Willkommen

GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann

03.06.2017

Codex Reformation-Kooperation



„Codex Reformation - Kooperation“

„Ablass“ von Konkurrenz – „Einlass“ der Kooperation

Die Grundlagen für die Neue Reformation


Warum eine Neue Reformation erforderlich ist

Das Wort „Reformation“ drückt neutral besehen, einen „Wandlungs-  oder Veränderungsprozess“ aus. Es wird jedoch allgemein – und besonders im Jahre 500 der lutherischen Reformation – noch eher als ein kirchliches Ereignis gesehen.
Wir haben uns für die Nutzung dieses Begriffs entschieden, weil es Zeit ist, uns über einen ähnlich bedeutsamen „Wandlungsweg“ bewusst zu werde, wie er damals stattfand. Erinnern wir uns: Damals ging es um „Ablass von Schuld“. Gegen Geld versprach die kirchliche Obrigkeit, könne man sich „freikaufen“ von „Schuld“. Worum es eigentlich wirklich ging, war Luther und vielen Menschen bewusst. Dieser Widerstand mündete in dem Ergebnis, das wir unter der Bezeichnung „Reformation“ kennen. Es war ein Leidensweg, ein Weg der Spaltung und des Unfriedens. Aber er scheint sich gelohnt zu haben. Die „Parteien“ von damals, sind weitgehend versöhnt. Keiner käme auf die Idee, die folgenden Schritte zu bereuen, mögen die Details auch unterschiedlich beurteilt werden ….
Wir haben den Begriff „Reformation“ bewusst gewählt, weil wir auch heute vor einer ähnlich großen Herausforderung stehen, einer Herausforderung deren Tragweite die Repräsentanten in Politik und Gesellschaft zwar ahnen bzw. sehen, sich jedoch unsicher sind, die notwendigen Wege aufzuzeigen und auch zu gehen.
Auch dieses Mal ist der Begriff „Ablass“ und „Ablass-Handel“ durchaus angemessen.      
Heute geht es um eine – wahrscheinlich noch viel bedeutsamere -  Situation. Wir stehen vor der Klärung der Frage, ob wir weiterhin glauben können und sollen, dass Menschen – sozusagen evolutionsbedingt oder naturgemäß  – darauf festgelegt sind, untereinander in einem ständigen „Gegeneinander“ (Konkurrenz) zu stehen oder ob dies eine falsche Annahme ist, die man uns Menschen seit  Jahrhunderten – bewusst oder unbewusst - hat Glauben gemacht. Auf diesem Prinzip der „Konkurrenz“ entstanden - unangreifbar erscheinende- wissenschaftliche Theorien - auf denen staatliches Handeln und gesellschaftliche Organisation  aufbaute, Auf den Grundannahmen der Konkurrenz von Menschen zu Menschen, Organisationen zu Organisationen, Ländern zu Ländern wurden Kriege gerechtfertigt, Wirtschafts-, Finanz- und Gesellschaftssysteme legitimiert, organisierte Politik den Staat und die Regierungen. Parteien scheinen – mehr oder weniger deutlich – davon auszugehen, dass Konkurrenz das für Menschen „natürliche“ Handlungssystem zu sein.
Selbst Religionen und Kirchen scheinen bisher nur wenig Zweifel daran zu haben, dass Menschen zu Menschen im Spannungsfeld von „Konkurrenz“ stehen und dies auch anzunehmen sei beim Verhältnis von Ursprung, Evolution oder auch Gott genannt, zu den Menschen und umgekehrt.
Seit einiger Zeit, vor allem auch durch die inzwischen mögliche, weltweite Kommunikation (Internet) ermöglicht bzw. forciert, werden die Zweifel von immer mehr Manschen – bewusst oder unbewusst – immer deutlicher, ob „Gegeneinander“ (Konkurrenz) wirklich so „natürlich“ oder „naturgemäß“ ist, wie uns bisher Glauben gemacht wurde. Diese Zweifel werden genährt von dem Erkennen, dass offensichtlich das „Konkurrenz“ als „System“ immer schwerwiegendere Probleme selbst verursacht. Mehr Sensibilität für Umwelt und Ressourcen, für Frieden und Freiheit, sowie Nachdenken über und Stellen von „Sinn-Fragen“ führte dazu, dass die wissenschaftliche Elite nunmehr erneut – und diesmal besser gerüstet – sich daran Machte, den darwinschen „Konkurrenz-Modus“, Konkurrenz als „menschliches Gen“ zu unterstellen, erneut intensiv auf den „Prüfstand“ zu stellen. Und siehe da: Die Belege und Beweise werden täglich mehr, dass Menschen eben nicht „konkurrierende“, sondern eindeutig „kooperierende“ Wesen sind. Beispielhaft für den deutschsprachigen Raum seien die Veröffentlichung von Prof. Bauer erwähnt („Das kooperative Gen“)
