Willkommen

GENOSSENSCHAFTEN sind wichtiger Teil eines Modernen KOOPERATIONS-Wesens. Sie bilden die Struktur für einfaches, schnelles und effektives Zusammenwirken für MENSCHEN in unterschiedlichsten Situationen. Eine passende Struktur zu haben, ist eine gute Ausgangsposition. Wer in "GRUPPEN-VORTEILEN" denkt, hat ein wesentliches Prinzip von Kooperation (Coop) verstanden. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig an-gepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination / Redaktion: Gerd K. Schaumann

04.09.2021

Wirksame Werkzeuge in Genossenschaften für einen Kooperativen Wandel.

 


 

Frage (Essenz)

In unserer Uni-AG wird immer wieder diskutiert, mit welchen „Werkzeugen“ der Coop-Wandel beschleunigt werden kann. Auf was sollte man z.B. bei der Gründung einer Modernen Genossenschaft besonders achten, um im konsequenten Miteinander auf Erfolgskurs zu kommen und zu bleiben? Wir wollen anders sein, als allgemeine „Startups“. …

Was wäre zu tun, was wäre zu vermeiden?

Antwort (Essenz)

Die „frohe Botschaft“ lautet:

·       Alles wird einfacher, alles geht leichter.

Klingt irgendwie so, als sei plötzlich „Magie“ oder „Zauberei“ ins Spiel gekommen?! …

Klingt zwar so, ist es aber eigentlich nicht. Wir lehren lediglich das „Überschreiten“ von „Denk-Grenzen“, die uns – bewusst oder unbewusst – die traditionellen Wissenschaften auferlegen; besser: wir uns (unbekümmert) selbst auferlegen lassen. …

Lasst uns ganz einfach beginnen und fragen: Warum sagen wir:

·       „SEI der Erfolg“

oder

·       „Sei das Ergebnis, das du beabsichtigst?

Wir sagen nicht:

·       Tue dies, dann das, dann wieder jenes und wenn das logisch ist, steht am Ende der erwünschte Erfolg. …

Wir sagen aber auch nicht:

·       Es geht ohne Tun.

Natürlich funktioniert auch „Tun“ und  funktioniert „Logik“ oder „Planen“.

Das kennt ihr, das wird schon in der Schule gelehrt. Und wenn es dann doch nicht funktioniert, dann hast du irgendwo „unterwegs“ eben einen Fehler gemacht oder eben nicht genug für den Erfolg getan. …

Wir nutzen z.B. quantenhaftes Denken. …

Setzen wir voraus, dass z.B. der Begriff „Placebo-Effekt“ bekannt ist.  Was „tut“ dieser Beobachter?

Er richtet seine Aufmerksamkeit auf das von ihm „definierte“ Ergebnis. Der „Glaube“ des Patienten (an die Lösung mittels einer besonderen „Pille“) ist vollständig gegeben und das erwartete Ergebnis tritt tatsächlich – wie von dem Patienten „geglaubt“ - bei ihm auch ein.  

Hier versetzt der

·       „Glaube – an den erwarteten Erfolg - die Berge“.

Aber auch hier gibt es natürlich einen „Absender“, einen „Beobachter“ des erwarteten Erfolgs. Selten ist dieser „Adressat“ bekannt. Das beabsichtigte Ergebnis ist sozusagen „allgemeiner adressiert. …

Wichtig zu erkennen:

Es gibt kein „TUN“, es gibt nur das „SEIN“. Alles sind sozusagen „absichtsvoll geformte Gedanken“.

Der „Glaube“ des „Patienten“ ist ebenfalls kein „TUN“, es ist „SEIN“ (gesund sein). …

Nach den Regeln unserer „materiellen“ Welt, der Welt des „Tun“, dürfte es eigentlich „Placebo“ nicht geben. …

Die Besonderheit von sog. Doppel-Blind-Effekten lassen wir hier unbeachtet, uns genügt der Effekt an sich. ….

Was geschieht aber nun, wenn wir sagen:

·       SEI bereits das Ergebnis, also das, was du erwartest (bevor du etwas tust)?

