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GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann

07.06.2013

Betriebliche Altersversorgung jetzt mit bAV-Genossenschaften optimieren


Dem Erfolg der Energiegenossenschaften folgen jetzt die bAV-Genossenschaften ...

Im VerbändeNetzwerk Menschen Machen Wirtschaft (MMW) hat sich ein neues Thema fest etabliert: Die reale VISION, Betriebliche Altersversorgung (bAV) mit effektiven genossenschaftlichen Strukturen zu verbinden und augenscheinliche Probleme der BAV als „SmartCoop“ zu lösen.

Dazu wurde bereits eine „hochkarätige“ Arbeitsgruppe gegründet – so Gerd K. Schaumann vom MMW Präsidium – die bereits Lösungsansätze wesentlicher Essentials vorgelegt hat.

Der Grund, warum sich das Genossenschaftswesen dieser Thematik zugewendet hat ist recht offenkundig und naheliegend: Das bisher dominante Versicherungswesen „schwächelt“ – und eine Besserung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil. Inzwischen hat bereits der Gesetzgeber aktiv Vorsorge getroffen, um im Falle von insolvenzgeneigten Situationen, Versicherungen vor dem „Absturz“ zu bewahren. Das einst als sicher geglaubte Versicherungswesen scheint – aus Sicht des Gesetzgebers – bereits so „trudelfähig“, dass Vorsorgemaßnahmen getroffen wurden.

Frank-Peter Evertz, praxisnaher Berater und Mitglied der Arbeitsgruppe verwies zu Recht auf § 89 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz), wonach – zur Vermeidung von Lebensversicherungs-Insolvenzen – Leistungsminderungen wirksam werden können. Das Pikante dabei: Auch im Falle von Leistungsminderungen müssen die Versicherungsnehmer die bisherigen Beitragshöhen weiter zahlen!

Olaf Haubold, Vorstand einer Mitgliedgenossenschaft und ebenfalls Mitglied der Arbeitsgruppe analysierte den Stand der betrieblichen Altersvorsorge, die dort innewohnenden Probleme aus rechtlicher und steuerrechtlicher Sicht und zeigte Lösungen auf, wie die Unternehmen dann besondere Vorteile generieren, wenn sie Genossenschaftsbeteiligungen im Betriebsvermögen zur Rückdeckung der betrieblichen Altersvorsorge halten.

MMW wird profunde  Kenner zur Betrieblichen Altersversorgung (Wissenschaftler, Rentenberater zur bAV, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.) in einem Fachbeirat  „SmartCoop-BAV“ integrieren. Diesem Fachbeirat werden zugleich auch entsprechend ausgewiesene Kenner des Genossenschaftswesens angehören. Eine MMW vorliegende Studie kommt zur Überzeugung, dass dieser Weg nicht nur alle Beteiligte SINN macht, sondern auch nachhaltigen Erfolg verspricht.

Gerd K. Schaumann dankte dem Vorstand der 1. Deutschen Vorsorgegenossenschaft, Herrn Ralf Grundig, für die Konsequenz und das gute Konzept, mit dem die Genossenschaft sich bereits mit der Umsetzung dieses wichtigen und richtigen Themas befasst.

Weiter wurde bekannt, dass MMW ein eigenständiges Fachinstitut zum Thema Genossenschaften im BAV-Sektor errichten wird. Ihm sollen - nach Abschluss einer kurzfristigen Erprobungsphase - zahlreiche Wissenschaftler, Vertreter der Berufsgruppen Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater, Berater zur BAV und sonstige Experten angehören, gut verzahnt mit Managern aus „BAV“-Genossenschaften.

Obgleich eigentlich jede Genossenschaft, gleich ob Wohnungsbau, Landwirtschaft, Dienstleistung, Handwerk, usw. als Beteiligungsunternehmen für Unternehmen mit BAV gelten kann, wird MMW – in Verbindung mit dem BAV-Fachinstitut – Einfluss auf Akzeptanz, Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit solcher Partnerschaften nehmen. Das soll z.B. durch entsprechende Zertifizierungen, Bildung von SmartCoop-Aufnahme-Pools und Formen der Rücksicherung geschehen. Über ein spezielles einzurichtendes Internet-Portal soll den potenziellen Unternehmenskunden Transparenz und geeignete Auswahlmöglichkeit gegeben werden.

Lothar Kühne (Präsidium MMW) machte deutlich, dass ein solcher Weg nur dann – quasi als historische Chance für ein Modernes Genossenschaftswesen – dauerhaft Erfolg haben wird, wenn die „BAV“-Genossenschaften exzellent geführt und gemanagt werden. Deshalb sind - mit den MMW angeschlossenen - Genossenschaftlichen Prüfungsverbänden bereits besondere Überwachungs- und Berichtssysteme vorbereitet worden. Außerdem hat MMW sogenannte „Patronatsgenossenschaften“ initiiert, deren Aufgabe es u.a. sein soll, das Kontroll- und Überwachungssystem systematisch an die neuen Aufgabenstellungen anzupassen, sozusagen für einen stetigen Innovationsfluss in Richtung „BAV“-Genossenschaften der Verbändestruktur zu leisten, die deren BAV-Attraktivität weiter steigern soll.

Insgesamt sind drei Patronatsgenossenschaft von MMW geplant, wovon bereits die GenoTrust eG und die Smart Coop Energies eG seit einiger Zeit zertifiziert sind und der erfolgreiche Abschluss des Zertifizierungsprozess der Smart Coop Management eG bevorsteht.

Das abschließende Resümee dieses „Meilenschrittes“ für das Genossenschaftswesen fasste der Vorstand von MMW mit den Worten zusammen: Wir sind mit diesem Konzept unserer VISION, eines optimalen, nach kooperativen Spielregeln funktionierenden Wirtschafts- und Finanzsektors, einen wichtigen Schritt nähergekommen. Wir haben es geschafft, mit dem Thema BAV, in relativ kurzer Zeit, recht nahe auf Augenhöhe mit einem der größten Wirtschaftsbereiche des Landes, der Versicherungswirtschaft, zu kommen. Im Jahre eins nach dem von der UN in 2012 kreierten „Jahr der Genossenschaften“ zeigen nunmehr nicht nur die Energiegenossenschaften, sondern auch „BAV“-Genossenschaften, was es heißen kann, wichtige gesellschaftliche Probleme kooperativ – sozusagen im „SmartCoop-Stil“ - zu lösen.

