Willkommen

GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann

23.06.2011

GenossenschaftsWelt wird interaktiv - Sie können uns jetzt auch Ihre Fragen stellen!

Gern gehen wir auf den Wunsch zahlreicher unserer Leser ein, die uns gebeten haben, auf ihre Fragen einzugehen.

Um das "System" des Blogs nicht zu "sprengen", möchten wir kurz auf einige notwendige "Spielregeln" eingehen:
  • Die Fragen möglichst so formulieren, dass sie für eine Vielzahl von Lesern von Interesse sind, weil wir über unsere Antworten versuchen möchten, ebenfalls viele Leser bei ähnlichen Interessen behilflich zu sein oder sie für bestimmte Wege zu sensibilisieren.
  • Die Fragen möglichst kurz zu formulieren, besser ist es entweder nachzufragen oder die Frage aufzugliedern in mehrere Fragen, falls dies notwendig ist, weil uns das hilft, die Antworten relativ kurz zu fassen.
  • Die Fragen möglichst im kontext zum Thema Genossenschaft zu halten, sicherlich spricht nichts dagegen, z.B. auch das Thema KOOPERATION einzubeziehen, weil Genossenschaften ein Teil davon sind.
  • Ansonsten gibt es eigentlich keine "Vorgaben", sofern uns die Leser nicht weitere antragen. Aber das wollen wir dem weiteren Verlauf überlassen ...
Sie können Ihre Fragen auch direkt an uns senden über: info@genossenschaftswelt.de oder info@menschen-machen-wirtschaft.de

08.06.2011

Nicht jeder Anwalt oder Berater kann für eine GENO nützlich sein ....

Na, da hören wir förmlich empörte Stimmen laut werden, die vehement darauf bestehen, z.B. eine Satzung für eine Genossenschaft mal eben "aufzubauen" sei doch ein Kinderspiel, besonders für Anwälte.

Wir wollen nicht verhehlen, dass es genügend "Module" und Datenbanken gibt, aus denen sich Beratergruppen gern und richtigerweise bedienen; aber das sind nicht die Best-Ergebnisse, die wir hier meinen.

Wir im Netzwerk hatten da eher an eine "maßgeschneiderte" Form einer Satzung (und darauf aufbauender Dokumente) gedacht, die exklusiv den Interessen der Innitiatoren und Neu-Unternehmern entspricht.  Hören wir jetzt etwa die "GmbH-Fankultur" jubeln, wir haben das doch gleich gesagt, mit der Geno, macht es keinen Sinn - oder so ähnlich ... 

Zu früh könnten einige Besitzer von "GmbH-von-der-Stange-Satzungen" sich gefreut haben, denn dort grassiert die "Tugend" noch mehr, als dies bei Genossenschaften bisher der Fall war: Ein Unternehmer möchte sozusagen das "Herz-Dokument" für sein Unternehmen schaffen - und er oder sie Inniator tut was?

Klar, man gibt einem Anwalt oder sonstigen Berater einen Auftrag ...  Für diese Berater-Menschen ein recht leicht zu erledigender Vorgang ....

Woher oder wie er bzw. sie Berater auch immer zu dem kommt, was dem Unternehmer bald als "Herz-Stück" vorgelegt wird, können wir nur ahnen, wenn wir uns z.B. im Internet oder in entsprechenden Datenbanken umsehen.
  • Zugeschnitten auf das spezielle Unternehmen? Mhm - vielleicht, meist aber eher doch nicht!
Wir haben in unserem Netzwerk solche Satzungen / Gesellschaftsverträge einmal genauer angeschaut, besonders auf eine meist ausgeblendete, aber wichtige Frage:
  • Wird der Unternehmenszweck damit speziell gefördert?
Komische Frage? Nein, ganz und gar nicht, denn wenn das "Herz-Dokument" des Unternehmens nicht das fördert (mindestens absichert), was unternehmerisch beabsichtigt ist, ist es wohl kaum sein "Geld wert" ...

Muster-Satzungen, Muster-Gesellschaftsverträge, Muster-dies - und Muster das .... ein solches Vorgehen entspricht kaum einem selbstbewussten unternehmerischen Selbstverständnis.

Das wollen wir keiner Gründung oder Konsolidierung einer Genossenschaft zumuten, deshalb gilt für unsere Mitgliedsverbände im Netzwerk (vor allem den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden) der Grundsatz:
  • Die Unternehmer / Innitiatoren sagen, was (wirtschaftlich) beabsichtigt ist und es ist die Aufgabe der Verbände (und deren Berater), Satzung und andere "Spielregeln" so vorzuschlagen bzw. zu gestalten, dass der Unternehmenserfolg damit bestmöglich befördert wird!  
Nehmen wir ein recht einfaches Beispiel:
  • Fragen Sie Ihren Berater, was zu tun wäre, um z.B. eine optimale Eigenkapital-Finanzierung für Ihre Geno zu gestalten?
Warten sie dann auf sein Ergebnis und prüfen Sie selbst ....

Wir sind überzeugt, dass es sich auch dann noch für Sie lohnt - wegen dieser und vieler anderer Fragen - mit uns in Kontakt zu treten!  

20.05.2011

GENOSSENSCHAFTEN werden immer populärer …

Als Prof. Kreibisch (Weltzukunftsrat) vor einiger Zeit im VerbändeNetzwerk Menschen machen Wirtschaft über wichtige ökonomische Trends referierte und Genossenschaften (sozusagen als strukturierte Kooperationen) in einem langfristigen, nachhaltig dynamischen Aufwärts-Trend sah, ahnten die Teilnehmer noch nicht, wie Recht Kreibisch behalten sollte.

Sicherlich haben äußere Einflüsse dazu mehr beigetragen, als notwendig, drohte doch das Land von Raiffeisen und Schulze-Delitzsch zu einem „genossenschaftlichen Entwicklungsland“ zu verschlafen….