Sollten sich die Annahmen der internationalen Wissenschaft verdichten – wovon ganz offensichtlich auszugehen ist – dann stehen wir vor der Herausforderung für einen grundlegenden Wandel. Es dürfte angemessen sein, dann sogarvon einem „PARADIGMENWECHSEL zu sprechen.
Zu Erinnerung:
Unser gesamtes Staats- Regierungs- und Gesellschaftswesen wurde aufgebaut und legitimiert unter der Voraussetzung, dass Konkurrenz, also „Gegeneinander“ zwischen Menschen bestehen würde. Aus dieser Grundannahme konnten sich z.B. internationale Konzerne unterschiedlichste Bereiche, mächtige Finanzimperien und einflussreiche Medienstrukturen entwickeln, die allesamt eine Art latente „Ablass-Briefe“ bekamen, mehr oder weniger intensiv das „Konzept Konkurrenz“ zu ihrem eigenen Vorteil zu nutzen. Um dieses „Konkurrenz-Spiel“ am Laufen zu halten, wurden sogar staatliche Mittel in unvorstellbarer Höhe eingesetzt und verursachte Schäden an Umwelt und Leben kaschiert und repariert. Die Menschen selbst, die Bürger der Länder finanzierten sozusagen ein System, was gegen ihre ureigenste Grundlage aufgestellt und weiterhin – mit viel Geld - „künstlich“ am Leben erhalten wird.
Uns eint die Einsicht, dass Menschen naturgemäß kooperativ gemeint und auch so ausgerichtet sind. Jeder Mensch kann dies selbst nachvollziehen. Der eigene Körper ist ein hocheffizient und effektiv funktionierendes „System“, in dem Milliarden von Zellen in bester Kooperation – 24 Std. täglich, lebenslänglich“ – präzise und auf Lebenserhaltung ausgerichtet, tätig sind.
Kein Computer dieser Welt wird wohl ähnlich kooperativ arbeiten können.
Ein dauerhafter Verstoß gegen das wahre Organisationsprinzip der Menschen, nämlich Kooperation,  lässt sich weder aufrechterhalten noch verschweigen. Je mehr Menschen sich dieser Kooperations-Informationen bewusst werden, umso geringer wird die Legitimationsfähigkeit für Konkurrenz. Und mögen die „Ablass-Summen“ des Staates zugunsten einer künstlichen Aufrechterhaltung eines „falschen“ Systems auch noch so extreme Höhen annehmen, es kann niemals einen dauerhaften Verstoß gegen die Evolution geben.
Es bleibt eigentlich nur einen Weg, um einen notwendigen Wandel einzuleiten, ein Wandel der ohne größere gesellschaftliche Verwerfungen mit unkalkulierbaren und ungewollten Entwicklungen verbunden wäre und der könnte heißen:
In allen Bereichen von Politik, Wissenschaft, Gesellschaft, Wirtschaft – wozu auch die Religionen und Kirchen gehören sollten – beginnt ein offener Dialog über den Umbau unseres Landes in Richtung einer „Kooperations-Gesellschaft“.
Der „ReformationsRat“ ist ein Element, das Menschen und Organisationen eint, bewusst „reformatorisch“ und nicht „konfrontativ“, bewusst nach- und einsichtig und nicht anklagend, bewusst kooperativ und nicht konfrontativ oder konkurrierend, einen längeren, mühsamen, aber lohnenden Weg in Richtung „Kooperations-Gesellschaft“ hartnäckig zu bahnen und konsequent zu gehen.  
Wir legen zum Beginn eines jetzt notwendigen breiten Diskussions- und Willensbildungsprozesse Dokumente und Thesen vor, die als „Open Source“ gemeint sind.
Die Dokumente sind Grundlagen, Ideen und Anregungen. Sie erheben keinen
Anspruch auf Vollständigkeit oder gar auf Ausschließlichkeit. Sie dienen allein dem Zweck, die Suche nach dem geeignetsten und für Menschen akzeptabelsten Weg zu erleichtern.
Wir nennen sie – um im Kontext des Begriffs „Reformation“ zu bleiben, „Thesen für eine Neue Reformation“.
Folgende Dokumente stehen derzeit zur Verfügung:  
                       