Hier wirkt das „Resonanz-Gesetz“ oder auch als „Gesetz der Anziehung“ (law of arraction) bekannt.

Auch hier wirkt die „Quantenverschränkung“. Der (feste) Glaube ist quasi wie ein „Magnet“, der sozusagen absichtsvoll die absichtsvoll (bildhaft) „formatierten“ „Quanten“ in sein Energiefeld „zieht“. …

 

Wir wollen noch kurz auf das „Gegenteil“ von absichtsvollen Erschaffen eingehen, nennen wir das mal „unbeabsichtigtes Verhindern“ von positiven Ergebnissen:

Der absolute „Hits der Verhinderer“ sind „Zweifel“, Kritik und – wie auch immer begründete – Ängste. …

Achtung: Auch sie sind eigentlich „Beweise“, dass „Creation“ funktioniert.

Achtet genau darauf, was mit den „Quanten“ passiert.

·       Bei den „Zweifeln“ wird die „Quantenverschränkung“ sozusagen (unbeabsichtigt) „gekappt“.

·       Bei „Kritik“ fließt die „Quanten-Energie“ (unbewusst) sozusagen in die „falsche“ Richtung. Der Effekt: Wir stärken das, was wir eigentlich eher „schwächen“ wollten.

·       Bei „Angst“ blockieren wir sozusagen den „Fluss der Quanten“ zum beabsichtigten „Ziel“. …

Nutzen wir einfach unsere Erfahrungen mit dem uns bekannten Routenplaner:

·       Der funktioniert nur, wenn wir das Ziel eingeben, also wo wir wirklich hin wollen – nicht wohin wir nicht wollen. Ändern wir das Ziel, kommen wir eben zu dem veränderten Ziel. ….

Alles klar:

Die Quanten-Gesetze funktionieren immer und immer präzise!

·       Also achtet bitte stets darauf, konsequent nur bei euren wirklichen Absichten zu bleiben  ….

Hinweis:

Der Kooperative Wandel ist wesentlicher Teil des Bewusstseins-Wandels.

Redaktion: FG „EinsSichten – Einsichten zur Effizienz des Kooperativen Wandels“ im IWMC QuantenInstitut (Internationale Wissenschafts- und Medien-Cooperation zur „quantenpysikalischen“ Erforschung des „Kooperativen Wandels“). info@quanteninstut.de

In Fragen der Kooperation werden wir vom SmartCoop-ForschungsInstitut – „ThinkTank“ des MMWCoopGo Bundesverbandes für Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft  e.V., beraten.

 

18.08.2021

Verfassungsrechtliche Bedenken bei der Verschmelzung von Genossenschaften. Die Lösung: Kooperation statt Verschmelzung!


 

Der Kern des Themas:

Die Anzahl der Genossenschaften in Deutschland scheint zu stagnieren, während in anderen Ländern der EU die Genossenschaften enorm aufwachsen. Vergleichen wir Deutschland (unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bevölkerungszahlen) mit Frankreich oder Italien, dann ist zu konstatieren: Wir sollten ca. 35.000 bzw. sogar 81.000 Genossenschaften in Deutschland haben. Tatsächlich sind es jedoch nur zwischen 7.700 bzw. 8.000 (!). Einer der Gründe, weshalb der Zuwachs an Genossenschaften stagniert, ist eine systematische „Verschmelzungs-welle“. Dabei entsteht ein interessantes Paradoxon: Die „Gralshüter“ des Genossenschaftswesens scheinen sogar aktiver „Motor“ in diesem „Genossenschafts-Verschmelzungs-Monopoly“ zu sein. Deutlich dabei erkennbar: Das Verbandsinteresse.