31.03.2013

Coop-Watch und Zertifikate schaffen Vertrauen und beeindrucken potenzielle Investoren und Teilhaber


 Genossenschaften und Kooperationen punkten mit Transparenz, nachhaltig guter Rendite, Zertifikaten und dem Konzept Coop-Watch.

 

Finanzvermittler sind wahrlich nicht zu beneiden. Im Umfeld zu den Neuregelungen zur Gewerbeordnung (§34f GewO) sind die Anforderungen an den Vertrieb erheblich gestiegen. So müssen z.B. Aussagen in Protokollen niedergelegt werden, welches Produkt für den Kunden geeignet ist und warum es dem konkreten Kunden zu empfehlen ist. Es wird nicht mehr ausreichen, sich nur auf die Marketingunterlagen des Produktpartners zu verlassen, im Zweifel muss der Finanzvermittler deren Inhalte – zumindest nach Plausibilitätsgesichtspunkten – selbst prüfen. Ein „weiter so“ wird immer schwieriger. Darauf haben hat das MMW VerbändeNetzwerk der Deutschen Genossenschafts- und Kooperationswirtschaft e.V. zügig reagiert und bietet ihren Mitgliedsverbänden und deren Unternehmen verschiedene Ratings und Zertifizierungsformen an. Ziel ist es, gerade jetzt den kooperativ aufgestellten Wirtschaftssektor noch attraktiver für Privatkapitalgeber zu gestalten.

 

So, wie in der gesamten Wirtschaft üblich, wird auch der kooperativ aufgestellte Wirtschaftssektor sich sukzessive in kleine, mittlere und auch größere Einheiten entwickeln. So fasste vom Vorstand des MMW VerbändeNetzwerks, Gerd K. Schaumann Aussagen der Auftrags-Studie „Kooperationen im Trend“ zusammen. Zu vermuten ist, dass zumindest in mittleren und größeren Einheiten – mehr als bisher – systematisch und auch unter Einbeziehung externer Vertriebe - Eigen- und Fremdkapital eingeworben wird. Das bisher übliche „Bankgespräch“ wird zumindest nicht mehr die einzige Kontaktstelle bleiben, mit denen Kooperationen neue Investitionen, neue Standorte oder gar ihre internationalen Ambitionen besprechen und verhandelt werden.

 

Aus gutem Grunde setzte man deshalb bei MMW die geübte Tradition fort und  führte im Rahmen der Konferenz „Investitionen in Kooperationen“ Manager von Genossenschaften und Kooperationen mit potenziellen Investoren zusammen.

 

Zahlreiche Genossenschaften und Kooperationen präsentierten ihre Unternehmen und stellten ihre Tätigkeitsfelder und die Investitionsmöglichkeiten dar. Dabei wurde besonderer Wert darauf gelegt, den Förderzweck des Unternehmens eingehend zu erläutern. Diese (bisher nur) für Genossenschaften gesetzlich festgeschriebene Verpflichtung, die Teilhaber angemessen in den Genuss des Erfolgs zu bringen, gilt natürlich auch für sog. investierende Teilhaber (Mitglieder). Kooperationsmodelle aus den Bereichen Energie, Gesundheit und Vorsorge fanden besonderes Interesse der Vertreter von mittleren Fonds. Neben anderen Gruppen wurde aufmerksam registriert, dass auch Interessenten aus dem Ausland und der Versicherungswirtschaft teilnahmen.

 

Seitens MMW stellten Gerd K. Schaumann und Frank-Peter Evertz (Deus Deutsche Sozietät eG) neue Strategien vor, mit denen MMW in Verbindung mit seinen Kooperationspartner – besonders Wirtschaftsprüfer, Anwälten und dem pvdp Prüfungsverband Deutscher Wirtschaft-, Sozial- u. Kulturgenossenschaften e.V. - den schon ehedem recht „komfortablen“ Sicherheitsaspekt im Genossenschafts- und Kooperationssektor - ausgestalten wird.

 

Beispielhaft wurden die Modelle „Zertifiziertes Förderzeck-Konzept“ und „Coop-Watch“ näher erläutert. Während es beim zertifizierten Förderkonzept um eine Art Rating geht, bei dem regelmäßig die erfolgswirksamen Unternehmenspotenziale überprüft und ggf. korrigiert werden, handelt es sich bei Coop-Watch um ein Investitionskontrollsystem besonders für größere Investitionen, im Rahmen dessen dem Investor regelmäßige Informationsberichte zur Entwicklung des Unternehmens und seiner Investition gegeben wird. Ein Investor kann – sofern dies gewollt und vereinbart ist – quasi tagaktuell die Entwicklung seines Investments nachvollziehen und somit rechtzeitig intervenieren. Sofern es sich bei dem Investor um einen Teilhaber am Unternehmen handelt – was eigentlich dem  kooperativen Denken entspricht - kann er außerdem selbst über die Gremien des Unternehmens, zeitnah und wirksam,  adäquates Umsteuern veranlassen.

 

Zusammengefasst verband Schaumann das Konferenzergebnis mit dem Ausblick: Wir sind dem Ziel einen guten Schritt näher gekommen, die „Gunst der Stunde“ durchaus nutzend, Wege in Richtung eines kooperativ aufgestellten Wirtschafts- und Finanzsektors - als reale Optionen zu den traditionellen Strukturen - beharrlich weiterzuentwickeln. Wir haben Vertrauen verstärkt, Interesse ausgeweitet und fast so etwas wie eine verstetigte Kooperation angebahnt. Wo ehedem nur „schmale Feldwege waren, bestehen jetzt schon gut asphaltierte Landstraßen“. In nächster Zeit können wir es schaffen, sogar die ersten Kommunikations-Autobahnen zwischen kooperativen Unternehmen und kleineren und größeren Investoren zu bauen, resümierten die Teilnehmergruppen einvernehmlich.