„Codex Kooperation“

Grundlegende Thesen zur Begründung von KOOPERATION

·         Die Thesen zeigen, dass nur Kooperation ein bedeutsames Element der Evolution ist. Konkurrenz mag in bestimmten Situationen oder zur Regelung ausgewählter Bereiche manchmal als „wichtig“ oder „notwendig“ erscheinen. dies ändert jedoch nichts daran, dass „Konkurrenz“ niemals „bedeutsam“ war, ist oder werden könnte!

„Codex Selbstorganisation“

Thesen zur: „Selbstorganisation – Ein bedeutsamer Mittler zwischen Kooperation und Konkurrenz“

·         Die Thesen zeigen, dass „Selbstorganisation“ - von und für Menschen – auf allen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen notwendiger Bestandteil ist, um Kooperations-Felder entstehen zu lassen und erfolgreich in Wirkung zu bringen.
  
„Codex Co-operative“
´
Thesen zu: „Genossenschaften – Die WirKraft-Wirtschaft“
 – kooperativ – selbstorganisiert – selbstverantwortlich –

·         Die Thesen zeigen, dass die Annahme, Genossenschaften seien per se „Kooperation bzw. WirKraft in Aktion“ nur zutreffend sein kann, wenn „Mindeststandards“ zugunsten der Teilnehmer bestehen und die Teilnehmer bereit sind, mehr Selbstverantwortung als „MitUnternehmer“ zu übernehmen.
·         Die Thesen zeigen aber auch, dass die - zweifellos latent vorhandenen - WirKraft-Erfolgs-Potenziale nur dann zu entfalten sind, wenn sowohl Management, wie auch Gremien und Teilnehmer, sowie die Verbände der Genossenschaften, die wichtigen Kriterien von nachhaltiger Förderung, fairer  Partizipation und synchroner Zielklarheit bereit sind zu erkennen und zu erfüllen.
·         Die Thesen zeigen aber auch, dass Kooperation in einem Markt, der (noch) weitgehend nach dem „Konkurrenz-Prinzip“ funktioniert, nicht ohne wirtschaftlichen Nachteilsausgleich zu erreichen ist und es Genossenschaft grundlegende Freiräume (vom Staat) erhalten, um Kapitalaufbau und Selbstorganisation - nach kooperativen Regeln – eigenständig steuern und gestalten zu können.     
  

WIR ist HIER
So geht kooperative Zukunft:
Menschen mit Menschen für Menschen


Bereiche die in eine Neue Reformation einzubeziehen sind:


(Die Rangfolge ist keine Wertigkeit – Die Aufzählung ist nur beispielhaft!):

Wirtschaft, Bildung, Gesundheit, Umwelt, Frieden, Recht, Energie, Wissenschaft, Politik …


Neue Reformation heißt verkürzt gesagt:

Menschen sind Kooperation – Menschen mögen Kooperation
Menschen kooperieren mit Menschen für Menschen

Jetzt schaffen Wir gemeinsam eine Welt der Kooperation!


Stand: 31.05.2017

Hinweis: „ReformationsRat“  ist eine Bewegung von Menschen für Menschen. Sie alle eint die Einsicht und das Gefühl, dass die wirklich bedeutsamen Themen in unserem Land entweder bewusst ausgeklammert, verdrängt oder nur sehr oberflächlich behandelt werden. Bedeutsam sind vor allem Themen, die mit dem Sinn oder der Qualität des Lebens, sowie einer hoffnungsvollen und freudvollen  Perspektive für alle Menschen aller Generationen zu tun haben. Gern wird von „Wir“ gesprochen, wird aber selten so gemeint. Die Reformation hat vor 500 Jahren bedeutsame Veränderungen angebahnt, die sich bewährt haben. Jetzt scheint die Zeit gekommen, erneut über bedeutsame Veränderungen oder Reformationen gemeinsam nachzudenken und gemeinsam solche auf den Weg zu bringen. Uns eint die Erkenntnis, dass alle Menschen das Volk sind, für das und durch das alles Bedeutsame zu entscheiden ist.     

02.06.2017

Codex Selbstorganisation


 „Codex Selbstorganisation“


Selbstorganisation - ein bedeutsamer Mittler zwischen Kooperation und Konkurrenz


Thesen zu einer Neuen Reformation


Präambel

Selbstorganisation ist eine wesentliche Grundlage, damit Menschen kooperativ leben, erfahren, wirken und gestalten können. Selbstorganisation ist sozusagen die „Delegation“ eines Teiles staatlicher Aufgaben und Souveränität auf Organisationen und Institutionen, die nach kooperativ-demokratischen Grundsätzen aufgebaut sind und allen teilnehmenden Menschen gleiche Rechte zur Mitgestaltung und Förderung ihrer jeweils satzungsmäßig festgelegten Interessen und Rechte gewähren und keine besonderen Rechte aufgrund von Beteiligungskapital vorsehen. Staatliches Handeln legt lediglich einen Rahmen fest, innerhalb derer die Organisationen und Institutionen in Selbstverantwortung frei tätig sein können (Selbstorganisations-Gesetz). Das Grundprinzip lautet: Selbstverantwortung und Selbstregulation sind nur dann einschränkbar, wenn Verstöße gegen Grundrechte, oder wichtige Staatszielbestimmungen vorliegen. Einschränkungen müssen – allgemein oder im Einzelfall –unter Nennung der Handlungen und Auswirkungen für die Allgemeinheit, begründet werden.  