Das wäre vielleicht nicht zu kritisieren, wenn dabei nicht originäre Mitgliederinteressen zur Disposition gestellt würden. Um solche und ähnliche – gewiss unbequeme – Vorhaltungen auszuräumen, sollten alle Seiten ein virulentes Interesse daran haben, zumindest Klarheit zu bekommen, dass so etwas verfassungsrechtlich in Ordnung ist. Eine Vertreterversammlung ist die Ausnahme, das Original ist und bleibt die Mitgliederversammlung (Generalversammlung). Wie wäre es, wenn alle Seiten erkennen würden, dass jetzt das Verfassungsgericht Klarheit bringen sollte. Der Beitrag ist nicht „für“ oder „gegen“ jemand, er dient einzig dazu, die Rechte der Souveräne in Genossenschaften (die Mitglieder) wieder zur Geltung zu bringen. Wie wäre es, wenn sich ALLE,  die qua Gesetz sich um ein zukunftsfähiges Genossenschaftswesen in Deutschland bemühen wollen, jetzt einen würden:

·         Gemeinsam Klarheit zu bekommen über die Stellung der Souveräne, die Mitglieder in den Genossenschaften!

Denn: Nur um die Mitglieder kann es gehen!

Wir laden alle Politiker, Verbandsfunktionäre, Vorstände, Aufsichtsräte und Mitglieder in Genossenschaften ein - hier und jetzt - mittels Verfassungsbeschwerde Klarheit zu schaffen. Was den deutschen Genossenschaften jetzt am wenigsten nützen würde ist:

·         Der bittere Nachgeschmack, Genossenschafts-Verbände könnten selbst ein Teil des Problems sein.

Das würde automatisch die Kräfte stärken, die seit längerem die Frage stellen:

·         Wäre es nicht dringend notwendig, das deutsche Genossenschaftsrecht endlich an die EU-Standards anzugleichen? …       

Frage (Essenz)

Ich bin Mitglied einer Genossenschaft, die nunmehr beabsichtigt, mit einer anderen Genossenschaft zu verschmelzen. Aufgrund dieser beabsichtigten Verschmelzung, deren Sinn ich und viele andere Mitglieder nicht erkennen,   habe ich – in Abstimmung mit anderen Mitgliedern – Vorstand und Aufsichtsrat gebeten, die Gründe - aus der Sicht der Mitglieder - für diese Maßnahme darzulegen. Dies ist jedoch abgelehnt worden und man verweist auf die Gesetzeslage, wonach die Vertreterversammlung zu entscheiden hätte.

Wir haben jedoch Zweifel, ob die Vertreterversammlung überhaupt befugt sein kann, faktisch über eine Auflösung unserer Genossenschaft zu entscheiden.

Sicherlich ist es gesetzlich möglich, eine Vertreterversammlung statt einer Generalversammlung (Mitgliederversammlung) einzurichten. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass jederzeit die Vertreterversammlung wieder in eine (übliche) Generalversammlung „zurückgewandelt“ werden kann. Zahlreiche Mitglieder haben Bedenken, ob eine Vertreterversammlung überhaupt hinreichend befugtt sein kann, komplett die ursprüngliche Genossenschaft sozusagen aufzulösen. …

Ich und alle anderen Mitglieder sind in unsere Genossenschaft eingetreten, weil sie sich mit ihr identifiziert haben. Sie wären sicherlich kaum Mitglied geworden in einer weitaus größeren Genossenschaft, die unseren ursprünglichen Interessen kaum mehr entsprechen kann.…

Wir haben den Vorstand aufgefordert, zu einer Informationsveranstaltung einzuladen, was abgelehnt wurde, ebenfalls mit dem Hinweis, die „Vertreter“ wären informiert und das würde ausreichen.

Nunmehr ist erkennbar, dass man sogar mit Prozessen droht, wenn Mitglieder mit Mitgliedern in Kontakt treten wollen. Es werden Maßnahmen der Einschüchterung eingesetzt. Sogar der Datenschutz wird funktionalisiert. Das sind alles Maßnahmen, die einer Genossenschaft unwürdig sind und man argumentiert mit „Datenschutz“. Er dient aber nicht dem Schutz der Mitglieder und soll Angst auslösen, damit sich in der Mitgliedschaft kein „Widerstand“ formieren kann, der dazu führen könnte, dass die Genossenschaft letztlich doch eigenständig bleibt. …

Wir machen einzig von unseren Rechten als Mitglieder Gebrauch. ….