 

              

 

 
              

 

16.12.2012

Erste Genossenschaften zertifiziert: "Geprüftes Förderkonzept"


GenoTrust eG und SmartEnergy Coop eG als "TopCoop" ausgezeichnet und führen GÜTESIEGEL "Geprüftes Förderkonzept"

Genossenschaften sind die bei weitem insolvenzsicherste Unternehmensform. Noch zu wenige Menschen wissen das jedoch. Und was auch nicht gerade euphorisch stimmt, das Genossenschaftswesen konnte zwar im „UN-Jahr der Genossenschaften“ recht ordentlich an Zahl zulegen, aber liegt insgesamt in Deutschland dennoch gut unter 10.000 Unternehmen.
 
Gleichwohl hat die Unternehmensform „eG“ in der Bevölkerung einen guten Klang, mit stetig wachsenden mit dynamischen Werten.

Rechtzeitig zum Jahresende 2012 konnte die „Qualitätsoffensive Genossenschaftswesen“ des VerbändeNetzwerks Menschen Machen Wirtschaft e.V. (MMW), die Bemühungen mit Erfolg krönen, den Menschen im Lande noch mehr Orientierungssicherheit in Sachen Genossenschaften zu geben. Das – in Verbindung mit Wissenschaftlern, Wirtschaftsprüfern und Prüfungsverbänden des Genossenschaftswesens - entwickelte GÜTESIEGEL „Geprüftes Förderkonzept“ bestand gerade seine Bewährungsprobe, erstmals wurden die Auszeichnungen verliehen.

Zu den ersten Preisträgern mit der Auszeichnung „TopCoop“ gehören die GenoTrust eG und die SmartEnergy Coop eG.
 
Anlässlich der Verleihung der Auszeichnung in Berlin fasste der Vorstand von MMW Funktion und beabsichtigte Wirkung eines solchen Gütesiegels zusammen: „Genossenschaften sind bisher zweifellos im Wirtschaftsleben, die mit Abstand sicherste Rechtsform. Unser Anliegen war es, nicht nur deutlich zu machen, dass dies so bleiben muss, weil dies für die Entfaltung der enormen Zuwachspotenziale dieses Unternehmensbereichs von immens größer Bedeutung ist. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Umbrüche und Vertrauensverlust in anderen Rechtsformen ist es wichtig, den Menschen noch mehr Verlässlichkeit bei der Auswahl ihrer „Mitmach-Entscheidung“ zu geben. Dazu soll das Gütesiegel dienen, das den Wertmaßstab „Genossenschaft“ weiter in den Köpfen der Menschen und auch Unternehmen festigen soll“
 
Das Besondere beider Genossenschaften (GenoTrust und SmartCoop Energy) ist, dass sie zugleich dem VerbändeNetzwerk als „Leitgenossenschaften“ (oder „Patronatsgenossenschaften) zukünftig als Partner für genossenschaftliche Optimierung und Entwicklung zur Verfügung stehen, d.h. die Bereitschaft einbringen, neue Wege zu einem modernen und zukunftsfähigen Genossenschaftswesen praxisnah zu erproben. Sie akzeptieren dazu, sich z.B. besonderer Transparenz- und Überprüfungsregelungen zu öffnen.
 
Für den Vorstand der GenoTrust eG nahm der Vorstand Frank-Peter Evertz die Auszeichnung „TopCoop“ entgegen. Evertz äußerste zwar Verständnis dazu, dass die Anforderungen bis zum Abschluss der Prüfung enorm zeitaufwändig waren und die Prüfer hohe Hürden aufgebaut hatten, die oftmals zu „Überstunden“ führten, gab aber zu bedenken, dass dies wohl kaum von kleineren Genossenschaften geleistet werden kann und zu überlegen wäre, das „Geprüfte Förderkonzept“ in zwei Varianten anzubieten. Sein Vorschlag: Man könnte z.B. zur Wahl stellen, ob eine Genossenschaft sich – neben einer Förderzweckprüfung - auch um die Auszeichnung „TopCoop“ bewerbe oder nicht.
 
Für den Vorstand von MMW versprach Lothar Kühne, diesen Vorschlag aufzugreifen und mit dem Fachbeirat „Förderkonzept-Optimierung“ über entsprechende Varianten zu sprechen. Es sei einleuchtend, dass z.B. Genossenschaften, die nicht ständig eine Vielzahl neuer Mitglieder aufnehmen wollen – wie z.B. eine Handwerksgenossenschaft - nicht unbedingt auf eine Auszeichnung „TopCoop“ Wert lege, weil dies die Tätigen Teilhaber tagtäglich selbst beurteilen könnten.
 
Gleichwohl war man sich im Vorstand von MMW einig, an den durchaus hohen Hürden zum „Geprüften Förderkonzept“ festhalten zu wollen. Dies wurde vor allem mit der Absicht begründet, dass das Zertifikat eine feste und verlässliche Orientierungsgröße in allen Bereichen des Genossenschaftswesens haben soll.
 
Wer damit „wirbt“, muss auch bereit sein zu akzeptieren, dass die Menschen auf das „Gütesiegel“ vertrauen können. Das ist auch der Grund, warum sich MMW entschlossen hat, das Gütesiegel nur zeitlich befristet zu verleihen (1 Jahr oder 2 Jahre) und sich das Recht ausdrücklich – vertraglich festgeschrieben – vorbehält, das Gütesiegel zu widerrufen, sofern sich die prognostischen Werte nicht verifizieren oder die Genossenschaft vom geprüften Unternehmenskonzept nachteilig abweicht.
 
Die Prüfungsdurchführung obliegt ausschließlich den im VerbändeNetzwerk organisierten Prüfungsverbänden, die durch weitere Mitglieder des Fachbeirates (vor allem Wirtschaftsprüfer und Fachberater) unterstützt werden.
 
Zunächst steht die „Förderzweck-Prüfung“ und Zertifizierung nur Mitgliedsunternehmen aus der Verbändestruktur offen. Es ist jedoch beabsichtigt, nach einer Evaluierungsphase auch Genossenschaften ganz allgemein den Zugang zum „Testat“ zu ermöglichen.
 
In der Begründung, warum man von einem „Geprüften Förderkonzept“ spricht und nicht ganz allgemein von einer „Sonderprüfung“, heißt es, dass der „Förderzweck KERNBEREICH und Besonderheit der Rechtsform Genossenschaft“ ist. Und genau diesen Kernbereich wolle man besonders berücksichtigen, denn darüber gewinnt das Genossenschaftswesen einen Großteil, was Menschen an dieser Rechtsform interessiert bis fasziniert: Vertrauen-Sicherheit-Mitgestaltung und natürlich auch angemessenen Ertrag.         

