung(?)“ gern an anderer Stelle aufgreifen, hier müssen wir uns auf
wenige Ausführungen begrenzen, denn wir wollen eher Lösungen suchen und weniger
Probleme erörtern.
(Vielleicht
gibt es couragierte, freie Wissenschaftler, die sich dieser Spezial-Thematik
annehmen.) …
Hier
nun – verkürzt - die Methode „Wachstum
durch Enteignung(?)“ und die sich daraus ergebenden „Chancen“ für Bürgergenossenschaften.
Jede
Genossenschaft, die startet oder aufwächst, nutzt die Geschäftsanteile der
Mitglieder (Eigenkapital), um damit ihren Geschäftsbetrieb zum Laufen zu
bringen.
Eine
Wohnungsbaugenossenschaft baut Wohnungen, eine Handwerksgenossenschaft bietet
immer bessere Leistungen an, investiert in neue Werkzeuge, bietet ihren
Mitgliedern Arbeitsplätze, usw.
Bei
jeder Genossenschaft sind die Hintergründe andere, stets ist jedoch die Förderung der Mitglieder wichtigster
Teil des wirtschaftlichen Handelns.
Über
die Jahre hinweg führt das dazu, dass der „Wert“
der Genossenschaft weit über den „Wert“
der Geschäftsanteile hinausgeht.
Was geschieht nun
aber, wenn ein Mitglied ausscheidet?
Es
bekommt lediglich seine eingezahlten Geschäftsanteile zurück. Das dahinterstehende Prinzip ist durchaus
nachvollziehbar oder vernünftig:
Das ausscheidende
Mitglied soll die Existenz der Genossenschaft nicht schwächen. …
Ist das richtig oder
gerecht?
Der
Denkansatz ist in Ordnung, solange man
nicht „verschmilzt“.
Würde
man jedoch verschmelzen, wäre er „ungerecht“,
denn dann würde das gesamte Vermögen
der Genossenschaftsmitglieder der „zu
verschmelzenden Genossenschaft“ auf jene Genossenschaft übergehen, auf die „verschmolzen“
wird!
Es
muss die Frage erlaubt sein:
Was wäre zu tun, um
diese „Ungerechtigkeit“ bei den Mitgliedern der „wegverschmolzenen“
Genossenschaft nicht entstehen zu lassen?
Man bildet z.B. einen „Auseinandersetzungsfonds“.
Dieser
würde es grundsätzlich ermöglichen, jedem Mitglied die Möglichkeit einzuräumen,
am „Wertzuwachs“ seiner
Genossenschaft beteiligt zu sein, ohne die Substanz der Genossenschaft zu
schwächen. …
Bereits
heute können solche „Auseinandersetzungsfonds“ geschaffen werden.
Es
sollte – gerade im „Raiffeisen-Jahr“ – darüber nachgedacht werden, in wieweit
es nicht zu einer Grundsatzdiskussion in den Verbänden kommen könnte, an dieser
Stelle dem Genossenschaftsgedanken zusätzliche „Schubkraft“ zu verleihen.
Würde
man solche „Zuführungen“ zum Aufbau eines „Auseinandersetzungsfonds“
steuerlich „privilegieren“, hätte auch die Politik gezeigt, dass es ihr Ernst
ist, innovative Impulse in Richtung Genossenschaftsentwicklung zu geben. Bisher
„erschöpfte“ sich die Politik eher in „wohlwollenden Redebeiträgen“. …
Genau
diese „Lücke“, dass es keine „Auseinandersetzungsfonds“ bei
Bankgenossenschaften gibt, machen sich die Verbands-Strategen zu eigen, um
intelligent, intensiv und nachhaltig an der Verschmelzung von „Raiffeisen- und
Volksbanken zu arbeiten. Verschmelzungen sind zugleich „preiswert“ und – aus
Verbandssicht – attraktiv.
Man
muss neidlos anerkennen: Ein wirklich geniales Konzept – oder?