Inzwischen haben wir den Eindruck, dass es eigentlich nicht um das Wohl unserer Genossenschaft geht, sondern um die Interessen Dritter, in diesem Fall wohl die Verbände. …

Mit dem Vollzug einer Verschmelzung, wird unsere ursprüngliche Mitgliedschaft zur Genossenschaft A derart gravierend verändert, dass es angemessen wäre, wenn dazu alle Mitglieder besonders informiert und das Votum aller Mitglieder eingeholt würde. Nur dann wäre es z.B. möglich, dass die Mitglieder den von ihnen gewählten Vertretern Hinweise und Aufträge erteilen könnten. Bei der damaligen Wahl der Vertreter wurde den Mitgliedern nicht mitgeteilt, dass innerhalb der Wahlperiode diese Vertreter befugt sein könnten, sogar über eine Verschmelzung unserer Genossenschaften mit weitreichenden Folgen zu entscheiden. Es ist zu bezweifeln, dass die Zusammensetzung der Vertreter in der jetzigen Form überhaupt zustande gekommen wäre, wenn damals bekannt gewesen wäre, dass innerhalb der Wahlperiode quasi „Auflösungsentscheidungen“ bezüglich unserer Genossenschaft zu treffen wären. …

Es kann nicht hingenommen werden, dass z.B. bei solchen Entscheidungen einer Aktiengesellschaft, alle Aktionäre an der Entscheidungsfindung und Willensbildung teilnehmen können, während man in einer Genossenschaft fast alle Mitglieder ausschließt und die Entscheidungen von wenigen „Vertretern“ getroffen werden. …

Wir sehen insbesondere folgende Probleme, bei denen massiv in unsere Grundrechte (z.B. Eigentum, Vereinigungsfreiheit) eingegriffen wird:

·         Ohne Mitwirkungsmöglichkeit der Mitglieder wird ihre Genossenschaft sozusagen aufgelöst. Daraus entstehen zahlreiche Nachteile, auf deren Vermeidung die Mitglieder jedoch kein Recht haben, einzuwirken.

·         Man kann durchaus sagen: Das Grundrecht jedes Mitglieds auf Vereinigungsfreiheit wird durch eine Verschmelzung ausgehöhlt.

·         Außerdem erfolgt ein enteignungsgleicher Eingriff, denn für den Fall einer Auflösung unserer Genossenschaft (z.B. Liquidation) wären die Mitglieder durchaus am aufgebauten Gesamtvermögen beteiligt.

Außerdem gibt es genügend Möglichkeiten, andere Formen zu wählen, um ggf. unsere Genossenschaft zu stärken. Diese wurden jedoch überhaupt nicht zur Wahl gestellt. Es wird zwar behauptet, ist aber nicht bewiesen, dass eine Verschmelzung der beste und einzige Weg ist, um dauerhaft unsere Genossenschaft zu sichern. …

Wir haben den Eindruck, dass die Verschmelzung gezielt von außen „gesteuert“ wird und es nicht um die „Sorge“ um unsere Genossenschaft und/oder die Mitgliederinteressen geht, sondern um Interessen Dritter.

Wir erkennen immer mehr, dass „Verbandsinteressen“ vorrangig und Mitgliederinteressen nachrangig Bedeutung haben. …

So kann die grundgesetzlich geschützte Vereinigungsfreiheit einfach nicht gemeint sein!

Wie wäre dazu Ihre Meinung? 

 

Hinweis:

(Der Geamttext wird in der Zeitschrift ZfuGK veröffentlicht)  

Redaktion: Fachgruppe  Genossenschaftskommentar im SmartCoop ForschungsInstitut (SCFI) dem ThinkTank des MMWCoopGo Bundesverband der Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft e.V. (i.V.m. Experten aus Theorie und Praxis) www.bundesverband-mmw.de   gks@menschen-machen-wirtschaft.de

 

  

09.07.2021

Warum „CoopGo-Dialoge“?

 

 

*CoopGo-Dialoge*

Wege zu einer zukunftsfähigen Genossenschafts- und Kooperations-Theorie

Thema:

 

Warum „Coop-Go-Dialoge“?