12.11.2012

GENOSSENSCHAFTSBerater oder FINANZVermittler?


Nicht jede Beteiligung an einer Genossenschaft ist eine Finanzanlage!
Die Diskussion um den § 34f GeWO schafft eine Menge Verwirrung
 

Wer sich an einer Genossenschaft beteiligt kann durchaus andere Absichten haben als „nur“ Vermögen anzulegen. Mit zunehmendem Herannahen des Zeitpunktes zum Inkrafttreten des neuen Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts werden die Diskussionen und Meinungen immer verwirrender. Dabei gerät völlig außer Acht, dass sich auch Menschen aus ganz anderen Beweggründen an einer

Genossenschaft beteiligen möchten als dort einfach „nur“ Kapital anzulegen. ..
 

Eingedenk dieser Entwicklung sahen sich das VerbändeNetzwerk Menschen Machen Wirtschaft e.V. (MMW) und die in ihm verbunden unabhängigen Genossenschafts- und Genossenschaftlichen Prüfungsverbände veranlasst, unlängst die Fachgruppe „Förderung der Teilhabe am kooperativen Wirtschaftsleben“ zu gründen. Dessen Ergebnisse wurden inzwischen im Rahmen einer Fachkonferenz in Leipzig mit Juristen, Wissenschaftlern und zahlreichen Vorständen und Aufsichtsräten unterschiedlichster Genossenschaftsformen ausgewertet.

 

Am Ende der Veranstaltung wurde die Deklaration „KOOPERATION sucht der MENSCH – Genossenschaft  Macht deshalb SINN für Alle“ verabschiedet. Der Tenor dieser Deklaration lehnt sich bewusst an den Aufruf der UN zum Jahr der Genossenschaften – 2012 an („Genossenschaften – Ein Gewinn für Alle“.

 

In dem Teil, der Deklaration, die dazu „ermuntert“, das noch mehr Menschen als bisher den Schritt wagen, sich bewusst für einen kooperativen Wirtschaftssektor als „echte Alternative“ zu einem eher auf Konkurrenz aufgebauten Wirtschaftssektor zu entscheiden, heißt es u.a.:

 

·         Die Beteiligung an einer Genossenschaft auf „Vermögens- oder Finanzanlage“ zu reduzieren, widerspricht dem Kerngedanken des Genossenschaftswesens,   mittels eines gemeinschaftlichem Geschäftsbetriebes einen gemeinschaftlich festgelegten Förderzweck zu realisieren.

 

·         Ein solcher Förderzweck kann unterschiedlichster Natur sein und obliegt der jederzeitigen Gestaltung und Beeinflussung durch die Mitgliedschaft. Diese Souveränität der Mitglieder kann nicht eingeschränkt werden. Schon deshalb würde jede Festlegung auf eine Finanzanlage entweder zu einer Einschränkung der Souveränität der Genossenschaft führen oder aber die gesetzlich geforderten Beratungsprotokolle (der Vermittler) würden obsolet.

 

·         Das aktive Einwerben von Teilhaberschaft an einer Genossenschaft kann nicht grundsätzlich auf den Voraussetzungen der Gewerbeordnung (§ 34f) aufgebaut werden, ohne die originären  Motive der Beteiligung – differenziert von Mitglied zu Mitglied - zu berücksichtigen.

 

Die Mitglieder der Fachgruppe gaben außerdem zu bedenken, dass die jetzigen Regelungen zu erheblichen Verunsicherungen bei Vorständen und Aufsichtsräten von Genossenschaften führen können, die aktiv – auch unter Einbeziehung Dritter -Mitglieder ansprechen, z.B. um ihnen die Vorteile eines gemeinschaftlichen Einkaufs oder Eigentumerwerbs (Haus, Wohnung) nahezubringen.

 

Wenn der Gesetzgeber von „Finanzvermittlung“ spricht, die zu regeln sei, dann muss er – so die einstimmige Haltung der Juristen - muss er auch bei dem bleiben, was er meint, nämlich „Finanzvermittlung“ zu regeln. Aber eben auch nur das, nicht etwa auch zugleich alle anderen Förderzwecke die Genossenschaften nachweislich haben können und schon immer haben. Wer Genossenschaftsteilhabe berufsmäßig „einwirbt“ betreibt keineswegs automatisch „Finanzvermittlung“. Hier kommt es entscheidend auf das Motiv der Genossenschaft an (Förderzweck), nämlich, was wirklich gewollt wird, z.B. Geld anzulegen oder mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs etwas zum Vorteil (Förderzweck) der Mitglieder zu bewegen. Dies sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte, die auch unterschiedlich zu betrachten sind.

 

Die Fixierung darauf, dass jede Form der Vermittlung von Mitgliedschaft in einer Genossenschaft als „Finanzanlage“ gesehen zu werden droht, ergibt sich auch aus dem sog Sachkundenachweis für Personen, die gewerbsmäßig Genossenschaftsmitgliedschaften vermitteln. Dort wird Sachkunde komplett auf „Finanzvermittlungs-Sachkunde“ reduziert (Verordnung zur Einführung einer FinanzvermittlungsVO, § 1).  Noch deutlicher wird das bei den „Gleichstellungen anderer Berufsqualifikationen“ (§ 4). Stets geht es ausschließlich um den Nachweis von Qualifikationen aus dem Finanzdienstleistungsbereich.

 

Bliebe die Form des jetzigen Gesetzes bestehen, würde das zu der „merkwürdigen“ Situation führen, dass  z.B. ein langjähriger Mitarbeiter eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes mit profunden Kenntnissen im Genossenschaftswesen, keine Akzeptanz finden würde  und ein Mensch, der sich für die Vorteile gemeinschaftlichen Wirtschaftens (auch in sozialen und kulturellen Bereichen) interessiert, stets nur von einem Spezialisten für  „Finanzprodukte“ anzusprechen wäre. Ein solches Bild kann ein ernstzunehmender Gesetzgeber kaum wirklich gewollt haben.