Was jedoch aus
Verbandssicht „genial“ erscheint, ist aus Sicht der Genossenschaftsmitglieder
geradezu „deprimierend“:
Die Mitglieder jeder
zu verschmelzenden Genossenschaftsbank sind die großen Verlierer.
Das
war bisher so und wird es auch weiterhin sein, wenn keine (Gesetzes-) Änderung
erfolgt.
Um
es zu verdeutlichen:
Die
Mitglieder einer „übertragenden“ Bank werden natürlich auch Mitglieder der
„aufnehmenden“ Raiffeisenbank. Das wollten sie und das bekommen sie auch.
Was sie aber ganz
sicher nicht wollten, ist das gesamte Vermögen (die erwirtschafteten Werte
ihrer bisherigen Genossenschaft, auch zu übertragen.
Was
würde die „aufnehmende Bank“ auch für gewichtige Argumente diesen Mitgliedern nennen können, dass sie dies – bewusst und aus freien Stücken -
dennoch tun könnten bzw. würden?
Würden
die Verbandsstrategen etwa sagen wollen, dass nur mit dieser Methode das genossenschaftliche Bankensystem in
Deutschland dauerhaft gesichert erhalten werden kann?
Aber
das würde wohl gerade die bewussten
Bankgenossen eben nicht überzeugen, weil man sie darüber noch nicht einmal
informiert oder Gespräche geführt hat.
Und
diese Bankgenossen könnten sich sogar beginnen, an ihr Vorbild Friedrich
Wilhelm Raiffeisen zu erinnern, der die Förderung und die Interessen der
Mitglieder stets im Vordergrund sah.
Die
Bankgenossen von heute, stehen längst nicht mehr im Mittelpunkt der heutigen
Bank-Manager. Den Raiffeisen-Banken ist heute nicht mehr an Mitgliedern
gelegen, sondern nur noch am Vermögen, was durch die Mitgliedschaften
erwirtschaftet wurde. …
Die Mitglieder würden
auch Fragen stellen wie:
A. Was genau ist es nun,
weshalb man in Deutschland ein genossenschaftliches Bankenwesen benötigt?
B. Welche Vorteile hat
ein Mitglied wirklich von „seiner“ Genossenschaftsbank zu erwarten?
C. Weshalb ist die
Zeichnung zusätzlicher Geschäftsanteile überhaupt so eng eingeschränkt?
D. Weshalb werben
Genossenschaftsbanken Neukunden mit dem Hinweis, dass man Kunden und Mitglieder
gleich behandelt?
E. Warum gibt es in
Deutschland ein beständiges „Abschmelzen“ von Genossenschaftsbanken, während
gleichzeitig gesagt wird, dass Genossenschaften neu gegründet werden sollen?
Ein Verdacht, dass das
Raiffeisenbanken-System in der bisher praktizierten Form keine Zukunft haben
könnte, ist offensichtlich doch begründet?
Es
wird Zeit, dass in diese Richtung jetzt begonnen wird, zu forschen, zu
informieren und mit den Bankgenossen zu diskutieren!
Weil
das alles sich mitten im
„Raiffeisen-Jahr 2018“ ereignet, ist es sehr verwunderlich, wie
„beharrlich“ gerade solche Fragen ausgeblendet und der Bevölkerung, besonders
den Mitgliedern, keine überzeugenden
Antworten gegeben werden.
Gerade
jetzt wäre es wichtig, so jemand wie damals Herrn Raiffeisen in Erscheinung treten zu lassen.
Dessen
historische Verdienste sind unbestritten. Aber sie liegen lange zurück. Sich in der heutigen Zeit darauf
auszuruhen, ist im genossenschaftlichen Bankensektor fatal.
Auch
das ist ein Grund mehr, heute die Mitglieder von Raiffeisen- und Volksbanken aufzuwecken, damit diese Diskussion –
von unten nach oben – endlich offen und
ehrlich geführt wird.