1.
Das Prinzip Konkurrenz durchwirkt und gestaltet einen wesentlichen Teil unseres wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens.     
2.
Konkurrenz baut auf dem Gedanken von mehr Gegeneinander und Kooperation auf dem Gedanken von mehr Miteinander auf.
3.
Konkurrenz zwischen Unternehmen, Organisationen und Menschen hat wichtige Impulse für dynamische und nutzvolle Entwicklungen für Wirtschaft und Gesellschaft ausgelöst.
4.
Konkurrenz zeigt jedoch mit zunehmender Dauer und Intensität, dass ein Prinzip von „Gegeneinander“, ab einem bestimmten Punkt beginnt, mehr Nachteile als Vorteile zu erzeugen.
5.
Das lässt die Einsicht reifen, dass Konkurrenz kein dauerhaft angemessenes System sein kann, um den wahren Interessen der Menschen langfristig zu entsprechen.
6.
Kooperation – das Miteinander der Menschen in Wirtschaft und Gesellschaft – wäre die konsequente Alternative, vor allem deshalb, weil dieses Prinzip konform geht mit Evolution und Natur und unsere Körper – für jeden Menschen nachvollziehbar – sehr effizient und effektiv nach diesem Prinzip arbeiten.
7.
Mit zunehmendem Erkennen der sich stetig deutlicher zeigenden Schwächen des Konkurrenz-Prinzips, werden immer mehr Menschen zu dem Konkurrenz-Prinzip in aktive oder passive Distanz gehen.
8.
Das schwächt – bewusst oder unbewusst – die Stabilität und die Leistungsfähigkeit von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft wird längerfristig zu unkalkulierbaren und unerwünschten Reaktionen führen.
9.
Wirtschaft und Gesellschaft in eine Situation von „Entweder-Oder“ zu bringen, liegt weder im Interesse der Menschen, noch dem Interesse der Entscheidungsträger unseres Landes.
10.
Deshalb ist es intelligenter und ökonomischer, rechtzeitig und einvernehmlich  über „Sowohl-als-auch-Wege“ nachzudenken und dafür geeignete Wege konsequent politisch vorzubereiten, zu erproben und zu befördern.
11.
Vorteilhaft ist zweifellos, dass bereits ein seit vielen Jahrzehnten vorhandenes und erfolgreich erprobtes Modell existiert: Die Selbstorganisation in Wirtschaft und Gesellschaft. 
12.
Die Zeit ist gekommen, jetzt den Menschen im Lande glaubwürdig zu zeigen, dass „Konkurrenz“ und „Kooperation“ keine Gegensätze sein müssen, sondern Optionen. Menschen können dann selbst wählen, welche Form der Organisation von Wirtschaft und Gesellschaft sie ihre „Stimme“ geben wollen.
13.
Um von einer wahren „Option“ sprechen zu können, muss vor allem sichergestellt sein, dass der politische Wille deutlich hervortritt, Selbstorganisation in Wirtschaft und Gesellschaft  in den Stand zu versetzen, diese „Options-Funktion“ auch praktisch ausfüllen zu können.
14.
Zunächst bedarf es einer grundlegenden Bestandsaufnahme und Überprüfung, welche Voraussetzungen politisch notwendig, sinnvoll und zweckmäßig sind, damit Selbstorganisation das in sie gesetzte Vertrauen einlösen kann, damit Menschen sie als wahre Option zwischen Konkurrenz und Kooperation erkennen, akzeptieren und nutzen können.
15.
Der derzeitige Bereich Selbstorganisation lässt sich in Deutschland  – grob – wie folgt umschreiben:
a.    Mehr als 21 Mio. Menschen sind Mitglieder in Genossenschaften
b.    Weit mehr als 50 Mio. Menschen sind Mitglieder in über 600.000 Vereinen.
c.    Über 23.000 Stiftungen wachsen stetig an Anzahl und Bedeutung.
d.   Fast 60 Mio. Menschen sind in Kirchen oder Religionsgemeinschaften organisiert.
16.
Selbstorganisation liegt vor, wenn Struktur und Funktion einer Organisation mindestens folgende Merkmale umfasst:
·         Die Organisation basiert nicht auf individuellen Kapital- und Eigentumsrechten und daraus resultierenden besonderen Einflüssen von Einzelnen oder Gruppen.
·         Die Organisation ist demokratisch strukturiert,  d.h. ihre Funktionsträger werden von allen Mitgliedern oder von diesen gewählten Vertretern (Kontrollorgane, Vertreter, etc.) gewählt, abgewählt und kontrolliert.
·         Alle Mitglieder können, unabhängig von Höhe und Art ihrer Beteiligung – direkt oder indirekt– an der Willensbildung teilnehmen.
17.
Als Einrichtungen der Selbstorganisation können – sofern sie die Voraussetzungen nach Ziff. 16 erfüllen - vor allem folgende Organisationsformen gelten:
·         Vereine
·         Genossenschaften
·         Bürgerinitiativen
·         Zahlreiche Stiftungen
·         Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft
·         Parteiorganisationen
·         Organisationen von Kirchen und Religionsgemeinschaften
18.
Bei der Bedeutung des Weges zu mehr Selbstorganisation ist es angemessen, hierfür – auf Bundes- und Länderebenen - Ministerien für „Selbstorganisation“ (MfSO) einzurichten. Hier werden alle Fragen und Themen, die Bereiche der Selbstorganisation betreffen, politisch koordiniert, initiiert und geklärt. Eine solche Forderung ist mehr als angemessen, wenn man die Bedeutung dieses Sektors als Mittler zwischen Kooperation und Konkurrenz erkennt.   
19.
Zugleich werden bei der Bundesregierung und allen Länderregierungen „Beiräte für Selbstorganisation“ (BeiräteSO) eingerichtet, in denen – drittelparitätisch vertreten sind:
a.    Vertreter der politischen Parteien.
b.    Verbände, die Unternehmen und Organisationen aus den Bereichen  Selbstorganisation vertreten.
c.    Organisationen,  die unmittelbar  Mitgliederinteressen von Organisationen der Selbstorganisation repräsentieren.
20.
Solche Beiräte haben insbesondere folgende Aufgaben:
·         Erstellung eines „Jahresberichtes zur politischen Entwicklung des Selbstorganisationssektors im Lande“,
·         Vorschlags- und Anhörungsrechte zu gesetzliche Initiativen,
·         Übernahme der Funktion eines besonderen Petitionsgremiums für Menschen in und Organisationen der Selbstorganisationsbereiche.
21.
Um die Attraktivität der Sektoren der Selbstorganisation zeitnah wirksam zu steigern, werden – bereichsbezogen - steuerliche- und/oder förderwirtschaftlicher Anreize geschaffen. Vorbild dafür könnte z.B. das „EEG/KWG“ sein. Analog der „Energiewende“ geht es diesmal und eine „Wende“ in Wirtschaft und Gesellschaft, die politisch notwendig ist und bereits jetzt eine auf breite Zustimmung von immer mehr Menschen stößt.   