 

Intro – (Die Essenz zahlreicher ähnlicher Fragen bzw. Hinweise)

 

Seit wir begonnen haben, Begriffe wie:

·         Kooperativer Wandel

·         Kooperative Zeitenwende

·         Kooperative Intelligenz,

·         Konkurrenz-Gesellschaft

·         Kooperations-Gesellschaft

·         Gegeneinander-Gesellschaft

·         Miteinander-Gesellschaft,

·         CoopGo,

·         Coop-Starter

·         CoopValley

·         GenoCoop

·         BewusstCoop

·         CoopSpirit

·         QuantenManagement

·         QuantenCoop

·         etc.

systematisch zu thematisieren, wurde immer mehr Menschen deutlich, dass es längst nicht mehr ausreicht, über eine „Rechts- oder Struktur-Form“ – wie der Begriff „Genossenschaft“ andeutet, größere Zusammenhänge – vor allem zukunftsfähige - zu erschließen. Schwer vorstellbar, dass es so etwas wie eine „Genossenschafts-Bewegung“ geben kann, denn es ist bis heute – auch nach 200 Jahren „Raiffeisen“ nicht gelungen – dazu ein „Konzept“ anzubieten. Zahlreiche „Genossenschafts-Institute“ bemühen sich dazu seit Jahren vergeblich. Ob dies je überhaupt gelingen könnte (oder dies wirklich erwünscht war und ist) kann dahingestellt bleiben. …

Nimmt man den Begriff „Kooperation“ (Coop) zur Grundlage, gelingt dies recht schnell und recht plausibel. Natürlich ist  auch der Begriff „Kooperation“ nicht vor – bewusstem oder unbewusstem – „Miss-Brauch“ geschützt. Dennoch steht seine „Verwendung“ stets im Kontext von irgendwie „intelligenten Lösungen“, deutet sozusagen indirekt an, dass es bessere Lösungen Bedarf, als die der Konkurrenz.      

Die „WeQ-Bewegung“ basiert durchaus auf dieser Annahme.

Wir wollen nachfolgend – stark verkürzt – das anhand einiger Beispiele erläutern:  

Die „CoopGo-Dialoge“-Sicht

A. Das Motiv einer „Staats-Aufsicht“.

Sicherlich hatte das zunächst etwas mit einer „Kontrolle“ zu tun. Von Herrn Raiffeisen sind keine anders zu deutenden Hinweise bekannt. Die Ereignisse von 1934 machen u.a. deutlich, dass die damals herrschende Staats-Ideologie („National-Sozialismus“) durchaus nicht dem Genossenschafts-Gedanken ablehnend gegenüberstand. Obgleich bisher niemals deutlich ausgesprochen, könnte man durchaus „ideologische“ Sympathien unterstellen. …

Weder im „Westen“, noch im „Osten“ wurden „Genossenschaften“ als „verdächtig“ eingeschätzt, eine Art „Gefolgschafts-Bruch“ zu wollen, sozusagen, sich zu einem eigenständigen Selbstverständnis zu entfalten.

Ob der Begriff „staatstragend“ angemessen ist, bleibt weiteren Diskussionen vorbehalten …

Natürlich werden solche „geheimen Vorbehalte“ niemals offen angesprochen. Deshalb gibt es dafür „Stellvertreter-Argumente“. …

Aus den – eher merkwürdig klingenden „Rechtferigungsbegründungen“  „Pro Staatsaufsicht“, die sogar in Kommentaren „relativ blind“ übernommen werden, wird etwa in zwei Richtungen argumentiert:

·         Das Eigenkapital sei zu niedrig

·         Die „Teilhaber“ seien wirtschaftlich (mit-unternehmerisch) zu wenig qualifiziert bzw. professionalisiert.

Und weil das ein „Problem“ oder ein „Risiko“ für die Teilnehmer und die Geschäftspartner der Genossenschaft sein könnte, bedürfe es der „indirekten Staatskontrolle“. …

Angenommen, man würde diesen Argumenten folgen „können“, tauchen doch eigentlich Fragen auf, wie z.B.:

·         Warum wird nicht genau in diese – angeblichen Problem-Richtungen - Veränderung geschaffen?