 

Die Präambel der Deklaration „KOOPERATION sucht der MENSCH – Genossenschaft macht deshalb SINN für ALLE“, so  Gerd K. Schaumann (Vorstand bei MMW) macht deutlich, was eben anders ist. Es geht bei Genossenschaften längst um mehr als „nur“ die Form oder die Struktur, es geht um Substanz, vielleicht sogar um eine Substanz,  die  eine neue Form zukunftsfähigen Wirtschaftens andeutet.

 

Dazu heiß es in der Deklaration z.B.:

 

„KOOPPERATION und GENOSSENSCHAFT sind keineswegs lediglich  eine beliebige oder nur andere Wirtschafts- oder Handlungsstruktur. Es wird zugleich ein neues WERTEVERSTÄNDNIS damit verbunden. Dies  sind  u.a. die WERTE des Miteinanders statt Gegeneinanders, die  WERTE von VERTRAUEN statt Angst, die WERTE von SELBSTVERANTWORTUNG statt Fremdverantwortung und die WERTE von TRANSPARENZ statt Anonymität.  

 

Folgerichtig der Appell an den Gesetzgeber, Klarheit durch Differenzierung bei dem Einwerben von Mitgliedschaften für Genossenschaften zu schaffen.

 

Natürlich – so Gerd K. Schaumann weiter – wenn Genossenschaften originär lediglich Finanzanlagen anbieten, sind diese auch so zu behandeln und dem neuen Recht des § 34f GeWO zu unterwerfen. Dem könnten wir wohl zustimmen, obwohl auch hier die internen Kontrollinstrumente einer Genossenschaft nicht mit AG oder GmbH & Co KG in einen Topf zu werfen sind.

 

Wo jedoch der Förderzweck der Genossenschaft nicht in Richtung „Finanzanlagen“ geht, sollte der Sachkundenachweis für „Finanzanlagen“ mangels Sinnhaftigkeit aufgehoben oder zumindest korrigiert werden. Sachkunde durchaus, aber dann in den Fragen, für die Sachkunde Sinn macht, z.B. für das Genossenschaftswesen. Warum also nicht so etwas wie das Berufsbild eines „Genossenschafts-und Kooperations-Beraters“ einführen?

 

Sofern man das Gesetz nicht zu ändern bereit sei, so der Vorschlag von MMW, könne man die Prüfungsverbände der Genossenschaften einbeziehen, die testieren können, ob eine Genossenschaft „Finanzprodukte“ verkauft oder nicht.

 

  

18.10.2012

Rund um die Welt einer modernen GENO - Die FAQ-Runde

Es ist immer wieder interessant, welche Fragen uns täglich erreichen. Es macht Freude auf sie einzugehen, weil sie meist das darstellen, was MENSCHEN bewegt. Die nachfolgenden Fragen wurden sämtlich aus dem Bereich gestellt, den man gemeinhin als "akademisch" bezeichnet. Wir haben die Hoffnung nie aufgegeben, dass eine Auseinandersetzung im wissenschaftlichen Bereich das Thema Genossenschaft über den "Strukturansatz" einmal hinausgehen könnte und zum KERN des Phänomens KOOPERATION durchdringt.

Denn eigentlich geht es doch nie um GENOSSENSCHAFT an sich, sondern um MENSCHEN, die sich der Struktur einer Genossenschaft bedienen, die sozusagen für sich und vielleicht auch allgemein gesehen, sinnvolle (Wirtschafts- Kultur- oder Sozial-) Ziele erreichen wollen. So gesehen ist dann eine Moderne Genossenschaft kaum auf einen allgemein Rechtsformvergleich zu reduzieren.

"Modern" heißt in diesem Sinne, Wertefragen nicht gänzlich auszublenden.

Und was wäre dann ein "Modernes Genossenschaftswesen"? 

Vielleicht so etwas wie die Anbahnung einer neuen Form des Wirtschaftens, vielleicht so etwas, was Freude, Vertrauen, Selbstverantwortung, Mitwirkung oder TeamGeist der Mitwirkenden (MENSCHEN) nicht erst mühsam und künstlich erzeugen muss, sondern dies als integralen Bestandteil des Unternehmens sieht. Und der Erfolg - macht man sich zu Recht Sorgen?

Rückfrage: Warum sollte der ausbleiben, wenn man es Ernst meint und stimmig umsetzt?

Und die Form? Die ist dann eigentlich nicht viel mehr als das richtige (Form-)Mittel, um die vielen guten Absichten erfolgsbezogen umzusetzen.

Nur wenn vom MENSCHEN ausgehend, kooperative Intentionen gedacht, entwickelt und gemanagt werden, kommt so etwas wie Begeisterung auf, weil dann die Genossenschaft in der Tat die beweglichste Struktur ist, die dies ermöglichen kann.

Ein Blick in die Organisationsstruktur der meisten Verbände des Genossenschaftswesens spiegelt das Gemeinte wider. Die Hauptabteilungen heißen: Steuern, Prüfung, Recht, Organisation ... So etwas wie eine Abteilung "Führung in Kooperation(en)" ? 

Eine wirklich interessante Frage an  Verbände, die daran mitwirken könnten, so etwas wie einen "SOG" in Richtung Genossenschaft zu erzeugen - was auch mit dem Rückwind des UNO-Jahres 2012 (Jahr der Genossenschaften) augenscheinlich bisher nicht zu erzeugen war ...

 Unsere Antworten werden möglichst beide Teile berücksichtigen. Nennen wir die eine Sicht "Verbändeblick" und die erweiterte Antwort, die Sicht "Genossenschaft 2.0". So hoffen wir am Besten Nutzen stiften zu können... Denn manchmal sind schon kleine Schritte äußerst wertvoll, vielleicht sogar eine "Brücke" zu mehr Neuem ...

10.10.2012

KOOPERATIONEN leben besser mit VISIONEN ...


 
Die Partnerschaft von Stiftung - Genossenschaft – Verein als Motor von Energiewende und kommunaler Entwicklung.
 