Moderne Selbstorganisation
heißt – verkürzt - gesagt:

„Jetzt können Menschen selbst wählen:
Mehr Konkurrenz oder mehr Kooperation“


Stand: 31.05.2017


Hinweis: „ReformationsRat“  ist eine Bewegung von Menschen für Menschen. Sie alle eint die Einsicht und das Gefühl, dass die wirklich bedeutsamen Themen in unserem Land entweder bewusst ausgeklammert, verdrängt oder nur sehr oberflächlich behandelt werden. Bedeutsam sind vor allem Themen, die mit dem Sinn oder der Qualität des Lebens, sowie einer hoffnungsvollen und freudvollen  Perspektive für alle Menschen aller Generationen zu tun haben. Gern wird von „Wir“ gesprochen, wird aber selten so gemeint. Die Reformation hat vor 500 Jahren bedeutsame Veränderungen angebahnt, die sich bewährt haben. Jetzt scheint die Zeit gekommen, erneut über bedeutsame Veränderungen oder Reformationen gemeinsam nachzudenken und gemeinsam solche auf den Weg zu bringen. Uns eint die Erkenntnis, dass alle Menschen das Volk sind, für das und durch das alles Bedeutsame zu entscheiden ist.    

Codex Co-operative - Genossenschaften, die WirKraft-Wirtschaft

 „Codex Co-operative“


Genossenschaften – Die WirKraft-Wirtschaft
kooperativ – selbstorganisiert - selbstverantwortlich


Thesen zu einer Neuen Reformation


Präambel

Genossenschaften bzw. Co-operative sind sowohl wichtiger Bestandteil an der Schnittstelle von Kooperation vs. Konkurrenz, wie auch entscheidender wirtschaftlicher Bestandteil im Rahmen gesellschaftlicher Selbstorganisations-Bereiche. Diese Sichtweise lässt nicht zu, Genossenschaften – verständnislos – einfach als eine „weitere“ Rechtsform anzusehen. Genossenschaften sind vielmehr eine besondere Unternehmensform von und für Menschen und haben eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen. Diese Aufgabe besteht vor allem darin, Option zu sein für Menschen, die wirtschaftliches, kulturelles und soziales Handeln in Kooperation, also im „Miteinander“ bevorzugen, bzw. ein Handeln in Strukturen von „Konkurrenz“, also im „Gegeneinander“ – aus welchen Gründen auch immer - nicht für sinnvoll oder opportun halten.
Die traditionelle Sichtweise, Genossenschaften als „nur“ eine weitere Rechtsform im Rahmen einer dominant konkurrenzwirtschaftlichen Ausrichtung von Wirtschaft und Gesellschaft zu sehen, ist überholt. Der Wandel in Politik, Gesellschaft und Wissenschaft in Richtung mehr Kooperation ist unverkennbar. Um diesen Entwicklungen entsprechen zu können, bedarf es einer völlig neuen Beurteilung von Genossenschaften. Daraus müssen entsprechende Konsequenzen gezogen werden, die Genossenschaften zeitnah in Stand versetzen, auf einem – vermutlich noch einige Zeit bestehenden  „Anders-Markt“ (Konkurrenz-Markt) - nachteilsfrei funktionieren zu können. Der politische und rechtliche Rahmen von und für Genossenschaften muss die  grundlegend neue Sichtweise (siehe oben) integrieren. Dazu ist das bisherige Genossenschaftsgesetz aufzuheben und werden Genossenschaften fortan in einem Rahmengesetz „Selbstorganisations-Wirtschaft“ geregelt. Damit schafft Deutschland zugleich eine Grundlage zur Harmonisierung des Genossenschaftsrechts (Co-operative) im EU-Bereich.
Ein solches Gesetz ist geeignet, viele Menschen für „Faszination-Kooperation“ zu begeistern. Deshalb muss ein solches Gesetz auch viele Menschen erreichen und eine breite, öffentliche Diskussion entfalten.  Dazu gehört auch, dass Genossenschaften und deren Mitglieder direkt befragt werden, und im Gesetzgebungsverfahren alle Verbände aus dem Genossenschafts- bzw. Kooperationssektor, sowie Verbände, die Mitglieder der Genossenschafts- und Kooperations-Sektoren vertreten, aktiv einbezogen sind.    