Hier soll es nicht um theoretische Ausführungen zum WARUM  und  WESHALB gehen, sondern soll am JETZT, den aktuellen faktischen Gegebenheiten angesetzt werden.

Vereinfacht ausgedrückt, waren Genossenschaft noch bis vor Kurzem als erfolgsorientierte Unternehmensformen so bedeutungslos, dass sie manche Kammer gar vergaß, überhaupt erst als Rechtsform für Existenzgründer vorzusehen und selbst Anwälte konnten es sich leisten, mit rechtlicher Inkompetenz zur „GENO“ zu brillieren …

Man „quälte“ und mühte sich ab, Genossenschaften zumindest in sozialen Sektoren als „salonfähig“ einzustufen, denn die Begriffe GENOSSENSCHAFT und ERFOLG schienen nicht so recht in die Wirtschaftslandschaft zu passen.

Das alles hat sich innerhalb von wenigen Jahren geradezu dramatisch schnell gewandelt, der Anstieg beim Verkauf der marktbeherrschenden Beck-Taschen-Texte „Genossenschaftsrecht“ eines großen deutschen Verlags ist mehr als nur ein Indiz.

Dies alles hat offensichtlich auch etwas mit einer neuen Wertehaltung in Wirtschaft und Gesellschaft zu tun: Kooperieren ist „in“! - Transparenz macht Sinn und Einfluss darauf zu nehmen, was mit dem eingesetzten (Eigen-) Kapital geschieht, zeugt von mehr Sensibilität und Selbstverantwortungs-Bewusstsein der Bürger.

Natürlich hat die Gründung von Energiegenossenschaften etwas mit aktuellen Ereignissen zur Atomsituation zu tun, aber das musste nicht automatisch zu einer Ansehensaufwertung von Genossenschaften führen, wäre auch in den bekannten Formen von „AG / GmbH & Co KG – Modellen“ gegangen.

Diese jedoch hatten sich in der jüngsten Vergangenheit nicht gerade als stabile Wert-Bildner geoutet, sodass die Kombination von Neuer Energie und „Fondsstruktur“ nicht zur Akzeptanz zu „vertreiben“ war. Die Vertriebs-Systeme merkten das recht schnell, kannten den Grund, aber waren irgendwie ohne Lösung.

Auch die „Genossenschafts-Traditionalisten“ schienen irgendwie befangen, denn diese neue Entwicklung schien nicht so recht konform zu gehen, mit dem, was Raiffeisen und Schulze-Delitzsch vor Jahrzehnten äußerten.

Und doch, Raiffeisen und Schulze-Delitzsch stehen ganz und gar dieser neuen Entwicklung nicht so fremd gegenüber, wie man meinen könnte, sofern man bereit ist, sie in die JETZ-ZEIT zu stellen. „Alle für einen – einer für Alle“ -  kann auch im „Ich für mich – Wir für uns“ wiedererkannt werden, eine Formel, in der individuelles Interesse und Gemeinschaftsgeist zu einem Synergieeffekt „mutieren“.

Nimm man moderne semantische Anleihen, so muss man erkennen, dass Begriffe wie SELBSTVERANTORTUNG oder TeamGeist wenig mit einem Menschenbild zu tun haben, das den Blick in Richtung „Opfer der Verhältnisse“ lenkt, sozusagen „betreutes Wirtschaften“ im Blick hat.

Diejenigen, die zuerst Wirtschaft und Ethik miteinander verbanden, bedurften dieser „Dritt-Betreuung“ nur wenig, eine Veränderung, die manche Gruppen nur schwer nachvollziehen wollen.

Banken, Versicherungen, Währung, etc., ehedem  verlässliche Größen für sichere Geldmehrung, mussten immer mehr passen, wer diese heute als „sicher“, „wertebewusst“ oder „effektiv“ tituliert, kann sich eines Schmunzelns gewiss sein.

Geübte Institutionen büßen dramatisch an Glaubwürdigkeit ein,  das Ansehen der Politiker und Banker  in der Öffentlichkeit befindet sich im untersten Bereichen der beruflichen Anerkennungs-Skala, Bürger die Politik durch Wahlenthaltung schlicht ignorieren, das alles fügt sich in eine Richtung der vermehrten Selbstorganisation.

Hinzu kommt, dass diese gesellschaftlichen Strukturen gewohnheitsmäßig als anonym und weit weg vom Einzelnen wahrgenommen werden – dies und noch einiges mehr signalisiert so etwas wie einen gesellschaftlichen Wertewandel in Richtung Kooperation („Was der Einzelne nicht allein vermag, dafür schafft oder bedient er sich fortan der Gruppe“).

Zugegeben, das Genossenschaftswesen lebt neu auf in diesem Umfeld, das beinahe so etwas wie einen Paradigmenwechsel andeutet, in dem das „Wir machen das schon für euch oder dich“ abgelöst wird von einem „Wir wollen das, und dafür suchen wir das richtige Umfeld“ (was wir auch kontrollieren und beeinflussen können).

Auch bei einer weiteren Ausdifferenzierung im Wertekontext der Gesellschaft, bieten kooperative Strukturen beste Antworten, sind bestens integrationsfähig.

Die neuen Theoretiker einer solchen Entwicklung sind noch nicht zu erkennen, die zeitgemäßen „Raiffeisens“ nicht in Sicht….

Das tut aber der Veränderung keinen Abbruch, denn hier ist  Wirklichkeit  schlicht und einfach das, „was wirkt“ (oder bewirkt).

Wenn Fonds-Manager ernsthaft darüber nachdenken, Investments zukünftig – zumindest   a u c h – in Form von Genossenschaften darzustellen, dann ist dies mehr als nur ein Aufbruch in neue Zeiten….

Was wäre das für ein Signal der Politik, in Deutschland das zu tun, was andere EU-Staaten längst getan haben: Genossenschaftliches und kooperatives Engagement gezielt zu fördern und damit nachhaltig zu stärken.