Am Anfang steht die MISSION, dann folgt die VISION und der folgen die ZIELE. So beginnen meist die Projekte von „Fundraisern“ und Marketingstrategen. Was im Stiftungs-Marketing längst zum gängigen „Werkzeugkasten“ gehört, scheint im Genossenschaftsbereich noch in den „Kinderschuhen“ zu stecken. Dort gibt es zwar Ziele, nüchtern, rational und plausibel. Aber gibt es auch so etwas wie eine VISION oder gar eine MISSION. Mag sein, dass Solches indirekt Eingang in Businessplänen oder strategischen Planungen von Genos findet. Aber es scheint einfach nicht in die Öffentlichkeit zu dringen. Aber genau das wäre erforderlich, um so etwas wie eine längerfristige Strategische Partnerschaft, sozusagen eine „Kooperative Allianz“ zwischen unterschiedlichen Rechtsformen (Stiftung-Genossenschaft-Verein) zu gestalten. Schließlich eint sie etwas Essenzielles: Sinnvolles gemeinschaftlich zu gestalten …
 
 
Die VISION hatte das VerbändeNetzwerk Menschen Machen Wirtschaft (MMW) grob umrissen: Die Vorteile von KOOPERATION für viele Menschen praxisnah erfahrbar zu machen und ein Gespür für Werte wie Vertrauen, TeamGeist, Transparenz und Selbstverantwortung, zu bekommen.
 
Dem Vorschlag der beteiligten Marketingexperten folgend, wählte man dazu die Bereiche Region/Gemeinde/Wohnortnähe aus, weil dort die Wirkungen einer Veränderung für die betroffenen Menschen „hautnah“ und zügig nachvollziehbar und zu spüren sind.
 
Zu Recht drängten die Fachleute auf die Entwicklung dessen, was gemeinhin als „Mission“ bezeichnet und einer Vision voranzustellen wäre. GENOSSENSCHAFT und Mission, das war für die Mitglieder des VerbändeNetzwerkes zunächst doch etwas gewöhnungsbedürftig, beinhaltete solches zugleich viel Selbstbewusstsein, was bisher nicht zu den Stärken des Genossenschaftswesens gehörte. Weil aber die Marketingstrategen drauf bestanden, wurde das anfängliche Zögern überwunden.
 
Die bekannten Leifragen, um von einer Mission zu sprechen, lauteten:    1. Warum tun wir, was wir tun? – 2. Welches sind unsere leitenden Werte?
 
Zum Hearing „MENSCHEN Machen ZUKUNFT selbst“ waren in Berlin Vertreter der Kommunalpolitik, Initiatoren, Vorstände und Entwickler von Energiestiftungen und Energiegenossenschaften, Vertreter von Hochschulen, etc. sowie diverse Fachberater (Rechtsanwälte, Steuerberater …) eingeladen, um zu Grundlagen für eine Kooperations-Partnerschaft von Menschen im kommunalen Bereich, geeignete Vorschläge zu entwickeln. Dabei konzentrierte man sich – zunächst - auf die „geborenen“ Kooperationsformen für Menschen vor Ort: Vereine, Stiftungen und Genossenschaften.
 
Trotz durchaus unterschiedlicher Aufgabenfelder, war unschwer in fast allen Beiträgen des Hearings zu erkennen, dass alle drei Formen der Gedanke eint, „in Gemeinschaft wirkungsvoller Sinnvolles bewegen zu können“.  Die Teilnehmer verständigten  sich vor allem auf die konsensfähigen Schwerpunkte: Lebens- und Wohnqualität, Energie und Umwelt sowie Bildung und Beruf.
 
Der dazu präferierte „Missions-Gedanke“: WIR müssen, WIR wollen und WIR können gemeinschaftlich fast alles selbst beeinflussen und gestalten!
 
Die dazu passenden „visionären Bilder“ wurden von den Teilnehmern fast zwangsläufig entwickelt. Erstaunlich, wie klar aber auch wie emotional bewegt,  viele Teilnehmer sich so äußersten, als sei das Gewollte bereits erfolgreich vollendet.
 
Wie nicht anders zu erwarten, erfahren solche Gemeinschafts-Initiativen meist so etwas wie einen „Realisations-Bruch“. Ein Soziologe mahnte deshalb zu Recht an, dass das Gemeinschaftsgefühl leerlaufe, wenn sich keine plausible Finanzierungs-Perspektive andeute. Diese müsse nicht tatsächlich bereits vorhanden sein, aber es müsse eine nachvollziehbare Umsetzungsfinanzierung mit guten Chancen auf Verwirklichung erkennbar sein.
 
Im letzten Teil der Veranstaltung konzentrierte man sich deshalb besonders auf solche Finanzierungs-Modelle. Einleitend stellte Gerd K. Schaumann (MMW-Vorstand) das Modell SMART-COOP (Intelligente Kooperation) vor und erläuterte deren wesentlichen Motive. „Wir wollen KOOPERATION zu einer echten OPTION zum (vorherrschenden) konkurrierenden Denken in Wirtschaft und Gesellschaft entwickeln.
 
Der von Prof. Kreibisch (Weltzukunftsrat) ausgemachte Trend zur Kooperation, wird als dynamisch und langfristig beurteilt. Smart-Coop baut auf diesem Trend auf. Aber MMW spricht bewusst von einer Option und nicht von einem Ersatz, weil man Kooperation nicht „verordnen“ kann. Kooperation muss vom Menschen ausgehen, und von diesen bewusst nachvollzogen und gewollt werden. Das Zauberwort heißt „VERTRAUEN“, sozusagen als Fundament allen Kooperierens. Um solches Vertrauen abzurunden, müssen zwangsläufig auch überzeugende Finanzierungswege angeboten werden.
 
Dazu stellte Frank-Peter Evertz vom Vorstand der GenoTrust eG die Konzepte „StiftenPlus“ und „CoopKom“ vor (eine Gemeinschaftsarbeit von MMW und GenoTrust), in denen - mittels Kooperation von Stiftung und Genossenschaft - entsprechende finanzielle Lösungswege vorgestellt wurden. Evertz verwies auch auf den besonderen Aspekt der Integration von „Groß-Stiftern“ hin. In vielen Fällen habe sich deren Mitwirkungsbereitschaft – vor allem in Kommunen - recht förderlich erwiesen, sofern es gelingt, deren Individual-Situation in adäquater Form zu integrieren. Gelingt dies nicht, könnte das für eine positive Stiftungsentwicklung auch durchaus zum Handicap werden.
 