Teil A.
Genossenschaftliche Selbstorganisation

1.
Genossenschaften (Co-operative) gibt es in allen Bereichen der Gesellschaft, um Menschen kooperativ die Möglichkeit einzuräumen, selbstorganisiert, selbstverantwortlich und selbstbewusst, wirtschaftlich tätig zu werden.
2.
Genossenschaften sind grundsätzlich – im Rahmen gesetzlicher Grundstandards – frei bei der Gestaltung und Entfaltung ihrer inneren „Verfassung“ (Tätigkeits- und Handlungsfelder).
3
Die gesetzlichen Grundstandards betreffen vor allem die Funktion und Stellung der Genossenschaft im Rahmen der Erfüllung des gesellschaftlichen Kooperationsauftrages, Formvorschriften, Mitgestaltungs-, Kooperations- und Förderprinzipien zwischen Genossenschaften und ihren Mitgliedern, sowie die Mitgliedschaft in und die Zusammenarbeit mit Verbänden.
4.
Zur Umsetzung des kooperationswirtschaftlichen Auftrags werden die Genossenschaften durch spezielle Verbände („Förder-,Beratungs-u. Prüfungsverbände Verbände“ – FBPV -) unterstützt. Jede Genossenschaft muss einem solchen „FBP-Verband“ angehören, kann diesen jedoch frei wählen.  
5.
Die genossenschaftlichen „FBP-Verbände“ beraten die Genossenschaften vorrangig bei der Gestaltung und Umsetzung ihres Auftrages, vor allem der Erreichung des gesetzlichen Förderauftrags und den Erhalt sowie die Entwicklung des Vermögens der Mitglieder.
6.
Die genossenschaftlichen „Förder-, Beratungs-und Prüfungs-Verbände“ („FBPV“) erstellen jährlich für jede Genossenschaft ihres Verbandes einen „Bericht zur Entwicklung der Genossenschaft“.  Schwerpunkt des Berichts ist insbesondere:
·         Förderung der Mitglieder („Förder-Bilanz“).
·         Vermögensentwicklung des Geschäftsguthabens der Mitglieder.
·         Beurteilung Selbstverantwortung und  Partizipation der Mitglieder.
·         Beurteilung des realisierten und möglichen Kooperations-Potenzials zur Schaffung von „WirKraft-Vorteilen“.
·         Beurteilung des Betriebsklimas und der Gesundheitsvorsorge
·         Beurteilung des Risiko- und Chancen-Potenzials („Zukunftsfähigkeit“).
·         Beurteilung der Selbstorganisationsfähigkeit.
·         Prüfung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung, der Jahresabschlüsse und Bilanzen.
·         Beurteilung von Handlungen und Maßnahmen der Genossenschaft  im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Qualität für Menschen und Gesellschaft (Umwelt, Gesundheit, Ressourcenverwendung, Energieeffizienz, etc.)  
7.
Die Verbände erhalten – sofern sie den Nachweis erbringen – ihre Aufgaben gemäß Ziff. 6 zu erfüllen – staatliche Zuschüsse, die sich an der Anzahl der Genossenschaftsmitglieder und deren Aufgabenstellung orientieren.
8.
Die „FBPVs“  werden alle drei Jahre durch die zuständigen Landesaufsichtsbehörden zertifiziert. Dabei werden vor allem Sachverhalte geprüft, die zu Beschwerden von Mitgliedern geführt haben.
9.
Die bisherige Form der zusätzlichen Qualitätssicherung wird – ausgenommen für Banken und besonders große Genossenschaften – aufgehoben.
10.
Beim den Landesaufsichtsbehörden für Genossenschaften  und bei dem Bundesministerium für „Selbstorganisation“ werden genossenschaftliche Clearingstellen eingerichtet. Sie sind drittelparitätisch besetzt (Verwaltung, Verbände der genossenschaftlichen Verbände (FBPs) und Vertreter von Vereinigungen der Genossenschaftsmitglieder). 
11.
Aufgabe der Clearingstellen ist insbesondere:
·         Beratung und Schlichtung von Eingaben und Beschwerden der FBPVs.
·         Beratung und Schlichtung von Eingaben und Beschwerden genossenschaftlicher Gremien und Mitglieder.
12.
Die Entscheidungen bzw. Empfehlungen sind von den betroffenen Verbänden bzw. Genossenschaften zeitnah auf deren Homepage bekanntzumachen.
13.
Die Genossenschaften veröffentlichen – zeitnah – die Lösungs-Vorschläge der Clearingstellen bezüglich einer einvernehmlichen Konfliktregelung  auf ihrer Homepage.
14.
Sofern es zwischen Clearingstelle und Antragstellern zu keiner einvernehmlichen Regelung kommt, kann die Clearingstelle – sofern sie einstimmig beschließt– entsprechend ihren Beschlussfassung, eine rechtliche Verfügung zu erlassen.
15.
Eingriffe des Staates bzw. Verfügungen der Clearingstelle sind Eingriffe in das Recht zur Selbstorganisation des Genossenschaftsbereichs. Sie sind deshalb nur in Ausnahmefällen und nur als „letzte Mittel“ zulässig. Sie können jederzeit auf dem Rechtsweg überprüft werden.