Wir
sind sicher, würde man jedem Mitglied sagen, worum es wirklich geht und mit
welchen Folgen für die Mitglieder, es würden Diskussionen beginnen.
Wahrscheinlich würden einige Mitglieder sogar verlangen, dass endlich – wirklich genossenschaftliche –
Lösungen bzw. Alternativen aufgezeigt werden.
Aber
genau das wollen und „müssen wohl auch)
die Verbandsstrategen verhindern. Denn nur wenn eben nicht umfassend informiert wird, wenn nichts zu unterschiedlichen
Möglichkeiten der Mitglieder in einem Prüfungsbericht steht, wenn die Mitglieder nicht erfahren, dass sie ihr
gesamtes Vermögen auf die aufnehmende Bank übertragen, können sie sicher
mit dem gewünschten Ergebnis rechnen. …
So
entsteht eine merkwürdige Situation, die man durchaus als „kalte genossenschaftliche Enteignung“ bezeichnen könnte.
Die
einen nennen dies „rechtlich korrekt“,
die anderen nennen das eher eine „genossenschaftliche Enteignung“. ….
Besser wäre:
A.
Die „übertragenden Raiffeisenbanken“ richten recht schnell noch
einen „Auseinandersetzungsfonds“
ein, oder
B.
sie verzögern die Verschmelzung noch eine Weile bis alles
„transparent“ gemacht wird und die Mitglieder über alle Folgen einer
Verschmelzung wirklich aufgeklärt wurden.
Wer
– als betroffenes Mitglied - ein großes „genossenschaftliches
Spenderherz“ hat, wird sich nichts dabei denken, seine „Vermögensanteile“
quasi zu verschenken, denn es dient
doch ….
Wem
oder für was dient es genau?
Zumindest
dient es dem Ziel näher zu kommen, immer weniger Raiffeisengenossenschaften in
Deutschland zu haben und auf die Geldversorgung im Dorf zu verzichten. … was
man alles eigentlich nicht will!?
Nun,
Ihre - weitergehenden - Fragen sind ebenfalls sehr wichtig.
Sie
fragen:
·
Gibt es in einigen
Jahren überhaupt noch Banken in dieser Form?
·
Wie wird die Geldversorgung in den nächsten Jahren sich
allgemein und in ländlichen Regionen entwickeln?
Eigentlich
sollten Ihnen solche Fragen von den „Experten“ aus den Genossenschaftsbanken
beantwortet werden.
Sofern
Sie Mitglied einer Genossenschaftsbank sind, würden wir empfehlen, genau solche Fragen auf nächsten Vertreter- oder
Generalversammlung Ihrer Raiffeisenbank zu stellen.
Sie
ahnen, dazu wenig zufriedenstellende Antworten zu bekommen. …
Lassen
Sie uns jetzt direkt fragen, worin der tatsächliche Vorteil (genannt Förderzweck) einer Mitgliedschaft in
einer Bankgenossenschaft besteht?
Angenommen,
Sie bringen heute „Spargeld“ zu Ihrer Raiffeisen-Bank. Bekommen Sie dafür:
a. Als Genossenschafts-Mitglied Sonderkonditionen?
b. Als Genossenschafts-Mitglied bessere Konditionen, wie andere
Kunden der gleichen Bank bekommen?
c. Als Genossenschafts-Mitglied bessere Konditionen, wie bei
anderen Banken oder z.B. bei einer Sparkasse?
Die
Antworten auf diese – oder ähnlich konkrete – Fragen und Vergleiche, zeigen
Ihnen sehr deutlich wie gut es um die genossenschaftliche
Mitglieder-Förderung bei Ihrer Bank bestellt ist.
Wenn
Sie keine wirklichen Vorteile erkennen, muss jetzt die Frage zulässig sein:
·
Worin liegt mein Vorteil „Bankgenosse“ zu sein?