Der Teilbereich VEREIN kam im Kooperations-Hearing zweifellos zu kurz. Dem Vorschlag von Lothar Kühne (Vorstand MMW) folgend, soll dieser Aspekt im Folge-Hearing („Top in Coop“) vorrangig behandelt werden, das Anfang 2013 in Kassel stattfinden soll. Dort soll auch geklärt werden, ob und wohin die „Kooperations-Familie“ erweitert werden kann, z.B. um den Aspekt „Bürger-Initiativen“. Außerdem soll eine Studie in Auftrag gegeben werden („Zukunft Kooperation“), die theoretische Voraussetzungen und praktische Verläufe für erfolgreiche Kooperations-Projekte untersuchen und dokumentieren soll.
 
Viele reden von Kooperation, wählen diese und wollen Gutes. Prof. Bauer spricht von einem „kooperativen Gen“, was jedem Menschen sozusagen innewohnt. Die Natur nutzt Kooperation und arbeitet damit erfolgreich und hocheffizient. Es ist jetzt an der Zeit, eine fundierte Theorie zu präsentieren, um den Menschen in Deutschland noch mehr Mut zum Handeln in Gemeinschaft zu machen, resümierte Schaumann und stellte fest: „Warum sollen wir uns schwer tun mit dem „Finden“ einer geeigneten „Missions-Definition?“ Nennen wir das doch einfach „Mission Kooperation“, denn im Begriff Kooperation sind bereits viele wichtige Werte intendiert, die für immer mehr Menschen zunehmend Bedeutung haben“.      
 
 
         

05.10.2012

StiftenPlus - Die Synergie von STIFTUNG und GENOSSENSCHAFT


KOOPERATION ist das grundlegende PRINZIP nach dem unsere NATUR arbeitet. Selbst unser Körper ist ein beeindruckendes Beispiel für die Leistungsfähigkeit einer guten KOOPERATION.

 

In unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft entdecken immer mehr Menschen die Vorzüge kooperativen Denkens – Entscheidens – Handelns.

 

Es gibt viel „Spielraum“, neue Handlungsfelder dafür zu erschließen. Es gibt jedoch auch reichhaltig Bedarf, bestehende und neue Handlungsstrukturen von Kooperationen zu optimieren.

 

Um auf Dauer oder längerfristig angelegtes kooperatives Handeln noch optimaler zu strukturieren, bieten sich zwei quasi „geborene“ Umsetzungsgebilde förmlich an:

·         Eine Stiftung (gemeinnützig)

·         Eine Genossenschaft (wirtschaftlich)

Beide Strukturen wurden bisher eher als separat und nebeneinander wirkend gesehen. Meist wirkten beide Strukturen auch in unterschiedlichen Handlungsfeldern.

 

Am Beispiel einer Kommune oder Region lässt sich gut verdeutlichen, dass und wie eine Kooperation von Stiftung und Genossenschaft nicht nur Leistungs-Synergien schafft, sondern dass es auch Sinn macht, diese Kooperation (möglichst gleichzeitig) von Anfang gezielt aufeinander bezogen zu gestalten.

Dies wird recht gut deutlich, wenn es darum geht, die Grundlagen für die Erträge zu schaffen: Hier z.B. eine Solaranlage mit einem Investitionsvolumen von z.B. 1,5 Mio. EUR anzuschaffen, die auf die Dächer der Kommune montiert, Jahr für Jahr – je nach örtlichen Gegebenheiten – bis zu 1/3 des Investitionsvolumens als Zusatzeinnahmen erwirtschaften kann, über dessen (gemeinnützige, stiftungszweckkonforme) Verwendung die Stiftung zugunsten einer nachhaltigen  Steigerung von Lebensqualität für die Bürger der Gemeinde entscheiden kann! (Wir verwenden hier zwar vereinfachend den Begriff „Solar“ – gemeint ist aber stets „Photovoltaik“)

 

So entsteht ein echtes WIN-WIN-Konzept:

 

·         In der Gemeinde stehen erhebliche „Extra-Einnahmen“ zur Verfügung (im Rahmen des Stiftungszwecks).

·         Da die Solaranlage im Eigentum der Stiftung steht, bleiben die Erträge aus dem Stromverkauf steuerfrei

·         Stiftungszuwendungen werden steuerlich berücksichtigt

·         Wer nicht stiften kann oder will, kann Mitglied in der Genossenschaft werden und wird dafür – je nach Mitwirkung – am Ertrag beteiligt

·         Die Stiftung erhält von der Genossenschaft ein Darlehn, so dass die Solaranlage die notwendigen Eigenmittel zeitnah aufbringen kann.

·         Da die Erträge der Stiftung ebenfalls zeitnah in gemeinnützige Projekte der Gemeinde zu investieren sind, kommen diese Mittel – indirekt – zu den Bürgern zurück …

 

Wir wollen nachfolgend die Umsetzung eines solchen Beispiels näher beschreiben. Dabei konzentrieren wir uns auch auf eine recht wichtiges „Handicap“, was jede Stiftung hat: Den „Vermögensverlust“ den jeder Stifter (bisher) akzeptieren muss, denn bei jedem Stiftungsvorgang wird vom Stifter verlangt, das Eigentum am Stiftungsbetrag unumkehrbar vollständig aufzugeben. Der staatlich gewährte Steuervorteil ist durchaus vorteilhaft zu sehen. Aber dennoch bleibt die Tatsache, dass – je nach Steuersatz – für mindestens 50% des Stiftungsbetrages  eine Bereitschaft zum „Verschenken“ bestehen muss.

 

Daraus kann sich eine nicht unerhebliche „Blockade zum Stiften“ ergeben. Hier geht es nicht darum, das zu bewerten. Unser Ansatz ist vielmehr, diesen „Blockade-Mechanismus“ zu neutralisieren. Als Lösungsmodell dafür kann ebenfalls die Genossenschaft dienen.

 

Ein weiteres Thema haben wir aufgegriffen, das zunächst als solches nicht gleich erkennbar ist: Die Situation von sog. Groß-Stiftern (Privatpersonen oder Unternehmen). Unsere Recherchen haben uns zunächst überrascht: Sie haben – meist recht individuelle – Interessen, die sich mit den Interessen der vielen „Klein-Stifter“ nicht zu decken scheinen. Sie verbinden – durchaus nachvollziehbar – mit Stiften das, was man gemeinhin mit „Sponsoring“ bezeichnen würde. Sie denken durchaus „wirtschaftlich“, was bei der Höhe des Vermögenseinsatzes nicht verwundern sollte.

