Wer sich die „theoretischen Möglichkeiten von Interessenvertretungen in Genossenschaften (Aufsichtsräte, Vertreter- oder auch Generalversammlung) ansieht könnte zunächst der Meinung sein, dass sowohl Kontrolle (nachher), wie auch Initiativen (vorher) recht gut geregelt seinen. Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist jedoch oft gravierend. Festzustellen ist, dass es meist neben den gesetzlichen und satzungsmäßigen Reglungen wie z.B. Geschäftsordnungen, recht wenig „Gestaltungswerkzeug“ gibt, um sozusagen „vorausschauend“ Antworten auf potenzielle (wahrscheinliche) Situationen (Konflikte, etc.) zu regeln. Eine Art „Wenn-Dann-Liste“ lässt sich leicht zusammenstellen, wenn man Mitglieder und Gremienmitglieder der eigenen Genossenschaft, anderer Genossen oder Interessengemeinschaften für Genossenschaftsmitglieder befragt. Wir halten viel davon, vorausschauend zu wirken, anstatt von Konflikten „gehetzt“ zu werden. Man muss endlich erkennen, dass Verbände – in welchem Genossenschaftsbereich auch immer, stets die Interessen der Genossenschaften und nicht deren Mitglieder vertreten. Auch das Stimmrecht auf den Verbandstagen der Verbände wird meist von den Vorständen und Aufsichtsraten der Mitgliedgenossenschaften wahrgenommen. Wieviel wirkliche „Neutralität“ wird da wohl aufkommen? Prüft die Antworten von dort und ihr werdet es erkennen. Es ist wie das „Hase-Igel-Spiel“, nur werden die „Hasen“ gut bezahlt und die Interessenvertreter noch beschimpft. … Wenn die Rollen so klar verteilt sind, macht es wenig Sinn,
sozusagen „systemkonform“ zu wirken. Ihr benötigt andere Wege, und „Werkzeuge“,
die zugleich effektiv und risikoarm aber dennoch hochwirksam sind. Eines
davon könnte sein, sich einem Interessenverband anzuschließen für
Genossenschaftsmitglieder anzuschließen, dort eine Fachgruppe (je nach Geno-Art)
zu gründen und mit eurer Genossenschaft eine Vereinbarung zur Übernahme der
Mitgliedschafts- u. Weiterbildungskosten zu schließen. Eine gewisse Analogie
zur Arbeit der Gewerkschaften und Betriebsräte sollte man auswerten. Statt „Betriebsvereinbarungen“
würde man „Genossenschafts-Vereinbarungen“ abschließen. Wie bei
Betriebsvereinbarungen üblich, wäre darin auch die Kostenübernahme für
Weiterbildung oder gar Verdienstausfall zu regeln. … Also beginnt mit der
Erstellung einer „Mustervereinbarung“ und lasst eure Kollegen in anderen
Genossenschaften daran mitwirken. Danach beginnt ihr mit intelligent mit der „Umsetzungsphase“.
Effektiv wird Interessenvertretung dann, wenn man beginnt, das „Hasen-Igel-Spiel“
umzukehren. … |
GenoGenial
– Wir sind die Zukunft |
Situation: Wir kommen aus dem
Bereich Wohnungsgenossenschaften. Dort erleben wir immer wieder, wie mit
engagierten Interessenvertretern umgegangen wird. Es gibt meist mehrere
Strategien. Man hat den Eindruck, das sei durch die Verbände in Schulungen
den Vorständen „antrainiert“ worden: ·
Eingaben an die Vorstände
werden erst gar nicht beantwortet. ·
Werden sie dann nach
viel Zeit und unsinnigen Zwischenantworten endlich beantwortet, gibt es
dennoch keine Lösungsvorschläge ·
Man sagt, man müsse
erst beim Verband nachfragen. Von dort erhält man dann meist eine „ablehnende“
Antwort, im besten „Juristen-Deutsch“. So kann man wirklich
keine konstruktive Interessenvertretung durchführen. Viele überlegen sich, ob
sie ihre Zeit nicht besser verbringen könnten, ihre Ämter niederlegen oder
nicht mehr kandidieren. Gibt es einige
nützliche Hinweise mit dieser Situation umzugehen? |
Impuls-Geber: AK
Genossenschaft von unten |
Lösungs-Hinweise: In unserem „Intro“ haben wir bereits wesentliche Teile unserer Antwort zusammengefasst. … Wir wollen hier nur insoweit ergänzen, wie etwas missverständlich sein
könnte. Zunächst geht es in Genossenschaften natürlich nicht um „Gegeneinander“,
auch nicht zwischen den Gremien. Aber das Selbstverständnis für wahres „Genossenschaften“ ist erheblich „unterentwickelt“.
Dies hat verschiedene Ursachen. Eine davon ist hat wohl etwas mit (Selbst-)
Bewusstsein zu tun. Prüft selbst: Ist „autoritäres Gehabe“, in welcher Form
auch immer, eher ein Fall von „Schwäche“ oder ein Fall von „Stärke“? Schaut euch auch genauer an, nach welchen Gesichtspunkten solche Gremien
„zusammengewerkelt“ werden. … So könnte man durchaus sagen: Viele Aufsichtsräte sind irgendwie Teil
des „Geschäfts-Konzeptes“! … Sobald in irgendeiner Form eine Art „Abhängigkeit“ besteht,
minimiert das die Fähigkeit zur offenen/neutralen Wahrnehmung einer Funktion.
Das ist bei Bankgenossenschaften besonders ausgeprägt, weil dort auch
zugleich persönliche „Geschäfte“ (Kredite, etc.) einfließen… Von besonderem Interesse ist deshalb, eine Art – vorgelagertes „Hearing“
durchzuführen, möglichst eine Zeit vor den offiziellen Wahlen. Diese „Hearings“
könnten z.B. mit „Fallbeispielen“ konkretisiert werden, zu deren
Problem-Lösung“ der/ die Kandidaten befragt werden. Solche „Problemfälle“
kann man z.B. aus anderen Genossenschaften „entleihen“. Die Grundfrage wär
z.B.: ·
„Angenommen, wir
würden in unsere Genossenschaft folgendes Problem haben. Wie würden Sie/Du
mit einer solchen Situation umgehen?“ Wenn wir sehen, wie oberflächlich die meisten Genossenschaftsmitglieder
mit der „Kandidatenauswahl“ umgehen, wundert es kaum, dass man ein
mehrfaches von Zeit damit verbringen wird, sich zu „ärgern“, statt
vorausschauend etwas Zeit zu investieren, eine wirkliche „Personalauswahl“
für Gremien zu planen. … Wir würden anregen, grundsätzlich über mehr qualifizierte Weiterbildung
zu sprechen. Wie wäre es dazu mit einer „Weiterbildungs-Richtlinie“,
in der festgelegt wird, welche Art von Weiterbildung, von wem durchgeführt,
in welchem Umfang, erfolgen kann und wer das z.B. bezahlt. … Wie wäre es z.B. einen Teil der „Ausschüttungen“ in einen „Qualifizierungs-Fonds“
fließen zu lassen … Auch scheinbar
hoffnungslose Fälle, führen wir zurück zur Geno-Quelle |
Redaktion: Fachgruppe
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