Schön,
Sie bekommen für die (wenigen) Geschäftsanteile, die Sie überhaupt haben oder
halten dürfen, eine recht gute Gewinnausschüttung (Rendite). Und weil eine
Zeichnung weiterer Geschäftsanteile für Sie durchaus attraktiv wäre, und jeder anderen
Geldanlage meist überlegen ist, (denn Genossenschaftsbanken erwirtschaften gute
Renditen) wollen Sie jetzt – folgerichtig - vielleicht 10 oder 20 zusätzliche Geschäftsanteile zeichnen.
Versuchen
Sie selbst diesen – für Sie - vernünftigen Weg auszuprobieren.
Vermutlich
werden Sie folgende Erfahrung machen:
Sie
werden sich über die fehlende Freude bei „Ihrer“ Raiffeisenbank wundern. Wahrscheinlich wird man sogar Ihren Wunsch
„dankend“ ablehnen.
Irgendwie
komisch?!
Herr Raiffeisen hätte
Ihnen jedenfalls damals für Ihre Mitwirkungsbereitschaft bei seinem
„Darlehnskassen-Modell“ sogar (bildlich gesprochen) „die Füße geküsst“! …
Das
sollte Sie eigentlich nun wirklich nachdenklich machen. …
Der
Grund für diese Verhaltensweise:
Ihr Geschäftsanteile
haben längst keine wirkliche Bedeutung mehr für Raiffeisenbanken. Man würde noch nicht
einmal „traurig“ sein, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen würden …
Warum
diese merkwürdige Verhaltensweise?
Die Mitglieder haben
mittels ihrer Anteile in der Vergangenheit bereits hinreichend für einen
stabilen Geschäftsaufbau gesorgt.
Das
hat zur Folge:
Wenn Sie jetzt gehen
bzw. kündigen, lassen Sie ganz sicher den mit Ihren Geschäftsanteilen
geschaffenen „Wertzuwachs“ bei der Raiffeisenbank.
Die
Mitglieder haben also ihre „Schuldigkeit“ längst getan …
Leider
können wir den – zu Recht stolzen –
Bankgenossen keine andere (erfreulichere) Botschaft überbringen. …
Auf den Punkt gebracht
könnte das heißen:
·
Raiffeisenbanken leben besser, je weniger Mitglieder sie haben.
Oder anders ausgedrückt, Sie haben „Wert“ als Kunde, sind aber als
Mitglieder eher „notwendiges
Überbleibsel“ …
Der „arme“ Friedrich
Wilhelm Raiffeisen, wäre wohl über diese Entwicklung eher schockiert, wie
erfreut!
Also
eine „hoffnungslose“ Situation für
Raiffeisenbank-Mitglieder?
Nein – absolut NEIN!
Die
Situation wäre nur dann „hoffnungslos“, wenn Raiffeisen-Banken-Mitglieder ihren
„Tunnel-Blick“ behielten.
Und
was bitte, wäre ein „Tunnelblick“?
Er
entsteht dadurch, dass man sich auf die genossenschaftliche „Banken-Mitgliedschaft“ fixiert.
Beachten Sie bitte
jetzt sehr genau:
A. Wir sagen, bleiben Sie
bitte ein glühender Anhänger des
Genossenschaftsgedankens.
B. Seien Sie sogar sehr stolz darauf, Mitglied in einer oder
mehreren Genossenschaften zu sein.
C. Aber lösen Sie sich von dem Gedanken, stolz
auf die (aktuelle) Mitgliedschaft in einer „verschmolzenen“
Raiffeisenbank zu sein zu wollen oder gar zu „müssen“!
Zur
besonderen Beachtung:
·
Anders könnte es jedoch sein, wenn Sie in einer
Bankgenossenschaft Mitglied sind, die
(noch) recht klein und eigenständig ist und vor einer aktuellen oder demnächst zu erwartenden Verschmelzung steht.
Warum?
·
Weil Sie jetzt in der
Lage sind, selbst direkten Einfluss auf den Verbleib Ihres Vermögens in Ihrer
Bank-Genossenschaft zu nehmen.