Die Adepten der Marktwirtschaft sehen wieder, dass Markt (im wohlverstandenen Sinn des Wortes) möglich wird … Was würde Ludwig Erhard wohl dazu sagen, wenn er heute Friedrich Wilhelm Raiffeisen begegnen würde …

Wir gehen wirklich spannenden Zeiten entgegen, Zeiten in denen die Mensch wieder in den Mittelpunkt kommen und nicht auf punktuelle Abstimmungen reduziert werden (Wahlen, etc.), sondern dabei sein können, wo sich etwas für sie Wichtiges ereignet…- z.B. beim schnellen Umbau vom Atom zu Beherrschbar, Nachhaltigkeit und zugleich auch noch preiswert …


17.05.2011

GENOSSENSCHAFTEN und die Welt der FINANZVERMITTLUNG

Dass die bevorstehende Finanzvermittler-Richtlinie nunmehr auch Genossenschaften einbeziehen soll, wird von Genossenschaftsverbänden skeptisch gesehen.

Was vor einigen Jahren noch undenkbar war,  nimmt jetzt konkrete Formen an: GENOSSENSCHAFTEN  werden für Finanzvermittler zu einem ernsthaften Thema.
Der Grund: Unter dem Begriff „Graumarktregulierung“ hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensrechts vorgelegt.

Das Artikelgesetz gestaltet u.a. das Vermögensanlagengesetz, das Verkaufsprospektgesetz und die Gewerbeordnung.
Mit der Einführung eines neuen § 34 f GewO wird für Finanzvermittler ein eigenständiger Erlaubnistatbestand geschaffen, dessen Ausfüllung derzeit noch zahlreiche offene Fragen birgt.

Aus Sicht des Genossenschaftswesens ist die Einbeziehung der Vermittlung von Geschäfts-Anteilen an Genossenschaften (§ 34 f Abs. 1 Ziff. 3) ein „zweischneidiges Schwert“, das sicherlich im weiteren Gesetzgebungsverfahren genauer zu betrachten sein wird.

Das VerbändeNetzwerk Menschen machen Wirtschaft e.V. dem u.a. zahlreiche unabhängige Genossenschaftsverbände und genossenschaftliche Prüfungsverbände angehören, hat dazu eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Auftrag es sein soll, entsprechende Vorschläge und Begründungen für das Gesetzgebungsverfahren zu erarbeiten, potenziell betroffene Vermittler  zu informieren, sowie mit den Verbänden der Finanzvermittlung sich abzustimmen.
Die  Arbeitsgruppe „GENOSSENSCHAFTEN  und  FINANZVERMITTLUNG“ hatte jüngst Experten aus den Bereichen Finanzdienstleistung, Genossenschaftswesen, Genossenschaftliches Prüfungswesen, Wissenschaftler, Fachjuristen und Praktiker,  zu einem Hearing nach Berlin eingeladen, um insbesondere Fragen der Interpretation, Sinn, und Folgen der Gesetzesvorlage, sowie auch Fragen zum Sachkundenachweis, zu diskutieren.
Zu den wichtigsten Eckpunkten der Ergebnisse des Hearings gehörten:
  • Die Gesetzesvorlage ist widersprüchlich, denn sie greift unzulässig in das Genossenschaftswesen ein und schafft damit erst  z u s ä t z l i c h e  Probleme. Generell eine Beteiligung an einer Genossenschaft als „Kapitalanlage“ zu sehen, wird als „kühne Idee“ von den Fachleuten beurteilt, denn sie steht dem gesetzlichen Förderzweckgedanken einer Genossenschaft quasi konträr gegenüber.
  • Erst 2006 wurde dem Gedanken Rechnung getragen, Genossenschaften notweniges Eigenkapital mittels der Aufnahme „investierender Mitglieder“ zuzuführen, um Benachteiligungen des Genossenschaftswesens zu kompensieren, was durch eine pauschale Regelung, dass dessen vermittelte Zuführung reglementiert wird, völlig in ihr Gegenteil verkehrt würde.
  • Außerdem findet keine Differenzierung bezüglich eines Volumens des Geschäftsguthabens statt. Faktisch wird  j e d e r  Euro, der vermittelt in eine Genossenschaft fließt zur „Vermögensanlage“ erklärt, auch wenn es sich lediglich um eine Aufstockung schon bestehender Geschäftsanteile handelt.
  • In der jetzigen Fassung ist nicht ausgeschlossen, dass sich sogar Genossenschaften in eine prekäre Situation begeben würden, wenn sie sich selbst um die Bildung von mehr Eigenkapital bemühen, ganz sicher aber dann, wenn sie dies in Verbindung mit einem Dritten tun.
  • Fraglich ist auch, ob es opportun ist, einen Sachkundenachweis für den Bereich Genossenschaften über die IHK abzuwickeln, da besonders die IHK bisher nicht gerade offen zum Genossenschaftswesen in Erscheinung getreten ist.
  • Offen bleibt auch, ob die Möglichkeit besteht, einen Sachkundenachweis so einzugrenzen, dass lediglich das Genossenschaftswesen tangiert wäre, denn wer sich lediglich auf Genossenschaften ausrichtet, sollte nicht „gezwungen“ werden nunmehr auch in anderen Bereichen tätig zu werden, was quasi eintreten würde, wenn der Sachkundenachweis grundlegend auf ein größeres Segment ausgelegt würde.
  • Die Genossenschaftsverbände und Genossenschaftliche Prüfungsverbände verkennen keinesfalls, dass ein Qualifizierungsbedarf in Richtung „GENOSSENSCHAFTS-BERATUNG“ besteht, zumal diese Rechts-Form seit einiger Zeit dynamisch im öffentlichen Ansehen steigt. Die Verbände sind aber sehr wohl in der Lage und auch bereit, dies eigenständig zu regeln und überwachen zu können. Entsprechende Curricula zur Ausbildung z.B. zum „Genossenschaftlichen Fachberater“ liegen bereits vor. Als Prüfungs- und Zertifizierungseinrichtung wären die PRÜFUNGSVERBÄNDE  sicherlich – nicht nur fachbezogen – eher in der Lage als die IHK; zumindest wäre jedoch eine Kooperation beider Einrichtungen von Vorteil.
Auch, wenn der Genossenschaft viel „Ehre“ zu Teil wird,  – wie die Gesetzesvorlage dies suggeriert -  wenn sozusagen auf gleicher Augenhöhe Genossenschaften mit anderen Formen der Vermögensanlage genannt werden, so Gerd K. Schaumann vom Vorstand des VerbändNetzwerks, können doch eigentlich nur „Wenig-Kenner der Materie“, Genossenschaften mit „AG-/GmbH & Co KG – Modellen“ in einem Atemzug nennen. Nicht nur TRANZPARENZ, Kontroll- und Mitwirkungsfunktionen sind in Genossenschaften ein ungleich  w i r k s a m e r e r  Schutz für Mitglieder, sondern auch die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft jederzeit zu beenden ist unvergleichbar. Außerdem werden die Rechte der Mitglieder durch die Pflichtmitgliedschaft der Genossenschaft in einem Prüfungsverband enorm gestärkt; schlussendlich sind auch Genossenschaften die Rechtsform, mit der bei weitem niedrigsten Insolvenzquote...
Dem Votum der Anwesenden entsprechend, sollen die Genossenschaften jetzt zunächst selbst angehört werden – was man sich auch vom Gesetzgeber gewünscht hätte, mindestens die Genossenschaftsverbände einzubeziehen – um anschließend zu einer fundierten (praxisbezogenen) Stellungnahme bezüglich einer nachvollziehbaren Regelung eines Gesetzes beizutragen.
Dazu ist dann ein weiteres Hearing geplant, zu dem auch Politiker aller Parteien eingeladen werden.

