*Presse-Information
des Bundesverbandes MMW* |
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Thema: |
Die Anzahl der
Genossenschaften sinkt stetig weiter! Prognosen für 2022
lauten 7600 – jetzt ist Politik gefordert! |
Der Hintergrund |
Nach „außen“ scheint alles in
Ordnung zu sein. Aber der Anschein täuscht gewaltig. Die Anzahl der Genossenschaften ist
vom Jahr 2000 (9094) bis zum Jahr 2020 (7632) um fast 1500 Genossenschaften gesunken!
Die Schätzung bis Ende 2021 deuten noch
weitere Verluste an: Ende
2021 wird es in Deutschland nur noch 7.600 (!) Genossenschaften geben! Eine „Trendumkehr ist nicht zu
erkennen. Jetzt ist die Politik gefordert. … |
Die MMW-Position |
Wer
die seit Jahren positiven Entwicklungen in unseren Nachbarländern
(Frankreich, Italien, Spanien, etc.) mit der in Deutschland vergleicht – denn
in diesen Ländern „boomt“ der Zuwachs
an Genossenschaften (!) - muss sich herausgefordert fühlen. Die
neue Bundesregierung sollte deshalb zeitnah eine „Enquete-Kommission“
einrichten, um Maßnahmen zu beschließen, die zeitnah zu einer wirksamen
„Trendumkehr“ führen. Gerade jetzt ist es wichtig, dass dem Grundanliegen von
2/3 der deutschen Bevölkerung nach mehr „Miteinander“ entsprochen
wird. Die dafür wichtigste und wohl stimmigste Rechtsform, ist zweifellos die
Genossenschaft! Um
zu verdeutlichen, worum es geht, über welches „Zuwachs-Potential“ man auch in
Deutschland verfügen könnte, soll ein Vergleich mit unserem Nachbarn
Frankreich angeführt werden. Unter Berücksichtigung der
Bevölkerungsunterschiede beider Länder, müssten wir in Deutschland ca.
35.000 (!) haben. Das ist ein „Fehl zum Soll“ von ca. 28.000 (!)
Genossenschaften. Jetzt
ist politisches Handeln geboten, das vor allem an den Bereichen ansetzen
sollte, die den Unterschied zwischen den Vergleichs-Ländern ausmacht! Ein
wesentlicher Unterschied ist diesbezüglich z.B. die Zwangsmitgliedschaft
von Genossenschaften in Verbänden, die Pflichtprüfung für jede
Genossenschaft (auch die Kleinsten!)
und die damit verbundene „Staatsaufsicht“. Der
Auftrag, die, Ziele und Empfehlungen für eine solche „Enquete-Kommission“,
liegen recht deutlich auf der Hand. Es
geht – allgemein gesagt - um: ·
Bestandsaufnahmen,
Ursachenerforschung, innereuropäische Vergleiche und zeitnahe, intelligente
politische Veränderungen, wie z.B.: A. Bedarf es einer tiefgreifenderer (politischen)
Ursachen-Analyse und entsprechender – zukunftsweisender – Entscheidungen? B. Sollte umgehend das seit 2013 (!) als Entwurf
vorliegende Gesetz zu einer Kooperations-Gesellschaft (KoopG) in Kraft
gesetzt werden? C. Da sich offensichtlich der deutsche „Sonderweg“ in
Genossenschaftsfragen nicht bewährt hat, sollte auch eine – längst
überfällige – „EU-Harmonisierung“ auf der Tagesordnung stehen. D. Da auch die Dominanz der „Spitzenverbände“ (DGRV und
GdW) im sog. „Freien Ausschuss“ sich wohl nicht bewährt hat, sollte
nunmehr die politische Interessenvertretung von Genossenschaften auf eine
breitere Basis gestellt werden. E. Die sog. Qualitätssicherung für Genossenschaften
- in Verbindung mit der Wirtschaftsprüferkammer - hat sich in der bisherigen
Form nicht bewährt und ist deshalb zeitnah neu zu organisieren. Sie klammert z.B.