Was
die meisten Bank-Genossenschafts-Mitglieder nicht wissen ist:
·
Dass das Genossenschaftskapital der Bank um ein Vielfaches höher ist, wie der Wert der
Anteile. (Berechnen kann man das – zumindest grob – selbst. Teilen Sie das
tatsächliche Netto-Vermögen der Bank einfach durch die Anzahl der Mitglieder)
Aber
Vorsicht bei solchen Berechnungen,
weil:
·
Im Immoblienvermögen der Bank zusätzliche „Stille Reserven“ stecken können.
·
Weil die Mitgliedschaften
unterschiedlich lange bestehen. Nachvollziehbar, dass längere
Mitgliedschaften mehr zur Wertbildung beigetragen haben, wie kürzere
Mitgliedschaften.
Wir
würden zunächst (zumindest) den Vorständen und Aufsichtsräten aller – von
Verschmelzung bedrohten – Volks- und Raiffeisenbanken dringend empfehlen,
umgehend den Kontakt zu ihren
Mitgliedern zu intensivieren.
Vorstände
und Aufsichtsräte solcher Bankgenossenschaften
können bereits jetzt nicht mehr sagen, sie hätten die Problematik nicht gesehen.
Sie sollten rein vorsorglich ihre Mitglieder umfassend zu informieren, was
wirklich auf dem „Spiel“ steht, sofern eine Verschmelzung ohne umfassende
Informationen erfolgen sollte. Unter umfassenden Informationen ist insbesondere
zu verstehen, dass die Mitglieder in Stand versetzt werden, bewusst über den Verbleib des
Gesamtvermögens und natürlich über den Vermögensanteil der daraus jedem
einzelnen Bankgenossen (zumindest fiktiv) zustünde.
Um
mögliche Schadenersatzklagen seitens
der Mitglieder zu vermeiden, sollte jetzt wie folgt vorgegangen werden:
·
Die Vorstände und Aufsichtsräte von Bankgenossenschaften, die in
einer Verschmelzungssituation als „übertragende Genossenschaft“ stehen, sollten
sich eine „Haftungsfreistellungserklärung“
von ihrem (Prüfungs-) Verband (schriftlich) geben lassen für den Fall, dass
Schadenersatzklagen erfolgen, die einen
direkten Eingriff bis ins Privatvermögen der Betroffenen Gremienmitglieder zur
Folge haben könnte.
·
Ein entsprechender Beschluss der Generalversammlung wäre
hilfreich.
·
Außerdem sollten solche Raiffeisen- und Volksbanken –
gemeinschaftlich oder auch allein – jetzt
ein Gutachten in Auftrag geben, in dem intensiv dazu Stellung genommen
wird, wie umfangreich die betroffenen Mitglieder zu informieren sind. Außerdem
sollte das Gutachten berücksichtigen, wie sichergestellt wird, dass das Verschmelzungsgutachten frei von
verbandlichen Interessen bleibt. Sofern – dennoch - der gleiche Prüfungsverband beide
Genossenschaften zur anstehenden Verschmelzung prüft, sollte erwogen werden,
dass die zu verschmelzende Bankgenossenschaft ein unabhängiges Gutachten
erhält, worin besonders die Situation des „Unteilbaren Fonds“ erörtert wird und
Alternativ-Lösungen zu einer Verschmelzung erörtert werden.
Weil
solche Probleme gravierende Auswirkungen auf das gesamte deutsche Genossenschaftswesen haben können, wäre über eine
umgehende Gesetzesinitiative nachzudenken.
Weil
wir jedoch davon ausgehen müssen, dass solche Vorschläge entweder ignoriert oder
zu spät wirksam werden, halten wir es für dringend erforderlich, den Mitgliedern von zur Verschmelzung
anstehenden Bankgenossenschaften jetzt Alternativen aufzuzeigen, wonach es viel
Sinn machen kann, Wege zu gehen, die vor allem aus Sicht der betroffen
Mitglieder, wie auch aus Sicht der Gemeinden und des ländlichen Raumes k e i n e
Verschmelzung erforderlich machen!