01.04.2011

Prüfungswesen: Der MehrWert steht im Mittelpunkt

Wie man aus einem scheinbaren Nachteil einen echten VORTEIL für eine Genossenschaft macht!

Die Kritiker der genossenschaftlichen Pflichtprüfung nehmen wir sehr ernst. Es wäre zu einfach -und würde dem Genossenschaftswesen wenig nützen - würde man diese Kritik einfach ignorieren, oder sie auf das reduzieren, was man oft als "Arroganz" der Verbände nennt. Wir meinen, man macht es sich auch zu einfach, sich darauf hinzuweisen, dass die Gesetzeslage nun einmal so sei, wonach jede Genossenschaft einem Prüfungsverband angehören muss und einer Pflichtprüfung (je nach Größe jährlich oder alle zwei Jahre, unterliegt....

Wir verstehen uns als vorbehaltlose Förderer eines erfolgreichen Genossenschaftswesens. Wer so denkt, muss dafür wirken, dass ein scheinbarer Nachteil (wie Prüfungspflicht) zu einem echten VORTEIL entwickelt werden kann. Dass das geht, haben wir inzwischen auch den Prüfungsverbänden vermitteln können, die unserem VerbändeNetzwerk Menschen machen Wirtschaft angeschlossen sind.

Dieses Konzept nennen wir MehrWert-Betreuung. Das Prinzip der MehrWert-Betreuung basiert auf dem Kerngedanken, dass wir uns - wo immer es geht - so verhalten,

  • "als ob"
es keine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft gäbe. Das ist nicht nur einfach eine sprachliche Abwandlung, sondern eine völlig gewandelte Sichtweise:

  • So werden aus (Pflicht-) Mitgliedern Kunden!
  • So werden aus Angestellten und Mitarbeitern der Genossenschafts- und Prüfungsverbände des Netzwerks Anbieter von MehrWert-Leistungen.
Wir wollen nachfolgend uns auf das konzentrieren, worum es Ihnen wirklich unternehmerisch geht:

  • Sie wollen durch Kooperation einen nachhaltig wirkenden wirtschaftlichen
    Vorteil erreichen!
Damit wir uns gemeinsam um genau dieses wichtigste Ziel intensiv kümmern können, haben wir sichergestellt, dass die übrigen Dinge

  • schnell - professionell - preiswert
von unseren Kooperationspartnern - insbesondere den Prüfungsverbänden im Netzwerk - für Sie erledigt werden.
Dazu gehört u.a.:

A. Für Gründer:

  • Unterstützung in allen rechtlichen, steuerrechtlichen und prüfungsbezogenen Fragen bis hin zur Eintragung.
  • Erstellung des "Gründungs-Gutachtens".
B. Für bestehende Genossenschaften:

  • Laufende Unterstützung in allen rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen.
  • Optimale Vorbereitung zur Prüfung, um die Prüfungszeiten gering und damit die Kosten niedrig zu halten.
  • Durchführung von Sonderprüfungen (falls gewünscht)
  • Teilnahme an Gremiensitzungen
  • Teilnahme bei Bankgesprächen, etc.
C. Für andere Rechtsformen, die sich zu einer Genossenschaft umwandeln wollen.

  • Alle im  Zusammenhang mit einem Umwandlungsverfahren stehenden Beratungs-leistungen und notwendigen Gutachten
In all diesen Fragen haben Sie stets MMW als Partner an Ihrer Seite.

