(Quelle: wwww.energie-experten.org v. 19.06.2012)
2012 wurde von der UNO zum Internationalen
Jahr der Genossenschaften ausgerufen. Dies war Anlass, diese Unternehmensform mit
anderen Engagementmöglichkeiten im Bereich Erneuerbarer
Energien zu vergleichen. In der Begründung zum Jahr der Genossenschaften spricht
man von Wirtschaftlichkeit verbunden mit sozlaler Verantwortung.
Daher die Frage: Ist eine
Genossenschaft besser als Aktien, Fonds und Genussrechte?
Erneuerbare
Energie Aktien
Durch die Beteiligung an einem börsennotierten Unternehmen mit
Schwerpunkt auf Produkte oder Projekte im
erneuerbaren Energie-Umfeld partizipiert man einerseits an den Dividendenausschüttungen
eines stetig steigenden Marktes und andererseits an möglichen Kurssteigerungen.
Wie viele Solarunternehmen aber in der jüngsten Vergangenheit zeigten, kennt
der Aktienkurs auch eine andere Richtung - nämlich auch nach unten. Im
schlimmsten Fall ist das komplette Investment in Gefahr. Stopp-Loss-Kurse
helfen das Risiko zu begrenzen, schalten es jedoch nicht aus.
Aktien können jederzeit verkauft werden.
Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Als Aktionär hat man ein
Stimmrecht entsprechend der Anzahl seiner Aktien. Steuerlich betrachtet werden
Dividenden mit der 25%igen Quellensteuer belegt. Kursgewinne aus Aktien sind
nach einem Jahr steuerfrei. Da Aktien Unternehmensbeteiligungen sind, zählt man
sie zu den Sachwerten. Sachwerte sind Geldwerten vorzuziehen, da sie mittel-
und langfristig immer mit der Inflation (Geldentwertung) mitgehen.
Erneuerbare
Energie Fonds
Fonds in diesem Bereich werden oft als
geschlossene Fonds aufgelegt. Ebenso wie bei Aktien prüft ein Wirtschaftsprüfer die Zahlen eines Jahres. Eine
Nachschusspflicht kann bestehen! Hier ist das Kleingedruckt maßgeblich. Die
Ausschüttungen des Fonds sind zu versteuern. Mitbestimmen kann man bei Fonds
nicht. Zudem ist die Handelbarkeit der Fondsanteile gerade bei geschlossenen Fonds beschränkt. Derartige Fonds zahlen oft
zu den Sachwertanlagen, d.h. sie passen sich der Geldentwertung an.
Erneuerbare
Energie Genussrechte
Einige Gesellschaften bieten Genussrechte und versprechen attraktive
Zinsen. Vor Ablauf der
Mlndestlaufzelt gibt es kein Geld zurück. Was aber viele Anleger nicht
wissen, dass es sich hlerbei nicht um einen Sachwert,
sondern urn einen Geldwert handelt. D.h. man weiß zu Beginn, wie viel Geld man am Ende der Laufzeit haben wird. Was man
nicht weiß ist, wie wertvoll der Geldbetrag dann
noch 1st (also keine Inflationssicherheit.
Nachteilig 1st, dass man als Genussrechtinhaber
nachrangiger GIäubiger ist. Man erhält erst dann einen Tell
seines Geldes zurück, wenn alle anderen GIäubiger bedient sind. In der Realität bekamen Anleger oft nichts zurück, nachdem eine Gesellschaft in
Schieflage geriet. Zudem hat man keinen Einfluss auf die Geschäfte,
da man über kein Stimmrecht verfügt.
Erneuerbare Energie Genossenschaften
Nicht nur Bürgerenergiegenossenschaften
sondern auchi andere, nach ökonomischen Gesichtspunkten agierende
Genossenschaften drängen In letzter Zeit verstärkt auf den Markt. Bemerkenswert
ist, dass der Insolvenzquotenanteil von Genossenschaften an den Firmeninsolvenzen sowohl in Deutschland als auch in Österreich bei 0,1 %
liegt D.h. Genossenschaften sind als sichere Investments
einzustufen. Als Unternehmensbeteiligung zählen sie zu den Sachwerten.
Jedes Genossenschaftsmitglied verfügt über
eine Stimme, kann Satzungsänderungen mittragen, an die
die Geschäftsführung sich halten muss. Ebenso wie Aktien und Fonds schauen sich Wirtschaftsprüfer die Zahlen eines Jahres an. Allerdings
geht die Prüfung noch weiter. Es wird nämlich zusätzlich die Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung geprüft. Das schafft bei den
hier vorgestellten Beteiligungsmöglichkeiten die höchste Sicherheit und größte
Transparenz für den Geldanleger.
Genossenschaftsanteile können jederzeit
verschenkt, vererbt und verkauft werden. Im Gegensatz zu
Aktien kann man seine Anteile sogar - oft nach einer gewissen Haltezeit - an die Gesellschaft direkt zurückgeben. Das geht bei Aktien nicht. Die
Dividende einer Genossenschaft heißt Ertrag. Dieser wird oft versteuert
ausgezahlt (d.h. er ist mit Quellensteuer belegt - Quellensteuer bedeutet übrigens, dass die
Steuer an der Quelle abgeführt wird.)
Fazit
Wer auf Sicherheit, Verfügbarkeit und
Transparenz Wert legt, ist mit einer
Genossenschaft gut beraten. Die Rendite (Erträge) hängen von
der betreffenden Gesellschaft, ihren Tätigkeitsschwerpunkten
und vom Management ab. Wie überall gibt es auch hier Gute und Bessere.