Bei
dem Konzept geht es nicht um mehr
„kämpfen“, mehr Widerstand leisten.
Das
schon deshalb nicht, weil genau darauf Interessen-Verbände eingestellt sind.
Bei
dem Konzept geht es besonders darum, dass die Bankgenossenschafts-Mitglieder
ihren Stolz darauf,
Genossenschafts-Mitglied zu sein, sogar noch besser als bisher erreichen können.
Und auch der Förderzweck wird
verbessert.
Unser
Konzept geht u.a. von folgenden – genossenschaftlichen
– Prinzipien aus:
A.
Sie möchten weiterhin
Mitglied der Genossenschaft bleiben, der Sie bisher Ihr „Herzblut“ geschenkt
haben, die Sie irgendwie mögen?
Nach
unserem Konzept können Sie das ganz sicher realisieren.
B.
Sie möchten Ihre
Ersparnisse weiterhin – gesichert - aber gern mit etwas mehr Rendite anlegen?
Nach
unserem Konzept wird auch das in Erfüllung gehen.
C.
Sie möchten, dass sich
mehr Menschen in Ihrer Gemeinde oder Kleinstadt ebenfalls für Genossenschaften begeistern
können?
Unser
Konzept schafft auch das.
D.
Sie möchten beitragen,
dass Ihre Gemeinde oder Kleinstadt mehr Vitalität oder Attraktivität bekommt?
Auch das schafft unser
Konzept durchaus.
E.
Sie möchten weiterhin
Mitglied einer Bankgenossenschaft bleiben.
Auch das können Sie
mit unserem Konzept erreichen.
F.
Sie möchten helfen,
sicherzustellen, dass die Geldversorgung an Ihrem Wohnort dauerhaft gesichert
bleibt.
Auch das kann unser
Konzept realisieren, leichter wie Sie dies als Bankgenosse können, wenn Ihre
Bank verschmolzen wurde.
G.
Sie möchten gern auch
dann noch gesichert in Ihrem Wohnort leben können, wenn Sie dazu Hilfe
benötigen (Pflege, usw.).
Genau dazu dient unser
Konzept!
H. Sie möchten anderen Raiffeisen- und Volksbankenmitgliedern
wieder Mut machen, um stolz zu ihrer Genossenschafts-Mitgliedschaft stehen zu
können.
Unser Konzept wird
genau das auch schaffen.
I.
Sie möchten selbst
einen Beitrag leisten, damit auch weiterhin der Name Friedrich Wilhelm
Raiffeisen seinen guten Klang in Deutschland behält?
Auch das – und
vielleicht noch viel mehr - kann unser Konzept leisten.
Insgesamt gilt:
Lassen Sie uns gemeinsam ein Stück moderne Geschichte des
deutschen Genossenschaftswesens schreiben!
Sie fragen zu Recht:
Und das geht wirklich?
Eindeutig JA!
Und wir zeigen Ihnen –
im nächsten Teil - gern:
·
Wie es geht
und
·
Weshalb dieser Weg für die Raiffeisen- und
Volksbanken-Mitglieder, die Menschen in Ihrer Gemeinde und für eine vitale
Entwicklung Ihrer Gemeinde ….
einfach g e n i a l ist! ….
(Literaturhinweis: „Unsere Volks-oder Raiffeisenbankbank soll
fusionieren“ - Autor: Georg Scheumann, Verlag UDG eG. Der Ratgeber kann direkt über www.igenos.de oder über www.coopgo.de bestellt werden.)
(Gern können Sie „Coop-Transform“ Ihre
Fragen zusenden- info@CoopGo-Transform.de). Wir werden unsere Antworten –
möglichst zeitnah - entweder einzeln oder innerhalb eines gleichen
Themenkomplexes veröffentlichen. Coop-Transform unterstützt die kooperative Bewegung CoopGo – www.CoopGo.de )