Das alles ist noch nicht das, was Sie eigentlich interessiert, denn Ihr

  • klar umrissenes unternehmerisches Ziel war und ist es, mittels dieser Kooperation (in der Form einer Genossenschaft),
  • nachhaltig am Markt VORTEILE zu erzielen, die sich nur aufgrund einer Kooperation ( und damit durch eine Genossenschaft) erzielen lassen.
Im Klartext:

  • Sie wollen einen MehrWert, sozusagen Überlegenheit gegenüber jeder anderen
    Rechtsform!!!
Und genau das haben wir geschaffen durch eine Bündelung aller Kräfte, die etwas dazu beitragen können, dass das gelingt, was Sie beabsichtigen:

  • MehrWert durch Kooperation
  • MehrWert mittels geeigneter Rechtsform
  • MehrWert weil Genossenschaft
Die Mitglieder des VerbändeNetzwerkes Menschen machen Wirtschaft eint die VISION,

  • dass Genossenschaften, anderen Unternehmensformen aufgrund ihres „kooperativen Gen“ überlegen sind.
Das spiegelt sich im Selbstverständnis aller KoopeartionsPartner im Netzwerk wider, wie z.B.

  • Genossenschaftliche Prüfungsverbände
  • Spezialisierter
    • Steuerberater
    • Unternehmensberater
    • Rechtsanwälte
  • Erfahrener Motivatoren
    • Trainer,
    • Coachs
    • Psychologen, etc.
    • Wissenschaftler
    • Geeigneter sonstiger Dienstleister
Und das Prüfungs-Zertifikat:

  • Das wird jetzt zu einem "Gütesiegel für  E R F O L G"
Es kann also durchaus Sinn machen, einem Genossenschaftsverband anzugehören - gleich ob "gesetzlich verpflichtet" oder aus Einsicht...

  • ... vorausgesetzt man wird dort verstanden …

Vermögensbildung in EnergieGenossenschaften

Die Verbindung von Vermögensbildung und Förderung neuer Energien macht gerade jetzt Sinn. Nicht nur das Thema „Energie“ an sich ist betroffen, sondern auch die Vermögensbildung, ein Zusammenhang, den kaum jemand bisher erkannt hat oder geflissentlich ignorieren wollte .....

Der Grund:

  • Förder-Milliarden gehen lediglich an Bevölkerungsgruppen, die bereits relativ gut vermögensmäßig ausgestattet sind.

Vereinfacht gesagt gilt etwa Folgendes:

  • Wer kein eigenes Dach hat, für den macht z.B. Solarförderung keinen Sinn,
  • wer kein eigenes Haus hat, wird auch kein BHKW haben können und
  • wer keine großen Rücklagen hat, wird sich auch an Energiefonds kaum beteiligen können.
Für diesen Personenkreis läuft also die durchaus richtige und wichtige staatliche Energieförderung weitgehend ins Leere. Lediglich Genossenschaften könnten hier eine gewisse Lösung darstellen.

Im weitesten Sinne ist die Energie-Förderung auch zugleich Vermögensbildung. Was läge also näher, als über die Vermögensbildung einen Einstieg in diese Problemlösung zu finden.

Um breite Bevölkerungsschichten an der „Umverteilung“ im Wege der Energieförderung teilnehmen zu lassen, würde die einfachste Lösung darin bestehen, die

  • Arbeitnehmersparzulage im Rahmen des 5.Vermögensbildungsgesetzes auch für  die „Anlage zum Erwerb eines Geschäftsguthaben“  in einer Energie-Genossenschaft zu eröffnen.
Das bedeutete lediglich einer geringfügigen Gesetzesänderung. Bisher besteht lediglich – soweit dies Genossenschaften betrifft – sich förderfähig an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaften oder einem (genossenschaftliches) Kreditinstitut zu beteiligen.

Für die Arbeitsgruppe „Vermögensbildung“ im  VerbändeNetzwerk Menschen machen Wirtschaft (MMW) e.V. - eine Vereinigung von Verbänden, Wissenschaftlern und Sachverständige aus verschieden Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft – wäre ein Schritt in Richtung Förderung von Anlagen in Energiegenossenschaften sinnvoll. Es sollten dabei die gleichen Voraussetzungen für die Arbeitnehmer-Sparzulage gelten, wie für Wohnungsgenossenschaften (Einkommensgrenze: 20.000 / 40.000 EUR / AN-Sparzulage: 20 %, max. 400 EUR pro Jahr).

In der Begründung für diesen ersten Schritt führt MMW  u.a. aus:

  • Die Bürger erwarten gerade jetzt wahrnehmbare Signale des Staates für eine veränderte Energiepolitik.
  • Die Thematik Vermögensbildung betrifft etwa 30 Millionen Bürger. Es besteht also eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine entsprechende Handlung des Staates auf breiter Basis wahrgenommen würde. Wenn diese Gesetzesänderung entsprechend kommuniziert würde, wäre das ein sichtbares Signal des Staates in die richtige Richtung.
  • Der Bereich Energiepolitik ist in der Tat für viele Menschen zu einer Art „Vermögensbildung“ geworden, denn die Bürger können u.a. mit ihren Investitionen direkt weiter steigende Energiepreise beeinflussen, was einer Vermögensbildung gleichkommt.
Einen besonderen „Charme“ hätte die entsprechende Erweiterung der Anlagemöglichkeiten auch deshalb, weil sie vermutlich die einzige Möglichkeit ist, die quasi zum

  • „Null-Tarif“ 
zu bekommen wäre. Das hängt damit zusammen,

  • dass die infrage kommenden Personen über die Einkommensgrenzen festgelegt sind.
Die AG „Vermögensbildung“ geht davon aus, dass zwar innerhalb der Anlageformen eine gewisse „Umverteilung“ erfolgen wird, dass wesentliche Gruppen neu hinzustoßen, wird  als eher unwahrscheinlich beurteilt.

MMW begründet den Vorschlag, eine Ausweitung der Anlageformen  zunächst auf Energieaktivitäten in genossenschaftlicher Form zu begrenzen, u.a. damit,

  • dass bis 1993/94 Genossenschaften in vielfältiger Form für die Analgen zur Vermögensbildung berücksichtigt waren, diese jedoch – bis auf den Wohnungsbau – „gekappt“ wurden.
Mit der Eröffnung, zukünftig Energiegenossenschaften als förderfähig einzustufen, würde der genosssenschaftliche Sektor nicht privilegiert, sondern ein Stück dessen, was damals weggestrichen wurde, werde quasi damit „zurückgegebenen“.