Teil B.
Genossenschaftliche Förderung und Nachteilsausgleich

16.
Die Zeit ist gekommen, jetzt den Menschen im Lande glaubwürdig zu zeigen, dass „Konkurrenz“ und „Kooperation“ keine Gegensätze sein müssen, sondern Optionen. Menschen können dann selbst wählen, welche Form der Organisation von Wirtschaft und Gesellschaft sie ihre „Stimme“ geben wollen
17.
Um von einer wahren „Option“ sprechen zu können, muss vor allem sichergestellt sein, dass der politische Wille deutlich hervortritt, Genossenschaften in den Stand zu versetzen, diese „Options-Funktion“ auch praktisch ausfüllen zu können.
18.
Die bisherige Annahme, dass Genossenschaften einerseits nach innen als „kooperative Geschäftsmodelle“ funktionieren könnten, andererseits jedoch in einem Markt erfolgreich sein sollen, der nach dem Prinzip der Konkurrenz funktionierte, ist dringend zu überprüfen und zeitnah politisch angemessen und fair zu korrigieren.
19.
Insgesamt bedarf es einer grundlegenden Bestandsaufnahme und Überprüfung, welche Voraussetzungen politisch notwendig, sinnvoll und zweckmäßig sind, damit Genossenschaften das in sie gesetzte Vertrauen einlösen können, damit Menschen sie als wahre Option zwischen Konkurrenz und Kooperation erkennen, akzeptieren und nutzen.
20.
Universitäten und Hochschulen müssen,  mindestens gleichgewichtig zur „Konkurrenzorientierung“ - besonders in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften - „kooperationsbezogene‘“ Studienangebote ausweisen. Den besonderen Erfordernissen für kooperative Unternehmensführung, kooperatives Management und kooperativ gestaltete Startups ist dabei Rechnung zu tragen.
21.
Genossenschaften müssen geeignete und erleichterte Möglichkeiten erhalten, ihren Eigenkapitalaufbau - angemessen dem Geschäftszweck folgend – initiieren und  betreiben können. Bisher bestehende Regelungen aus den Bereichen „Kapitalmarkt- und Verbraucherschutz“ sind entsprechend zu anzupassen. Die derzeit diesbezüglich bestehenden Zuständigkeit einer „Bundesanstalt“ ( BaFin) sind aufzuheben. Ein „Gemengelage“ von völlig unterschiedlichen Ansätzen (Konkurrenz vs. Kooperation) ist kontraproduktiv, weil sie eine Sichtweise suggeriert, die überholt und falsch ist: Kooperationsbeziehungen  sind eben nicht mit Konkurrenzsichtweisen zu beurteilen!  Verbraucherschutz in Kooperationen z.B. funktioniert selbstorganisiert und kann nicht mit „Konkurrenz-Sichtweisen“ verglichen werden. Deshalb sind grundsätzlich alle Themen, die Genossenschafts- und Kooperationswirtschaft betreffend  in einem einzigen Ministerium zu verorten.  
22.
Um die Attraktivität der Genossenschafts-Struktur zeitnah wirksam zu steigern, wird umgehend ein steuerlicher- und/oder förderwirtschaftlicher Nachteilausgleich geschaffen. Dies gilt auch für Existenzgründungen in Genossenschaften. Investierte Gewinne von Genossenschaften sind umgehend steuerlich zu entlasten. Als Vorbild für staatliche Fördermaßnahmen kann das „EEG/KWG“ dienen. Analog der „Energiewende“ geht es diesmal und eine „Wirtschaftswende“, die politisch mehrheitlich gewollt ist und auf immer größere Zustimmung  von immer mehr Menschen stößt.   