·         Würde es nicht ausreichen, „verbandliche Organisation“ verpflichtend zu machen? Muss man dann diese Selbstorganisation wirklich noch staatlich kontrollieren?

·         Was unterscheidet wirklich eine AG (mit hunderten oder tausenden Klein-Aktionären) diesbezüglich?

·         Was ist in Frankreich, Spanien, Italien, etc. so anders als in Deutschland?

Wir können es hierbei bewenden lassen. …

Die Frage ist eigentlich jetzt:

·         Wie verhalten sich die sog. Spitzenverbände des Genossenschafts-Sektors bezüglich dieser/ihrer „Selbst-Entmündigung“?

B. „Konkurrenz-Stabilisatoren“?

Genossenschaften scheinen sich „problemlos“ in einem „Konkurrenz-Umfeld“ zu integrieren. Sie sind sozusagen: „Karpfen in einem Hai-Teich“.

In diesem Bild haben Genossenschaften sozusagen eine Art „Alibi-Funktion“, um Entlastung zu schaffen, wenn oder weil das dominante „Konkurrenz-System“ schwächelt. Weder nach innen noch nach außen wird jedoch diese (nicht auszuschließende) „Alibi-Funktion“ bisher „honoriert“. …

Das wird wohl so lange auch so bleiben, wie die „Verbände / Spitzenverbände“ im Genossenschaftsbereich, dies nicht deutlich einfordern.

Würde der „Staat“ wirklich Interesse an einem deutlich vergrößerten Genossenschafts-Sektor haben, würde ihn - die vergleichsweise zu anderen EU-Staaten – erschreckend niedrige Zahl von Genossenschaften in Deutschland „wachrütteln“. Tut es aber nicht. Es scheint ausreichend zu sein, bei zunehmend zu vermutenden „Kooperations-Druck“ in der nächsten Zeit (wenn es etwa 10.000 Genossenschaften geben würde), zu „re-agieren“.       

 

Kooperative Intelligenz – Unser eigener Körper zeigt, dass dies geht

 

Hinweis: Wir veröffentlichen hier lediglich Auszüge aus unseren Antworten. 

Redaktion: AG  CoopGo-Dialoge im CoopGo Bund e.V. (www.coopgo.de)

 i.V.m. SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) dem ThinkTank des Bundesverbandes MMW e.V. (www.bundesverband-mmw.de)

 

28.06.2021

Mitgliederförderung - Ein "zweischneidiges Schwert"?!

 Mitgliederförderung – Ein „zweischneidiges Schwert“?!

 


*CoopGo-Dialoge*

Beiträge zu einer zukunftsfähigen

Genossenschafts- und Kooperations-Theorie

 

Thema:

 

Mitgliederförderung – Ein „zweischneidiges Schwert“?!

 

Intro – (Die Essenz zahlreicher ähnlicher Fragen bzw. Hinweise)

 

Es klingt gut:

·         Die Förderwirtschaft der Mitglieder einer Genossenschaft ist sozusagen „System-Voraussetzung“, um diese Rechtsform zu wählen.

Also eigentlich „alles klar“, ohne Mitgliederförderung kann:

·         Weder eine Genossenschaft gegründet werden, noch darf

·         eine Genossenschaft ohne Mitgliederförderung als Rechtsform bestehen bleiben.

Aber es sieht nur „klar“ aus, denn was und wie zu „fördern“ ist, darüber streiten sich sozusagen die (Rechts- und Steuerrechts-) Gelehrten. …

Unklar bleibt also:

·         Was genau ist diese Mitglieder-Förderung, wo beginnt sie, wo endet sie, wie wandelt sie sich und welchen Einfluss hat sie auf die Leistungsfähigkeit einer Genossenschaft. …

Als ob das nicht schon genügend „Auftrag und Aufgabe“ für Genossenschaftsverbände wäre, es ist dennoch nur ein „Ausschnitt“ des Gesamt-Themas mit Namen, wie z.B.:

·         Kooperativer Wandel

·         Kooperative Intelligenz

·         Ganzheitliche und nachhaltige Kooperations-Verantwortung

·         Genossenschaft-2.0, etc.

