GenoTrust eG und SmartEnergy Coop eG als "TopCoop" ausgezeichnet und führen GÜTESIEGEL "Geprüftes Förderkonzept"
Genossenschaften sind die bei
weitem insolvenzsicherste Unternehmensform. Noch zu wenige Menschen wissen das
jedoch. Und was auch nicht gerade euphorisch stimmt, das Genossenschaftswesen
konnte zwar im „UN-Jahr der Genossenschaften“ recht ordentlich an Zahl zulegen,
aber liegt insgesamt in Deutschland dennoch gut unter 10.000 Unternehmen.
Gleichwohl hat die
Unternehmensform „eG“ in der Bevölkerung einen guten Klang, mit stetig wachsenden
mit dynamischen Werten.
Rechtzeitig zum Jahresende
2012 konnte die „Qualitätsoffensive Genossenschaftswesen“
des VerbändeNetzwerks Menschen Machen Wirtschaft e.V. (MMW), die Bemühungen mit
Erfolg krönen, den Menschen im Lande noch mehr Orientierungssicherheit in
Sachen Genossenschaften zu geben. Das – in Verbindung mit Wissenschaftlern,
Wirtschaftsprüfern und Prüfungsverbänden des Genossenschaftswesens - entwickelte
GÜTESIEGEL „Geprüftes Förderkonzept“ bestand gerade seine Bewährungsprobe,
erstmals wurden die Auszeichnungen verliehen.
Zu den ersten Preisträgern
mit der Auszeichnung „TopCoop“
gehören die GenoTrust eG und die SmartEnergy Coop eG.
Anlässlich der Verleihung der
Auszeichnung in Berlin fasste der Vorstand von MMW Funktion und beabsichtigte
Wirkung eines solchen Gütesiegels zusammen: „Genossenschaften sind bisher
zweifellos im Wirtschaftsleben, die mit Abstand sicherste Rechtsform. Unser
Anliegen war es, nicht nur deutlich zu machen, dass dies so bleiben muss, weil
dies für die Entfaltung der enormen Zuwachspotenziale dieses
Unternehmensbereichs von immens größer Bedeutung ist. Gerade in Zeiten
wirtschaftlicher Umbrüche und Vertrauensverlust in anderen Rechtsformen ist es
wichtig, den Menschen noch mehr Verlässlichkeit bei der Auswahl ihrer „Mitmach-Entscheidung“ zu geben. Dazu
soll das Gütesiegel dienen, das den Wertmaßstab „Genossenschaft“ weiter in den
Köpfen der Menschen und auch Unternehmen festigen soll“
Das Besondere beider Genossenschaften
(GenoTrust und SmartCoop Energy) ist, dass sie zugleich dem VerbändeNetzwerk
als „Leitgenossenschaften“ (oder
„Patronatsgenossenschaften) zukünftig als Partner für genossenschaftliche
Optimierung und Entwicklung zur Verfügung stehen, d.h. die Bereitschaft
einbringen, neue Wege zu einem modernen und zukunftsfähigen
Genossenschaftswesen praxisnah zu erproben. Sie akzeptieren dazu, sich z.B.
besonderer Transparenz- und Überprüfungsregelungen zu öffnen.
Für den Vorstand der
GenoTrust eG nahm der Vorstand Frank-Peter Evertz die Auszeichnung „TopCoop“
entgegen. Evertz äußerste zwar Verständnis dazu, dass die Anforderungen bis zum
Abschluss der Prüfung enorm zeitaufwändig waren und die Prüfer hohe Hürden
aufgebaut hatten, die oftmals zu „Überstunden“ führten, gab aber zu bedenken,
dass dies wohl kaum von kleineren Genossenschaften geleistet werden kann und zu
überlegen wäre, das „Geprüfte Förderkonzept“ in zwei Varianten anzubieten. Sein
Vorschlag: Man könnte z.B. zur Wahl stellen, ob eine Genossenschaft sich –
neben einer Förderzweckprüfung - auch um die Auszeichnung „TopCoop“ bewerbe oder nicht.
Für den Vorstand von MMW
versprach Lothar Kühne, diesen Vorschlag aufzugreifen und mit dem Fachbeirat „Förderkonzept-Optimierung“
über entsprechende Varianten zu sprechen. Es sei einleuchtend, dass z.B.
Genossenschaften, die nicht ständig eine Vielzahl neuer Mitglieder aufnehmen
wollen – wie z.B. eine Handwerksgenossenschaft - nicht unbedingt auf eine
Auszeichnung „TopCoop“ Wert lege, weil dies die Tätigen Teilhaber tagtäglich
selbst beurteilen könnten.
Gleichwohl war man sich im
Vorstand von MMW einig, an den durchaus hohen
Hürden zum „Geprüften Förderkonzept“ festhalten zu wollen. Dies wurde vor
allem mit der Absicht begründet, dass das
Zertifikat eine feste und verlässliche Orientierungsgröße in allen Bereichen des Genossenschaftswesens haben
soll.
Wer damit „wirbt“, muss auch
bereit sein zu akzeptieren, dass die Menschen auf das „Gütesiegel“ vertrauen
können. Das ist auch der Grund, warum sich MMW entschlossen hat, das Gütesiegel
nur zeitlich befristet zu verleihen (1 Jahr oder 2 Jahre) und sich das Recht
ausdrücklich – vertraglich festgeschrieben – vorbehält, das Gütesiegel zu
widerrufen, sofern sich die prognostischen Werte nicht verifizieren oder die
Genossenschaft vom geprüften Unternehmenskonzept nachteilig abweicht.
Die Prüfungsdurchführung
obliegt ausschließlich den im VerbändeNetzwerk organisierten Prüfungsverbänden, die durch weitere
Mitglieder des Fachbeirates (vor allem Wirtschaftsprüfer und Fachberater)
unterstützt werden.
Zunächst steht die
„Förderzweck-Prüfung“ und Zertifizierung nur Mitgliedsunternehmen aus der
Verbändestruktur offen. Es ist jedoch beabsichtigt, nach einer
Evaluierungsphase auch Genossenschaften ganz allgemein den Zugang zum „Testat“
zu ermöglichen.
In der Begründung, warum man
von einem „Geprüften Förderkonzept“ spricht und nicht ganz allgemein von einer
„Sonderprüfung“, heißt es, dass der „Förderzweck KERNBEREICH und Besonderheit der Rechtsform Genossenschaft“ ist.
Und genau diesen Kernbereich wolle man besonders berücksichtigen, denn darüber
gewinnt das Genossenschaftswesen einen Großteil, was Menschen an dieser
Rechtsform interessiert bis fasziniert: Vertrauen-Sicherheit-Mitgestaltung und
natürlich auch angemessenen Ertrag.