Teil C.
Mitgliedschaften in Genossenschaften

23.
Menschen in Genossenschaften sind getragen von der besonderen Erwartung, wahre Kooperation nach innen und außen zu erleben und  diese nach demokratischen Grundsätzen, mitgestalten zu können. Nur dann, wenn diese Grundlagen bestehen können sie zeigen, dass das Prinzip „Miteinander“ nicht nur funktioniert, sondern zusätzliche Potenziale von WirKraft und WirkKraft freigesetzt werden, um ein neues „kooperatives Geschäftsmodell“ – beispielgebend für den „Konkurrenz-Sektor“ – erfolgreich umzusetzen.
24.
Genossenschaften setzen vor allem auf selbstverantwortliche, leistungsbereite und qualifizierte Menschen (Mitglieder).
25.
Dies zu erzeugen und auf hohem Niveau aufrecht zu erhalten, ist maßgebliche Aufgabe der Gremien einer Genossenschaft.
26.
Das latent vorhandene, originäre  Erfolgspotenzial jeder Genossenschaft ist die WirKraft der Teilnehmer.  Dies kann nur dann optimal und erfolgreich in Aktion treten, wenn es gelingt, alle Mitglieder offen und fair einzubeziehen. Vereinfacht ausgedrückt  heißt Erfolg in Genossenschaft: Schaffen von Beziehungen, Strukturen und Handlungen, die Faszination und Identifikation bei ihren Mitgliedern erzeugen und auf hohem Niveau erhalten.
27.
Qualifizierte Manager von Genossenschaften erkennen vorbehaltslos die Chancen für Erfolge des Unternehmens, wenn die Grundlagen für faires, offenes und transparentes Miteinander gegeben sind. Eine Kultur von Misstrauen schwächt die WirKraft jeder Genossenschaft und ist deshalb zeitnah wirksam zu korrigieren.
28.
Tendenzen, dass Vorstände und Aufsichtsräte gegenüber Mitgliedern misstrauisch oder reserviert denken und handeln, entsprechen nicht einer kooperativen Unternehmensführung. 
29.
Sofern in einer Genossenschaft zugleich Mitglieder und Nichtmitglieder tätig sind und/oder sich der Unternehmensgegenstand darauf bezieht, auch Geschäfte für oder mit Nichtmitgliedern zu tätigen, müssen entsprechende förderwirtschaftliche Differenzierungen erfolgen. Dies ist kein Verstoß gegen das Grundrecht zur Gleichbehandlung (Art.3 GG) sondern in einer Genossenschaft rechtlich geboten und ergibt sich aus insbesondere aus der Sonder-Stellung als Kooperationsunternehmen. Ein Kooperationsunternehmen hat sozusagen eine naturgemäße Pflicht, als solches deutlich erkennbar zu sein.
30.
Satzungen von Genossenschaften müssen folgende Rechte zugunsten der Mitglieder festschreiben:
·         Sicherzustellen, dass alle Mitglieder an der Willensbildung der Genossenschaft teilnehmen können. Dazu müssen die Mitglieder persönlich oder in ähnlich direkter Form (per Mail) informiert werden.
·         Sofern – ausnahmsweise – Vertreterversammlungen – nachvollziehbar und begründet eingeführt werden sollen – müssen die Vertreter in geeigneter Weise festlegen (AGO), wie die Mitglieder ihre Vertreter beauftragen können und wie die Vertreter sicherstellen wollen, hinreichend über die Mitgliederinteressen informiert zu sein.
·         Alle Mitglieder müssen regelmäßig über wesentliche Unternehmens-entscheidungen informiert werden.
·          Mitgliedern ein Initiativrecht zu Art und Umfang der Mitgliederförderung zu.
·         In jeder General- oder Vertreterversammlung ist ein gesonderter Bericht zur „Lage der förderwirtschaftlichen Situation und zur Vermögenssicherung der Mitglieder“ durch den Aufsichtsrat zu erteilen. 
31.
Die zuständigen FBPVs sind verpflichtet, auf Kosten der Genossenschaft außerordentliche General- oder Vertreterversammlungen einzuberufen, sofern die Mitgliederförderung und/oder das Vermögen der Mitglieder gefährdet erscheint oder nur unzureichend durch die Genossenschaft erreicht oder angestrebt wird. Die Satzungen der FBPVs haben entsprechende Regelungen ebenfalls in ihren eigenen Satzungen zu treffen. Im Falle eines Verstoßes eines FBPVs gegen die rechtzeitige oder nicht rechtzeitig wahrgenommene Pflicht zur Information der Mitglieder können sich die FBPVs  schadenersatz-pflichtig werden.
32.
Verbände, die die Rechte von Genossenschaftsmitgliedern wahrnehmen, haben das Recht – im Auftrag von Mitgliedern – mit beratender Stimme an Mitglieder- oder Vertreterversammlungen teilzunehmen.  Solche Verbände haben ebenfalls das Recht - im Auftrag von Mitgliedern – deren Rechte kostenerstattungspflichtig zu vertreten.
33.
Die Mitglieder-Interessen auf den Punkt gebracht:
·         Sie wollen sich für ihre Genossenschaft engagiert einsetzen -  deshalb wollen sie, dass sich ihre Genossenschaft auch engagiert für sie einsetzt.
·         Sie bringen Ihrer Genossenschaft viel Vertrauen entgegen – deshalb erwarten sie, dass ihre Genossenschaft auch ihnen viel Vertrauen entgegen bringt
·         Sie treten bewusst in ein „kooperatives Geschäftsmodell“ (Genossenschaft) ein, um einen kooperativen Wirtschaftssektor zu stärken – deshalb erwarten sie auch zu Recht, dass Staat und Politik ebenfalls bewusst alles tun, um viele „kooperative Geschäftsmodelle“ entstehen zu lassen und den kooperativen Wirtschaftssektor nachhaltig stärken. 


Moderne Genossenschaften
heißt – verkürzt – gesagt:

„Die WirKraft in Selbstorganisation
wirtschaftlich intelligent und erfolgreich umsetzen“


Anmerkung: Wir verwenden den weltweit üblichen Begriff „Co-operative“ für Genossenschaft. Damit wollen wir deutlich machen, dass „Genossenschaften“ ein international bewährtes System sind und auch so gesehen und beurteilt werden sollten. Der Begriff „Genossenschaft“ könnte auch den Eindruck vermitteln, dass „WirKraft-Systeme“ ein spezielles Thema des deutschsprachigen Raumes seien.

Stand: 31-05-2017

Hinweis: „ReformationsRat“  ist eine Bewegung von Menschen für Menschen. Sie alle eint die Einsicht und das Gefühl, dass die wirklich bedeutsamen Themen in unserem Land entweder bewusst ausgeklammert, verdrängt oder nur sehr oberflächlich behandelt werden. Bedeutsam sind vor allem Themen, die mit dem Sinn oder der Qualität des Lebens, sowie einer hoffnungsvollen und freudvollen  Perspektive für alle Menschen aller Generationen zu tun haben. Gern wird von „Wir“ gesprochen, wird aber selten so gemeint. Die Reformation hat vor 500 Jahren bedeutsame Veränderungen angebahnt, die sich bewährt haben. Jetzt scheint die Zeit gekommen, erneut über bedeutsame Veränderungen oder Reformationen gemeinsam nachzudenken und gemeinsam solche auf den Weg zu bringen. Uns eint die Erkenntnis, dass alle Menschen das Volk sind, für das und durch das alles Bedeutsame zu entscheiden ist.