30.03.2011

Der Förderzweck einer GENOSSENSCHAFT - Wichtiger Teil des Erfolgs-Konzeptes

Die Stärke einer GENOSSENSCHAFT liegt - zunächst ganz abstrakt gesehen - darin begründet, genauer ihre Vorteile zu kennen und diese in Bezug auf das zu lösende "Thema" zu beurteilen. Grundlegend ist zu erkennen, dass eine Genossenschaft - und darin unterscheidet sie sich von allen anderen Rechtsformen - stets auf einen Förderzweck auszurichten ist.
Wie dieser Förderzweck zu definieren ist, darüber gibt es keine besonderen Festlegungen. Die Mitglieder sind eigentlich relativ frei darin, diesen eher abstrakter oder durchaus auch konkreter zum Ausdruck zu bringen.

Sich mit der Gestaltung des Förderzwecks durchaus konkreter zu befassen macht Sinn, denn dessen Gestaltung sollte einfließen in das gesamte Unternehmenskonzept. Wir würden sogar u.U. dazu neigen, zu meinen, dass die

·    Förderzweck-Gestaltung integraler Bestandteil jedes Unternehmens-Konzeptes einer (erfolgsorientierten) Genossenschaft

sein sollte.

Wir verwenden nachfolgend den Begriff "Förderzweck" synonym mit dem Begriff "Kooperations-Zweck".

Anhand einiger Beispiele - bewusst aus völlig unterschiedlichen Ausgangs-Situationen ausgewählt - wollen wir ausgewählte Hinweise zur Gestaltung des Förderzwecks geben. Zur Vereinfachung haben wir eine

·    5-Schritte-Methode zur Entwicklung und Ausgestaltung des Förderzwecks

entwickelt. Besonders verweisen wir auf den 5. Schritt, der in der bisherigen Praxis kaum Berücksichtigung fand, den der einvernehmlichen Klärung von Kooperations-Konflikten.

Da eine Genossenschaft wesentlich darauf aufbaut, dass die Identifikation aller Mitglieder mit den Kooperations-Zielen auf einem hohem Niveau besteht, eine Genossenschaft jedoch - wie jede andere Unternehmensform auch - einem stetigen Wandel unterliegt, bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung dieses Niveaus. Wir bezeichnen dies als

·    "Wege zur dauerhaften Sicherstellung des Förderzweck-Optimums".

Ein Blick in die Satzungen zahlreicher Genossenschaften zeigt, dass eine Anpassung des Förderzwecks selten oder nie erfolgt. Das mag damit zusammenhängen, dass Satzungsänderungen verhältnismäßig zeitaufwendig sind und Kosten verursachen (Registereintragung). Nichts aber spricht dagegen, den satzungsmäßig definierten Förderzweck - eher abstrakt gehalten - im Rahmen einer Allgemeinen Geschäftsordnung der Genossenschaft oder einer speziellen "Förderzweck-Ordnung" näher auszugestalten...

Anhand zweier Beispiele aus der Praxis wollen wir nachfolgend die 5-Schritte-Methode zum Förderzweck darstellen. Die gewählten Beispiele kommen aus unterschiedlichen GENO-Bereichen und verfolgen unterschiedliche Kooperations-Interessen. Das erleichtert zu erkennen, dass das Prinzip auf beinahe jedes Kooperations-Ziel übertragbar ist...

Beispiel A.: Unternehmens-Kooperation (Die GENO ist auf wenige Mitglieder angelegt)

A. Fünf kleinere Unternehmen der gleichen Branche überlegen, sich enger miteinander zu verbinden, um ihre Produkte in mehreren Regionen präsentieren zu können.

A.1. Das/Die grundlegende(n) Förderzweck-Ziel(e) aller Partner (allgemein / abstrakt)

·    Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit jedes einzelnen Unternehmens.

A.2. Die grundlegende Strategie der Förderzeck-Umsetzung (allgemein / abstrakt)

·    Durch einen gemeinschaftlich geführten Geschäftsbetrieb (Vertriebs-Genossenschaft mit 5 Mitgliedern) den Gesamtumsatz jedes Mitgliedes zu steigern.

A.3. Die wichtigste(n) Methode(n) zur Erreichung des Förderzwecks (eher konkret)

·    Jedes der Mitgliedsunternehmen vertreibt zugleich die Produkte aller anderen Mitglieder. Dies kann entweder als Ergänzung des eigenen Produktsegments (verdeckt) erfolgen oder (offen) mittels Gebietsvertretungen.

A.4. Die Maßnahmen zur Erreichung des Förderzwecks (recht konkret)

  • Erstellung von neuen Vertriebsunterlagen
  • Durchführung von Hausmessen
  • Gemeinschaftsstand bei überregionalen Messen
  • Wechselseitige Produktschulungen
A.5. Die Wege zur dauerhaften Sicherstellung des Förderzweck-Optimums ´
        (eher konkret)
  • Regelmäßiger Erfahrungsaustausch
  • Einrichtung einer Clearingstelle
  • Neutrales Kooperations-Controlling
Natürlich könnte man weitere Punkte einfügen, wie z.B. die Kooperations-Vorteile genauer zu definieren und in Kennzahlen zu fixieren oder das Kooperations-Konzept durch Berater erstellen lassen. Uns geht es hier zunächst nur darum, die Mitglieder grundsätzlicher damit vertraut zu machen, dass auch ein Förderzweck-Konzept nicht einfach als "Muster-Vorlage" in Satzung oder Förderzweck-Ordnung übernommen werden kann (und sollte), sondern dass jede Kooperation einmalig und besonders zu betrachten ist. Das wird deutlich, wenn wir uns eine völlig andere Ausgangslage anschauen, die ebenfalls zu einer Genossenschaft führen soll.