den wichtigsten Aspekt für Genossenschaften, die Mitgliederförderung
vollständig aus. Im Interesse des Bürokratieabbaus sind Genossenschaften
unter 6 Mio. Bilanzsumme sofern sie
kein Bank- oder ähnliches Geschäft betreiben – sind analog z.B. von GmbHs, von
dieser Art der Qualitätssicherung vollständig auszunehmen. F. Außerdem wäre zu prüfen – sofern man es beibehalten
möchte -, dass die 8 Genossenschafts-Institute an deutschen Universitäten nunmehr
in den Universitätsbetrieb (staatlich oder privat) integriert oder davon
deutlich separiert werden. G. Es sollte dafür geworben werden – z.B. mit der KMK
gemeinsam -, Studiengänge für Kooperationswissenschaften aufzubauen
und diese mit hinreichend Mitteln auszustatten. Dabei geht es nicht darum,
„Sonderbereiche“ zu schaffen, sondern die Traditionellen Studienbereiche
alternativ auch „kooperationswissenschaftlich“ ausgerichtet anzubieten. H. Für den Bereich Genossenschaftsbanken sollte ein
eigenständiges „Genossenschafts-Banken-Gesetz“ geschaffen werden. Es hat sich
nicht bewährt, „Kleinstgenossenschaften“ und Bank-Genossenschaften in dem
gleichen Gesetz „unterzubringen“, zumal auch die
„Kooperations-Gesellschaften“ dort integriert werden sollen. I. Es ist zu prüfen, ob nicht zumindest ein Bereich „Kooperations-Politik“
im Bundeswirtschaftsministerium geschaffen werden kann und dafür eine
„Staatssekretär-Position“ geschaffen wird. Weiterhin
sollte über folgende Fragen ernsthaft nachgedacht werden, um zeitnah nicht
nur den Trend zur Abnahme von Genossenschaften umzukehren, sondern
Genossenschafts-Gründungen attraktiver zu machen, vor allem in neuen Segmenten,
wie z.B. der Unternehmensnachfolge, der Existenzsicherung von
Kleinbetrieben mittels Genossenschaften und Kooperationen, die
„Sanierung“ von Vereinen in Verbindung mit Genossenschaften, diverse Formen der
Bürgergenossenschaften, Gewerbeansiedlung, Entwicklungen des ländlichen
Raumes oder von PlattformCoops (Kooperationen – nicht nur, aber auch - als
Alternativen zur Dominanz von „Amazon“ oder ähnlichen Groß-Strukturen). Natürlich
werden, eher müssen, Genossenschaften im Rahmen der „ökologischen
Neuausrichtung“, zweifellos eine gewichtige Rolle spielen… Wichtig
im Rahmen eines „Genossenschaftlichen (kooperativen) Aufbruchs“ wird auch
sein, deutliche (politische) Signale zu geben. Dazu gehören z.B.: ·
Steuerliche
Anreize (vor allem zum zeitnahen Eigenkapitalaufbau).
Hier wäre z.B. denkbar, die Gewinne in der Startphase steuerlich zu befreien
oder erheblich zu entlasten, sofern diese Gewinne zum Eigenkapitalaufbau
genutzt werden. ·
Spezielle
Förderprogramme für genossenschaftliche/ kooperative Startups ·
Eine
„Werbeaktion“, z.B. mit dem Namen „Kooperativer Aufbruch“. Damit würde
deutlich, dass man wirklich (politisch) will – statt nur über „Wollen“
zu sprechen. Der
sog. „Freie Ausschuss“ dem lediglich die Spitzenverbände DGRV und GdW
angehörten, hat – deutlich erkennbar – sein Ziel verfehlt. An seine Stelle
sollte umgehend ein „Ausschuss für Kooperationen und Genossenschaften
(AfKG)“ treten. Hierin sollten
nunmehr – neben allen Spitzenverbänden - auch Verbände und
Organisationen einbezogen werden, die die genossenschaftliche Basis oder
Teilbereiche des Genossenschaftssektors vertreten. Der AfKG wäre fortan eine (ständige) Einrichtung, die
als „qualifiziertes Beratergremium“
zur und für die Politik fungiert. |
Kooperation – Eine wichtige Option für die Zukunft |
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Berlin/Dessau
P3-02-12-21 |
Redaktion:
Bundesverband MMW – Menschen Machen Wirtschaft e.V. Dachverband für
das ganzheitliche u. zukunftsfähige Cooperations- und
Genossenschaftswesen - Spitzenverband
für das Genossenschaftswesen (www.bundesverband-mmw.de) |