 

Dennoch können sie für die Stiftung begeistert werden. Wer den „Sponsoring-Gedanken“ ernst nimmt („Was ist der Gegenwert?“…), kommt einer Lösung dafür recht nahe.

 

Für diese Gruppe haben wir das „StiftenPlus-Modell“ mit dem „Sponsoringdenken“ verknüpft, ohne dabei vom Grundkonzept abrücken zu müssen, der Synergiebildung von Stiftung und Genossenschaft.
         

(Dies ist die Einleitung zu einer umfassenden Konzeption. Sie können den gesamten Beitrag unter info@menschen-machen-wirtschaft.de anfordern)

20.07.2012

GENOSSENSCHAFTEN „barrierefrei“ gründen.


Umfrageergebnisse von MMW zeigen eindeutig auf, dass die von der SPD kritisierten „vergleichsweise hohen Rechtsformkosten“ durchaus bestehen. Ursächlich sind meist hohe Kosten für Gründungsprüfungen oder begleitende Beratungsvereinbarungen, deren Stellenwert von zahlreichen Befragten – zumindest nur teilweise – nachvollzogen werden kann.
Aber was wäre eine Lösung die schnell Abhilfe schafft?
Im VerbändeNetzwerk Menschen Machen Wirtschaft e.V. (MMW) wird die Gesetzesinitiative der SPD zur Erleichterung von Genossenschaftsgründungen grundsätzlich begrüßt (Gesetzesantrag 17/9976).
Die Frage ist nur – so Vorstand Gerd K. Schaumann – ob es einer solchen Gesetzesinitiative überhaupt bedürfe. Denn indirekt stellt die SPD die Verbände an den „Pranger“, die eigentlich zuständig wären, Genossenschaftsgründungen zu befördern.
MMW sieht – wenn überhaupt – dass eine Gesetzesinitiative zugunsten einer „Kooperativgesellschaft haftungsbeschränkt) nicht mehr im Jahr 2012 erfolgen würde.
Besonders pikant, dass die UNO das laufende Jahr zum „Jahr der Genossenschaften“ ausgerufen hat. Man wirbt landauf-landab mit dem Motto: „Genossenschaften – Ein Gewinn für Alle“, besonders engagiert bei den traditionellen und großen Genossenschaftsverbänden. Eine solche Werbung, so MMW, mag zwar ganz schön für viele gute Veranstaltungen und zur Imageförderung von Genossenschaften sein, hilft aber keinen Gründern über die finanziellen „Eintritts-Barrieren“ hinweg.
Seit Anfang des Jahres haben deshalb die im Deutschen GenoKoopBund, dem Dachverband in dem  FREIE und UNABHÄNGIGE Genossenschaftverbände und Prüfungsverbände kooperativ zusammengeschlossene sind, eine echte GENO-GRÜNDUNGS-ALTERNATVE für das Jahr 2012 angeboten. Einer der wichtigen Kerne dieser Botschaft an das UNO-Jahr 2012 ist die Initiative „Barrierefreie Genossenschaftsgründung“.
Das MMW-VerbändeNetzwerk Menschen Machen Wirtschaft koordiniert diese Aktivitäten. Das heißt bei MMW konkret folgendes: Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit angeschlossenen Prüfungsverbänden, u.a. um „Rechtsformnachteile“ zu vermeiden. Dabei spielen die Kosten eine entscheidende Rolle.
Der Vorstand von MMW: Wir haben uns mit reformbereiten Prüfungsverbänden gemeinsam hingesetzt um – unter Abwägung aller gesetzlichen Erfordernisse – einen Gründungsstart hinzubekommen, der wirklich barrierefrei ist, und trotzdem erfolgversprechend. Dabei ist schnell klargeworden, dass weder ein umfangreiches Gründungsgutachten, noch eine teuere Startberatung, besondere Wirkung für den Unternehmenserfolg entfalten.  Zugleich wurden gezielt Unternehmensberater und Beratungsgruppen an Universitäten und Fachhochschulen angesprochen, die den Gründungprozess, kostengünstig und effektiv – auf Wunsch der Gründer - begleiten können.
Das Ergebnis: Alle Gründer sind bisher hoch zufrieden, und es spricht sich erfreulich schnell herum, dass so etwas geht, und offensichtlich sogar  ganz ohne Qualitätsverlust.
MMW bittet alle Gründer, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich – ganz marktkonform – diverse Angebote von Verbänden einzuholen. Es ist inzwischen in Deutschland möglich geworden, dass es auch einen – durchaus gesunden – Wettbewerb zwischen den Genossenschafts- und Prüfungsverbänden gibt.
MMW hat auch eine Marktrecherche gemacht, um notwendige Transparenz am „Gründer-Markt“ zu haben. Wie bei vielen Vergleichen nicht unüblich, besetzen die Marktführer nicht die Spitzenplätze. Den Vorwurf der Großen, dass „Gefälligkeitsgutachten“ gegeben würden, lässt MMW nicht gelten. Hohe Preise mit guter Qualität gleichzusetzen und niedrigere Preise mit Qualitätsminderungen zu assoziieren, wäre eine kühne These und ist bisher noch nirgends belegt worden, so der MMW Vorstand.
Wir wollen, so MMW,  im UNO-Jahr,  das richtige Motte „Ein Gewinn für ALLE – Genossenschaften“ ernst nehmen und es nicht – wie bereits von zahlreichen enttäuschten Gründern bereits ironisch angemerkt wurde – zu einem Motto verzerren lassen, das da vielleicht lautet: „Ein Gewinn für alle Genossenschaftsverbände“.
MMW fordert deshalb – parteiübergreifend – dass sich Parlamentarier mit den Genossenschaftsverbänden an einen Tisch setzen, um – noch im UNO-Jahr 2012 – zu einem „Solidarpakt zur Förderung barrierefreier Genossenschaftsgründungen“ zu kommen. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht - so der Vorstand von MMW  - und haben mit mehreren Prüfungsverbänden „vergleichsweise  n i e d r i g e  Rechtsformkosten“ hinbekommen.