Interessant ist, dass vor allem jüngere „Geno-Starter“ auf diese Situation aufmerksam machen. …

Von besonderem Interesse war für sie vor allem, warum es scheinbar keine Rolle spielt, wie eine Genossenschaft sich gegenüber ihrer „Mit-Welt“ darstellt …

 

Die „CoopGo-Dialoge-Sicht“

 

Treffender könnte man eigentlich nicht umschreiben, dass es dringend einer neuen, d.h. zeitgemäßen „Genossenschafts-Theorie“ bedarf!

Würden wir diese Situation verkürzt zusammenfassen wollen, könnte man durchaus sagen:

A.   Genossenschaften werden derzeit (politisch) als (fester) Bestandteil der Konkurrenz-Gesellschaft angesehen, sind sozusagen, „Teil des alten Systems“.

B.   Genossenschaften sind (noch) keine „besondere“ Rechtsform, auch wenn es zunächst so zu erscheinen vermag.

C.   Sie sind jedoch „gestaltungsfähig“ (wie andere Rechtsformen auch), sich über ihre (alte) „Innen-Sicht“ hinauszubewegen.

D.  Es könnte sich – über kurz oder lang – jedoch in zahlreichen Genossenschaften die Einsicht durchsetzen (müssen), dass die „Mitgliederförderung“ nur deshalb entsteht, weil entsprechende Erträge aufgrund der „Außenbeziehung“ entstanden. Daraus sollte die Frage entstehen, woraus genauer resultierten  diese Erträge?

E.   Jede Genossenschaft „steuert“ – entweder bewusst oder unbewusst – Angebot und Absatz, also ihre Erträge, die wiederum dem Nutzen der Mitglieder dienen (Förderung der Mitglieder).

F.   Somit könnte sich – aus dieser „nutzenden“ Mitgliedschaft – durchaus die Frage stellen, z.B. die Erträge getrennt auszuweisen, nach

·         Erträge, die nachhaltig und ganzheitlich Nutzen stiften und

·         Erträge, die das nicht tun.

G.  Bei Genossenschaften, die z.B. mittels dieser Rechtsform-Entscheidung „Sonder-Vorteile“ (z.B. Steuern, etc.) erreichen, könnte durchaus die Einsicht wachsen, einen Teil dieser „Rechtsform-Vorteile“ in einen „Kooperations-Fonds“ oder eine „Kooperations-Stiftung“ einzubringen, um z.B. „Geno-Starter“ zu fördern.

Wir betonen ausdrücklich, dass wir uns erst ganz am Anfang grundlegenderer Debatten befinden, die sozusagen als „Weckruf“ dienen sollen, einen Wirtschafts- oder Gesellschafts-Sektor mit Namen „Selbstorganisation des Kooperativen Wandels“ zu entwickeln. …

Schon jetzt dürfte deutlich sein:

H.  Die über 200 Jahre „alte“ Genossenschafts-Theorie (Raiffeisen / Schulze-Delitzsch) hält uns unnötig „gefangen“, um dem Anspruch einer neuen Zeit und vor allem der Überzeugung junger Mitglieder in Genossenschaften (Geno-Starter) zu entsprechen. …

Es fehlt das „WOW-Gefühl“ und die Identifikation mit dem WIR, das jetzt dringend benötigt wird, um Zukunft gemeinsam zu gestalten.

In diesem Sinne werden auch die Begriffe

·         „Staatsaufsicht“ / „Staatskontrolle“

und

·         „Zwangsmitgliedschaft“ (in Verbindung mit „Mehrwert“)

zur Diskussion und Disposition stehen …

Die Diskussion beginn – so zeigen die „Dialoge“, beginnt „Fahrt“ aufzunehmen. …

 

Unsere Dialogpartner:  CoopGo-Arbeitskreis Geno-Starter

Kooperative Intelligenz – Unser eigener Körper zeigt, dass es geht …

Hinweis: Wir veröffentlichen hier lediglich Auszüge aus unseren Antworten.  

Redaktion: FG CoopGo-Dialoge im SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) dem ThinkTank des Bundesverbandes MMW e.V. (www.bundesverband.de)