*Die Große
Kooperation des Wandels* |
Quanten-Dialoge zum Kooperativen Wandel |
*Multidimensionales Gestalten* |
Hinweis: Die Quanten-Dialoge (per Mail,
Telefon- o. Video) bieten Impulse zur wirksamen Gestaltung und Umsetzung Kooperativer
Projekt-Ideen mittels konsequenter Nutzung neuer
quantenphysikalischer Potentiale. Quanten-Dialoge sind kostenfrei, sofern uns die
Möglichkeit eingeräumt wird, Auszüge der Fragen und Antworten zur Förderung
des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich,
um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, sind die Fragen und Antworten (stilistisch)
geringfügig angepasst und gekürzt. Danke für euere/ihre Hilfe zur Gestaltung
einer faszinierenden Kooperations-Gesellschaft. |
Die Essenz
der Fragen |
Danke für eure Antwort. Könntet ihr unserem Vorschlag
folgen, den Begriff „Genossenschaft“ (lediglich) als „Rechtsform“ zu sehen, jedoch
die Inhalte konsequent auf „Potenzial-Entfaltung“ der Mitglieder (Förderung)
auszurichten? Wir würden dafür den Begriff „Lebens-Kooperation“ geeignet
finden … |
Die Essenz
der Antworten |
Sehr gut, ihr beginnt richtig
kreativ zu sein. … Lasst uns kurz den Rechtstext (übersichtlich) zitieren, was eine
Genossenschaft ist (§ 1 GenG): Der Zweck muss darauf gerichtet sein: ·
Den „Erwerb“ oder ·
die „Wirtschaft“ ihrer Mitglieder oder ·
deren soziale oder ·
kulturelle Belange durch ·
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Auch die Beteiligung an Gesellschaften, sonstigen
Personenvereinigungen einschl. der Körperschaften des öffentlichen Rechts ist
möglich, (wenn diese Beteiligungen) ·
der Förderung des Erwerbs oder Wirtschaft der
Mitglieder oder Genossenschaft oder deren sozialer oder kultureller Belange
oder ·
ohne den alleinigen oder überwiegenden Zweck der
Genossenschaft zu bilden, gemeinnützigen Betrebungen der Genossenschaft zu
dienen bestimmt ist. Der „Text“ klingt sicherlich etwas „gewöhnungsbedürftig“. Wichtig ist zu erkennen, dass das „oder“ keine „Trennung“ bedeutet,
sondern eher eine „Bündelung“ unterschiedlicher Aspekte. … Der Begriff „Potenzial-Entfaltung“ (in Kooperation) tangiert z.B.
wirtschaftliches Handeln, als auch soziale und kulturelle Belange. Es spricht absolut nichts dagegen, von dem bisher eher „monetär“
geprägten Begriff „Förderwirtschaft“ zu einer (immateriellen oder
materiellen) „Potenzial-Entfaltungs-Förderung“ zu wechseln. Auch entsprechend mögliche Beteiligungen eröffnen interessante
neue Perspektiven. … Es wäre jedoch ein Missverständnis, beim Thema „Mitgliederförderung“ lediglich
monetäre Aspekte im Vordergrund zu sehen. Das Selbstverständnis der „Prüfungsverbände“
liegt bedauerlicherweise vorrangig auf dem Thema „Förderwirtschaft“
und meint „finanzielle Aspekte“. Diese Eingrenzung ist eindeutig – vorsichtig
ausgedrückt - unhaltbar! … Wir vermuten, dass Prüfungsverbände völlig überfordert sind, z.B. bezüglich
einer „Mitglieder-Potenzial-Entfaltung“ etwas „mehrwertbezogenes“
einbringen zu können. … Sehen wir diese Situation nicht unbedingt als „Problem“, sehen wir es
eher als „Chance“. Wir empfehlen z.B. über folgende Wege nachzudenken bzw. intensiver zu beraten: A.
Jeder Geno-Satzung sollte künftig eine Präambel
quasi „vorgeschaltet“ sein. Diese „Präambel“ ist zwar nicht Teil der
Satzuung, muss aber auf Wunsch - zusammen mit der Satzung – vom Register eingetragen
werden. B.
Im Satzungstext sollte auf entsprechende „Ordnungen,
Richtlinien, Impulse, etc“. verwiesen werden. Diese „Texte“ sollten
generell (nur) durch die Mitgliederversammlungen beschlossen
bzw. verändert werden können. So könnte es z.B. in Bezug auf die
Mitgliederförderung (Bereich - Potenzial-Entfaltung) heißen: „Näheres regelt
eine entsprechende Richtlinie/Ordnung zur Potenzialentfaltung der Mitglieder“
… C.
Zum Selbstverständnis von Vorstand und Aufsichtsrat
sollte es gehören, zu den wichtigsten „Ordnungen“ bzw. „Richtlinien“, Beiräte
zu bilden, die ein entsprechendes „Antragsrecht“ haben. … Wir neigen sogar dazu, (zumindest) den Aspekt „Potenzial-Entfaltung“
nicht nur als „Recht“, sondern sogar als „Pflicht“ der Mitgliedschaft
zu sehen, ggf. sogar „Verweigerung der Potenzial-Entfaltung“ als möglichen
„Ausschlußgrund“ zu definieren. … Es geht nicht zuvörderst darum, jetzt „rechtssichere“ Formulierungen zu
definieren, sondern das Bewusstsein zu entwickeln, das „WIR“ zu
leben und zu erleben, sogar dann, wenn „Prüfer“ in Verbänden zunächst
eher überfordert erscheinen könnten. … Auch deren „Potenziale“ sind nicht abschließend festgeschrieben; gegen „Lebens-Kooperation“
könnten sie nicht wirklich etwas einwenden … Als
WER werdet IHR den Quanten-Dialog fortsetzen wollen? Wir freuen uns auf euere Antwort! Unser Körper zeigt, dass und wie QuantenCoop
funktioniert … |
Redaktion: AG
Quanten-Dialoge des Wandels im FIKW (ForschungsInstitut
Kooperativer Wandel) des IWMC Quanten-Instituts
- Internationale Wissenschafts- u. MedienCooperation für angewandte
Quantenphysik - Kontakt: info@quanteninstitut.de |
Unsere Berater in Sachen Kooperationen: AG QuantenManagement im SmartCoop
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(Cooperations- und Genossen-schafts-Wirtschaft) www.bundesverband-mmw.de |