Beispiel B.: Kooperation natürlicher Personen (Die GENO ist auf zahlreiche Mitglieder 
                      ausgelegt)

B. Eine Gruppe von (zunächst) 10 Bürgern beabsichtigt in einer Kleinstadt eine Energie Genossenschaft zu gründen. Die Genossenschaft soll nur Öko-Strom herstellen und möglichst viele Bürger der Stadt sollen Mitglied der Genossenschaft werden.

B.1. Das/Die grundlegende(n) Förderzweck-Ziel(e) aller Mitglieder (allgemein/abstrakt)

·         Bezug günstiger Öko-Energie

B.2. Die grundlegende Strategie der Förderzweck-Umsetzung (allgemein / abstrakt)

·         Weitgehende Bankenunabhängigkeit
·         Autarke Netze

B.3. Die wichtigste(n) Methode(n) zur Erreichung des Förderzwecks (eher konkret)

·         Aufnahme von Mitgliedern und Investierenden Mitgliedern
·         Kopplung der Vorteilshöhe an Anteilshöhe
·         Verzinsung des Geschäftsguthabens
·         Festlegung eines Mindestkapitals

B.4. Die Maßnahmen zur Erreichung des Förderzwecks (recht konkret)

·         Aufbau einer Homepage
·         Einrichtung eines Energie-Forums
·         Einbeziehung von geeigneten Multiplikatoren (z.B. Politik, Vereine, Einrichtung eines 
           Energie-Beirates, Newsletter zur Mitgliedergewinnung und Mitglieder-Information)
·         Kontinuierliche Mitgliedergewinnung

B.5. Die Wege zur dauerhaften Sicherstellung des Förderzweck-Optimums (eher
        konkret)
  • Regelmäßige Informationsveranstaltungen für Mitglieder
  • Feste Gesprächs- und Kontaktzeiten mit Vorständen / Aufsichtsräten
  • Einrichtung einer Clearingstelle (Gremien/Mitglieder, Leitung durch neutrale Person)
  • Leichte Kontaktaufnahme der Mitglieder zu den Geno-Gremien
  • Angebot weiterer Vorteile für Mitglieder z.B. durch Abschluss von Rahmenverträgen mit örtlichem Gewerbe)
Beachten Sie bitte, dass jede Genossenschaft so etwas wie ein kooperatives Gen hat, was so in keiner anderen Unternehmensform zu finden ist. Ein solches "Gen" vermag jedoch nur dann die erwartete Wirkung zu erzielen, wenn sozusagen eine Identität von Mitglieder-Interessen und (wahrnehmbarer) Förderzweck-Wirkung besteht. Vorrangiges Ziel der Leitungs-Gremien einer Genossenschaft muss es sein, diese Identität dauerhaft auf einem höchstmöglichen Niveau zu halten. Je besser dies gelingt, umso besser kann sich das "kooperativen Gen" entfalten.

Steht das "kooperative Gen" in Bezug zum Unternehmenserfolg? Unbedingt! Es ist sogar für eine Genossenschaft der eigentliche Erfolgs-Motor....

Wie man aus einer "normalen" eine optimale GENOSSENSCHAFT macht ..

Testen Sie es selbst:

A. Den berühmten "Normalbürger"

  • Fragen Sie irgendeine x-beliebige Person: "Was fällt Ihnen ein bei der Nennung des Begriffs "GENOSSENSCHAFT".
B. Personen aus der Gruppe der "gewöhnlich immer informierten"

  • Stellen Sie einem Steuerberater, Rechtsanwalt oder Gründungsberater einer Kammer die gleiche Frage.
Sie werden erstaunt sein, welche Antworten Sie dabei erhalten. Ob sie eher nützlich oder eher vorurteilsbehaftet sind - wie wir vermuten - das ist hier zunächst weniger von Interesse. Worum es uns geht ist, herauszufinden ob eine der Antworten darauf hindeutet, dass man GENOSSENSCHAFT mit dem Begriff "ERFOLG" in Verbindung bringt!

Viele, die diesen Text lesen, werden es zunächst selbst nicht glauben, dass man den Begriff Genossenschaft relativ einfach mit "ERFOLG" in Einklang bringen kann, ja muss! Auch wenn es ungewohnt ist, man sollte sich angewöhnen, beide Begriffe sozusagen synonym zu denken. Das ist selbst bei Genossenschaften, die sich in sozialen oder kulturellen Bereichen betätigen, sehr von Nutzen...

Der Grund:

  • ERFOLG zu haben, erfolgreich zu sein, ist etwas absolut nachvollziehbares, schon gar nicht etwas, für das man sich entschuldigen müsste.
Der Begriff ERFOLG bezeichnet in seiner einfachsten "Übersetzung" einfach das, "was folgt", oder besser noch, "das, was absichtsvoll gewollt ist, dass es folgen soll". Erfolg ist also zunächst lediglich ein neutraler Begriff, der erst von Unternehmenden mit konkreten Zielen und Inhalten gefüllt werden muss.

Zurück zur Frage. Es muss nachdenklich stimmen, wenn so viele Menschen den Begriff "Genossenschaft" mit allem Möglichen in Verbindung bringen, aber selten mit dem Begriff "ERFOLG".

Genau das scheint aber ein wichtiger Grund zu sein, warum Genossenschaften:

  • So eine relativ geringe Bedeutung im Konzert der Rechtsformen haben.
An dieser Stelle müssen Sie sich entscheiden:

  • Wenn Sie zu denjenigen Menschen gehören, die mit einer Genossenschaft keinen Erfolg verbinden wollen, dann können wir nichts für Sie tun! Ob Sie sich selbst und Ihren Mitstreitern damit einen Gefallen tun, testen Sie bitte selbst...
  • Wenn Sie jedoch bereit sind, den Zusammenhang von GENOSSENSCHAFT und ERFOLG zu denken und entsprechend zu handeln, dann sind wir Ihr Partner!....
  • Willkommen im Club der erfolgreichen Genossenschaftler....
Was genau wäre nun die Grundlage für den Erfolg einer Genossenschaft? Ganz einfach:

  • Zu beginnen mit dem, was eine Genossenschaft ausmacht, und was sie jeder anderen Unternehmensform überlegen macht!
Wir nennen es das kooperative Gen oder die Überlegenheits-Potenziale. Die wichtigsten davon wären – als Prinzipien ausgedrückt -:

  • Das Prinzip der umfassenden Kooperation
  • Das Prinzip der aktiven Partizipation
  • Das Prinzip ausgeprägter Selbstverantwortung
  • Das Prinzip des engagierten TeamGeists
Neben diesen Schlüssel-Prinzipien (weil für die Entfaltung des kooperativen Gen unabdingbar, gibt es noch weitere Prinzipien die für eine optimale Entfaltung des Kooperations-Gebildes GENOSSENSCHAFT von Vorteil sind. Wir bezeichnen sie als unterstützende Prinzipien. Solche wären z.B.:

  • Das Prinzip der Nachhaltigkeit
  • Das Prinzip der Ganzheitlichkeit
  • Das Prinzip der strukturellen Flexibilität...
Ahnen Sie bereits, woran es liegen könnte, dass es GENOSSENSCHAFTEN bisher eher seltener geschafft haben, aus dem "Schatten" der anderen Rechtsformen herauszutreten? Wir vermuten, dass es im Wesentlichen daran lag, dass man sie mit anderen Rechtsformen einfach (stupide) verglichen und sich lediglich auf die Struktur begrenzt hat.

Natürlich kann es von Vorteil sein, wenn viele Menschen - unabhängig von finanziellen Möglichkeiten - mit gleichem Gewicht aktiv mitgestalten können. Wenn es um das Thema "Vermögensverteilung" ginge, wäre das sogar ein Erfolgs-Kriterium.

Meist werden ERFOLGS-Kriterien jedoch dynamisch definiert und spiegeln die Entfaltung der Potenziale sowohl in Richtung Mitglieder, wie zugleich auch in Richtung "Genossenschaft als Unternehmen" wider. Wir wollen es vereinfacht umschreiben mit der Energie hinter den Zahlen.

Lassen Sie uns das an einem kleinen Beispiel erläutern:

  • Eine Handwerks-eG erkennt Mitte des Jahres, dass die konjunkturellen Rahmendaten nicht so verlaufen, wie ursprünglich angenommen. Die Beschäftigten sind (alle bzw. fast alle) zugleich Mitglieder der Geno, also Anteilseigner. Eine vorausschauende Unternehmensführung in einer Genossenschaft hat hierzu bereits einen "Plan B", wie man zu sagen pflegt. Und der wurde als Rahmenkonzept bereits vor einiger Zeit gemeinschaftlich beschlossen. Darin wird u.a. festgelegt, wie auf eine solche Entwicklung - zumindest dem Prinzip nach - zu handeln ist. Die Unternehmensführung basiert also auf Handlungskonzepten, die von den Mitgliedern miterarbeitet und mitgetragen werden.
  • Ein kooperativ führendes Management wird jetzt prüfen, ob davon abzuweichen wäre oder ob weitere konkrete Maßnahmen erforderlich sind. Ist das zu bejahen, wird eine Versammlung der Mitglieder (genannt Generalversammlung) terminiert.
  • In einer gemeinsamen Sitzung erarbeiten Vorstand und Aufsichtsrat einen situationsbezogenen Maßnahmeplan und legen diesen der folgenden Generalversammlung vor. Nach eingehender Willensbildung erfolgt ein Votum, das das Management in die Lage versetzt, umfassend legitimiert zu handeln. Diese Legitimation ist Teil des besagten kooperativen Gen, sozusagen dessen dynamische Ausprägung.
In jeder anderen Rechtsform ist eine solche Vorgehensweise schon deshalb kaum vorstellbar, weil es dort "nur" Beschäftigte gibt. Erkennen Sie, auf welcher Ebene die Entscheidungen fielen?:

  • Genau: Die Entscheidungen fielen auf der Ebene der Eigentümer!
Weil in dieser Genossenschaft eine weitgehende Identität von Teilhaber und Beschäftigten gibt, also ein weiteres Merkmal des kooperativen Gens erfüllt war, konnte die Entscheidung problemlos auf die "Beschäftigten-Ebene" übertragen werden und sozusagen in Vollzug gehen.

Mal ehrlich:

  • Welche Unternehmensform kann so schnell und wirksam Entscheidungen treffen, wie diese Genossenschaft?
Auch die Unternehmensführung muss passen? Natürlich, denn Unternehmensführung in einer kooperativen Struktur ist etwas Besonderes. Hier liegt die Kraft in Begriffen wie z.B.:

  • Vertrauen
  • Vorbild
  • Charisma
  • Informationen
Und noch eines ist von entscheidender Bedeutung:

  • Das Führungs-Prinzip vieler anderer Unternehmensformen basiert auf der Vorstellung "Druck" (Angst, etc.)
  • Das Führungs-Prinzip einer erfolgreichen Genossenschaft basiert auf "SOG" - dem genauen Gegenteil von "Druck"

Wir sind so vermessen zu behaupten, dass in puncto "ERFOLG"

  • keine andere Unternehmens-Form ähnlich günstige Grundlagen bietet, wie eine Genossenschaft.
Aber es reicht nicht aus, sie nur zu kennen, man muss sie auch intelligent und konsequent gestalten, damit sie sich adäquat entfalten können.

Sicherlich lassen sich Instrumente, einer Handwerks-Genossenschaft nicht 1:1 auf eine Wohnungs-, Ärzte- oder Energie-Genossenschaft übertragen - aber es geht! Nur eben anders, aber mit gleich gutem ERFOLG.